Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Wird noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsminister

Für die Staatsregierung berichtet zunächst die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Barbara Klepsch, zum Thema „in vino veritas“.

Die Einbringung durch die Staatsministerin erfolgt über zehn Minuten. Im Anschluss können Sie Fragen stellen. Danach gibt es den zweiten Themenkomplex, beantragt von der Fraktion der GRÜNEN: Konsequenzen aus dem Bericht „Sucht 2015“ der Suchtkrankenhilfe in Sachsen für die kommenden Jahre.

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In vino veritas, im Wein liegt die Wahrheit. Diese lateinische Weisheit von Alkaios ist mehr als 2 000 Jahre alt, doch an Glaubwürdigkeit und Aktualität hat sie nichts eingebüßt.

Für mich als Verbraucherschutzministerin ist klar: Wein braucht Wahrheit und Wein braucht Klarheit, Klarheit darüber, in welchem Umfang verbotene Pflanzenschutzmittel verwendet wurden, und zwar, um Verbraucher zu schützen und Verursacher zu finden und damit dem hohen Anspruch und dem guten Ruf Sachsens als Weinland auch in Zukunft gerecht zu werden.

Neben den Untersuchungen der zuständigen Vor-OrtBehörden haben wir als Ministerium ein eigenes Landesüberwachungsprogramm aufgelegt. Das Ziel des Landesüberwachungsprogramms war es, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen; denn nur so kann man Problemstellen umfangreich lokalisieren, nur so lässt sich Fehlverhalten belegen und erforderlichenfalls korrigieren und nur so kann auch belegt werden, dass der überwiegende Teil unserer hiesigen Weinerzeuger rechtskonform handelt und qualitativ hochwertige Produkte herstellt.

Die Verwendung von Dimethoat ist im Weinbau in Deutschland verboten. Es darf also nicht auf der Traube oder im Wein zu finden sein; wenn doch, dann ist das Produkt nicht verkehrsfähig.

Bis zum Start unseres Landesüberwachungsprogramms waren durch die Überwachung der zuständigen Vor-OrtBehörden drei Weinerzeuger bekannt, in deren Produkten das Insektenschutzmittel Dimethoat nachgewiesen wurde, darunter auch ein verarbeitender Betrieb, der aufgrund seiner Betriebsstruktur sehr viele Zulieferer hat.

Ein weiterer Erzeuger fiel mit einem nicht zugelassenen Fungizid, Iprodion, auf.

Zum Abschluss unserer Untersuchungen sind wir aber sehr froh, feststellen zu können: Die Ergebnisse sind überwiegend in Ordnung. Es wurden nur noch vereinzelte Belastungen in vergleichsweise niedriger Konzentration in Weinen anderer Erzeuger gefunden.

Neben den eingangs erwähnten und öffentlich bekannten Erzeugern fielen zwei weitere kleine Betriebe auf, in deren Produkten nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel nachgewiesen wurde. Die betroffene Menge Wein war jeweils gering; es waren einige Hundert bis maximal 2 500 Flaschen betroffen. Jedoch ist keiner der Weine in den Verkehr gelangt.

Insgesamt wurden in sechs Betrieben in Sachsen unerlaubte Pflanzenschutzmittel im Wein gefunden. Massiv betroffen ist davon nur ein Betrieb. Dort ist im Jahrgang 2015 rund die Hälfte der Weinmenge betroffen; das sind mehrere Hunderttausend Liter. Auch was die Konzentration der verbotenen Pflanzenschutzmittel betrifft, sticht der Weinerzeuger heraus.

Wir konnten mit den Untersuchungen aber auch belegen, dass die allermeisten kontrollierten Betriebe qualitätsbewusst arbeiten. Ich glaube, es ist wichtig, das noch einmal dick zu unterstreichen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Nun schauen wir aber nicht nur zurück, sondern richten vor allen Dingen den Blick nach vorn. Wir richten unseren Blick auf die Verbraucher, ja, aber natürlich auch auf die Winzer und auf unser Weinland Sachsen.

Es hat bereits viele Gespräche mit der Staatsregierung, mit der Winzerschaft sowie mit vielen politischen Mandatsträgern gegeben. Neben dem Weinbauverband hatten wir auch die drei maßgeblichen Erzeuger an unserem Tisch. Wir teilen ihre Sorgen; denn die Branche leidet bereits spürbar unter einem Vertrauensverlust in die Marke „Sächsischer Wein“.

So haben wir in intensiven Gesprächen für jene, bei denen es notwendig erscheint, konkrete Hilfsangebote formuliert.

In unseren Gesprächen haben wir aber auch konkrete Schritte für eine Qualitätsoffensive – beginnend mit der Lese 2016 – vereinbart.

Wir sind uns darin einig, dass ein strenges Qualitätsmanagement und damit einhergehende enge Kontrollen letztlich das gute Image des Weinlandes Sachsen stärken.

Es sind die Erzeuger – auch das muss man noch einmal deutlich hervorheben –, die für die Qualität ihrer Produkte verantwortlich sind, und diese Qualität müssen die Erzeuger auch regelmäßig überprüfen. Dazu bedarf es eines professionellen Qualitätsmanagements, und zwar für alle, vor allem auch dort, wo viele Produkte zugeliefert werden und das Risiko dadurch besonders hoch ist.

Auch wir als Freistaat Sachsen werden die Qualitätskontrolle der sächsischen Weine noch einmal anders organisieren. Wir schaffen eine lückenlose Überprüfung, wie es sie zumindest meines Wissens noch in keinem anderen Bundesland gibt.

Für alle Weine, die als Qualitäts- und Prädikatsweine eine amtliche Prüfnummer beantragen, wird der Prozess neu organisiert. Die sächsischen Qualitätsweine sind von überregionaler Bedeutung und ein wichtiges Aushängeschild für uns und für den sächsischen Weinbau.

