Protokoll der Sitzung vom 27.05.2016

Ende 2014 hat eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgelegt. Diese Eckpunkte sind in das Krankenhausstrukturgesetz aufgenommen worden und entfalten – ich habe es bereits angedeutet – seit dem 1. Januar dieses Jahres Wirkung. Die Umsetzung der Schwerpunkte des Gesetzes sollte abgewartet werden, bevor neue Forderungen erhoben werden.

Jetzt zu Ihren Forderungen im Einzelnen. Sie wollen die Personalkosten vollständig finanziert haben. Ich entgegne Ihnen: Zur Stärkung der Pflege am Bett wird ein Pflegestellenförderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf bis zu 660 Millionen Euro insgesamt. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Letzterer wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit erhalten die Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.

Die Expertenkommission wird sich genau anschauen, ob sich das DRG-System bewährt hat – oder eben nicht. Außerdem soll die Kommission einen Vorschlag erarbeiten, wie kontrolliert werden kann, dass die Mittel des Pflegestellenförderprogramms ab 2019 tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal eingesetzt werden.

Das Krankenhausstrukturgesetz sieht weitere Maßnahmen vor, zum Beispiel ein Hygieneförderprogramm, aber auf diese Maßnahmen möchte ich jetzt nicht eingehen. Den Strukturfonds habe ich bereits genannt. Die Planung bleibt dann natürlich bei den Bundesländern. Die Mitwirkung der Bundesländer sehe ich als extrem wichtig an; das soll so bleiben.

Unter dem zweiten Punkt Ihres Antrags fordern Sie „eine auskömmliche Anschubfinanzierung … zur Behebung des bestehenden Investitionsstaus“. Hierzu ist festzustellen: Es ist natürlich bedauerlich, wenn im Rahmen der Erstellung des Krankenhausstrukturgesetzes keine Lösung zur Investitionsfinanzierung gefunden wurde. Sie können diese Forderung zwar wieder aufstellen; die Frage ist, ob damit ein anderes Ergebnis erzielt wird. Es bleibt dabei, dass die Verantwortung bei den Bundesländern liegt. Daran gibt es nichts zu deuteln.

Der Freistaat Sachsen und weitere Akteure haben seit Jahrzehnten, seit der friedlichen Revolution, über 5 Milliarden Euro für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung gestellt. Dies ist immer wieder zu betonen. Was die Krankenhausplanung angeht, so beneiden uns andere Bundesländer. Wenn wir sehen, dass wir von 120 Krankenhäusern Anfang der 1990er-Jahre auf 79 Krankenhäuser heruntergegangen sind, dann wird deutlich: Wir haben eine leistungsfähige Struktur. – Ich sehe es so, dass wir unsere Krankenhäuser erhalten müssen. Im Doppelhaushalt sind dafür über 250 Millionen Euro vorgesehen. Das ist – neben den Mitteln des Zukunftssicherungsfonds – ein erheblicher Betrag. Wenn ich an den Zukunftssicherungsfonds denke, dann ist mir in Erinnerung, dass es nicht DIE LINKEN waren, die das Geld für diesen Zukunftssicherungsfonds zur Verfügung stellen wollten. Wir, die CDU-Fraktion, haben uns damals dafür entschieden.

Sie fordern in Ihrem Antrag, die Einführung von Elementen einer qualitätsorientierten Vergütung solle nicht zur Schließung von Krankenhäusern führen. Auf der Grundlage des Krankenhausstrukturgesetzes werden Qualitätszuschläge für Leistungen, die in guter Qualität, und Qualitätsabschläge für Leistungen, die in schlechter oder unzureichender Qualität erbracht werden, eingeführt. Die entsprechenden Bereiche sollen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Damit soll im Ergebnis bei der Krankenhausvergütung künftig auch daran angeknüpft werden, ob effektive Anstrengungen für eine qualitativ gute Versorgung unternommen werden – oder eben nicht.

Die Zu- bzw. Abschläge können Auswirkungen auf bestehende Krankenhäuser haben. Diese Folge ist aber zu begrüßen, weil damit der reinen Förderung nach dem Gießkannenprinzip – alle erhalten das Gleiche, egal welche Qualität sie liefern – entgegengewirkt wird. Anders formuliert: Qualität lohnt sich für die Patienten und das Krankenhaus. Der im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Strukturfonds bietet gute Möglichkeiten, um auf die verursachenden Faktoren zu reagieren.

