Protokoll der Sitzung vom 22.06.2016

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abg. Bartl. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bereits vorhin signalisiert, dass wir natürlich diesem Entschließungsantrag viel Sympathie abgewinnen können. Unser Problem ist zunächst einmal, dass Entschließungsantrag in dem Falle nun schwierig ist, weil eben mehr oder weniger jetzt als Entschließungsantrag versucht wird nachzuholen, was wir vorher in einer Beratung auf Beschlussebene oder eben in einem Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz als festen Bestandteil genutzt hätten. Da sind zwei oder drei Punkte enthalten, wozu wir einfach sagen, dass wir das für schwierig halten.

Kurz gesagt: Die Amtsanwälte sollen zuständig sein bei Verfahren, die in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht beträchtliche Schwierigkeiten bereiten oder aus sonstigen Gründen erhebliche Bedeutung haben. Wer beurteilt denn das? Wer zum Beispiel beurteilt, dass dies ein Katalog ist, von dem ich sagen kann, dass da die Amtsanwälte nicht zum Zuge kommen?

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Da müsste in jedem Fall der LOStA oder der Oberstaatsanwalt erst einmal prüfen, ob es von erheblicher Bedeutung ist oder nicht. Das halten wir für schwierig.

Mit anderen Worten: Es ist gut gemeint und ein erheblicher Teil des Weges, den wir gern gehen möchten. Wir würden uns der Stimme enthalten, weil wir meinen, dass es trotzdem mit diesem Antrag nicht geht.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Bartl. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 6/5506, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Wie angekündigt, hat die Drucksache bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Sozialen Wohnungsbau stärken – Demografischen

Wandel begleiten – neue Instrumente nutzen

Drucksache 6/5375, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die CDU, danach die SPD, dann DIE LINKE, AfD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Fritzsche. Herr Fritzsche, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD greift die Themenfelder demografischer Wandel als das überspannende Themenfeld und Wohnen im Freistaat Sachsen als ein besonders von der demografischen Entwicklung betroffenes Feld auf.

Der demografische Wandel schreitet weiter voran. Auch wenn die Abwanderung und der Bevölkerungsrückgang etwas an Dynamik verloren haben, so ist die Thematik der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung weiter wichtig. Zusätzlich sind starke regionale Differenzierungsprozesse zu beobachten. Daher ist es nachvollziehbar und logisch, dass der Wohnungsmarkt in Sachsen sehr vielfältig ist. Es bedarf deshalb einer differenzierten Herangehensweise und der Suche nach passgenauen Lösungen. Die Herausforderungen in den Ballungsräumen und in den verschiedenen Regionen unterscheiden sich teilweise erheblich.

Wir greifen mit dem vorliegenden Antrag auch Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Intensivierung der Wohnbauförderung in ihrer ganzen Breite auf.

Unser Antrag gliedert sich in drei wesentliche Bereiche. Neben einem einleitenden Teil zur Feststellung wesentlicher Entwicklungen und Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt im Freistaat Sachsen ist dies ein Berichtsteil sowie ein weiterer Teil mit konkreten Handlungsaufträgen sowie verschiedenen Prüfaufträgen, da es bei der Ausgestaltung der Instrumentarien eines gewissen Spielraumes bedarf, um entsprechende Förderrichtlinien sach- und vor allem praxisgerecht auszugestalten.

Der Berichtsteil soll Auskunft über die Entwicklung der bisherigen Instrumente der Wohnraumförderung im Jahr 2015 mit Blick auf die unterschiedlichen Regionen in Bezug auf ihre Unterschiedlichkeit in Sachsen geben. Außerdem ersuchen wir die Staatsregierung zu berichten, wie sich insbesondere die Vergabe zinsgünstiger Darlehen vor dem Hintergrund aktuell sehr günstiger Kreditzinsen in den letzten fünf Jahren entwickelt hat. Daneben erbitten wir Auskunft über die Entwicklung der Instrumentarien zur Schaffung dezentraler Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber sowie über die dafür eingesetzten Finanzmittel.

