Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg hat einen, Nordrhein-Westfalen hat einen, Bayern hat einen und der Bund hat auch einen: einen Versorgungsbericht.
Ziel eines solchen Berichtes ist es, die altersbedingten Ausgaben zu verifizieren, um entsprechende Haushaltsplanungen betreiben zu können. Insbesondere, um sich ein Bild über die künftige Zahl der Versorgungsempfänger, aber auch über die Entwicklung der bisherigen Beamtenversorgung zu machen, wird in anderen Bundesländern, aber auch auf Bundesebene ein solcher Versorgungsbericht erstellt.
Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung und damit steigende altersbedingte Ausgaben – vor dieser Herausforderung steht auch der Freistaat Sachsen. Aber die genannten Herausforderungen sind nicht neu. Der Freistaat Sachsen trifft schon seit 2005 Vorsorge für die künftigen Versorgungslasten. Das war im Übrigen eines der ersten Projekte der damaligen CDU/SPD-Koalition. Mit dem Generationenfonds wurden finanzielle Rücklagen geschaffen, um die Versorgungsaufgaben abzumildern. Für jeden Beamten, der heute in ein Beamtenverhältnis berufen wird, werden Zuführungen in den Generationenfonds getätigt, durch die später Versorgungsausgaben ausfinanziert werden sollen. Das ist in etwa vergleichbar mit Rentenversicherungsbeiträgen im Bereich der Angestellten des öffentlichen Dienstes.
Seit zehn Jahren wird diese Form der Vorsorge betrieben. Das erfolgt für alle Verbeamtungsjahrgänge in dieser Form. Das heißt, alle Verbeamtungsjahrgänge ab dem Jahr 1997 werden ihre Pension künftig aus dem Generationenfonds erhalten. Für die früheren Jahrgänge erfolgt die Finanzierung zum Teil aus dem laufenden Haushalt und zum Teil aus dem Generationenfonds.
Um zu bestimmen, in welcher Höhe Zuführungen an den Fonds geleistet werden müssen, um eine Ausfinanzierung sicherzustellen, wird regelmäßig ein neues versicherungsmathematisches Gutachten erstellt. Ein neues Gutachten wurde gerade fertig.
Aus diesem Grund unterstütze ich den Vorschlag der Antragsteller, den Antrag in den Fachausschuss zurückzuüberweisen. Dann können wir die Fachdiskussion darüber führen, ob der Freistaat Sachsen einen Versorgungsbericht braucht.
Die AfD möchte keinen Beitrag halten. Gibt es noch eine Runde von den Fraktionen? – Daran besteht kein Interesse mehr. Dann, Herr Staatsminister, bitte.
Die Versorgungslasten des Freistaates Sachsen und die damit verbundenen Herausforderungen stellen eines der zentralen Handlungsfelder der sächsischen Finanzpolitik dar. Es ist, glaube ich, keine Übertreibung, wenn ich an dieser Stelle festhalten darf, dass der Freistaat Sachsen eines der Bundesländer ist, das das Prinzip der Generationengerechtigkeit am weitesten verwirklicht und über den inzwischen sogar verfassungsmäßig abgesicherten Generationenfonds eine tatsächliche Transparenz herbeigeführt hat.
Deshalb begrüße ich außerordentlich, dass dieses Themenfeld auch hier grundsätzliche Beachtung findet. Es ist festzuhalten, dass ein Teil der geforderten Informationen bereits regelmäßig durch externe Dritte evaluiert und dargestellt wird. Nach § 5 Abs. 2 des Generationenfondsgesetzes muss regelmäßig ein Gutachten erstellt werden, welches die Höhe der Zuführungen an den Generationenfonds festlegt. Im Rahmen dieser Berechnungen werden zahlreiche Kenngrößen ermittelt und festgestellt, die auch im genannten Antrag erfragt werden. Zu erwähnen sind hierbei beispielsweise die Anzahl der Versorgungsempfänger, die Versorgungsausgaben oder die Zuführung an den bzw. die Erstattung vom Generationenfonds. Das vorletzte Gutachten wurde in diesem Zusammenhang bereits im Haushalts- und Finanzausschuss vorgestellt.
Ich möchte anmerken, wie ich persönlich dieses Gutachten teste. Ich versuche, mich selbst in diesem Gutachten zu finden.
