Zum Antrag: Frau Kersten, wenn Sie eine Stellungnahme eingeholt hätten, dann hätten Sie mit der Antwort des Kultusministeriums festgestellt, dass man Ihrem Antrag wirklich nicht zustimmen kann. Es gibt vielleicht Überlegungen, die Sie von irgendwo gehört oder auch nicht gehört haben. Ich möchte trotzdem auf die einzelnen Punkte eingehen.
Zum Punkt 1: Wir als Fraktion DIE LINKE möchten – das hatte ich gestern bereits ausgeführt – einen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte. Die Tarifpartner – das Finanzministerium, das Kultusministerium und die Gewerkschaften – sollen sich zusammensetzen, um eine tarifliche Lösung für den Lehrerbereich – sowohl für die schon lange im Dienst stehenden Lehrerinnen und Lehrer
als auch für diejenigen, die wir neu gewinnen wollen – zu erstellen, um dort eine vernünftige Grundlage zu haben.
Dazu wollen wir aber auch einen soliden Haushalt, in den die Mittel wirklich eingestellt sind. Wir haben von Herrn Schreiber gehört – Frau Staatsministerin hat es vorhin bestätigt –, dass wir in unserem Haushalt bereits fixiert haben, dass auch für die Mittelschullehrer ab 2017 die E 13 im Haushalt steht. Insofern finde ich es besonders schwierig, dass die Ministerin solch einen Schnellschuss abgegeben hat. Das müssen wir aber jetzt nicht diskutieren, das haben wir bereits gestern getan. Im Punkt 1 sind also Tarifvertrag und Haushalt sauber zu untersetzen. Sie haben zur Haushaltsdebatte noch Zeit, darüber zu sprechen.
Befristete Einstellungen zu unbefristeten Einstellungen machen: Wir als Fraktion DIE LINKE wollen, dass nur die Personen, die zurzeit im Studium sind, eine unbefristete Einstellung erhalten, die wenigstens einen Fach- oder Hochschulabschluss haben. Wir wollen die Möglichkeit haben, dass Lehrerinnen und Lehrer oder Personen, die unbefristet im System sind, noch über eine Fortbildung, über ein Studium oder Ähnliches den Abschluss eines Lehrers erwerben. Das passiert zurzeit an der einen oder anderen Stelle. Dass Sie die DaZ-Lehrer komplett herauslassen, verstehen wir gar nicht; denn auch sie sollen die Möglichkeit haben, in diesem System unbefristet zu sein.
Im Übrigen waren und sind zurzeit die Bildungsagenturen immens dabei, all diese Personen und Lehrerinnen und Lehrer, die einen solchen Abschluss haben, zu entfristen. Das wird zügig gemacht.
Zu Ihrem Punkt 3: Ein Bewerbungsverfahren innerhalb des Schulsystems benötigt einen Einstellungserlass. Man braucht Kriterien, nach denen man im Freistaat Sachsen einstellt. Das finden wir richtig, und wir halten es nach wie vor für vernünftig und sinnvoll, dies auch zu tun. Zu Ihrer Forderung, das fließend zu tun, hatte die Kultusministerin Ihnen in der Stellungnahme geschrieben, dass das passiert. Über die Unterrichtsversorgung werden fließend ständig jede Woche Lehrerinnen und Lehrer oder auch Personen durch den Freistaat Sachsen eingestellt. Schauen Sie sich das einmal in Ruhe an.
Zum Vorbereitungsdienst: Nach meinem Kenntnisstand – vielleicht kann Frau Staatsministerin Frau Kurth in ihrem Beitrag noch darauf eingehen – sind all diejenigen, die sich für den Vorbereitungsdienst beworben haben, auch genommen worden. Es gibt nach meinem Kenntnisstand einige Bewerbungen, die in der Ausbildung eine komplizierte Fachkombination haben, bei denen kein Lehrer gefunden worden ist, der die Ausbildung im Vorbereitungsdienst durchführt. Denen konnte man noch keine Stelle anbieten; denn ich kann im Vorbereitungsdienst nicht einfach einen Lehrer in die Schule „schmeißen“, ohne dass er eine professionelle Begleitung bekommt. Das funktioniert nicht. Vielleicht wird die Ministerin dazu noch etwas sagen; denn dazu habe ich keine aktuellen Zahlen.
