Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Aber wir verzichten darauf bei der Braunkohle. Ich sage Ihnen: Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel ein Betreiber eines Kiessandtagebaus eine Sicherheitsleistung erbringen muss, aber ein Betreiber eines Braunkohlebergbaus nicht. Das ist hochgradig ungerecht. Die Folgen für die Umwelt sind auch völlig andere. Wir haben es mit ganz anderen Lasten für den Freistaat zu tun, wenn es sich ein Unternehmen in einem Falle nicht leisten kann und wir diese Gelder zur Verfügung stellen müssen.

Der Minister selbst hat es Letztens erst angeboten, diese Sicherheitsleistungen zu überprüfen. Es wäre einmal spannend zu wissen, inwieweit Sie das von März bis heute getan haben und was dabei herausgekommen ist.

(Frank Heidan, CDU, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Heidan?

Gern.

Bitte.

Frau Dr. Pinka, wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, gehen Sie davon aus, dass das Oberbergamt in Sachsen die Firmenleistungen unterschiedlich bewertet und damit auch unterschiedliche Vorgehensweisen an den Tag legt.

Ich gehe davon, dass das Bundesbergrecht die Möglichkeit eröffnet, dass Sicherheitsleistungen eingefordert werden, von kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch von Großunternehmen. Da mache ich keinen Unterschied. Der Staat tut es für kleine und mittelständische Unternehmen wie Kiessandbetreiber und was weiß ich: Kaolinabbaubetriebe. Aber er tut es nicht für die Großunternehmen Vattenfall oder MIBRAG. Das halte ich für ungerecht.

(Beifall bei den LINKEN – Lars Rohwer, CDU: Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf!)

Ferner schreibt Vattenfall in seinem Jahresabschluss 2014 – ich zitiere –: „Im Zusammenhang mit den Unsicherheiten über die Entwicklung des Bergbaus und des Kraftwerksbetriebes in der Lausitz besteht –

(Abg. Carsten Hütter, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ich würde erst einmal mein Zitat zu Ende vorlesen.

Entschuldigung!

– das erhöhte Risiko, dass die Bergbehörden zusätzlich zu den gebildeten Rückstellungen für die zukünftige Wiedernutzbarmachung der bergbaulich genutzten Flächen Sicherheitsleistungen gemäß § 56 Abs. 2 Bundesberggesetz im erforderlichen Umfang fordern können.“

Noch ein Satz dazu – Sie können gleich sprechen –: Was für Vattenfall ein Risiko ist, ist in Wahrheit eine Risikoverschiebung. Die wissen nämlich, dass es ein Risiko ist.

Und jetzt noch die Zwischenfrage in den letzten neun Sekunden. Das ist Timing. Bitte, Herr Kollege!

Frau Kollegin, mir stellt sich folgende Frage: Wenn Sie Rückstellungen und Sicherheitsleistungen fordern, dann ist das bestimmt auch berechtigt, aber Sie müssen Ihre Forderungen letztendlich auch an irgendwelchem Zahlenmaterial festmachen. Wir reden hier von irgendwelchen Sicherheitsleistungen, die überhaupt nicht tituliert sind.

Frage!

Ich bitte um die Benennung einer Größenordnung. – Danke.

Also, Rückstellungen müssen beide Unternehmen nach dem Handelsgesetz bilden. Das machen sie auch. In den Kleinen Anfragen können Sie das gern nachlesen. Das machen sie regelrecht. Sie haben auch ihre Rückstellungen erhöht. Sicherheitsleistungen – das sagte ich bereits – sind ja Bargeld. Wir wissen ja jetzt bei dem Eigentumsübergang von Vattenfall auf EPH, dass eine gewisse Summe vom schwedischen Staat auf das Unternehmen übertragen wird. Von diesem Teil des übertragenen Geldes würde ich sofort als Wirtschafts- und Rohstoffminister in diesem Land einen Teil des Geldes abziehen.

(Carsten Hütter, AfD: Eine Summe, Frau Pinka!)

Etwa eine Million. Diese Summe könnte man sofort abziehen.

(Zuruf von der CDU)

Es geht doch überhaupt erst einmal darum, dass wir Geld von ihnen verlangen. Wir haben diese Forderung doch bis jetzt noch nicht aufgemacht.

(Frank Heidan, CDU: Weil es nicht notwendig ist, Frau Pinka! So einfach ist das!)

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Das war Frau Dr. Pinka, die wirklich in den letzten Sekunden auch noch umfassend eine Zwischenfrage beantwortet hat.

Wir kommen jetzt zur SPD-Fraktion. Herr Kollege Baum, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun, das Thema ist ja nicht neu, sondern altbekannt. Da möchte ich an die Plenardebatte vom 17. März erinnern.

Damals wussten wir allerdings noch nicht, wer der Käufer der Braunkohlesparte von Vattenfall sein wird. Heute wissen wir, dass mit EPH ein tschechisches Unternehmen der Käufer sein wird, auch wenn dazu mit dem Votum der schwedischen Regierung in Stockholm und der kartellrechtlichen Prüfung durch die EU-Wettbewerbskommission noch zwei Entscheidungen ausstehen, die hoffentlich – muss man fast sagen – auch bald fallen werden. Die Sächsische Staatsregierung hat den Bieterprozess sowie das gesamte Verfahren begleitet. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung auch den weiteren Verkaufsprozess intensiv begleiten wird.

