(Dr. Frauke Petry, AfD: Und was haben Sie gemacht, Herr Stange? Sie haben geschwiegen! Wo ist denn Ihre Verantwortung?)
Noch etwas: Wenn Sie tatsächlich der Auffassung sind, man müsse bei der Polizei eine Stelle schaffen, damit Leute selber Streife laufen können, dann kann ich nur sagen: Sie haben nicht mehr alle Latten am Zaun. Entschuldigen Sie diesen Ausfall, aber das ist nicht im Sinne eines Rechtsstaates, und es kann auch gar nicht im Sinne eines staatlichen Gewaltmonopols sein. Das höhlt das staatliche Gewaltmonopol aus, es untergräbt es – nichts anderes. Das ist ein Irrsinnsantrag.
Herr Kollege Stange, ich habe mir sagen lassen, dass Sie in Markranstädt mit Antworten sehr gegeizt haben.
Mir wäre es insofern auch sehr lieb, wenn wir etwas weniger persönliche Auseinandersetzungen hätten.
Des Weiteren: Ihre Kernfrage war ja, ob unser Antrag Irrsinn ist. Dazu: Selbstverständlich nein, er ist kein Irrsinn. Wir reagieren mit diesem Angebot auf die tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie im Land sind, und schüren keinen Hass. Wir schüren keine Ängste.
Das Misstrauen der Bürger ist da. Bevor die Leute etwas Falsches tun, sollen sie es richtig machen. Im Übrigen stand in unserem Antrag, dass Bürgerstreifen nach Möglichkeit und offensiv von der Polizei in die sächsische Sicherheitswacht überführt werden sollen, damit alles einen staatlich geregelten Rahmen hat. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.
Ja, zu dem eigentlichen Redebeitrag des Kollgen Wippel, wie es nach der Geschäftsordnung seine Richtigkeit hat.
Harmlos in Bezug auf die Bürgerwehren, und dessen, was Sie zur Unterstützung dieser Menschen tun. Ich möchte Ihnen aber doch kurz noch einmal meine Sicht auf die Dinge erläutern und verdeutlichen, warum ich glaube, dass Sie damit Ihren Beitrag dazu leisten, den Rechtsstaat auszuhöhlen.
Ich habe vorhin ausgeführt, dass es eine Verunsicherung gibt, auch deshalb, weil – das kam auch von anderer Stelle – in der Vergangenheit Fehlentscheidungen getroffen wurden, was beispielsweise die Personalausstattung der Polizei, aber auch anderer Behörden anbelangt. Eine Verunsicherung in der Bevölkerung ist vorhanden – so weit, so schlecht.
Wenn sich jetzt aber Bürger zusammentun in dem naiven, in Teilen vielleicht aber auch schon kriminellen Glauben, sie könnten den Rechtsstaat in die eigenen Hände nehmen, weil sie meinen, sie würden nicht genug beschützt, dann untergräbt das schon für sich die rechtsstaatlichen Strukturen, die wir haben. Mit der Unterstützung der AfD als einer im Landtag vertretenen Partei fördern Sie genau diese Entwicklung noch zusätzlich. Wenn Sie es ernst meinen mit dem – ganz ohne Polemik –, was Sie immer sagen, dass Sie einen starken Rechtsstaat wollen, dann dürfen Sie diese Gruppen überhaupt nicht unterstützen, Herr Wippel.
Ja, ich möchte sehr gern antworten, lieber Kollege Pallas. Das ist immer die Frage des Könnens und des Wollens und was angezeigt und was nicht angezeigt ist. Wir machen ja eines: Wir reden mit den Bürgern, die da sind. Im Übrigen gibt es auch Kollegen aus Ihrer Fraktion. Fragen Sie einmal Kollegen Baum. Er ist gerade nicht da. Er hat sich mit der Bürgerwehr in Köbeln getroffen.
Wir sprechen selbstverständlich mit ihnen und versuchen, Vorurteile auszuräumen und auch Fakten mitzuliefern in unseren Bürgersprechstunden. Klar, das machen wir. Dann braucht man so etwas nicht. Nichtsdestotrotz können wir auch nicht jeden erreichen. Wie gesagt, die Verunsicherung ist da. Der Selbstjustiz – das ist das, was Sie gerade eben beschreiben – habe ich eine klare Absage erteilt, und dabei bleibe ich. Ich sehe auch keinen Grund, das jetzt von Ihnen hier infrage stellen zu lassen.