Künftig erfolgen die Untersuchungen ausschließlich bei der Landesuntersuchungsanstalt, also alle Untersuchungen zur Qualitätsweinprüfung. Das Sächsische Landwirtschaftsministerium – ich möchte meinem Kollegen Thomas Schmidt an dieser Stelle noch einmal Danke sagen – wird die entsprechende Verordnung dazu ändern; die Weinrechtsdurchführungsverordnung wird hierzu angepasst werden.

Wir als Sozialministerium werden aufgrund der besonderen Ausgangssituation bis auf Weiteres alle in der Landesuntersuchungsanstalt ankommenden Weine im Nachgang auf verbotene Pflanzenschutzmittel überprüfen. Wir können damit sicherstellen, dass 100 % unserer Qualitäts- und Prädikatsweine, bevor sie mit einer amtlichen Prüfnummer in den Handel kommen, auf das Strengste auf Pflanzenschutzmittel geprüft worden sind und damit eine hundertprozentige Sicherheit besteht.

Wir schaffen damit einen glaubwürdigen und nachprüfbaren Qualitätsbeleg für den sächsischen Wein und wir schützen damit auch die Marke „Sächsischer Wein“.

Die neue Regelung wird bereits für den kommenden Jahrgang greifen – der kommende Jahrgang, der gerade an den Hängen reift.

Auch beim sächsischen Landwein, der im Ganzen betrachtet rund 2 % der Erntemenge unseres sächsischen Weins ausmacht, werden wir mit einem neuen Sonderüberwachungsprogramm Kontrollen vornehmen. Wenn der Weinkontrolleur der LUA unterwegs ist, dann steht er natürlich auch als Fachexperte für jeden zur Beratung zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen, dass das Weinland Sachsen weiterhin mit Qualität werben kann, dass das Weinland Sachsen weiterhin mit guter Qualität überzeugen kann. Deshalb möchte ich der lateinischen Weisheit „in vino veritas“ noch ein Zitat des deut

schen Publizisten Willy Meurer hinzufügen: „Im Wein ist nur dann Wahrheit, wenn er alle Kontrollen unbelastet übersteht.“

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die Abgeordneten können jetzt Fragen stellen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Bitte, Herr Abg. Fischer.

Frau Staatsministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Ich habe eine Frage: Könnten Sie das Qualitätsmanagementsystem, von dem Sie sprachen, bitte noch einmal untermauern? Wie würde das für einen Betrieb, der viele Zulieferer hat, konkret aussehen?

Zunächst sind die Betriebe selbst dafür verantwortlich, ihre Qualität sicherzustellen. Das bedeutet konkret: Bei einem Unternehmen, das viele Zulieferer hat, ist zu erwarten, dass dort ein eigenes, gutes Qualitätsmanagement aufgestellt wird und dass der Unternehmer sich auch vor Ort bei den Zulieferern versichert, dass er schon während des Jahres bei der Traube einmal schaut. Wenn die Lieferungen ankommen, wird natürlich erwartet, dass Rückstandsproben genommen werden, damit sichergestellt werden kann, dass letztlich kein unerlaubtes Pflanzenschutzmittel enthalten ist.

Was wir aus Sicht des Freistaates Sachsen dann aber weiter durchführen werden: Wenn eine Prüfnummer für Qualitätswein oder Prädikatswein vergeben wird, werden die Untersuchungen gezielt nur noch bei der LUA, also bei unserer sächsischen Landesuntersuchungsanstalt, vorgenommen. Das wird, wie ich eingangs bereits gesagt habe, in einer Verordnung neu zu regeln sein. Im Nachgang, wenn diese Untersuchung vor Ort durchgeführt wird – – Bei der Qualitätsuntersuchung werden Alkoholgehalt, Säure und Zuckerwerte bestimmt. Wir werden sicherstellen, dass auch eine Untersuchung auf unerlaubte Pflanzenschutzmittel vorgenommen wird, um gewährleisten zu können, dass bei der Vergabe einer Prüfnummer definitiv kein unerlaubtes Pflanzenschutzmittel mehr enthalten ist.

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Dr. Pinka.

Frau Klepsch, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung erklärt, künftig würden alle Weine, für die als Qualitäts- oder Prädikatswein eine amtliche Prüfnummer beantragt wird, zentral und ausschließlich in der LUA untersucht. Deshalb möchte ich Sie fragen: Welchen prozentualen Anteil an Qualitäts- und Prädikatsweinen erwarten Sie im Verhältnis zur Gesamtmenge der in Sachsen produzierten Weine? Mit wie vielen Anträgen auf Erteilung einer Prüfnummer für Qualitäts-

und Prädikatsweine dieser Art rechnen Sie zukünftig bei den beabsichtigten staatlichen Prüfungen pro Jahr?

Natürlich kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie viele Prüfungen beantragt werden. Die konkrete Anzahl wird erst die kommende Saison zeigen. Wir gehen aber davon aus, dass unter den gesamten sächsischen Weinen ungefähr 1 bis 2 % Landweine sind und rund 98 % Qualitäts- und Prädikatsweine,

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Ach so!)

die letztlich der Landesuntersuchungsanstalt für eine Prüfung zugeführt werden. Nach der Beantragung wird auch eine Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel erfolgen.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: 1 bis 2 %?)

Von dem gesamten sächsischen Wein sind rund 1 bis 2 % Landwein.

Es folgt die SPDFraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Sie sprachen davon, dass Qualitätskontrollen und Lebensmittelüberwachungen engmaschig durchgeführt

werden. Auf der anderen Seite stehen die Winzer. Ich möchte gern wissen: Wie erfolgt die Sensibilisierung der Winzer zur Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes?