Die Winzer stehen natürlich erst einmal in ihrer eigenen Verantwortung. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ein Qualitätssystem, ein Qualitätsmanagement vor Ort erfolgt. Nun gibt es verschiedene Informationssysteme, Informationssysteme durch das LÜVA. Über derartige Informationssysteme werden die Winzer informiert; es werden Beratungen vorgenommen; es werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgt auch die aktuelle Kenntnisnahme der Winzer über Pflanzenschutzmittel und alle im Weinbau notwendigen Informationen.
Vielen Dank für den Hinweis, danke schön. – Frau Staatsministerin, eine Frage: Wirkt sich dieser Weinskandal – ich nenne ihn einmal so – bereits auf die Verkaufszahlen in Sachsen aus? Gibt es Prognosen, ob ein etwaiger Imageschaden, bezogen auf den sächsischen Staatswein, nicht ausgeschlossen ist? Welche Unterstützungsmaßnahmen beraumt die Staatsregierung an, wenn es zu
Diese Frage kann ich Ihnen jetzt natürlich nicht in Gänze beantworten, da mir weder Zahlen der Unternehmen vorliegen noch belastbare Auskünfte der einzelnen Unternehmen zu wirtschaftlichen Auswirkungen oder dazu, wie sich das konkret auf Arbeitsplätze auswirkt. Wenn Sie aber die Presse verfolgen, stellen Sie fest, dass der Ruf des sächsischen Weines – beginnend mit September letzten Jahres, und dann kann man es fast monatlich mitverfolgen – schon in Mitleidenschaft gezogen ist.
In Gesprächen, die ich persönlich mit Weinbauern geführt habe, wurde mir bestätigt, dass eine Rufschädigung bereits bei Einzelnen angekommen ist. Das führte nach Auskünften von Weinbauern teilweise dazu, dass es Stornierungen für die kommende Saison gab bzw. dass man schon Auslistungen diskutiert. In der Tat ist das bei den Winzern angekommen. Deswegen stehe ich heute hier und war diese Woche auch in der Pressekonferenz. Unser Ziel ist es, für dieses Thema endlich einen Abschluss zu finden.
Ich glaube, es ist zwingend wichtig, dass sich jetzt alle Weinbauern im Freistaat Sachsen genau diesem Thema verschreiben. Wir müssen, das sage ich bewusst, jetzt gemeinsam nach vorne schauen. Es muss ein Strich gezogen werden. In einigen Monaten steht die Weinernte 2016 vor der Tür. Unser Ziel ist es, dass mit der Weinernte 2016 der gute Ruf des sächsischen Weines wiederhergestellt wird.
Alle weiteren Maßnahmen, die dann möglicherweise noch kommen, sind später zu diskutieren. Heute ist unser gemeinsamer Anspruch, den guten Ruf wiederherzustellen und alles, was war, letztlich abzuschließen.
Frau Ministerin, Sie haben umfassende Proben angekündigt, in einem Ausmaß, das es Ihrer Kenntnis nach noch in keinem anderen Bundesland gebe. Wie viel neues Personal brauchen Sie dafür in der LUA? Was müssten Sie an Analysetechnik beschaffen? Auf welche Chemikalien, Substanzen, Pestizidrückstände, auf die Sie bisher noch nicht getestet haben, zum Beispiel AMPA, werden Sie künftig testen?
mindestens eine Kraft in der Landesuntersuchungsanstalt benötigen, außerdem die notwendige Technik dafür. Diese Technik wird nicht nur ausschließlich für Wein zum Einsatz kommen, sondern steht für andere Untersuchungen ebenfalls zur Verfügung.
Zunächst werden wir natürlich diese Untersuchungen, wie sie jetzt angedacht sind, weiter durchführen. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass zusätzlich noch weitere, andere Untersuchungen angestrebt sind. Wir wissen, dass es weit über hundert verschiedene Substanzen sind, auf die bei einer Untersuchung reflektiert wird. Ich glaube, das ist jetzt erst einmal der nächste Schritt. Es sind weit über hundert Substanzen, die bei einer Untersuchung in Betracht kommen.
Meine Damen und Herren! Die erste Runde ist vorbei. Wir nehmen jetzt das zweite Thema dazu: „Konsequenzen aus dem Bericht Sucht 2015 der Suchtkrankenhilfe in Sachsen für die kommenden Jahre“, eingebracht durch die Fraktion GRÜNE. Es beginnt die Fraktion GRÜNE. Herr Zschocke, bitte.
Frau Klepsch, in dem Bericht 2015, Bericht der Suchtkrankenhilfe, ist ausgeführt, dass auf der Grundlage des 10-Punkte-Planes zur Crystal-Prävention für die Suchtberatungsstellen wesentlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten. Zielstellung ist ein Versorgungsgrad bei der Fachkraftförderung von mindestens 1 : 20 000 in allen sächsischen Regionen. Es ist aber auch dargestellt, dass zum Stichtag 31.12.2015 einige Regionen noch nicht in der Lage waren, die Haushaltsmittel für die Kofinanzierung der vorgesehenen Personalaufstockung bereitzustellen. Es ist davon auszugehen, dass es jetzt nach und nach umgesetzt wird.