Viertens fordern Sie, die Mittel des PflegestellenFörderprogramms ausschließlich zur Finanzierung von Pflegepersonal zu verwenden. Sie haben schon eine Kleine Anfrage dazu gestellt, und die Staatsregierung hat viele Fragen, die Sie heute wieder aufgeworfen haben, bereits beantwortet. Die Drucksachennummer der Kleinen Anfrage lautet 6/2133. Jeder, der sich dafür interessiert, kann dort nachlesen. An dieser Stelle wäre ich aber vorsichtig, gegenüber den zuständigen Akteuren allzu großes Misstrauen zu zeigen; denn auch sie profitieren von den Mehr-Stellen.

Ich komme noch zu dem Punkt, der sich auf eine bundeseinheitliche Lösung für die Frage der Personalbemessung an Krankenhäusern bezieht. Darüber haben wir schon mehrmals diskutiert. Zu dieser Forderung ist zu sagen, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Bundestagsfraktion der LINKEN einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. Dieser wurde damals – zu Recht – mit der Begründung abgelehnt, dass man den Krankenhäusern per se Individualität zusprechen, das heißt, nicht alle über einen Kamm scheren wolle. Jedes Krankenhaus hat zudem unterschiedliche technische Ausstattungen – auch diesem Umstand sollte man gerecht werden.

Nun komme ich zu Ihren Forderungen an die Landeskrankenhausplanung. Laut Ihrem Antrag sollen Ziele der Krankenhausplanung die Versorgung der Bevölkerung und die Orientierung am Gemeinwohl sein. Das ist richtig, das kann ich unterschreiben. Sie werden wohl von niemandem hier im Haus eine andere Auffassung hören. In dem Antrag finden sich also Formulierungen, die selbstverständlich sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Akteure im Krankenhausplanungsausschuss diese Vorgaben berücksichtigen.

Zum Schluss sei noch etwas zu Ihren Forderungen nach sektorenübergreifender Planung und zur transparenteren Gestaltung der Planungsprozesse gesagt. Ich verweise auf eine Pressemitteilung von Montag dieser Woche zu dem Gutachten zur Krankenhausplanung. Darin wird deutlich gemacht, dass auch das Thema der sektorenübergreifenden Versorgung entsprechende Berücksichtigung findet. Damit wird der Forderung in dem Antrag Rechnung getragen.

Schließlich fordern Sie eine deutliche Verbesserung des Betreuungsverhältnisses von Pflegepersonal und der zu betreuenden Patientinnen und Patienten. Wenn ich es salopp sagen darf: Sie fordern einen besseren Betreuungsschlüssel.

Ich lade Sie ein, auch dieses Ansinnen in die vom Sächsischen Landtag eingerichtete Enquete-Kommission Pflege mitzunehmen. Dort arbeiten Sie ja konstruktiv mit.

Jede Pflegeeinrichtung kann entscheiden, welcher Schlüssel angesetzt wird. Das hat natürlich auch mit Geld zu tun. Aber ich denke, auch über dieses Thema können wir im Gespräch bleiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Neukirch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, der Antrag der LINKEN hat mich, nachdem ich zuerst die Überschrift las und dann weiterlas, etwas ratlos zurückgelassen. Unter der Überschrift hatte ich mir anderes vorgestellt. Nun ahne ich, was DIE LINKE mit dem Antrag erreichen wollte. Frau Schaper hat in der Einbringung die Erläuterungen hinzugefügt, die mich in meinen Vermutungen bestätigt haben, aber im Antrag stehen nun mal einige Dinge, die damit nicht wirklich in Einklang zu bringen sind.

Deshalb möchte ich anfangs zu einigen konkreten Punkten im Antrag etwas sagen und zum Schluss noch zu vier Punkten kommen, die aus meiner Sicht zur aktuellen Krankenhauspolitik unbedingt anzusprechen sind. Kurz zum Antrag. Punkt I kann mit der Verabschiedung des Krankenhausstrukturgesetzes für erledigt erklärt werden. Die Staatsregierung hat dazu in ihrer Stellungnahme ausführlich berichtet. Man kann im Ergebnis zwar immer noch der Meinung sein, dass die Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes nicht ausreichend oder bestimmte Prozesse zu lange angelegt sind, aber insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Punkte im Krankenhausstrukturgesetz wiederfinden und somit berücksichtigt sind.

