Vielen Dank, Herr Kollege Hartmann. Ich habe folgende Zwischenfrage an Sie: Stimmen Sie mir zu, dass dieses Finanzpaket, das Sie hier heute auflegen wollen, im Jahr 2020 endet, aber gleichzeitig die strukturelle Umverteilung über das Jahr 2020 hinausläuft, und dass dann ab dem Jahr 2021 die Folgen dieser strukturellen Umverteilung mit voller Wucht zuschlagen? Stimmen Sie ebenfalls zu, dass der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften, Hartmut Vorjohann – Ihr Parteifreund, nicht meiner! –,
vehement vor dem, was Sie hier heute vorhaben und vor dieser Nebenabrede gewarnt hat und nach wie vor warnt?
Herr Schollbach, ich danke Ihnen als Erstes für die Möglichkeit zusätzlicher Redezeit an dieser Stelle
und stimme Ihnen zu, dass wir heute ein Investitionspaket über knapp mehr als 800 Millionen Euro für vier Jahre beschließen werden, das zusätzlich zum FAG mit einem jährlichen Volumen von 2,9 Milliarden Euro ergänzend Investitionen in die Kommunen ermöglicht.
Ich stimme Ihnen im Weiteren zu und korrigiere Sie gleichzeitig, weil es sich um keine Nebenabrede handelt, wie Sie vielleicht Ihrer Verschwörungstheorie – Sie lesen ja gern James Bond oder schauen zumindest die Filme – entnehmen, sondern um eine entsprechende Regelung hinsichtlich des FAG, die eine Ausgleichsmaßnahme zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Städten vorsieht. Das nennt man nicht Benachteiligung, sondern Solidarität. Aber das erkläre ich Ihnen dann noch.
Insoweit attestiere ich Ihnen zum Schluss, dass Sie immer sehr voreilig sind. Sie könnten mir auch bis zum Ende zuhören, dann hätten sich Ihre Fragen auch beantwortet.
Wir halten noch einmal fest: Das FAG in Sachsen umfasst 2,9 Milliarden Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es ein Investitionspaket von 800 Millionen Euro, zu denen SSG und Landkreistag gemeinsam freiwillig 322 Millionen Euro beitragen, um Investitionen in die Kommunen umzusetzen, und entscheiden – zur Hälfte in den kreisangehörigen Raum und zur Hälfte in den kreisfreien Raum.
Lieber Herr Kollege Hartmann, ich weiß, ich schenke Ihnen jetzt wieder ein bisschen Redezeit, aber ich wollte noch etwas nachfragen. In den 800 Millionen Euro, die Sie gerade angezeigt haben, stecken ja auch 20 Millionen Euro, die veranschlagt sind für den Fördervollzug durch die SAB. Geben Sie mir darin recht, dass es aus dem Gesetz, das so vorliegt, nicht ersichtlich ist, wo genau die Mittel für diesen Fördervollzug, also diese 20 Millionen Euro, herkommen?
Also, mir ist zumindest gegenständlich, dass die Mittel zu 242 Millionen Euro aus dem Überschuss des Freistaates kommen, das SMF und das SMWA weitere 100 Millionen Euro beibringen, und damit komme ich auf 342 Millionen Euro.
Ich möchte mich jetzt aber auf das Thema Regelung im FAG konzentrieren. Auf das stellen Sie immer ab: auf eine vermeintliche gefährliche Nebenabrede, die das finanzielle System des Freistaates in Unwucht bringt. Ja, und insoweit ist die Aussage erst einmal richtig: Es wird voraussichtlich – und da verweisen wir auch auf ein Gutachten –, aber wahrscheinlich im Rahmen der gutachterlichen Bewertung auf eine Umverteilung zwischen
Warum ist das notwendig? Weil wir in den letzten Jahren deutlich zur Kenntnis nehmen mussten, dass Menschen – und das nennt sich demografischer Wandel, Herr Schollbach – aus ländlichen Regionen verstärkt abgewandert sind, während wir zum Teil eine Bevölkerungszunahme in den Ballungszentren der kreisfreien Städte erlebt haben. Das ist erst einmal positiv. Aber es führt natürlich dazu, dass bestehende Grundkosten in einer abschmelzenden Bevölkerung weiter existent sind und die Kosten in den kreisfreien Städten nicht parallel dazu wachsen. Insoweit ist die Frage doch zulässig und nicht neu. Wir führen sie nämlich seit einigen Jahren, ob im Bereich des Veredlungsfaktors ein Korrektiv erarbeitet und umgesetzt werden sollte.
Im Übrigen bleibt es bei Pro-Kopf-Zuweisungen und insoweit ist Ihre Theorie, dass die steigende Einwohnerzahl der Stadt dabei keine Berücksichtigung findet, doch falsch. Wir reden über eine Pro-Kopf-Zuweisung, wo es nur um die Frage geht, ob der Veredlungsfaktor – nämlich die banale Frage, warum, fiskalisch gesehen, ein Einwohner in den großen Städten mehr wert ist als ein Einwohner in den ländlichen Räumen – auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung und der sich verändernden Situation angepasst wird. Wir tragen auch der Frage Rechnung, beispielsweise mit zusätzlichen Investitionsmillionen im Schulbau, wie die Herausforderungen in den kreisfreien Städten gelöst werden können.
