Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Fraktion der GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung aus gegebenem Anlass, aber nicht zum ersten Mal auf, ihrer gesetzlich verankerten Informationspflicht zu Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, nachzukommen. Damit meine ich nicht Zahlenwerke in der ohnehin zu erbringenden Vermögensrechnung oder die im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlichten Jahresabschlüsse, sondern eine klare Darstellung der Entwicklungsperspektiven und Finanzbedarfe.
Die Staatsregierung verweist immer wieder auf die von den Unternehmen zu veröffentlichenden Jahresabschlüsse. Ein Jahresabschluss ist aber etwas anderes als ein staatlicher Beteiligungsbericht, und das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Wir GRÜNEN fordern einen Beteiligungsbericht, weil wir uns der Verantwortung bewusst sind, die wir als Parlament für Steuergelder, für Arbeitsplätze und auch für die sächsischen Kulturgüter haben.
Ohne Frage, manche öffentlichen Beteiligungen werden nie gewinnbringend arbeiten. Das ist in Einzelfällen auch in Ordnung. Aber wenn Unternehmensstrategien Millionen kosten, von Fachleuten als sehr ambitioniert beschrieben werden und – ich sage es deutlich – ohne die klare Aussicht auf Erfolg und mit der Gefahr, für Sachsen weitere Imageschäden zu produzieren, ist das etwas anderes als Wein und Pferde.
Ein Blick in die Sächsische Haushaltsordnung zeigt, in welchen Fällen sich der Freistaat unternehmerisch betätigen kann: wenn entweder wichtige Interessen des Freistaates vorliegen und klar wird, was der angestrebte Zweck der Beteiligung ist, oder wenn die Einzahlungsverpflichtung und Zuführung an die Beteiligung als begrenzt gelten.
Für beides fordern wir eine nachvollziehbare Darstellung. Erst dann gibt es eine echte Diskussionsgrundlage, auf der wir wie im Fall der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen gemeinsam um eine Lösung ringen können. Ja, ich habe diesen Anspruch als ein politisch handelnder Mensch, gemeinsam um gute Lösungen zu ringen.
Nicht die Verwaltung in Person des Finanzministers hat den Kurs vorzugeben. Er hat den politischen Willen im Aufsichtsrat zu vertreten. Ich teile nicht die Meinung von Herrn Prof. Unland, dass die Unternehmensstrategie alleinige Sache der Geschäftsführung ist. Es ist der Aufsichtsrat, der über Strategien berät und diese beschließt. Wenn diese dann finanzielle Auswirkungen haben, ist das Parlament unaufgefordert zu informieren. Das Parlament hat in diesem Freistaat noch immer das Budgetrecht.
Damit bin ich beim Aufsichtsrat. Das Parlament hat ein Recht zu erfahren, wie die im Rahmen des Aufsichtsrates bzw. eines entsprechenden Kontrollgremiums eingeräumten Einflussmöglichkeiten des Freistaates wahrgenommen werden, und auch, inwiefern sichergestellt ist, dass die in den Kontrollgremien sitzenden Personen tatsächlich über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und notwendige Sachkunde verfügen.
Ich will nicht mehr hören, dass ein solcher Bericht den Unternehmen schadet. Wenn sachsenweit alle Medien über den Rekordverlust der sächsischen Porzellanmanufaktur reden, der Jahresabschluss aber weder auf der Seite des Finanzministeriums noch im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht ist und der Finanzminister die genauen Zahlen auch nicht im Ausschuss vorlegen konnte, hat die Informationspflicht der Staatsregierung an den Landtag hier eine deutliche Schieflage.
Der Freistaat hat nicht zuletzt eine Vorbildfunktion. Für kommunale Unternehmen muss nach § 99 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung jedes Jahr zwingend ein öffentlicher Beteiligungsbericht mit umfassenden Lage- und Entwicklungsberichten sowie der Darstellung aller Finanzbeziehungen vorgelegt werden. Es geht nicht an, dass der Freistaat über seine Beteiligungen nicht öffentlich in dieser Form berichtet.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir bereits einen ähnlichen Antrag. Im Protokoll dazu folgende Aussage des Finanzministers: „Was allerdings Strategien anbelangt, so wird das auch in einem kommunalen Unternehmen nicht öffentlich publiziert.“ Dem möchte ich – auch als Kommunalpolitikerin – widersprechen.
Kommunale Beteiligungsberichte werden in öffentlicher Sitzung besprochen, und es wird ein Ausblick auf die Entwicklungsperspektiven gegeben. Dann wird ein Vertreter der Verwaltung beauftragt, die Artikulation des politisch formulierten Willens zu vertreten. So läuft das auf der kommunalen Ebene.
Es geht uns GRÜNEN wohlweislich nicht um die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Aber nichts schafft mehr Raum für Verunsicherung, Verschwörung und Spekulation als Kommunikationslücken. Das kennen Sie alle aus verschiedenen Zusammenhängen.
Dass seit 2009 kein Beteiligungsbericht mehr vorgelegt wurde, macht das Ganze doch erst verdächtig. Sie können das ganz leicht ausräumen. Legen Sie bis Ende Mai dieses Jahres den Bericht vor; und dann sehen wir klar.
Allein nur in diesem Jahr zeigt die Berichterstattung zum Strafprozess gegen die Ex-Vorstände der Sachsen-LB oder um die Millionenverluste der sächsischen Porzellanmanufaktur, dass wir hier seit 2010 keinen Schritt weitergekommen sind. Daher hat das Thema an Bedeutung und Dringlichkeit nichts verloren. Darum machen wir unsere Forderung nach mehr Transparenz über die Beteiligungen des Freistaates und des zu respektierenden Budgetrechts des Landtags neu auf – aus gegebenem Anlass, aber nicht zum ersten und ganz sicher nicht zum letzten Mal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schubert, Sie haben gerade die Rechtsgrundlage beschrieben, auf der der Beteiligungsbericht zu erfolgen hat. Das ist die Sächsische Haushaltsordnung, und ich stelle zunächst fest, dass der Finanzminister in keinster Weise gegen diese Rechtsgrundlage verstoßen hat – weder formell noch inhaltlich.
Meine Damen und Herren! Eine formale Vorbemerkung: Ihr Antrag, Frau Schubert, begründet sich unter anderem aus der Kritik des Rechnungshofes zum Bericht 2015 bezüglich der staatlichen Beteiligung des Freistaates. Nun haben wir vor gar nicht allzu langer Zeit – meines Wissens sogar in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung – den Beratungsplan für den Rechnungshofbericht beschlossen. Wenn man berücksichtigt, dass es Gepflogenheit in diesem Parlament ist, nicht nur den Beratungsplan zu beschließen, sondern auch festzulegen, dass neben dem Rechnungshofbericht jeweils auch die Stellungnahmen der Staatsregierung mit Grundlage der Beratung sind, hätte ich mir schon gewünscht, dass wir diese Diskussion zunächst einmal abwarten, uns auf dieser Grundlage mit der Kritik des Rechnungshofes auseinandersetzen. Vielleicht wäre dann diese Debatte, die wir jetzt zu relativ
Aber, meine Damen und Herren, auch inhaltlich ist der vorliegende Antrag in seinen Forderungen und gemachten Annahmen so nicht nachvollziehbar. Sie haben es selbst schon gesagt, er blendet auch Debatten, die wir hierzu schon mehrfach geführt haben – ich denke, darauf wird der Minister vielleicht auch noch einmal selber eingehen –, ganz einfach aus.
Wir haben zunächst die Forderung nach Transparenz über Beteiligungen und Stiftungen. Ich denke, wir können einvernehmlich davon ausgehen, dass es bei der Transparenz nicht um die Form der Darstellung geht, sondern um inhaltliche und möglichst leicht zugängliche und auch leicht nachvollziehbare Informationen. Das ist Transparenz. Da ein Blick auf die Homepage des Finanzministeriums geworfen, ermöglicht beides. Dort sind nicht nur die Beteiligungen des Freistaates gegliedert nach Unternehmen mit wissenschaftlicher oder kultureller Zielsetzung, nach Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, nach Produktionsunternehmen und Unternehmen im Kreditwesen aufgelistet – nein: Zu jedem dieser Unternehmen werden neben der Bedeutung für den Freistaat, neben dem öffentlichen Interesse des Freistaates auch Unternehmenszweck, die Vorstands- und Aufsichtsratsstruktur und über eine Verlinkung auch die Darstellung von Geschäftskennzahlen und Lageberichten aufgezeigt.
Meines Erachtens hat der Minister auch in zurückliegenden Debatten auf diese beabsichtigte Form der Veröffentlichung mehrfach hingewiesen. Beteiligungen werden auch nicht im Hinterzimmer oder in einem Hinterzimmer des Finanzministeriums analysiert und geheimnisvoll beraten, sondern mit einem eigens dafür zuständigen eigenständigen Referat des Ministeriums, das auch das öffentliche Interesse des Freistaates an diesen Beteiligungen sorgsam überwacht.
Meine Damen und Herren! Wie gesagt, Rechtsgrundlage ist die vom Landtag beschlossene Haushaltsordnung. Die Abstimmung und Analyse der Entwicklung erfolgt aber nicht nur hausintern, sondern – und da bin ich wiederum bei der Transparenz – auch über den Haushalts- und Finanzausschuss, über die dort stattfindenden Erörterungen und Informationen an die Abgeordneten.
Wer hier mangelnde Transparenz benennt, Frau Schubert, sollte zumindest einmal an einem Beispiel deutlich machen, dass der Minister auch nur an einer Stelle hier in irgendeiner Weise eine öffentliche Auskunft gegenüber den Abgeordneten versucht hat zu vertuschen oder nicht gegeben hat. Ich glaube, das dürfte so nicht gelingen.
Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte ist ebenso transparent in der Sächsischen Haushaltsordnung geregelt und wahrt auch wiederum die Transparenz – nicht nur durch besondere Vertretungen in den Aufsichtsräten, sondern auch durch die Fachkompetenz, die durch externen Sachverstand damit realisiert wird. Ich denke, Kolle
Noch einmal: Die Transparenz, die der Antrag fordert, ist bereits Realität und entzieht sich weder der öffentlichen Einsichtnahme noch der parlamentarischen Kontrolle. Meine Damen und Herren, einen Mehrwert durch Übersendung etwa einer gedruckten Vorlage an den Landtag kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Aber bei aller notwendigen öffentlichen Wahrnehmung müssen wir uns wohl auch die Grenzen einer zu breiten öffentlichen Publikation und öffentlichen Diskussion der infrage stehenden Unternehmensdaten bewusst machen. Auch diese Unternehmen befinden sich zum Teil im unternehmerischen Wettbewerb. Damit verbietet es sich, alle möglichen Informationen öffentlich zu machen oder öffentlich zu diskutieren.
Ich möchte es einmal ganz einfach und plastisch deutlich machen: Die betriebswirtschaftlichen Herausforderungen der Porzellanmanufaktur kann man wohl nicht auf dem Marktplatz von Meißen erörtern. Damit kann man auch dem im Antrag geäußerten Vorwurf, der Antrag sei wegen der jüngsten Ereignisse in der Porzellanmanufaktur nötig, nicht folgen. Der Finanzminister hat in der jüngsten Sitzung des HFA ausführlich über die Situation in der Manufaktur berichtet. Ich kann mich nicht erinnern, dass er Fragen ausgewichen ist oder unbeantwortet gelassen hat.
Die Gründe, warum manches nur unter Geheimhaltung berichtet werden konnte, sind nachvollziehbar. Meine Damen und Herren, sie wurden über alle Fraktionen hinweg im Ausschuss unwidersprochen akzeptiert. Die Geheimhaltung wurde unwidersprochen akzeptiert, meine Damen und Herren. In der öffentlichen Auseinandersetzung nun daraus eine verdunkelnde Geheimniskrämerei herzuleiten, – entschuldigen Sie, wenn ich das einmal so persönlich anführe –, ist für den Minister in gewisser Weise ehrrührig. Es ist verantwortungslos auch gegenüber dem Unternehmen und den dort Beschäftigten.
Meine Damen und Herren! Wenn der Ausschuss diese Geheimhaltung nicht nur akzeptiert, sondern sich sogar dazu verpflichtet, dann ist klar, dass er damit ebenso anerkennt, dass der öffentliche Zugang im Hinblick auf Detailfragen beschränkt – und zwar objektiv beschränkt – bleiben muss, und das zu Recht. Das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Verdunkelungsabsichten zu tun.
Wer allerdings im Nachgang und vielleicht auch vor dem Hintergrund einer damit verbundenen beabsichtigten Öffentlichkeitswirkung diese Vorgehensweise wieder infrage stellt, sollte sich zukünftig nicht auf diese vertrauensvolle Informationsverständigung einlassen. Man sollte dann aber im Ausschuss die Geheimhaltung gar nicht erst mittragen. Wir können dann solche Debatten, wie wir sie bisher geführt haben, möglicherweise nicht mehr führen. Das kann nicht unsere Absicht sein.
Vor dem Hintergrund des eben Beschriebenen können wir weder aus formalen noch aus inhaltlichen Gründen dem Antrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war zu erwarten, dass wir in dieser Debatte über kurz oder lang auf das Thema Meißen zu sprechen kommen. Ich werde der Versuchung widerstehen, eine ausführliche Debatte zum Thema Meißen zu führen.