Protokoll der Sitzung vom 20.11.2015

Dies alles, meine Damen und Herren, reicht unserer Ansicht nach nicht aus, weil sich alle diese Initiativen

letztlich nur mit der Symptombekämpfung beschäftigen, nicht aber mit wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der Asylkrise.

Deswegen stellen wir diesen Antrag, und wir stellen ihn mit diversen Aspekten, die auf der Ebene des Freistaates, des Bundesgebietes und der Europäischen Union gewagt werden müssen.

Ich fasse bei dieser Einbringung die wesentlichen Aspekte zusammen: Wir sind der Meinung, dass auf EU-Ebene Lösungen gefunden werden müssen. Es zeigt sich auch in zahlreichen internationalen Gesprächen der letzten Wochen, dass die Unterstützung von Aufnahme- und Schutzlagern in kriegsnahen Regionen und die Prüfung des Asylanspruches vor Ort erfolgen müssen.

Wir stellen weiterhin fest, dass die Dublin-III-Verordnungen dringend wieder eingehalten werden müssen. Auch das ist allgemein bekannt. Wir sehen aber keinen Fortschritt. Ähnliches gilt für gleiche Standards bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Leistungen für diese Asylbewerber innerhalb der EU. Vergleicht man zum Beispiel Griechenland und Deutschland, dann weiß man, warum viele Asylbewerber möglichst schnell weiterreisen wollen: In Griechenland werden Sozialleistungen nicht gewährt, und damit besteht ein sehr großer Anreiz, nach Deutschland oder in andere Staaten Mittel- oder Nordeuropas weiterzureisen.

Weiterhin sind wir der Meinung, dass deutlich gemacht werden muss, dass die Schengen-Außengrenzen sehr viel effektiver geschützt werden müssen als bisher. Es gibt diverse Länder an der EU-Außengrenze, die bereits

Grenzsicherungszäune bauen. Dies ist bis vor wenigen Wochen noch als rassistisch und fremdenfeindlich beschimpft worden. Jetzt sehen wir, dass die EU und Deutschland, auch Sachsen, an dieser Diskussion nicht mehr vorbeikommen.

Wir möchten, dass wieder dauerhaft das Recht der Mitgliedsstaaten besteht, interne Grenzkontrollen durchzuführen. Das ergibt sich ganz klar aus der Logik: Wenn die Außengrenzen nicht wirksam geschützt werden können, dann müssen es eben die Innengrenzen sein. Ich verweise darauf, dass der bayerische Innenminister Herrmann heute Morgen im Deutschlandfunk Ähnliches geäußert hat.

Für Deutschland heißt es insbesondere, dass wir an der Grenze die bereits bestehenden Kompetenzen der Bundespolizei zur Grenzkontrolle, zur Befestigung der Grenze, zur Zurückweisung und auch zur Zurückschiebung von illegal einreisenden Personen verwenden können. Dies ist derzeit nicht der Fall, denn die Bundespolizei darf ihrem Auftrag nicht in vollem Umfang nachkommen, weil der Innenminister in seinem Erlass vor einigen Wochen einen Absatz des Asylverfahrensgesetzes außer Kraft gesetzt hat, § 18 Abs. 4.

Weiterhin fordern wir: Wer seiner Pflicht zur freiwilligen Ausreise nach dem Asylverfahrensgesetz in Deutschland nicht nachkommt, muss konsequenter als bisher abgeschoben werden. Wir wissen, dass dies zum großen Teil auch am Personalmangel scheitert.

Weiterhin möchten wir, dass den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt ist, wie sie den Familiennachzug regeln. Auch dieses Thema wurde bereits in der Öffentlichkeit diskutiert. Wir halten es für fahrlässig, einen ungeregelten Familiennachzug zu erlauben. Für Syrien wird er bereits diskutiert. Wir denken, dass er generell ausgeschlossen sein sollte – außer für politisch Verfolgte nach Artikel 16 a Grundgesetz, also für diejenigen, die tatsächlich einen Anspruch auf politisches Asyl besitzen.

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass ein weitgehender Gleichlauf des Ausweisungsrechtes von straffälligen Ausländern und Asylbewerbern vorzunehmen ist, wobei die Grenzen des Ausweisungsrechtes unserer Ansicht nach herabgesetzt werden müssen. Ich verweise darauf – bevor wir gleich wieder als populistisch abgestempelt werden –, dass die Fraktionen der CDU aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ebensolches vor wenigen Tagen beschlossen haben.

Ein besserer Schutz für Asylbewerber vor Übergriffen und Belästigungen innerhalb der Unterbringungseinrichtungen ist ebenfalls zu gewährleisten. Wir scheitern hierbei vor allen Dingen an zu wenig Personal. Dieses Personal leistet Unglaubliches bis zur Grenze der Belastung. Wir sehen aber auch, dass diese Belastungen endlich sind.

Grundsätzlich haben wir formuliert und wiederholen es in diesem Antrag, dass es eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern geben muss. Bereits im Jahr 1948 – das haben wir vor einigen Wochen schon einmal ausgeführt – hat es in der Reihe derjenigen, die das deutsche

Grundgesetz verfasst haben, die Ansicht gegeben, dass Asyl durchaus seine Grenzen haben muss, wenn dadurch die Sicherheit des Staates gefährdet wird. Ähnliche Diskussionen wurden in den Neunzigerjahren noch einmal geführt. Eine Konsequenz steht allerdings bis heute aus. Deswegen kommen wir um eine Anpassung, eine Reform des Asylrechts mit mehr flexiblen Lösungen für die jeweilige Regierung nicht herum.

Wir bringen diesen Antrag auf allen Ebenen ein, weil die Asylpolitik nicht nur auf einer Ebene gelöst werden kann. Die Länder haben dabei nur eine begrenzte Kompetenz. Sie müssen aber unserer Ansicht nach dem Bund und der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament klarmachen, dass der Druck von der Basis, dem Volk besteht, endlich Verbesserungen herbeizuführen. Es ist Klartext für die Bürger zu sprechen, damit diese wissen, was sie in den kommenden Monaten und Jahren erwartet.

Aus diesem Grund wird die Alternative für Deutschland diesen Antrag nicht nur in Sachsen, sondern auch in weiteren Landtagen einbringen.

Selbst die EU-Kommission kritisiert die deutsche Asylpolitik. Auch das sollten wir uns einmal zu Gemüte führen. Es gibt deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Informationen über die Umsetzung der Asylverfahrensrichtlinie und der Richtlinie über Aufnahmebedingungen gegen Deutschland. Auch gegen weitere Staaten wurde in diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das zeigt einmal mehr, dass sich die Ansicht, dass grundsätzliche Probleme auf EUEbene allein gelöst werden können, hierbei als wirkungslos zeigt. Die europäische Asylpolitik ist unserer Ansicht nach gescheitert.

Für den Fall, dass Sie uns nun wieder vorwerfen, es wäre ein Schaufensterantrag – das machen Sie ja so gern –, möchte ich darauf hinweisen, dass durch die Staatsregierung diverse Vorschläge von uns aus den genannten abgelehnten Anträgen der letzten Plenarsitzungen anschließend in ähnlicher Form eingebracht und beschlossen wurden. Dabei ging es um die personelle Verstärkung des BAMF und um die Verstärkung der Verwaltungsgerichte. Das wurde als unmöglich und unnötig verworfen und später von der Regierung umgesetzt. Ähnliches galt für die sicheren Herkunftsländer und den Vorrang von Sach- vor Geldleistungen. Ähnliches wurde beschlossen, auch in dem erwähnten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Wir sagen daher voraus, dass Sie auch diesen Antrag ablehnen werden – das scheint in der Demokratie bei Ihnen so üblich zu sein –, dass die AfD in diesem Feld eine Expertise besitzt, von der andere Fraktionen vielleicht einmal profitieren sollten. Sie könnten von den Bürgern durchaus Anerkennung erwarten, wenn Sie endlich einmal Fehler zugeben würden, die in den vergangenen Monaten und Jahren – nicht nur in Sachsen, sondern auch im Bund und in der EU – in diesem Feld gemacht wurden. Gerade das macht viele Politiker bei Bürgern so unglaubwürdig, weil sie der Meinung sind, immer alles richtig machen zu müssen.

Des Weiteren verweise ich darauf, dass sich nach einer aktuellen Emnid-Umfrage vom Oktober 2015 circa 64 % der Befragten für Volksentscheide zur Asylpolitik aussprechen. Mehr als 50 % der Bürger plädieren inzwischen für eine Obergrenze bei der Aufnahme von Asylbewerbern. Auch das sollten Sie sich einmal vor Augen führen. Wir müssen endlich das Demokratiedefizit in Deutschland beheben, Bürger müssen zu entscheidenden Fragen wieder gehört werden.

Der Istzustand stellt eine Überforderung des Bundes, der Länder und der Kommunen dar. Fakt ist, dass uns die Bundesregierung aktuell nicht sagen kann, wie viele Asylbewerber in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, weil gar nicht alle registriert werden können. Wie man feststellen soll, ob Gefährder einreisen oder nicht, das sei dahingestellt. Tatsache ist, dass die Regierung nicht regiert, sondern nur noch reagiert.

Es ist völlig unklar, wie es in der Asylpolitik weitergehen soll. Außer Durchhalteparolen kann den Bürgern meistens nicht viel geboten werden. So werden Sie keine Akzeptanz für diese Art der Politik bei den Bürgern erhalten.

Deswegen plädieren wir dafür, dass Sie sich endlich einmal inhaltlich mit diesem Antrag auseinandersetzen. Das heißt auch, dass Sie sich inhaltlich mit den Meinungen Ihrer eigenen Mitglieder – vor allem bei der CDU, aber auch bei der SPD – auseinandersetzen müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Hartmann; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke. Danke, AfD. Danke, Frau Petry,

(Dr. Frauke Petry, AfD: Bitte, Herr Hartmann!)

dass Sie uns an Ihrer fulminanten Expertise teilhaben lassen.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Leider ist es Ihnen entgangen, dass es sich hier um den Sächsischen Landtag, um das Parlament und das Hohe Haus und nicht um eine Satire-Show handelt.

Ich muss jetzt deutlich einige Dinge sagen: Es geht schon mit dem Titel dieses Antrages los: „Mutige Schritte wagen – wirkliche Verbesserungen des Asylverfahrens in Gang setzen“. Dann hat die Maschinerie der Parlamentarischen Berater der AfD alles das aufgeschrieben, was sich überall so in der Diskussion befindet. An einigen Stellen hat man es versäumt, den Antrag durchzulesen; aber vielleicht sind Wiederholungen auch hilfreich. Beispielsweise kann man im Punkt II.1 etwas lesen, was man dann im Punkt II.2 genau noch einmal so wiederfindet. Also bei Copy & Paste sollte man zumindest aufpassen, damit man nicht dieselben Texte zweimal in den

gleichen Antrag hineinkopiert. – Aber das ist nicht der Kern des Themas.

Ja, Frau Petry, Sie kennen offensichtlich die Qualität Ihres eigenen Antrages,

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

da Sie ja vorsorglich schon mal abmoderiert haben, was Sie jetzt erwarten, was kommt und was Sie uns nicht zubilligen. Insoweit ist Ihnen zumindest zuzubilligen, dass Sie wissen, was Sie uns soeben zum Besten gegeben haben.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich gestatte.

Herr Wippel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Hartmann, ist Ihnen bei der angeblichen Dopplung, die Sie gerade angesprochen haben, aufgefallen, dass wir dabei über unterschiedliche gesetzgeberische Ebenen reden?

Mir ist aufgefallen, was Sie da hingeschrieben haben.

(Heiterkeit im Saal)

So, dann weiter im Text:

(Dr. Frauke Petry, AfD: Eine tolle Antwort!)

Ihr Antrag – und das haben Sie, Frau Petry, ja zu Recht angemerkt – greift all die Dinge auf, die in den Landesparlamenten unterschiedlicher Bundesländer, innerhalb der CDU-Fraktionen, der CDU-Landesverbände, aber auch in vielen anderen Parteien diskutiert werden. Sie prägen die gesellschaftliche Debatte und die Diskussion im Bundestag. Sie zeigen sich in Gesetzesinitiativen, die Sie auch angezeigt haben, bis hin zu entsprechenden Beschlussfassungen. Sie haben zu Recht auf die laufenden Diskussionen innerhalb der Europäischen Union und den entsprechenden Steuerungsbedarf hingewiesen.

Insoweit verwundert es nicht, dass ich Ihnen durchaus attestieren kann, dass dieser Antrag Momente enthält, die wir inhaltlich teilen, weil sie von uns als Forderung schon lange erhoben werden.

(Gelächter bei der AfD – Carsten Hütter, AfD: Das ist ja lächerlich!)

Ja, das ist genauso absurd wie die Annahme, dass es die AfD und dieses Häufchen kluger Köpfe gebraucht hätte, um Themen in der bundespolitischen Debatte aufzugreifen.

(Lachen der Abg. Dr. Frauke Petry, AfD)

Sie überziehen es dann etwas mit der eigenen Wahrnehmung.