(Uwe Wurlitzer, AfD: Wenn sie angeschossen werden, können sie wohl nicht aus Versehen umfallen? – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
Das alles muss in jeder Situation abgewogen werden. Um es klar und deutlich zu sagen: Wir reden hier von konfrontativen Situationen, in denen überhaupt der Einsatz denkbar wäre. Es herrscht Stress. Die Beamtinnen und Beamten haben ein weiteres Mittel zur Auswahl, das sie in ihre Entscheidung einbeziehen müssen. Das ist eine
schwierige Situation. Die Beamtinnen und Beamten müssen alle denkbaren Konsequenzen einbeziehen – sowohl zu ihrem eigenen Schutz als auch zum Schutz des Gegenübers.
Bei einem flächendeckenden Einsatz würden sich auch regelmäßig Fälle ergeben, in denen ein unwirksamer Taser-Einsatz Beamte gefährdet oder Betroffene dabei zu Schaden oder sogar zu Tode kommen. Das alles würden wir als SPD-Fraktion gern vermeiden.
Deshalb sind wir bezüglich der flächendeckenden Einführung von Tasern bei der sächsischen Polizei skeptisch. Bei Spezialkräften ist dieser Gegenstand gut aufgehoben. Aber auch ohne Ihren Antrag hätten Sie diese Fragen von der Staatsregierung beantwortet bekommen. Wir brauchen Ihren Antrag deshalb nicht und lehnen ihn aus diesem Grund ab.
Da Kollege Hartmann sein Lichtschwert mit Meister Yoda kreuzt, schalte ich jetzt meinen Phaser auf Betäubung und beame mich weg. Energie!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Berichtsantrag ist zweifelsohne ein legitimes Mittel, um auch als Plenarantrag eine Debatte anzustoßen; aber erstens kommt der Antrag etwas dünn daher und zweitens waren die Ausführungen, Herr Wippel, ja noch bei Weitem dünner, als zu erwarten war. Schön, dass Sie sich jetzt einmal darüber informieren wollen, wie das denn mit den Elektroimpulsgeräten so funktioniert und welche Probleme und Risiken es geben könnte.
Ja, warum haben Sie denn dann uninformiert im Dezember einen Änderungsantrag bei der Wachpolizei gestellt? Offensichtlich haben Sie da nach dem Prinzip „Sachargumente interessieren uns nicht, machen wir erst einmal …“ gehandelt. Jetzt ist Ihnen aufgefallen: Vielleicht hätten wir damals fragen sollen.
Wir haben ja Ihren Ausführungen entnehmen dürfen, dass Sie die Polizei grundsätzlich – und das war zumindest eines der Erkenntnisse – mit Tasern ausstatten wollen.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich schließe mich den Vorrednerinnen und Vorrednern ganz klar an. Dem Ansinnen treten auch wir als GRÜNE entschieden entgegen. Taser sind keine harmlosen Spielzeuge, die die Polizei anstatt der Schusswaffe mal einsetzen kann, wenn bei
spielsweise der Pfefferspray nicht wirkt oder die Verstärkung zu lange braucht. Sie sind definitiv keine nicht tödliche Waffe, die auch keine Verletzung hervorruft, sondern lediglich eine weniger tödliche – wie Herr Stange schon ausgeführt hat –, aber gleichwohl eine potenziell tödliche Waffe, wie die Einsätze insbesondere in den USA und Kanada zeigen.
Ich sage es Ihnen auch ganz deutlich: Vor diesem Hintergrund zu suggerieren, man könne eine Lücke zwischen dem Zwangsmitteleinsatz und der Schusswaffe durch den Taser schließen, bedeutet nicht nur, Sand in die Augen der Polizei zu streuen, sondern es ist tatsächlicher und vor allem rechtlicher Unfug.
Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Einsatzvoraussetzungen für eine potenziell tödliche Waffe kaum vom Einsatz der Schusswaffe abweichen können. Anderenfalls haben Sie ein massives rechtliches Problem. Sie stellen hier den Einsatz von Tasern – Herr Wippel, Sie haben es gerade getan – sehr lapidar nach dem Motto dar: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen bei der Wachpolizei einmal nicht gegeben sind, dann solle der Beamte lieber den Taser einsetzen als die Schusswaffe. Damit machen Sie es sich verdammt einfach. Das zeugt von einer großen Rechtsunkenntnis, auch bei den Voraussetzungen für den Einsatz.
Zu den sachlichen Voraussetzungen beim SEK muss ich nicht mehr viel sagen. Es gibt eine umfassende Verwaltungsvorschrift, die man auch im Internet findet. Dort hätten Sie ohne Weiteres die Antworten auf eine Vielzahl Ihrer Fragen gefunden, ohne einen Berichtsantrag durch dieses Haus bringen zu müssen.
