Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Ihr Frage weist in eine falsche Richtung.

Das ist – –

– Sie haben eine Frage gestellt, ich antworte.

Weil allen klar sein muss, dass die Unterbringung in Turnhallen, in ehemaligen Baumärkten und dergleichen natürlich nur Notunterkünfte sind. Der Freistaat Sachsen hat eine Unterbringungskonzeption, die jetzt nach und nach umgesetzt und zu festen Einrichtungen führen wird. Aber auch die Kommunen müssen sich Gedanken darüber machen – und tun dies auch –, wie aus den Notunterkünften richtige Unterkünfte in Wohnungen oder in dafür gedachten Gemeinschaftsunterkünften eingerichtet

werden können. Natürlich.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Herr Urban, selbstverständlich.

Eine Nachfrage. Denken Sie, dass Schwimmhallen oder auch Schulen und Turnhallen als

Notunterkünfte vorübergehend besser geeignet sind als leer stehende Büroräume des Freistaates Sachsen?

Ich hatte bereits auf die Kleine Anfrage Ihrer Kollegin, Frau Kersten, hingewiesen, wo aus der Antwort eindeutig hervorgeht, dass eine Überprüfung bereits stattgefunden hat und bei den allermeisten eine Eignung nicht gegeben ist. Insofern sind diese Räume, die jetzt als Notunterkünfte genutzt werden, die einzig verfügbaren.

Wollen Sie noch eine Frage stellen?

Ich stehe zur Verfügung, Herr Urban, falls Sie das Bedürfnis haben.

Sie können jetzt nur noch eine Frage stellen.

Ich würde meinen Kollegen die Redezeit überlassen.

Ja, dann danke ich Ihnen für diesen weiteren Ausflug und wiederhole noch einmal, dass wir den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werden, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Und für die GRÜNE-Fraktion Herr Abg. Lippmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Bei diesem Antrag handelt es sich mal wieder um ein Meisterwerk aus der Rubrik „Lösung vortäuschen“. Sie behandeln hier einen Antrag, der eine Mischung aus Dingen darstellt, die die Staatsregierung schon längst tut, und im Innenausschuss, auf den Herr Pallas schon mehrfach hingewiesen hat, ist deutlich artikuliert worden, auch auf Drängen anderer Fraktionen, dass die Staatsregierung schon längst geprüft hat, welche eigenen Immobilien sie zur Verfügung hat, die sie noch nutzen kann.

Zweitens. Ihr Antrag ist auch falsch. Der von Ihnen geforderte Erlass der Kosten für die Unterbringung in den Städten und Landkreisen, indem man nach relativer Willkürlichkeit des Standortes agiert, ist sinnlos. Sie bedienen sich, das hat Herr Patt schon dargestellt, einer ebenso interessanten wie eindrucksvollen und simplen Methodik bei Ihrem Antrag. Offensichtlich können Sie einen Taschenrechner bedienen, das haben Sie eindruckvoll bewiesen. Mit Logik und gesundem Menschenverstand indes ist es nicht weit her.

Sie haben sich die Summe der in sächsischen Landesbehörden leer stehenden Flächen vorgenommen und in erstaunlicher Komplexitätsreduzierung zu einem Ergebnis gefunden. Wäre doch Politik immer so einfach! Ja, wenn man die Gesamtquadratmeter durch die Mindestquadratmeteranzahl an Wohnfläche, nämlich 6 Quadratmeter, teilt, die einem Asylsuchenden zur Verfügung steht, haben

Sie hypothetisch 8 572 Plätze gewonnen. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis!

Aber Sie verkennen vor allem, dass es nicht um die Verteilung von Stückgut oder Stapelware geht, wo man mit solchen Berechnungen vielleicht noch agieren könnte, und Sie verkennen auch, dass die Räumlichkeiten – das ist heute schon mehrfach ausgeführt worden – vielleicht gar nicht die Möglichkeiten bieten, hier eine Unterbringung vorzunehmen.

Dabei verweise ich auf zweierlei. Erstens.Wenn Sie sich die Antwort auf die Anfrage von Frau Kersten ansehen, haben Sie eine Auflistung der Standorte. Dort finden Sie in der Gesamtsumme Objekte, die gerade mal 9 Quadratmeter groß sind. Da wünsche ich viel Spaß bei der Prüfung der Unterbringung von Geflüchteten. Sie haben weiterhin den Verweis, den Sie dort nehmen, den Ihnen der Finanzminister mitgeteilt hat. Es geht um die nach DIN 277 zur Verfügung stehenden Nutzflächen. Darin sind mithin auch Lagerflächen integriert. Auch da haben wir erhebliche Zweifel, ob diese für die Unterbringung von Asylsuchenden geeignet sind.