Ihr Punkt 5, das muss ich ehrlich sagen, geht für uns als Fraktion DIE LINKE gar nicht. Jemand, der ein abgeschlossenes Studium hat, muss selbstverständlich die Möglichkeit haben, wenn es offene Stellen gibt, eingestellt zu werden. Dort irgendeine Größe hineinzuschreiben, erschließt sich uns nicht. Das kann man bereits zu Studienbeginn machen, aber diese Einschränkung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Zu Ihrem Punkt 6, zur Prüfung für das Kultusministerium oder für die Staatsregierung sind wir als LINKE ganz klar der Auffassung: Wir wollen nicht die Nachhilfeunternehmen mit staatlichen Mitteln zusätzlich stützen. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.
Punkt 7: Auch das wird bereits im Freistaat Sachsen praktiziert. Natürlich gibt es im Freistaat Sachsen Einstellungen im Teilzeitbereich auch für Personen, die keinen Hochschulabschluss haben, um die Lücken, die kurzfristig vorhanden sind, wirklich zu schließen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kersten, bezüglich der Kritik, dass die AfD sich nicht um Landes- und Schulpolitik kümmern würde, haben Sie heute gezeigt, dass es anders ist. Dafür ein ausdrückliches Lob, auch wenn ich bereits gemerkt habe, dass mit Lob umzugehen schwierig ist.
Sie haben gesagt, Sie haben sich in dem Antrag ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Umsetzung ausgedacht, Vorschläge sollten geprüft werden, es lohne sich auf jeden Fall, sie zu prüfen, und wir sollen diese nicht aufgrund parteitaktischen Verhaltens ablehnen. Also prüfen wir mal.
Punkt 5. Nun kommen wir tatsächlich in rechtliche Probleme. Ich bitte Sie, noch einmal mit den Juristen in Ihrer Fraktion Rücksprache zu halten. Die Stichworte dazu sind: Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33. Man kann nicht versprechen, dass man jeden einstellen kann – es sei denn, man hat unbegrenzt viele Stellen.
Das Schöne an Ihrem Antrag ist: Er ist so erfolgreich, dass er bereits vor Einbringung, vielleicht sogar vor Erstellung in den wesentlichen Punkten kurzfristig umgesetzt werden konnte. Diesen großen Triumph wollen wir Ihnen nicht nehmen, halten uns deshalb diskret zurück und überlassen Ihnen die Zustimmung allein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mir die Hälfte meines Notizzettels wirklich sparen. Sie haben heute sehr viel Lob gekriegt, Frau Kersten. Ich lerne Sie im Ausschuss für Schule und Sport als eine Frau kennen, die durchaus daran interessiert ist, dass sächsische Schülerinnen und Schüler gut ausgebildet und gut auf das Leben vorbereitet werden.
Aber ich merke auch immer wieder, dass Sie nur sächsische Schülerinnen und Schüler, vor allem mit deutschen Wurzeln, meinen. Das wird auch in Teilen Ihres Antrages deutlich, nämlich in dem Teil, in dem es darum geht, die DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer von der Entfristung auszunehmen. Das spricht natürlich dafür, dass Sie Integration nicht als dauerhafte Aufgabe für Sachsen sehen.
Gestatten Sie mir zu diesem Punkt noch eine Bemerkung zu einem Teil Ihrer Rede vorhin. Man darf natürlich nicht vergessen, dass DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer eine pädagogische Ausbildung haben, und das unterscheidet sie in vielen Punkten von anderen Seiteneinsteigern, die Biologie oder Sportwissenschaft studiert haben. Sie haben eine pädagogische Ausbildung und sie sind natürlich für das Bildungssystem ein Schatz; denn der Bedarf nach DaZ-Lehrerinnen und -Lehrern ist bundesweit außerordentlich groß. Das sollte hier explizit noch einmal erwähnt werden.