Auf den ersten Punkt will ich näher eingehen, weil ich lange überlegt habe, was damit gemeint sein könnte. Ich habe in den Antrag der Bundestagsfraktion der LINKEN geschaut, dort steht es viel klarer. Es geht um die Abschaffung des Finanzierungssystems über die DRG. Jeder, der sich an die Finanzierungsumstellung von Betten auf DRG – also Fallpauschalen – erinnert, denkt mit Grauen daran, dass wir demnächst eine erneute Umstellung dieses Finanzierungssystems vorsehen müssen. Ob wir in der Sache etwas Gutes tun, wenn wir so ein System verändern, welches für 2 000 Krankenhäuser bundesweit eine Verteilung von 100 Milliarden Euro jährlich vornimmt, ist zu bezweifeln. Es wäre nicht mein Weg. Ich würde es ablehnen. Der Aufwand, den die Umstellung mit sich bringt, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, weil jedes neue Finanzierungssystem wieder Unzulänglichkeiten hat und eventuell Fehlanreize setzt. Bis wir die identifiziert haben, sind die Probleme größer geworden und nicht kleiner.

Kommen wir zum Thema Stärkung der Pflege. Der Weg, den der Bundesgesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeschlagen hat, mag für ungeduldige Menschen – und da schließe ich mich durchaus ein – hier und da unbefriedigend sein, aber es ist erstmalig ein realistischer Weg zu einer wirklichen Abbildung von Pflegebedarfen im Fallpauschalensystem und von Personalmindestbemessungen in der stationären Gesundheitsversorgung. Wenn wir einen Weg beschreiten, die Grundlagen zu legen und diesen einzuführen, bedeutet das einen Riesenschritt voran. Die Expertenkommission muss bis Ende nächsten Jahres die Grundlagen für die Personal

standards vorgeben. Das ist wiederum die Voraussetzung, um die DRG, die Fallpauschalen, weiterzuentwickeln. Ich gehe fest davon aus, dass über diese Weiterentwicklung das Fallpauschalensystem in seiner Ausrichtung verändert wird. Der Vorschlag, der mit diesem Punkt im Antrag der LINKEN einhergeht, ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um die genannten Probleme aus der Welt zu schaffen.

Zu Punkt II, der Landesebene. Hier wird es ein bisschen komplizierter, weil dieser Punkt im Antrag einige Dinge enthält, denen ich sofort meine Zustimmung geben könnte, wenn sie nicht so unglücklich mit anderen Sachverhalten verknüpft wären und in dieser sachlichen Zusammensetzung wiederum nicht mehr zustimmungsfähig sind. Was meine ich damit? Ich will das beispielhaft für den Punkt 3 in der Aufzählung aufzeigen. Da wird gefordert, dass die Krankenhausplanung sektorübergreifend erfolgen soll, dass Planungsprozesse transparent gestaltet sein sollen unter maßgeblicher direkter Beteiligung der betroffenen Menschen und dass Aspekte der Strukturqualität stärker berücksichtigt werden sollen. Das sind vier Punkte.

Ich würde sagen, sektorübergreifende Planung ist ein ganz wichtiges Ziel. Allein die Krankenhausplanung, so wie sie im Antrag steht, kann das derzeit gar nicht. Von daher hätte dieser Punkt in den Punkt I gehört, weil uns der Bundesgesetzgeber erst die Türen öffnen muss. Das einzige Gremium, das in Sachsen so etwas in Ausnahmefällen machen könnte, ist das gemeinsame Landesgremium nach § 90 a SGB V, der Krankenhausplanungsausschuss jedenfalls nicht.

Der zweite Punkt, Planungsprozesse transparenter zu gestalten, hat meine absolute Zustimmung. Die Planungsprozesse, die dazu führen, dass wir demnächst Umstrukturierungen im Land durchführen müssen, die wir auch im Landtag kommunizieren werden, bedürfen meiner Meinung nach einer stärkeren Einbeziehung der Politik, auch hier im Landtag. Um den Leuten bei Krankenhausschließungen oder bei Veränderungen von Standorten das Gefühl zu nehmen, dass dadurch die Gesundheitsversorgung gefährdet ist, brauchen wir Multiplikatoren und mehr Kommunikation. Da sind Gremien, die sich abschotten und Entscheidungen erst kommunizieren, wenn sie getroffen worden sind, nicht zielführend. Dass der Landtag mehr einbezogen werden muss, ist dadurch bedingt, dass wir hinterher das Geld zur Verfügung stellen müssen für die Bedarfe, die im Krankenhausplanungsausschuss festgestellt worden sind.

Bei diesem Punkt bin ich sofort dabei. Wie das allerdings bei einer direkten Beteiligung der Menschen operationalisiert werden soll, ist mir wiederum ein Rätsel. Von daher ist diese Verquickung in dem Punkt nicht zustimmungsfähig. Auf die Aspekte der Strukturqualität abzustellen greift aus meiner Sicht zu kurz, weil die bisherigen Qualitätsaspekte schon Aspekte der Strukturqualität sind. Wir bräuchten eigentlich eine Einbeziehung von medizinischer Qualität. Da kommt die Pflege ins Spiel, die wir damit stärken würden. Ich sehe eine Verknüpfung von

zum Teil sinnvollen und zum Teil nicht durchführbaren Dingen. Unterm Strich kann man diesem Antrag, wie er jetzt geschrieben ist, nicht zustimmen, selbst wenn man die Zielrichtung unterstützt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf vier Punkte beim Thema Krankenhauspolitik einzugehen, die auch mir wichtig sind. Das Erste ist die Standortdebatte, die durch den Zeitungsartikel – von Frau Schaper erwähnt – in Gang gekommen ist. Ich bin auch der Überzeugung, dass wir es uns in Sachsen nicht leisten können, derzeit über Standortschließungen nachzudenken. Wir brauchen gerade die Standorte im ländlichen Raum. Es wird jeder zu der Überzeugung kommen, dass wir dort für die Gesundheitsversorgung nicht auf Standorte verzichten sollten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Auch das ist nicht einfach, denn es stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen und damit geringerer Inanspruchnahme. Damit einher geht auch die Frage der Qualität bei geringen Fallzahlen. Auf diese Fragen müssen wir für diese Standorte Antworten finden. Den Zielkonflikt zwischen Versorgungsabdeckung und Qualitätszielen müssen wir bei jedem einzelnen Standort neu diskutieren und nach einer Lösung suchen. Die vom Sachverständigenrat für die Begutachtung zur Entwicklung des Gesundheitswesens vorgeschlagenen lokalen Gesundheitszentren, auf die übrigens in Niesky in dem Zeitungsartikel abgestellt wird, ist in dem Fall kein Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne einer ambulanten Versorgung. Die lokalen Gesundheitszentren sollen den stationären Bereich mit einem ambulanten Angebot verknüpfen und damit die Versorgung vor Ort sicherstellen. Ich finde, das kann ein Weg sein. Für einen bestimmten Standort in der Region kann man das ausprobieren. Wir werden sehen, was in Niesky dabei herauskommt.

Das als Erfolgsmodell für die Zukunft für ganz Sachsen anzusehen, ist sicher genauso falsch wie der Versuch, am Beispiel dieses einen Modells die Abwicklung aller sächsischen Krankenhäuser in den Raum zu stellen. Mit so einer Schwarz-Weiß-Debatte kommen wir nicht zum Ziel.

Der zweite Punkt – und der macht mir viel mehr Sorgen – ist das Fachkräfteproblem, nicht nur in der Krankenpflege. Wenn wir hier nicht wirklich bei Arbeitsbedingungen, Verdiensten und in der Ausbildung ganz schnell auf allen Ebenen zum gemeinsamen Agieren kommen, werden wir die Lücken wahrscheinlich bald nicht mehr so schließen können, dass wir eine wohnortnahe qualitative Versorgung sicherstellen können.

(Beifall bei der SPD)

Das gilt gerade für die kleinen Standorte im ländlichen Raum. Ich wünschte mir manchmal genauso viel Energie bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben oder einen Ideenreichtum bei Maßnahmen, und zwar von allen Seiten, sowohl von der politischen Seite her als auch

vonseiten der Leistungserbringer und Kostenträger. Wir erleben manchmal einen Ideenreichtum an Stellen, dass ich denke, wenn wir diese Energie und diese Ressourcen in die Lösung des wirklich drängenden Problems stecken würden, dann würden wir vorankommen.