Zweitens. Sie verkennen auch noch die räumlichen Gegebenheiten. Sie haben eine Raumeinheit von 14 Quadratmetern, auf denen Sie rechnerisch zweieindrittel Asylbewerber unterbringen können. Leider finden Sie den Drittel-Asylbewerber nicht. Ich würde Ihnen empfehlen, ein paar Euro in ein Statistikbuch für Ihre Fraktion zu investieren. Darin finden Sie vielleicht auch den Vergleich, an den ich mich gerade erinnert fühle: Statistisch war der Teich nur 30 Zentimeter tief, die Kuh ist trotzdem ertrunken.

(Stöhnen bei der AfD)

So kommt mir das Ganze vor, denn Ihre Berechnungen sind Unfug. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Anstatt auf diese Scheinlösungen zu setzen, sollten Sie sich die Mühe machen, nachhaltigere Lösungen anzustreben. Für die Kommunen war seit Sommer absehbar, dass gegen Ende des Jahres die in den Aufnahmeeinrichtungen lebenden Menschen auf die Kommunen verteilt werden. Nicht überall wurden die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Es gibt auch Gemeinden im Freistaat Sachsen, die offenbar noch keinen einzigen Asylbewerber aufgenommen haben, wie jüngste Kleine Anfragen ergeben haben, und das, obwohl gemäß § 6 Abs. 4 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes eindeutig geregelt ist, dass die kreisangehörigen Gemeinden verpflichtet sind, unterzubringende Ausländer aufzunehmen.

(André Barth, AfD: Nur zur Mitwirkung verpflichtet!)

Beispiele: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Da leben gerade einmal in 19 von 36 Kommunen Asylbewerber. Das sind 50 % der Gemeinden. Gleichzeitig beschweren sich mitunter Gemeinden, die keinen einzigen Flüchtling aufgenommen haben, bei der Bundeskanzlerin und fordern einen Aufnahmestopp, weil die Belastungsgrenze erreicht sei. Da haut dann etwas nicht hin.

Dort ist es viel notwendiger, Überzeugungsarbeit vor Ort zu leisten und sich konkret damit auseinanderzusetzen, anstatt in diesem Hohen Haus Scheinlösungen zu präsentieren, die überdies großer mathematischer Unfug sind. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Hatten Sie sich gemeldet, Frau Kersten? Wird das Wort noch gewünscht? – Dann kommen Sie bitte.

(Andreas Nowak, CDU, steht am Mikrofon.)

Wir haben noch eine Kurzintervention von der CDUFraktion.

Herr Lippmann, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es in dem Zitat nicht um Statistik, sondern um den Durchschnitt ging, und korrekt heißt es: Der Dorfteich war im Durchschnitt einen Meter tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das Tier ist tot und Herr Nowak hat recht!)

Frau Kersten, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Patt, Ihre Wortwahl des Deckmäntelchens ist vielleicht der Weihnachtszeit geschuldet, deswegen will ich nicht mehr darauf eingehen. Wenn Sie aber behaupten, dass 95 000 Quadratmeter größtenteils irgendwelche alten ererbten Immobilien des Freistaates wären, dann muss ich Ihnen widersprechen, denn es sind ganz konkret Behördenstandorte. Es ging bei der Kleinen Anfrage ausschließlich um Leerstand bei sächsischen Behörden.

Was Ihre Kritik an den 6 Quadratmetern betrifft: Das ist keine Idee der AfD-Fraktion, sondern eine Angabe in der Verwaltungsvorschrift Unterbringung der Staatsregierung. Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, welche Parteien die Staatsregierung bilden. Wer hat denn diese Verwaltungsvorschrift erarbeitet?

(Albrecht Pallas, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Irgendeine Berechnungsgrundlage wird es letztlich überall geben. Wenn wir Unterkünfte haben, muss sich jeder überlegen, wie viele Asylbewerber wir hier unterbringen können.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Pallas, bitte.

Frau Kersten, geben Sie mir recht, dass neben dieser Angabe von 6 Quadratmetern pro Person in den Vorschriften auch steht, dass es Sanitäreinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen in den Gemeinschaftsunterkünften geben muss?

(Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Da gebe ich Ihnen recht. Genau aus diesem Grund habe ich eingangs bereits gesagt, dass wir wissen, dass nicht diese 95 000 Quadratmeter komplett bezogen auf die 6 Quadratmeter für Asylbewerber – –

(Albrecht Pallas, SPD: Das steht im Antrag!)

Nein, ich habe gesagt, dass das eine theoretische Maximalzahl wäre und dass uns durchaus bewusst ist, dass wir nicht jeden Quadratmeter einzeln nutzen können.

(Jörg Urban, AfD: Zuhören hilft!)

Frau Nagel, Sie möchte ich fragen: Ist es wirklich unmoralisch, Asylsuchende in Behördenräumen unterzubringen? Ist es wirklich moralischer, diese in Turnhallen oder in Schwimmbecken unterzubringen, ohne jegliche Privatsphäre?