Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Diese sehe ich nicht.

Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zuerst einmal möchte ich ein herzliches Dankeschön all denjenigen sagen, die sich beteiligt und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mitgewirkt haben. Man kann Folgendes sagen: Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ich denke, wir sind in Sachsen ein gutes Stück in Richtung modernes Baurecht vorangekommen.

Die Kernelemente sind schon angesprochen worden. Deswegen möchte ich ein paar Dinge nur kurz herausgreifen. Zu allererst möchte ich das Thema Rauchwarnmelderpflicht aufgreifen. Ja, Brandschutz fängt bei der baulichen Prävention an und kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb hatten wir uns im Koalitionsvertrag klar dazu verständigt, zu Beginn des Jahres 2016 die Einführung dieser Meldepflicht gesetzlich zu regeln.

Nun sind die Rauchwarnmelder verpflichtend in Aufenthaltsräumen, die dem Schlafen dienen, und dazugehörigen Fluren von Neubauten anzubringen. Ja, dies gilt nur für Neubauten. Das hindert aber diejenigen nicht, die Bestandsbauten haben und Eigentümer sind, daran, in ihrer Eigenverantwortung Rauchwarnmelder anzubringen und die notwendigen und möglichen Vorkehrungen entsprechend zu treffen.

Das zweite Thema der Stellplatzpflicht ist vorhin intensiv diskutiert worden. Das Ergebnis spiegelt sich hier in den Regelungen wider. Deswegen möchte ich dieses Thema nicht weiter vertiefen.

Der dritte wichtige Punkt aus meiner Sicht ist die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Hierbei geht es unter anderem um angemessene Abstände zwischen den sogenannten störfallspezifischen Betrieben, beispielsweise Chemiewerken, und entsprechenden Wohngebieten.

Einschlägige Bauvorhaben müssen nun durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Hier machen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einen wichtigen Schritt in Richtung Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung des barrierefreien Bauens und betrifft auch brandschutzrechtliche Bestimmungen für Gebäude, die für die Betreuung von mehr als sechs pflegebedürftigen Menschen genutzt werden. Damit sollen mehr Angebote nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ermöglicht werden. Deshalb möchte ich Folgendes sagen, wenn das Thema Barrierefreiheit angesprochen wird: Es ist schon ein Unterschied. An dieser Stelle möchte ich noch einmal dem Eindruck entgegentreten, dass dafür nichts getan wird. Wenn bisher der Bauherr im eigenen Ermessen entscheiden konnte und zukünftig Abweichungen wieder der bauaufsichtlichen Genehmigung unterliegen, dann ist ganz klar in Richtung Barrierefreiheit etwas getan worden.

Deshalb kann man sagen, dass der vorliegende Entwurf zahlreiche Lebensbereiche betrifft und zudem die Anpassung der Sächsischen Bauordnung an die Regeln der Musterbauordnung vorantreibt. Deshalb kann man Folgendes feststellen: Mit der Novellierung wird das Baurecht in Sachsen aktualisiert, anwendungsfreundlicher und rechtssicherer. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung mit der Drucksache 6/2773, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit der Drucksache 6/3502.

Meine Damen und Herren! Es liegen folgende Änderungsanträge vor, die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Zunächst rufe ich auf die Abstimmung zum Änderungsantrag mit Drucksache 6/3585, ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Soll dieser noch einmal eingebracht werden? – Herr Abg. Zschocke, bitte. Sie sprechen von Mikrofon 3, bitte sehr.

Ich mache es kurz. In Punkt 1 dieses Änderungsantrages geht es um die Anforderung, dass die Barrierefreiheit als allgemeine Anforderung in den Absatz 1 aufgenommen wird. In der Praxis ist es oft so, dass von Normen und Baubestimmungen abgewichen wird. Wir möchten aber mit dieser Anforderung sicherstellen, dass die Barrierefreiheit immer in den Abwägungsprozess einbezogen wird.

Der Punkt 2 ist bereits besprochen worden. Es geht darum, dass mindestens ein barrierefreier Rettungsweg geschaffen wird – es geht nicht darum, eine einhundertprozentige Barrierefreiheit durchzusetzen. Die Selbstrettung – darum geht es, Herr Fritzsche – Mobilitätseingeschränkter, Blinder, Hörgeschädigter sowie Sehbehinderter darf nicht daran scheitern, dass der Rettungsweg nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nutzbar ist. Der Verweis auf höhere Kosten ist – mit Verlaub – schon fast zynisch.

Im dritten Punkt geht es um bautechnische Nachweise der Barrierefreiheit. Wenn überhaupt Vorgaben zur Barrierefreiheit festgelegt wurden, dann ist es nur recht und billig, diese auch nachzuweisen. Der § 66 verlangt eine Vielzahl von Nachweisen zur Standsicherheit, zum Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz. So zu tun, als würde der Nachweis der Barrierefreiheit den Bürokratieaufwand aufblähen, ist unserer Auffassung nach unredlich. Deswegen bitten wir um Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Zschocke. Gibt es hierzu Redebedarf? – Herr Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte es nur kurz erläutern. Ich weiß leider nicht, wie Sie Ihren Änderungsantrag abstimmen lassen wollen.

(Zuruf von den GRÜNEN: In Gänze!)

In Gänze, dann möchte ich kurz erklären, dass wir Nummer 1 und 2 zustimmen möchten. Zu Punkt 3 würden wir uns gern enthalten. Wir werden aus dem Grund, dass Sie in Gänze darüber abstimmen lassen möchten, mit Ja stimmen.

Das war spannend.

(Heiterkeit)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Fritzsche, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Zschocke, ich möchte nur noch einmal zu dem von Ihnen zuletzt genannten Punkt etwas sagen. Es geht um die bautechnischen Aspekte. Es gehört heute schon zu den Grundlagen des Entwurfs und zum ureigensten Handwerkszeug des Bauvorlageberechtigten, wesentliche

Elemente des barrierefreien Bauens bereits ab Planungsbeginn zu berücksichtigen und schließlich auch in den Bauvorlagen darzustellen. Das ist die Realität. In einer zusätzlichen Prüfung sehe ich keinen Mehrwert, außer, dass es mehr Papier gibt und Gutachter zum barrierefreien Bauen beschäftigt werden. Mir ist nicht klar, was der Hintergrund ist: In den Bauvorlagen und -unterlagen sind Angaben zu Fußbodenniveau, Durchgangsbreiten, Bewegungsflächen, Brüstungshöhen usw. enthalten. Diese lassen sich alle den Bauunterlagen ohne besonderen Aufwand entnehmen. Das wollte ich nur noch einmal anmerken.

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir stimmen ab über die Drucksache 6/3585. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Drucksache dennoch nicht entsprochen worden.

Wir stimmen über die Drucksache 6/3586 ab. Auch dies ist ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abg. Lippmann, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fasse mich kurz. Es gibt ja offensichtlich einen Dissens zwischen der Koalition und den LINKEN, ob man nun die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten im Gesetzentwurf hat oder nicht. Wir schlagen vor, dies relativ eindeutig zu klären, indem wir hineinschreiben, dass für bestehende Gebäude die Eigentümer verpflichtet sind, in einer hinreichend langen Übergangszeit diese entsprechend mit Rauchmeldern nachzurüsten. Dann

haben wir Klarheit im Gesetzentwurf, unabhängig von der Frage, ob sie wirklich enthalten ist. Klar ist für uns, dass Rauchmelder wichtig sind. Sie retten Leben. Darüber besteht hier Einigkeit.

Herr Fritzsche, Sie haben hier ausgeführt, was Sie davon halten. Das Kostenargument kann ich nicht nachvollziehen. Das haben wir beim Neubau genauso, denn da gibt es auch mittelbar eine Umlage auf die Miete. Damit haben Sie das auch bei dem, was Sie jetzt für Neubauten vorsehen. Ja, die Durchsetzbarkeit und die rechtliche Kontrolle sind ein Problem. Aber in der Anhörung ist auch deutlich geworden, dass alleine schon die Pflicht und damit auch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, eine appellative Wirkung und damit auch eine Wirkung beim Nutzer entfalten wird und damit zu rechnen ist, dass es eine Vielzahl von Einbauten von Rauchmeldern in Bestandsbauten geben wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank,

Herr Lippmann. Dazu gibt es Wortmeldungen. Herr Abg. Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte den Dissens kurz auflösen bzw. verdeutlichen. Der Herr Staatsminister hat zwar den Begriff Neubauten verwendet, allerdings findet er sich in dem Regelungstext nicht wieder. Kann es sein, dass Sie jetzt eine Eingebung beim Vorlesen hatten? – Es wäre schön gewesen, wenn sich das im Gesetzestext wiedergefunden hätte. Zwischen den Zeilen geht auch, aber für den Nutzer von Gesetzen ist es besser, wenn es in Buchstaben niedergeschrieben wird. Das ist nicht der Fall. Deshalb war der Dissens entstanden, und deshalb stimmen wir auch dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Stange. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen über die Drucksache 6/3586 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür gibt es dennoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der LINKEN in der Drucksache 6/3598 ab. Herr Stange, Sie möchten Ihre bereits eingebrachten Äußerungen noch ergänzen?

Vielen Dank, Herr Präsident. Sie machen das ganz hervorragend. Ich wollte Ihnen nur sagen, dass wir ihn schon eingebracht haben. Danke schön.

Gibt es Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über die Drucksache 6/3598 ab. Wer seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Drucksache dennoch nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ich lasse über die Bestandteile abstimmen.

Zur Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.

Wir stimmen über Artikel 1 Änderung der Sächsischen Bauordnung ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier: Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 1 mit Mehrheit entsprochen worden.

Wir stimmen über Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und

Stimmen dagegen ist Artikel 2 mit Mehrheit entsprochen worden.

Wir stimmen über Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 3 mit Mehrheit entsprochen worden.