Sie reden über zusätzliches Geld, Herr Schollbach, addieren Sie doch einfach und greifen Sie nicht beliebig nur eine Position heraus. – Ich freue mich, dass ich Herrn Scheel munter gemacht habe; ich freue mich dann auf seinen Redebeitrag.
Aber – um zum Abschluss zu kommen – kurzum: Ja, wir erleben im FAG eine Umverteilung im Solidaritätsgedanken zwischen ländlichem Raum und kreisfreien Städten. Ja, es wird eine Herausforderung auch für die kreisfreien Städte geben, weil die Veredlungssumme geringer wird, aber insgesamt die Herausforderungen gleichwertiger verteilt werden, und das Ganze auch. Ihr eigener Stadtrat – einschließlich der Stadtspitze –, Herr Schollbach, hat ja seit Jahren über Investitionsbedarfe gesprochen. Das wird kompensiert mit 400 Millionen Euro Investitionsvolumen für vier Jahre für kreisfreie Städte, und das sind für Dresden immer noch etwas über 160 Millionen Euro.
Ich gebe Ihnen gleich noch eine freundliche Anregung mit: Damit können Sie eine ganze Menge von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Dresden bauen. Vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass es die SPD und die CDU in diesem Landtag waren, die hierfür die Grundlage geschaffen haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch auf zwei, drei Punkte einzugehen und diese zu präzisieren. Ich fange mit Herrn Kollegen Barth an. Zum Ersten, Kollege Barth, ist es ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und nicht der Staatsregierung. Es ist mir wichtig, dies zu betonen.
Zweitens geht es hier nicht nur um Investitionen, sondern wir haben ausdrücklich das Thema Instandhaltung in Einrichtungen und Anlagen hineingenommen, die im Ergebnishaushalt abgebildet werden können.
Dann habe ich Sie falsch verstanden; ich wollte es hier noch einmal präzisieren. Es ist ausdrücklich eine Anregung aus der Anhörung aufgegriffen worden und ich kann an dieser Stelle sagen, dass sich diese Anregung der Instandsetzungspauschalen in der neuen Förderrichtlinie des SMWA zum Straßenbau wiederfindet, wo wir im nächsten Jahr übrigens auch für die Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes 150 Millionen Euro auf die Straße bringen; das möchte ich hier betonen.
Frau Schubert, ich möchte auch Sie noch einmal ansprechen. Frau Schubert, viele Wege führen nach Rom. Wir haben uns für einen entschieden und für mich ist entscheidend, dass in dieser Anhörung gesagt wurde: Dieser Weg ist verfassungskonform und verfassungsfest; deshalb ist er für mich in Ordnung.
Jetzt möchte ich noch einmal auf das Thema zu sprechen kommen, das Herr Schollbach angesprochen hat. Ich benenne nicht Herrn Schollbach, denn er spricht ja für die Linksfraktion. In diesem Zusammenhang sei es mir gestattet, einmal auf das Niveau der Linksfraktion, auf Herrn Schollbach herunterzuzoomen und dagegen zu argumentieren.
Kommen wir einmal zu den 156 Millionen Euro. Ich mache das einmal an einem Beispiel fest und sage: Die sächsischen Tafeln, die sich sehr gut engagieren, die Bedürftigen in diesem Land zu versorgen, sind für jeden
da. Sie wären auch für mich da, aber ich bekomme dort nichts – zu Recht, obwohl ich meinen persönlichen Ergebnishaushalt auch manchmal nicht zu bekomme. Und genauso ist es mit diesen Bundesmitteln.
Noch einmal: Der Gesetzgeber entscheidet darüber, wer finanzschwach ist. Wenn Sie nach Brandenburg schauen, dann können Sie sich dort die Städte und die Regionen ansehen, die nichts bekommen haben. Ich kann Ihnen versichern: Es wären nicht 50 % gewesen, es wären nicht 41 % nach FAG gewesen, es wären auch nicht 31 % nach Bevölkerungsanteil gewesen – es wären null gewesen für die kreisfreie Stadt Dresden.
Noch einmal zu dem Thema FAG. Herr Schollbach, Sie nehmen 2025 mit soundso viel Hundert Millionen. Warum nehmen Sie nicht 2050 – dann haben Sie 1,5 Milliarden Euro; das ist doch eine viel bessere Zahl?!
Was Sie vollkommen verkennen: Diese Vereinbarung gilt für die nächsten zwei FAGs und danach wird wieder neu darüber verhandelt. Sie unterstellen in einer grenzenlosen Ignoranz – und Ihre Fraktion, da Sie für diese sprechen, auch; wir wissen auch noch nicht, wer dann die Mehrheit stellt; Sie geben sich ja schon vorher auf –,
dass ab 2021 weder die Fraktionen in diesem Plenum noch die kommunalen Spitzenverbände vernünftig verhandeln und dass sie das alles nicht gebacken bekommen.