Ich möchte noch einmal auf die Problematik hinweisen, dass auch dort klar artikuliert ist, das Hilfsmittel nur einzusetzen – selbst beim SEK –, wenn anderenfalls die Anwendung von Schusswaffen zur Erreichung einer schnellen Aktionsunfähigkeit der Person unvermeidbar ist. Das heißt, Sie haben letztlich dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie für den Schusswaffeneinsatz und schließen damit mitnichten irgendeine Lücke für den Beamten.
Hinzu kommt: Die Taser dürfen nicht parallel eingesetzt werden, beispielsweise von zwei Beamten. Es ist in einer Stresssituation auch nicht ohne Weiteres zu gewährleisten,
Über die Frage, wie richtig gezielt wird, haben die Vorredner auch schon viel ausgeführt. Sie brauchen in der Folge auch eine medizinische Entfernung der Dioden aus dem – –
(Jörg Urban, AfD: Wenn man eine Nase Crystal drin hat, kann so was schon passieren! – Heiterkeit der Abg. Jörg Urban und Uwe Wurlitzer, AfD)
Herr Urban, Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Wollen Sie gerade Polizisten unterstellen, dass sie eine Nase Crystal nehmen? – Doch, das haben Sie gerade suggeriert. Natürlich, Herr Urban, das habe ich genau gehört.
Die Frage der Folgeschäden bei Tasern ist überdies ein massives Problem. Sie können nicht ohne Weiteres sicherstellen, dass der Beamte sofort da ist. Die AfD zeigt gerade mit ihrem Lachanfall, wie wichtig ihnen das Thema offensichtlich selbst ist.
Dem parlamentarischen Geschäftsführer und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ist das Thema nämlich verdammt egal. Vielleicht sollte das den Innenpolitikern einmal zu denken geben.
Ich möchte noch einmal deutlich darauf abheben, dass die Fälle des Taser-Einsatzes in Sachsen bisher sehr gering sind. Das muss man dem Innenministerium zugute halten. In den Jahren 2007 bis 2012 gab es nur zehn Tasereinsätze, bei denen es zu keinen gefährlichen Verletzungen gekommen ist. Das liegt anscheinend an der guten Ausbildung der eingesetzen Beamten.
Damit haben Sie auch ein Problem: Sie werden nie im Leben alle Streifenbeamten so umfassend ausbilden können, dass sie diese Voraussetzungen, die die Kollegen gerade alle genannt haben, erfüllen können, um in einer Gefahrensituation den Einsatz praktisch vollziehen zu können, ohne dass es Folgeschäden gibt. Schon allein deshalb machen Sie sich etwas vor.
Darüber hinaus muss man deutlich sagen: Die flächendeckende Ausstattung der Polizei mit Tasern ist mit enormen Kosten verbunden. Ich sage Ihnen ganz klar: In der momentanen Situation sehe ich aufgrund der Folgen des Stellenabbaus ganz andere Punkte und Problembereiche, bei denen es notwendig ist, in der sächsischen Polizei zu investieren, als dass wir uns jetzt auf den Irrweg begeben, alle Polizistinnen und Polizisten mit Tasern auszustatten. Das ist aus unserer Sicht ein falscher Weg.
Ihr Antrag ist mal wieder aus der Rubrik „Das Werfen einer Nebelkerze und das Vortäuschen einer Lösung“, aber definitiv parlamentarischer Unsinn.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme vorab ganz kurz zu den Redebeiträgen von Herrn Stange und Herrn Hartmann. Liebe Kollegen, eines dürfte ja wohl klar sein: dass ein scharfer Schuss in jedem Fall wohl mehr Gefahr in sich birgt, jemanden tödlich zu verletzen, als das TaserGerät. Das zum Ersten. In welche Glaskugel der eine oder andere hier ab und zu schaut, um dann festzustellen, wie viele von den Angreifern schwanger sind oder einen Herzfehler haben, darauf möchte ich im Einzelnen gar nicht eingehen.
Ich weiß nicht, wie Sie zu solchen Überzeugungen kommen. Herr Lippmann, zu Ihrem Vortrag möchte ich gar nicht Stellung nehmen. Da fehlt sogar die Spur von Humor, die wenigstens Herr Pallas noch aufgebracht hat.
Zu dieser Thematik, Herr Pallas, sollten Sie sich, wenn es um solche Geräte in Anträgen geht, auch einmal kurz informieren. Das Gerät kann zwei Schüsse abgeben und die Nadeln müssen nicht zwingend in den Körper eindringen.
Herr Hütter, geben Sie mir darin recht, dass es bei diesem ernsten Thema nicht angebracht ist, über die Prise Humor in den Redebeiträgen zu reden, sondern dass es hierbei um den Einsatz von potenziell tödlichen Waffen geht, die Sie bei der Polizei fordern? Es ist der denkbar falsche Zeitpunkt, auf Humor im Plenum abzustellen.
Herr Lippmann, Ihre Ausführungen kann ich nicht anders kommentieren, und Sie legen es ja durch Ihre Begründungen förmlich darauf an, dass wir es teilweise auf die Humorschiene schieben müssen. Entschuldigen Sie bitte.