Wenn man schon einmal die Gelegenheit hat, den Sack zuzumachen, würde ich kurz aus Sicht der CDU-Fraktion noch etwas dazu sagen. Noch einmal ganz klar: Wir als Parlamentarier sollten sehr vorsichtig sein, mit dem Instrument von Bürgerwehren zu spielen.
Es ist aber Ausdruck eines mangelnden Sicherheitsgefühls, wenn Menschen darüber nachdenken, sich in ihren Wohngebieten zu organisieren, um sich zu schützen. Das bedarf eines sehr sensiblen und konsequenten Handelns des Staates, um auf diese Sorgen und Ängste zu reagieren und zu fragen: Wie kann Sicherheit gestärkt werden? Wie können Bürger davor gewarnt werden, sich selbst zu organisieren, weil sie sich damit in Gefahr begeben? Es gilt aufzupassen, dass es nicht zu einer Polarisierung solcher Entwicklungen kommt.
Kurzum: Wachsamer Nachbar, Unterstützung, ein Miteinander – das ist durchaus denkbar. Aber es ist Aufgabe des Gewaltmonopols des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten. Wir sind alle schlecht beraten, wenn wir Instrumente wie Bürgerwehren – auch wenn wir das jetzt zu interpretieren versuchen – als sinnvoll definieren.
Jetzt ist wirklich alles abgearbeitet, meine Damen und Herren. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Es gibt eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDUFraktion, danach folgen LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Bienst, Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige 2. Lesung ist die Weiterführung einer Erfolgsgeschichte, die im Dezemberplenum 2013 ihren Anfang nahm. Ich habe damals im Plenum meine Rede mit einer These begonnen. Ich zitiere: „Deutschland braucht Fachkräfte, und der Freistaat Sachsen als ein prosperierendes Wirtschaftsland wird in der Werbung und in der Gewinnung dieser Fachkräfte einen vorderen Platz im Länderranking einnehmen. Dazu brauchen wir gut ausgebildete deutsche Fachkräfte, werden aber ohne qualifiziertes Fachpersonal aus anderen Ländern den momentanen, aber eben auch den zukünftigen Bedarf nicht decken können.“
Meine Damen und Herren! Wir haben 2013 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, das Sächsische BQFG, beschlossen. Ich möchte an dieser Stelle nicht verheimlichen, dass das Gesetz 2013 auf breite Zustimmung auch bei den damaligen Oppositionsfraktionen gestoßen ist. Es hat das Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erleichtert.
Diese Verbesserungen haben Wirkung gezeigt. Wurden im Jahr 2013, also vor Inkrafttreten des Gesetzes, noch 548 im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Sachsen als gleichwertig anerkannt, so waren es im Jahr 2014 bereits über 100 Berufsabschlüsse mehr, insgesamt 653. Der überwiegende Teil davon betraf medizinische Berufe wie Ärzte und Pflegekräfte. Genau um diese Berufsgruppen ging es in der damaligen politischen Debatte hauptsächlich.
Mit der jetzigen Anpassung des Sächsischen BQFG und weiterer Rechtsnormen werden in der Umsetzung einer europäischen Richtlinie weitere Vereinfachungen und Verbesserungen erreicht. Diese betreffen in erster Linie das Anerkennungsverfahren.
Ja, meine Damen und Herren, im ersten Augenblick mag das banal klingen. Aber in der Praxis kommen wir damit im 21. Jahrhundert an. Das macht das Verfahren weniger kompliziert und zeitaufwendig. So soll ab sofort in der
Regel die Antragstellung und Vorgangsbearbeitung elektronisch erfolgen. Auf die Vorlage von Originalen oder amtlich beglaubigten Kopien wird verzichtet, sofern kein begründeter Zweifel an der Echtheit der Unterlagen besteht. Weiter wird für einige wenige Berufsgruppen das Anerkennungsverfahren bei einem Wechsel in ein anderes Land zukünftig sogar ganz wegfallen, wenn sie vorher einen europäischen Berufsausweis beantragt haben.