Es wurde ja heute von allen Fraktionen sehr viel gelobt. Mein Lob für Sie – das möchte ich Ihnen auch sagen – ist, dass ich das erste Mal gemerkt habe, dass Sie in Ihrem Antrag tatsächlich den Versuch unternehmen, eine geschlechtergerechte Sprache anzuwenden. Das hat mich tatsächlich ein wenig überrascht, weil Sie geschlechtergerechte Sprache in Ihren Positionspapieren ja eigentlich als Teufelszeug abqualifizieren.
Einerseits verwenden Sie zum Beispiel den Begriff Lehrkräfte. Das ist etwas, was – glaubt man Ihren Positionspapieren – ganz, ganz schlimm ist. Andererseits sagen Sie dann wiederum – und insofern sind Sie wirklich inkonsequent –, dass die Einstufung aller Lehrerinnen und Lehrer in die A 13 nur für Männer gilt, nämlich nur für Lehrer. Die Entfristung soll für alle, nämlich für die Lehrkräfte, gelten, außer für die männlichen DaZ-Lehrer.
Ich rate Ihnen, sich einmal grüne Positionspapiere zur Verwendung gendergerechter Sprache anzuschauen.
(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE – Patrick Schreiber, CDU: Ich sage nur Mikrofoninnen und Mikrofone!)
Wenn Sie sich auf den Weg begeben wollen – und die Formulierungen dieses Antrags scheinen mir dafür zu sprechen –, dann kann ich Ihnen nur alles Gute wünschen.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Jawohl, Frau Abg. Kersten. Bitte sehr, Sie haben jetzt Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich für die doch ziemlich sachliche Debatte. Bis auf Frau Zais haben sich alle bemüht,
das wirklich inhaltlich und sachlich hier darzubieten, und ich möchte auch gleich mit Ihren Einwendungen beginnen.
Herr Schreiber, Sie haben kritisiert, dass die Einstufung in eine andere Entgeltgruppe aus tariflichen Gründen nicht machbar ist. Ich meine, die tariflichen Entgeltgruppen bedingen ja auch bestimmte Leistungsmerkmale, was jemand, der eine bestimmte Entgeltgruppe bekommt, letztendlich zu leisten hat.
Mittlerweile müssen unsere Grundschullehrer und Oberschullehrer aber deutlich mehr leisten, als sie tatsächlich einmal in ihrem Studium beigebracht bekommen haben. Ich hatte es schon angedeutet: Inklusion, Flüchtlinge, sozialpädagogische Aufgaben. Das alles sind Bereiche, für die unsere Lehrer eben nicht ausgebildet worden sind, vor allem die Grundschul- und Oberschullehrer. Von daher denken wir schon, dass es gerechtfertigt ist, dann auch eine entsprechend bessere entgeltliche Eingruppierung vorzunehmen.
Was die Finanzen betrifft, das haben Sie kurz angesprochen. Die höhere Einstufung haben wir ganz bewusst erst zum 01.01.2017 gefordert. Die Haushaltsverhandlungen stehen an. Dort haben wir die Möglichkeit, das zu regeln.
Abgesehen davon, kamen gerade in den letzten Tagen die Steuerschätzungen für Sachsen für dieses Jahr und die nächsten Jahre. Sachsen steht relativ gut da. Ich denke, die 400 Millionen Euro, die allein für dieses Jahr veröf
Des Weiteren hatten Sie Gemeinsamkeiten im Antrag angesprochen. Das freut mich natürlich ganz besonders. Von daher beantragen wir eine punktweise Abstimmung über den Antrag, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, über diese Gemeinsamkeiten mit uns zusammen abzustimmen.
Frau Falken, Sie haben in allererster Linie wieder nach Ablehnungsgründen in unserem Antrag gesucht.