Zur Krankenhausplanung, mein dritter wichtiger Punkt, und zur Transparenz des Prozesses habe ich bereits etwas gesagt. Ansonsten finde ich den für Sachsen eingeschlagenen Weg, über ein Gutachten zu gehen, in Ordnung, weil eine aktualisierte und objektive Grundlage natürlich ein guter Ansatz für Planungsprozesse ist. Es ist aber auch hierbei ganz wichtig – ich wiederhole mich –, mehr Transparenz hineinzubringen und bestimmte Akteure in diesem Prozess besser mitzunehmen.

Viertens und letztens – nicht weil es nicht wichtig ist, sondern weil wir uns damit im Laufe dieses Jahres noch weiter beschäftigen werden – steht natürlich die Frage der Investitionsfinanzierung. Mit dem jetzt gültigen Doppelhaushalt haben wir es geschafft, in Sachsen den Schalter umzulegen. Wir haben die Landesverantwortung wieder gestärkt und besonders herausgestellt.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Nur ausgeglichen, was weggefallen ist von den Krankenkassen!)

Wir haben noch mehr draufgelegt. Wir haben es ausgeglichen und noch etwas draufgelegt. – Man darf von solch einem riesengroßen Prozess, der da läuft, nicht zu viel erwarten. Wir dürfen aber auf jeden Fall nicht nachlassen. Wir müssen den Weg weitergehen. Natürlich ist das dann wiederum eine wichtige Grundlage für alles andere, für die Fachkräftesicherung, für die Standortsicherung, für das, was ich gerade schon erwähnt habe. Darin sind wir uns einig.

Unter dem Strich können wir den Antragstellern nicht zustimmen. Die Ziele und die Intention, wie ich sie herauslese, sind dennoch die, um die wir uns intensiv weiter kümmern müssen. Dafür ist, denke ich, auch die Debatte vor den anstehenden Haushaltsberatungen sehr bereichernd und förderlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die AfDFraktion Herr Abg. Wendt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch die AfD-Fraktion möchte die Krankenhäuser zukunftsfest machen. Genau deshalb werden wir uns, wie im Rahmen der letzten Haushaltsverhandlungen bereits geschehen, auch in diesem Jahr für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung einsetzen.

Das Ansinnen der Fraktion DIE LINKE, welches in dem Antrag zu finden ist, ist nachvollziehbar. Dennoch werden wir Ihrem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Wir werden Ihrem Antrag, der viele Selbstverständlichkeiten enthält, deshalb nicht zustimmen, weil wir bei einigen Punkten

anderer Meinung sind und weil dieser Antrag in Teilen zu kurz greift.

Ich werde mich leider nur auf wenige Punkte beziehen können, da meine Redezeit begrenzt ist.

Beispielsweise wird unter Punkt 1 gefordert, dass die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig finanziert werden sollen. Wir sind der Meinung, dass die Personalkosten der Krankenhäuser, Bezug nehmend auf den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen sogenannten Orientierungswert, der, vereinfacht ausgedrückt, die Inflationsrate der Krankenhäuser ermittelt, bereits erlöswirksam berücksichtigt worden sind.

Jedoch – das sehen wir wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion – kann von einem Investitionsstau, der für Gesamtdeutschland auf 15 bis 50 Milliarden Euro beziffert wird, durchaus gesprochen werden. Eine Anschubfinanzierung seitens des Bundes ist hierbei aber nicht zielführend, da ein Investitionsstau in den Folgejahren nicht auszuschließen, ja, sogar wahrscheinlich ist. Um dieses Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen, benötigen wir eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Investitionskostenfinanzierung. Sollte dies durchgesetzt werden, sind jedoch auch die Länder in der Pflicht, die in der Folge ihre ländereigenen Investitionen nicht herunterfahren dürfen.

Die aktuell geplanten 500 Millionen Euro – darin sind wir uns sicherlich wieder einig, werte Antragsteller –, die von den Ländern ausgereicht werden, sind angesichts der zuvor genannten Kosten als völlig unzureichend einzustufen.