Ich will Ihnen deutlich sagen: Wir haben die Diskussion in der CDU in Sachsen seit März dieses Jahres sehr intensiv, mit Positionspapieren. Im Juni dieses Jahres gab es entsprechende Forderungen an den Bund. Die wesentlichen davon finden Sie in der Änderung des entsprechenden Gesetzes im September, und auch weitere Forderungen befinden sich in der Diskussion.
Es ist zweifelsohne nicht neu, dass auch wir die Frage vor Ort, der Transitländer, der Schutzzonen aufgreifen, und natürlich geht es auch um die Umsetzung der Dublin-IIIVerordnung. Diese Diskussion ist ebenfalls nicht neu.
Insoweit enthält Ihr Antrag nicht viel Neues und es bedarf in der Tat kaum einer solchen Beschlussfassung. Er ist vielleicht für Sie nützlich, weil Sie dann noch einmal vorzeigen können, dass auch Sie sich an Diskussionen beteiligen. Da man Sie sonst so gar nicht wahrnimmt, können Sie zumindest diesen Antrag versenden. Ich bitte Sie nur darum, aufzupassen, dass Sie nicht immer alles zu Ihrer Idee machen. Sie haben die Weisheit letzten Endes nicht allein mit Löffeln gefressen, sondern ich glaube, dass alle Parteien kluge Köpfe haben und zu einem verantwortungsvollen Diskurs zu diesem Thema befähigt sind.
Das ist Demokratie immanent. Demokratie besteht nicht nur in der Annahme der Auffassung der AfD, sondern Demokratie besteht genau in der Meinungsvielfalt und Entscheidungsfindung der Mehrheiten einer Gesellschaft.
Auch das sei noch angemerkt: Wir sind immerhin in diesem Land eine parlamentarische Demokratie, und sie ist klar geregelt mit den entsprechenden Strukturen.
Zum Beispiel lautet einer lhrer Punkte: offensichtlich unbegründete Asylanträge in einem Eilverfahren. Ich sage Ihnen, da zweifle ich schon einmal an Ihrem Demokratieverständnis. Sie maßen sich an zu definieren, was ein offensichtlich unbegründeter Asylantrag ist. Es gilt in diesem Land immer noch die entsprechende verwaltungsrechtliche Überprüfung der vorgebrachten Gründe.
Ich erinnere Sie einmal daran, dass wir im Asylrecht noch immer von einem Individualrecht reden. Das kann sicherlich beschleunigt werden,
aber es gilt als Erstes die Einzelprüfung und das entsprechende Recht, eine Verwaltungsentscheidung auch richterlich überprüfen zu lassen.
Wenn Sie zur Umsetzung von Ausreiseverfügungen und ähnlichen Punkten kommen, dann ist das in der Tat eine zentrale Frage von Personalressourcen und nicht der
Änderung rechtlicher Rahmen. Ich will darauf verweisen, dass die Bundesregierung gerade für den Bereich des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration 4 000 zusätzliche Stellen eingeparkt hat. Ich will deutlich sagen: Das kommt sehr spät, aber diese Schritte werden jetzt gegangen. Insoweit ist auch Ihr Antrag für das Thema der Personalausstattung an der Stelle nicht zwingend erforderlich.
Ich will auch deutlich machen, dass wir uns alle hinsichtlich der Frage der Straftaten, der Frage der Rückführung und der Frage von Abschiebeeinrichtungen in einem ganzheitlichen Diskussionsprozess befinden. Wir sind in jedem Fall – zu Punkt 3 –, was den Freistaat Sachsen betrifft, mit der Realität schon ein Stück weiter. Ihre Idee, offensichtlich aussichtslose Asylantragsteller und aussichtsreiche Antragsteller in unterschiedlichen Einrichtungen unterzubringen, widerspricht der Zielsetzung der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktionen; denn im Kern geht es, wie es das Gesetz jetzt vorsieht, um die Schaffung entsprechender Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen und um eine entsprechende Beschleunigung der Verfahren, um eine Prüfung innerhalb des Verbleibs in den Erstaufnahmeeinrichtungen, der nach der jetzigen Rechtslage auch sechs Monate betragen kann, respektive für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten bzw. sicherer Drittstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens.
Kurzum: Ihr Antrag enthält keine neuen Forderungen, die sich nicht schon in der Diskussion der Parlamente respektive des Bundestages befinden. Er enthält keine konstruktiven Neuerungen zu den anstehenden Herausforderungen. Ich kann zum einen einen Dissens in der Frage einer gesamteuropäischen Herangehensweise bei der Lösung der europäischen Fragen, bei der Frage der verantwortungsvollen Sicherung der EU-Außengrenzen und zum anderen auch in der Verantwortung gegenüber der europäischen Flüchtlingskonvention nicht erkennen. Es bedarf keiner weiteren Diskussion Ihres Antrages, und deshalb wird er abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hartmann, zunächst sei gesagt: Wenn Sie hier über rechtsstaatliche Garantien im Asylverfahren sprechen und ich dann betrachte, dass es gerade die CDU war, die die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet hat, und dass genau bei diesen Antragstellern rechtsstaatliche Verfahren nicht mehr gewährleistet sind, dann muss ich mich über Ihre Anmerkungen schon wundern.
Zum Zweiten bin ich sehr gespannt, wie Sie die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen und das gemeinsame Unterbringen – ich spreche nicht für das getrennte Unter
bringen – gestalten wollen. Wie soll es harmonieren, wenn Antragsteller eine Perspektive haben und andere keine Perspektive haben? Ich bin sehr gespannt, wie Sie die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen ausgestalten wollen.
Vielen Dank. Das Asylrecht ist ja ein Recht, das auf der Grundlage politischer Verfolgung und aus anderen Gründen gewährt wird. Sichere Herkunftsländer sind nach meinem Kenntnisstand Länder, die in der Bewertung als offensichtlich sicher einzuschätzen sind. Wo nehmen Sie diesen Widerspruch her, Frau Nagel?
Wir haben einen Widerspruch in der Bewertung sicherer Herkunftsstaaten und in der Erklärung. Meine Partei sagt das über alle Ebenen hinweg. Ich habe hartnäckige Zweifel hinsichtlich der ordentlichen Prüfung der Kriterien von Rechtsstaatlichkeit, sozialer und politischer Gleichbehandlung der Staatsangehörigen in Albanien, im Kosovo, in den Staaten, über die wir reden. Da haben wir einen Dissens und den kann man festhalten.
Zum Antrag. „Herbstoffensive“ nennen Sie, die antragstellende AfD-Fraktion, Ihren perfiden Plan, die Stimmung gegen geflüchtete Menschen und das politische Establishment in diesem Land weiter anzuheizen. Genau so sieht verantwortliche Politik nicht aus. Das ist von Ihnen auch nicht zu erwarten, wohlgemerkt in einem Bundesland,
in dem mehrfach am Tag rassistische Aufmärsche stattfinden, mehrfach am Tag Asylunterkünfte angegriffen oder – ohne dass die Polizei interveniert – blockiert werden. Dresden, Leipzig, Eilenburg, Freiberg, Meißen, Pirna und immer wieder Heidenau,
Hier liegt uns nun ein Antrag vor, der die Stimmungsmache auf der Straße parlamentarisch begleiten soll. Sein Titel ist trügerisch, denn Vorschläge zur wirklichen Verbesserung des Asylverfahrens finden sich in ihm nicht. Das hat er mit dem Mitte Oktober durch Bundestag und Bundesrat durchgepeitschten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gemein. Beide Initiativen sollten wohl eher
Der vorliegende Antrag ist nichts anderes als ein Sammelsurium an repressiven und – wir haben es vom CDUVertreter gehört – zum Teil schon in Regierungspolitik aufgegangenen oder geplanten Maßnahmen. Es sind auch rechtswidrige Vorschläge darunter.
Dazu komme ich noch. – Auffällig ist, dass Sie als Antragstellerin scheinbar Ihr Herz für die Europäische Union entdeckt haben. Darüber müssen wir jetzt nicht weiter reden. Genauso auffällig ist es – das wurde auch schon erwähnt –, dass Sie ein weiteres Mal europäische Politik bzw. Bundespolitik aus einem Landesparlament spielen lassen.
Es ist nicht das einzige Land, in dem Sie das betreiben. Anscheinend lässt sich dieses Spiel gut auf der Straße verkaufen.
Sie übersehen allerdings sicher wissentlich, dass wir, über den Daumen gepeilt, für 85 % der Vorschläge, die Sie machen, nicht zuständig sind und dass Sie den Landtag auffordern, zum Teil völkerrechtliche Übereinkünfte und lange ausgehandelte und diskutierte EU-Rechtsakte anzutasten,
mal ganz abgesehen vom Grundgesetz. Polemisch lässt sich fragen: Warum sollten wir vom Landtag aus Einfluss auf die EU-Verfahrensrichtlinie oder Ähnliches nehmen? Das möchte ich schon kritisch hinterfragen.
Polemisch lässt sich fragen, warum Sie nicht gleich den Austritt der Bundesrepublik aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die Rücknahme der Unterschrift verlangen.