Richtig ist, dass die Problematik der Rückstellung bzw. der Absicherung diskutiert werden muss, wer für die Folgekosten der Braunkohleverstromung letztlich aufkommen muss. Richtig ist auch, dass das Bundesberggesetz dem Bund bzw. den Ländern die Möglichkeit gibt, die Genehmigung des Verkaufs von sogenannten Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Hier verweise ich auf die §§ 23 und 56 des Bundesberggesetzes.

Für uns ist klar: Wir werden den Prozess kritisch begleiten, damit genau das nicht passiert, vor dem einige immer wieder warnen: dass die Gewinne privatisiert werden und dass die Folgekosten auf die Gemeinschaft, das heißt auf das Land und die Steuerzahler, abgewälzt werden. Doch von vornherein dem tschechischen Unternehmen EPH unterstellen zu wollen, dass es keine Verantwortung für die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dem Braunkohlenabbau ergeben, übernehmen will oder kann, ist aus unserer Sicht falsch.

Dass wir genau hinsehen werden, was darüber vertraglich vereinbart wird, versteht sich von selbst. Vorurteile gegenüber dem Käufer helfen weder uns noch der Region. Es ist nach Bundesberggesetz klar, dass das Verursacherprinzip gilt und daher die Betreiber der Braunkohletagebaue für die Folgekosten ihres wirtschaftlichen Handelns aufkommen müssen.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Dr. Pinka?

Frau Dr. Pinka, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Baum, können Sie sich vorstellen, dass die Forderungen nach Sicherheitsleistungen aus unserer Fraktion bereits kamen, als der Verkaufsprozess mit Vattenfall und EPH noch gar nicht so weit fortgeschritten war, sondern dass die Forderungen bereits an Vattenfall gerichtet waren?

Nun, wenn Sie es sagen, wird es schon so sein.

(Heiterkeit des Redners und bei der CDU)

Ich möchte fortfahren. Nun hat ein Gutachten des Forums für Ökologische Marktwirtschaft kürzlich herausgearbeitet, dass es offensichtlich bilanzrechtliche Möglichkeiten gibt, mit denen sich bergbautreibende Unternehmen wohl aus der Verantwortung für die Übernahme der Folgekosten herauswinden könnten.

Konkret geht es um das System der Rückstellungsbildung, wie es im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Die im Gutachten tatsächlich aufgeworfenen Fragen sind richtig und wichtig, und sie müssen auch bearbeitet werden. Das ist auch für uns keine Frage. Aber – und auch das macht dieses Gutachten deutlich – für eine bessere Absicherung der Rückstellung bzw. der Sicherheit, dass Unternehmen die Folgekosten tatsächlich übernehmen, müssen auf Bundesebene entsprechende Regelungen getroffen werden. Folglich ist der Sächsische Landtag die falsche Bühne, um über diese Änderungen zu sprechen und diese auf den Weg zu bringen. Genauso klar ist, dass verschärfte Regelungen oder Vorgaben, wie Rückstellungen zu bilden sind, ebenfalls nur durch den Bundestag beschlossen werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die aufgeworfenen Fragen sind zu klären, auch wenn wir sie hier innerhalb kürzester Zeit schon mehrfach – zum zweiten Mal in drei Monaten – diskutiert haben. Was wir nicht akzeptieren, ist die Vorverurteilung von Investoren. Da heißt es, vor allem Vertrauen zu schaffen und miteinander zu reden.

Mein Kollege Jörg Vieweg und ich waren kürzlich bei der MIBRAG in Zeitz, ebenfalls ein EPH-Unternehmen, und wir haben von dort sehr positive Eindrücke mitgenommen. Ich war als Vertreter meiner Region, des Lausitzer Reviers, im Mai bei EPH in der Firmenzentrale in Prag. Dort habe ich um gegenseitiges Vertrauen geworben, damit EPH letztendlich ein guter Partner für die Region wird. Ich bin nun sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit EPH dieses Ziel erreichen werden.

Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall bei der SPD und der CDU – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Eine Kurzintervention; bitte, Frau Dr. Pinka.

Ja, ich möchte eine Kurzintervention vornehmen. Meines Erachtens geht es in der Aktuellen Debatte nicht um Vertrauen oder Nichtvertrauen zu einem Unternehmen in der Bergbauwirtschaft. Es gibt genügend Unternehmen, zu denen ich Vertrauen habe, zum Beispiel Flussspat- und Schwerspatunternehmen in Niederschlag. Sie sind genauso vertrauenswürdig im Bergbau, wie es vermeintlich das Unternehmen EPH ist.

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Freistaat mit Sitz in Aue müssen eine Sicherheitsleistung erbringen, die im Freistaat hinterlegt wird. Die anderen Großunternehmen, die noch nicht einmal