Protokoll der Sitzung vom 22.06.2016

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir halten den Fonds in der von Ihnen vorgeschlagenen Form für ein nicht geeignetes und viel zu schwaches Instrument. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung wie auch bereits im Ausschuss enthalten, auch auf die Gefahr hin, von Ihnen vorgeworfen zu bekommen, das Thema nicht wichtig zu nehmen, was absurd wäre. Gerade hier kommt es aber nicht auf Schlagzeilen, sondern auf den Inhalt an.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von der Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort gewünscht?

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Nein!)

Es besteht kein Redebedarf mehr. Wünscht die CDUFraktion das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Möchte für die SPD-Fraktion noch jemand das Wort ergreifen? Herr Vieweg? – Nein. Sie stehen auf meiner Rednerliste. Sie müssen jedoch nicht reden. Wer möchte noch zur Debatte sprechen? – Ich sehe keine Wortmeldung mehr. Somit bitte ich Herrn Staatsminister Dulig, das Wort zu nehmen. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft hat zu Recht empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Er nützt weder den Menschen in der Lausitz, noch wird er der Aufgabe gerecht, vor der wir in der Lausitz stehen.

Es fehlt in Ihrem Gesetzentwurf ganz klar die Unterscheidung zwischen der in der Verantwortung des LMBV liegenden Sanierung des Bergbaus und dem aktiven Bergbau. Mit den von Ihnen geforderten Fonds besteht die Gefahr, dass der Bund den Eindruck bekommt, der Freistaat Sachsen würde freiwillig die Sanierungsverpflichtungen der LMBV finanzieren wollen. Das ist nun gerade aufgrund der aktuellen Verhandlungen zur Braunkohlesanierung über das Jahr 2017 hinaus eine Schwächung unserer Verhandlungsposition. Sie taten gerade so, als würde das Szenario zutreffen, dass der Bund diese Lasten auf uns Länder abwälzt. Selbst wenn sie es möchten, lassen wir das nicht zu. Stärken Sie lieber unsere Position, als sie zu schwächen.

Bereits jetzt geben der LMBV und der Freistaat Sachsen eine umfangreiche Unterstützung in die Region. Dies ist in den Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung

institutionell fest verankert. Mit den sogenannten §-4Mitteln stellen wir die Verzahnung der bergrechtlichen Grundsanierung mit den Folgeinvestitionen sicher. Wir sorgen des Weiteren dafür, dass die berg- und wasserrechtlich begründeten Sanierungsmaßnahmen der LMBV eng mit der infrastrukturellen Entwicklung der Region, mit Tourismusprojekten und weiteren Folgeinvestitionen verknüpft werden, auch als Antwort auf Ihre Zwischenfrage an Herrn von Breitenbuch. Es ging bei den §-4Mitteln um den Mehrwert, der geschaffen werden soll. Deshalb wurde die Verknüpfung geschaffen. Das ist die Unterscheidung zu § 3. Die Sächsische Staatsregierung ist der Auffassung, dass die aktiven Braunkohleunternehmen in der Lage und gewillt sind, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung wahrzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ende der Braunkohleverstromung wird kommen. Wer das leugnet, verschließt die Augen vor der Zukunft.

(Beifall bei der SPD)

So ungeduldig die Klimapolitiker und Klimapolitikerinnen in unserem Land auch sein mögen, energiepolitisch sind wir im Jahr 2016 noch nicht so weit, um auf die Verstromung der Braunkohle verzichten zu können. Die heimische Braunkohle ist momentan nicht nur eine wesentliche Quelle regionaler Wertschöpfung, sondern sie ist so lange erforderlich, wie die erneuerbaren Energien Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit nicht im gleichen Maße gewährleisten können. Wir forschen und arbeiten daran, dass die Speicher von morgen und neue notwendige Verteil- und Übertragungsnetze konventionelle Energieträger, so auch die Braunkohle, nach und nach überflüssig machen. Die Zeit bis zum Jahr X – vielleicht ist es tatsächlich das Jahr 2040, wie in Ihrem Gesetzentwurf gefordert, vielleicht dauert es auch länger oder es geht schneller – müssen wir intensiv nutzen. Wir brauchen keine ideologische Jahreszahlendiskussion. Die Realität muss sich daran orientieren, was bei der Nutzung der Speichertechnologie möglich ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in der Lausitz können sich darauf verlassen, dass wir nicht auf den Tag warten, an dem der Standort Lausitz irreparablen Schaden genommen hat, sondern es ist heute unsere Aufgabe, den Strukturwandel zu begleiten, die Lausitz als lebens- und liebenswerten Teil Sachsens zu erhalten.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Dennoch – meine Vorredner haben es schon ausgeführt –: Die Entwicklung einer Region muss vor allem von den regionalen Akteuren selbst kommen. Der Staat als übergeordnete Institution will Impulse für eine Entwicklung geben und natürlich den Prozess begleiten, und dieser findet bereits in der Lausitz statt.

Unter dem Arbeitstitel „Zukunft der Lausitz“ arbeitet die Sächsische Staatsregierung daran, die Regionen in der Lausitz in die Lage zu versetzen, diese Entwicklung von unten voranzubringen. Wichtig ist dabei, dass die regionalen Akteure, die Bürgermeister und Landräte, über ihre

eigenen Gebietsgrenzen hinaus kooperieren. Die regionale Entwicklung von unten wurde von den Bürgermeistern selbst gefordert und wird auch von uns als notwendig angesehen.

Genau deshalb planen wir, ab 2017 einen Beteiligungsprozess einzurichten, begleitet von Dialogveranstaltungen, die es jedem ermöglichen, seine Anliegen wie auch seine Ideen für die zukünftige Gestaltung der Lausitz einzubringen.

(Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Im weiteren Fortschreiten des Projekts „Zukunft der Lausitz“ werden wir die Akteure und die Öffentlichkeit informieren.

Der notwendige Strukturwandel in der Lausitz macht auch nicht an den Landesgrenzen halt. Genau deshalb arbeiten wir ja so eng mit Brandenburg zusammen. Bereits seit dem Sommer letzten Jahres arbeiten wir eng mit dem Ministerium für Wirtschaft und Energie in Brandenburg zusammen, um der Lausitz für die kommende Generation neue und nachhaltige Perspektiven zu geben. Dabei geht es vor allem darum, gegenüber dem Bund geschlossen aufzutreten und ihn daran zu erinnern, die Lausitz beim Braunkohleausstieg nicht allein zu lassen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Dieses gemeinsame Auftreten gegenüber dem Bund verleiht unserem Anliegen viel größeres Gewicht.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, die Sächsische Staatsregierung ist alles andere als untätig. Wir arbeiten systematisch an einer zukunftsfähigen Lösung für die Lausitz. Panikmache und Skandalisierung helfen den Menschen nicht weiter.

Frau Pinka, ich weiß nicht, ob Sie immer nur die Überschriften lesen. Vielleicht sollten Sie auch bestimmte Dinge einmal hinterfragen und recherchieren, dann würden Sie nicht solche Behauptungen in den Raum stellen, wir würden zum Beispiel mit der Initiative „Innovationsregion Lausitz“ nicht zusammenarbeiten: ganz im Gegenteil!

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Dazu muss man Mitglied werden!)

Die „Innovationsregion Lausitz“ ist eine Initiative von Unternehmen, getragen von der IHK und der Handwerkskammer. Wir sind der Freistaat Sachsen, sozusagen eine staatliche Institution, das ist eine ganz andere Struktur. Wir in Sachsen haben die Marketinggesellschaft Oberlausitz (MGO). Wir haben von Anfang an darüber geredet, ob wir eine einheitliche, gemeinsame Struktur schaffen. In Absprache der unterschiedlichen Akteure in Brandenburg und Sachsen wurde erst einmal festgestellt, dass wir aufgrund der unterschiedlichen Gründungsgeschichte der Initiative – Unternehmen, HBK, IHK auf der Seite Brandenburgs und der Marketinggesellschaft Oberlausitz,

getragen von zwei Landkreisen auf der sächsischen Seite – erst einmal bei diesen Strukturen bleiben und sie dann zusammenführen. Das machen wir von Anfang an gemeinsam. Daher geht Ihr Vorwurf ins Leere. Die Initiative „Innovationsregion Lausitz“ ist nicht losgelöst von der Arbeit der MGO, und umgekehrt ist die Arbeit der MGO nicht losgelöst von der Arbeit der „Innovationsregion Lausitz“. So haben wir es vereinbart, und so arbeiten wir.