Siehe da, ich existiere dort sogar. Für mich ist es dann besonders interessant zu lernen, wie lange ich statistisch noch leben darf oder leben muss, je nachdem, wie man das sehen kann.
Ich möchte anmerken, dass ich erst kürzlich im HFA angeboten habe, auch das aktuelle Gutachten zum Generationenfonds vorzustellen. Hier würde es sich durchaus anbieten, den Gutachter einzuladen. Sofern dies gewünscht wird – ich habe dies vernommen –, könnten damit direkt fachliche Fragestellungen beantwortet werden.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass auch das Statistische Landesamt in diesem Themenfeld bereits ein sehr gutes und umfangreiches Berichtswesen unterhält. Erwähnen möchte ich hierbei die Statistiken „Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes nach Beamtenversorgungsrecht im Freistaat Sachsen“ sowie „Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen“. Diese Berichte geben einen sehr breiten Überblick über diese Themenbereiche.
Es gibt für mich keine Notwendigkeit, einen zusätzlichen Versorgungsbericht zu erstellen. Er kostet nur zusätzliches
Geld und Zeit. Die Informationen, die dort zusammengestellt werden, sind ohnehin schon ersichtlich. Ich schlage für die Sächsische Staatsregierung daher vor, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, vielen Dank für den Versuch, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, und vielen Dank für den Versuch, die Debatte etwas weiter über den Versorgungsbericht hinaus zu führen. Das hatten wir gar nicht vor.
Das versicherungsmathematische Gutachten ist eben nicht der Versorgungsbericht. Ein Versorgungsbericht ist mehr. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Herr Minister, ich glaube, es ist auch mehr als die Zusammenstellung all der Informationen aus verschiedenen Teilen der Verwaltung und dem Statistischen Jahrbuch, die Sie gerade genannt haben. Aber gut.
Ein Versorgungsbericht ist auch nichts Schlimmes, sondern – wie andere Länder zeigen – durchaus bundesübliche Praxis und vor allem gegenüber den Beamtinnen und Beamten ein Instrument der Transparenz, das man nutzen sollte.
Zum versicherungsmathematischen Gutachten: Das haben Sie am 08.12.2015 im Haushaltsausschuss angekündigt. Da war der Hammer für die Plenaranträge schon gefallen und dieser Antrag von uns schon auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Ich höre nun, dass Sie bereit sind, es im nächsten Jahr im Haushalts- und Finanzausschuss vorzustellen, auch gegebenenfalls unter Ladung der Gutachter. Dabei lassen sich vielleicht einige Fragen sehr intensiv klären. Damit würde ich gern den Vorschlag von Frau Lang aufnehmen, den Antrag nach § 83 Abs. 2 in den Ausschuss zurückzuüberweisen und das dann dort gebündelt zu diskutieren, damit wir eine fachliche Debatte führen können.
Ich wollte mich nur noch einmal kurz abstimmen. Sie haben also jetzt Rücküberweisung an den Ausschuss beantragt. So lautet jetzt der Antrag. Wer der Rücküberweisung an den Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Rücküberweisung zugestimmt worden.
Das Präsidium hat hierfür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt die CDU, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn Sie es wünscht. Ich erteile nun der Fraktion der CDU, Herrn Abg. Voigt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zuerst dem Innenministerium für den Bericht mit dem unheimlich schwierigen Namen danken. Wir haben ihn sehr ausführlich diskutiert und uns darauf verständigt, die Rede zu Protokoll zu geben. Ich fange damit an: Frohe Weihnachten!
(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Was? Die erste Rede zu Protokoll! – Zurufe der Abg. Sebastian Scheel und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht dessen, dass wir heute in einer Woche – nicht gemeinsam, aber jeder für sich – unter dem Weihnachtsbaum sitzen, will ich meine Rede, in der ich – die ist im Übrigen sehr interessant, dann zum Nachlesen – den Bericht auch kritisiere, zu Protokoll geben. Diese Kritik haben wir auch im Ausschuss geäußert. In meiner Rede, die ich, wie gesagt, zu Protokoll gebe, sind auch Hinweise enthalten, wie wir den Bericht vielleicht in Zukunft gestalten sollten.
Die kritischen Darlegungen werden im Protokoll nachzulesen sein. Ich rufe die SPD-Fraktion auf, Herrn Abg. Pallas.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke den beiden Vorrednern für die Eröffnung in der weihnachtlichen Stimmung auch in diesem Hause.