Im dritten Teil greifen wir Arbeitsergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen auf und wollen diese einer Überprüfung im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit unterziehen. Außerdem machen wir deutlich, dass die vom Bund in den Jahren 2016 bis 2019 für die Wohnraumförderung zusätzlich bereitgestellten Kompensationsmittel zweckgebunden zur Förderung sozialer Belange im Wohnungsbau einzusetzen sind. Der Bund hat bisher eine Aufstockung der verbindlichen Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro an die Bundesländer zugesagt. Für Sachsen bedeutet das jährlich etwa 57 Millionen Euro. Uns ist dabei die Schaffung von bezahlbarem und altersgerechtem Wohnraum besonders wichtig.

Im weiteren Verlauf des Antrages skizzieren wir eine Auswahl von Instrumenten, welche zielgerichtet, das heißt zur Bekämpfung spezifischer Problemlagen, neben den bestehenden Instrumenten der Wohnraumförderung auf ihre jeweils sinnvolle Einsatzmöglichkeit hin geprüft werden sollen. Dabei möchte ich im Besonderen auf zwei Instrumente hinweisen. Dies wäre zum einen die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen für soziale Wohnraumförderung für den Bereich Neubau und Sanierung, welche wohl am ehesten in den Großstädten Dresden und Leipzig sinnvoll zum Einsatz kommen kann. Zum anderen – und dies ist insbesondere vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils älterer Menschen im Freistaat Sachsen zu sehen, welche so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben möchten – geht es um die mögliche Gewährung von Zuschüssen für die Barrierereduzierung von Wohngebäuden. Davon können alle Menschen im Freistaat profitieren.

Als sehr lohnenswert schätze ich auch die Schaffung des Forums „In Zukunft wohnen“ ein, um landespolitisch bedeutsame und gestaltbare Themen zum Wohnen in Sachsen zu diskutieren.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es mit der skizzierten Vielfalt an Instrumenten gelingen kann, den unterschiedlichen Erfordernissen und Herausforderungen des Wohnens im Freistaat Sachsen in den verschiedenen Regionen gerecht zu werden und insbesondere den sozialen Belangen einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Ich bitte Sie daher zum Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Nun spricht die SPDFraktion, Herr Abg. Pallas. Bitte, Herr Pallas, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigt sich der Sächsische Landtag heute mit der Wohnraumförderung in Sachsen. Wir wollen – so sagt es schon der Titel des Antrages – sozialen Wohnungsbau stärken, demografischen Wandel begleiten und dabei neue Instrumente in Sachsen nutzen.

Erst im Februar dieses Jahres haben wir uns auf Antrag der GRÜNEN mit diesem Thema befasst. Ich fand damals ausdrücklich den Analyseteil wirklich gut. Aber die Schlussfolgerungen haben wir als eher unausgewogen und noch nicht zustimmungsreif empfunden. Deswegen gab es damals keine Zustimmung durch den Landtag. Aber CDU und SPD hatten damals angekündigt, am Thema zu arbeiten und zeitnah eigene Vorschläge zu machen. Diese liegen heute auf Ihrem Tisch.

Lassen Sie uns zunächst die Situation und die Herausforderungen beschreiben, mit denen wir umgehen müssen.

Die Lage auf den sächsischen Wohnungsmärkten könnte unterschiedlicher nicht sein. Das haben wir eben schon andeutungsweise gehört. So ist in zahlreichen Kommunen des kreisangehörigen Raumes der Wohnungsleerstand teilweise noch erheblich. Gleichzeitig schreitet der demografische Wandel voran. Viele Kommunen haben mit Abwanderung und fortschreitender Alterung der Bevölkerung umzugehen. Eine besondere Rolle hat die kreisfreie Stadt Chemnitz. Im Verhältnis zu den Ballungsräumen Dresden und Leipzig ist der Leerstand hier vergleichsweise hoch. Aber durch den langen Leerstand eines großen Teils dieser Wohnungen ist dieser für den Markt im Augenblick nicht zu mobilisieren. Der Bedarf an sozialem Wohnraum ist in Chemnitz gedeckt, und damit es so bleibt, könnte man hier das Augenmerk auf die Sanierung dieses im Augenblick nicht marktfähigen Anteils sowie auf die Denkmalsanierung legen.