Inwieweit in einigen Monaten ein Dach darübergesetzt wird, das werden wir sehen. Aber es ging erst einmal darum, die Zusammenarbeit zu organisieren. Wir sind, wie Sie sehen, nicht untätig – ganz im Gegenteil. Seit zwei Jahren arbeiten wir an diesem Prozess.

Nun zu Ihrem Antrag: Ich hatte es in meiner Rede schon einmal gesagt, aber ich will es noch einmal deutlicher formulieren. Es mag ja Ihre Strategie sein, selbst mit Anträgen mit einer sehr, sehr langen Vorgeschichte den Leuten in der Lausitz zu suggerieren, dass mit Ihrem Gesetzentwurf das Thema Strukturwandel bearbeitet werden kann.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Nein, mit Geld!)

Das mag ja Ihr strategischer Ansatz sein. Wenn Sie jetzt dazwischenrufen: „Nein, mit Geld!“, dann kann ich es noch einmal deutlicher formulieren: Dann ist Ihr Gesetzentwurf – ich nenne es einmal so – strategisch unklug. Er ist deshalb strategisch unklug, weil ich bei der Frage des Strukturwandels nicht zulassen werde, dass sich die Energiewirtschaft und der Bund aus der Verantwortung ziehen; sie sind in der Verantwortung!

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wenn wir jetzt mit einem Gesetzentwurf signalisieren würden: „Nein, wir machen das“, dann würden wir uns mächtig überheben, und vor allem würden wir Leute aus der Verantwortung entlassen, die aber diese Verantwortung zu tragen haben. Das ist unverantwortlich!

(Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Daher: Entweder backen Sie kleinere Brötchen, dann nennen Sie das bitte „Fonds“, damit Sie wissenschaftliche Arbeiten erledigen können, aber nennen Sie es nicht „Strukturwandel“. Der Strukturwandel ist eine größere Aufgabe, den anscheinend DIE LINKE nicht bewältigen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf Grundlage für die Abstimmung. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise zu beraten und abzustimmen. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich könnte jetzt die Paragrafen hintereinander im Einzelnen

verlesen, oder möchten Sie zu jedem Paragrafen eine Einzelabstimmung?

Wenn die Geschäftsordnung es zulässt, können wir eine Gesamtabstimmung machen und dann namentlich abstimmen.

Ich mache erst eine Einzelabstimmung zu den Paragrafen, werde aber hintereinander verlesen, weil es keine Änderungsanträge gibt.

Ich beginne die Verlesung: Überschrift, § 1: Einrichtung des Fonds, § 2: Zweck und Mittelverwendung, § 3: Stellung im Rechtsverkehr, § 4: Finanzierung und Verwaltung, § 5: Wirtschaftsplan, § 6: Jahresrechnung, § 7: Vollzug, § 8: Auflösung, und § 9: Inkrafttreten. Wer diesen Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt Stimmenthaltungen und Stimmen dafür, dennoch sind alle Paragrafen mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Es ist Gesamtabstimmung in namentlicher Abstimmung beantragt worden. Ich bitte jetzt die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Namensaufruf für die Abstimmung zur Drucksache 6/1398, Gesetzentwurf der LINKEN. Ich beginne mit dem Buchstaben A.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Befindet sich jemand im Raum, der stimmberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?

Frau Präsidentin! Ich würde gern eine Erklärung abgeben. Ich wurde rechtzeitig aufgerufen, aber es hat nicht geklappt, rechtzeitig im Saal zu sein. Ich bin Diabetiker und war da, wo man als Diabetiker öfter hingehen muss. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich deshalb meine Stimme erst verspätet abgegeben habe. Ich bitte deshalb, mir das Stimmrecht noch zu ermöglichen. – Danke.