Ganz anders wiederum ist die Situation in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig. In beiden Städten haben wir durch Zuzug und positiven Geburtensaldo ein Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Während noch vor zehn Jahren ein hoher Leerstand vorherrschte, wird bezahlbarer und verfügbarer Wohnraum zunehmend knapper. So liegt in Dresden die Leerstandquote je nach Rechenweg zwischen 2 und 3 %. Das ist keinesfalls mehr als die für innerstädtische Umzüge notwendige Fluktuationsreserve.

Auch wenn wir in Dresden noch keine Wohnungsnot im engeren Sinne haben, so sind doch die Mietpreisentwicklung und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums längst zu den zentralen sozialen Fragen in der Landeshauptstadt geworden. Leipzig hat einen etwas höheren Leerstand. Für die Stadt wird aber ein viel schnelleres und wohl auch höheres Bevölkerungswachstum prognostiziert als für Dresden, sodass wir feststellen müssen: In beiden Städten bleibt die Bautätigkeit im Augenblick hinter dem Bevöl

kerungswachstum zurück. Das betrifft sowohl Geschosswohnungsbau als auch Eigenheimbau. Dies führte in beiden Städten bereits auch zu teilweise gravierenden überdurchschnittlichen Mietsteigerungen und zur Entmischung der Bevölkerung. Familien oder Einzelpersonen mit schmalerem Geldbeutel müssen nicht selten in die wenigen Stadtteile ziehen, in denen die Mieten noch etwas moderater sind. Meine Damen und Herren, wir dürfen einfach nicht zulassen, dass diese Entwicklung – insbesondere in den beiden Ballungsräumen – so weitergeht.

Für die SPD-Fraktion sind deshalb der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zwei der Hauptaufgaben. Wir müssen verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen auch geografisch immer mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Da der freie Markt dies offenkundig nicht leisten kann oder will und fast ausschließlich höherpreisige Wohnungen schafft, brauchen wir diesen Paradigmenwechsel in der Wohnraumförderung in Sachsen. Wir brauchen ein neues Programm für sozialen Wohnungsbau. Gleichzeitig müssen wir im Freistaat Sachsen dafür sorgen, dass die Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Deshalb benötigen wir Instrumente, um ganz gezielt auf die demografische Entwicklung im Bereich Wohnen eingehen zu können und zum Beispiel altersgerechtes Wohnen zu fördern.

Nun ist aus unterschiedlichen Quellen Kritik zu vernehmen: die Regierung hätte schon viel früher... usw. Ich gebe auch ehrlich zu: Teilweise haben diese Kritiker recht. Insbesondere die Entwicklung in Dresden und Leipzig war schon 2010 mit der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes absehbar, erst recht mit den Daten des Zensus 2011. Weil das so ist, haben wir Sozialdemokraten mit der CDU im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wohnraumförderung in Sachsen anzupacken und sie auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen. In diesem Prozess war auch die Unterstützung vom Bund durch die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks durchaus ein Katalysator in der Debatte; denn – wir haben es eben schon gehört – die Bundesmittel für die Wohnraumförderung werden bis 2019, vielleicht sogar darüber hinaus, verdoppelt, und wir wollen, dass der Hauptteil der zusätzlichen Mittel für sozialen Wohnungsbau eingesetzt wird, aber dass die Mittel insgesamt für soziale Zwecke bei der Wohnraumförderung Anwendung finden.

An dieser Stelle würde ich gern mit Legenden rund um das Thema Zweckbindung der Bundesmittel für Wohnraumförderung aufräumen. Die Zweckbindung für soziale Wohnraumförderung ist nämlich mit der Föderalismusreform II abgeschafft worden. Seitdem müssen die Gelder nur für investive Zwecke der Wohnraumförderung eingesetzt werden. Die SPD hatte seinerzeit kritisiert, dass das Wort „sozial“ nicht mehr vorkommt, weshalb auch das Innenministerium nie von sozialem Wohnungsbau sprach – bis jetzt. Allerdings waren wir bis 2014 im Sächsischen

Landtag in der Opposition, insofern konnten wir damals nur kritisieren. Von der damaligen schwarz-gelben Staatsregierung wurde bekanntermaßen ein anderer Weg verfolgt. Gemessen daran können wir das hier zugrunde liegende Konzept mit Fug und Recht als einen echten Paradigmenwechsel bezeichnen. Diesen Stimmungswechsel hat nicht zuletzt die SPD als Teil der jetzigen Regierung mitbefördert.

Doch kommen wir zurück zur Zweckbindung. Etwas anders verhält es sich nämlich mit den Mitteln des Bundes, die wir zusätzlich bis 2019 bekommen. Hier gibt es noch keine gesetzliche oder untergesetzliche Zweckbindung, aber es gibt das Versprechen aller Ministerpräsidenten der Länder vom Asyl-Gipfel der Kanzlerin aus dem September 2015, diese Mittel zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Deshalb finden Sie in unserem Antrag auch die politische Festlegung auf diese Zweckbindung. An diesen Beschluss des Landtages ist auch die Staatsregierung gebunden und wird ihn umsetzen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?)

Inzwischen ist auch klar, dass die bisherigen Instrumente der Wohnraumförderung in Sachsen nicht ausreichen, um die zusätzlichen Mittel problemgerecht und lösungsorientiert auszureichen. Bisher beruhte die Förderung – das wissen Sie – auf vergünstigten Darlehen. Nun ist es aber so, dass wir seit einigen Jahren günstige Darlehen ohne Weiteres auf dem freien Kapitalmarkt bekommen können, sodass ein großer Teil dieses Instruments ins Leere läuft. Deshalb müssen, wollen und werden wir nach über zehn Jahren in Sachsen endlich wieder eine Zuschussförderung für den sozialen Wohnungsbau im Bereich Neubau und Sanierung einführen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Angesichts der Problemlagen und Aufgaben in Dresden und Leipzig ist es gerechtfertigt, wenn die beiden Städte den Hauptteil dieser zusätzlichen Mittel bekommen. Für die Koalitionsfraktionen ist es aber auch wichtig, dass neben einer Zuschussförderung für Sanierung und Neubau weitere soziale Aspekte der Wohnraumförderung berücksichtigt werden können.

Dies können unter anderem sein: Verlängerung von Belegungsbindung in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen, Zuschüsse für energetische Sanierung von Wohngebäuden, zum Beispiel für den Austausch von Heizungsanlagen oder Fenstern, die gezielte Unterstützung von alternativen Wohnformen, zum Beispiel Bauherrengemeinschaften, oder aber eine Zuschussförderung für die Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Mit der leichten Öffnung der Zweckbindung für diese Mittel können andere Kommunen als Dresden und Leipzig von den Mitteln profitieren, die einen entsprechenden Bedarf darlegen können.

Meine Damen und Herren, der sächsische Wohnungsmarkt verändert sich teilweise rapide. Um der Verknappung von bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsräumen

zu begegnen und den demografischen Wandel auch auf dem Wohnungsmarkt zu begleiten, müssen wir als Freistaat Sachsen handeln. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben das erkannt. Wir handeln, wir werden weiter handeln, und gemeinsam mit der Staatsregierung legen wir heute den Hebel beim sozialen Wohnungsbau um. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Gebhardt. Bitte sehr, Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bestand an Wohnungen mit Sozialbindung ist in Sachsen zwischen 2010 und 2013 um 91,6 % gesunken. Von 83 000 entsprechenden Wohnungen sind gerade einmal 7 000 übrig geblieben. Was das in einer Zeit wachsender Wohnungsnot in den Großstädten gerade für Menschen ohne hohes Einkommen bedeutet, kann man sich eigentlich vorstellen.