Sie haben für den Zeitraum nach 2016 schrittweise rückläufige Landesförderung angekündigt. In welcher Form wird die Staatsregierung dazu beitragen, dass die neuen Projekte, die hier angeschoben wurden, verstetigt werden und dass der Mindestversorgungsgrad bei der Fachkraftförderung in allen sächsischen Regionen auch in den Jahren 2017 und folgende erreicht wird?
Danke erst einmal, dass dieses Thema – wenn ich es auch nicht unbedingt an das Thema Wein anschließen möchte – – Aber dieses Thema Sucht und Drogen ist ein Thema, das mein Haus über viele Jahre hinweg beschäftigt. Es ist ein Thema, das in dieser Legislaturperiode – sprich: im Doppelhaushalt 2015/2016 – einen sehr großen Stellenwert eingenommen hat, und es ist ein Thema, das auch im künftigen Doppelhaushalt wieder – ich denke, ich brauche nicht allzuweit vorzugreifen – einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird.
Ich erinnere nur noch einmal an den 10-Punkte-Plan – Sie haben ihn gerade angesprochen –, der 2014 verabschiedet wurde. In dem 10-Punkte-Plan sind wesentliche Maßnahmen definiert. Ich glaube, es ist wichtig, weiter an
diesen Maßnahmen zu arbeiten. Dieser 10-Punkte-Plan enthält nur das Thema Crystal. Wir sprechen aber über weitere Drogen, über weitere Suchtthemen, die uns beschäftigen.
Wir haben im Haushalt 2015/2016 erstmals eine Aufstockung für die Suchtberatungsstellen vorgenommen. Dort konnte die Fachkraftquote von 1 : 25 000 auf 1 : 20 000 abgesenkt werden. Es ist Ziel, dass wir auch im nächsten Doppelhaushalt diese Verstetigung bringen. Ich glaube, es ist bei all den Projekten, die wir hier angeschoben haben, wichtig, dass es keine kurzfristigen Projekte sind, sondern hinter diesen Projekten stehen Fachkräfte. Hinter den Projekten stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Kontinuität ihrer Arbeit brauchen, um letztlich in ihrer Arbeit erfolgreich zu sein.
Wenn wir bei den Fachkräften sind, bei der Aufstockung der Fachkraftmittel für die Suchtberatungsstellen, haben wir weiterhin im Doppelhaushalt 1,3 Millionen Euro für gezielte Projekte im Bereich der Suchtberatung zur Verfügung gestellt. Diese Projekte sind in die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte finanziell aufgeteilt. Insgesamt sind dort 28 Projekte mit sehr gutem Inhalt unterstützt und gefördert worden. Unser Ziel ist, dass auch diese Verstetigung im nächsten Doppelhaushalt vorgenommen wird. Konkret werden im nächsten Doppelhaushalt auch dafür im Entwurf wieder Gelder eingestellt sein.
Frau Staatsministerin, erst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie sehr deutlich darauf eingegangen sind, dass die Suchthilfe ein Schwerpunkt ist und dass dafür auch weiterhin Geld zu Verfügung steht. Wir haben die Richtlinie „Psychiatrie und Suchthilfe“. Mich würde interessieren, wie dort die Weiterentwicklung ist, welche neuen Ansätze es vielleicht gibt. Was können wir da aus dem Hause SMS erwarten?
In den letzten Monaten wurde deutlich, dass die Richtlinie „Psychiatrie und Suchthilfe“ überarbeitungsbedürftig ist. Sie wissen, es ist ein Punktesystem, das dort zugrunde gelegt wurde. Nach diesem Punktesystem wurde auch die Förderung ausgereicht. Ziel ist es – sowohl mit der alten als auch mit der neuen Richtlinie –, die Kommunen letztlich bei der Verantwortung vor Ort zu unterstützen, die Versorgungssysteme für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sicherzustellen.
Nun haben wir die Förderrichtlinie mit dem Ergebnis novelliert, Bedarfe, die sich überholt haben oder die weiterentwickelt wurden, in dieser Förderrichtlinie neu zu fassen. Wir werden künftig Sach- und Personalausgaben unterstützen. Wir werden das genannte Punktesystem abschaffen. Mit dem Wegfall des Punktesystems wird sich das Zuwendungsverfahren für die Förderung der gemeindepsychiatrischen Verbünde grundsätzlich ändern, es wird
sich grundsätzlich vereinfachen. Ich glaube, dass das für die Landkreise, für die kreisfreien Städte mehr Spielraum mit sich bringt, um letztlich eine flächendeckende Versorgung besser auszugestalten.
Es werden pauschalierte Zuschüsse – gemessen am Verhältnis der Einwohnerzahl –, vorgenommen, und die Verfügbarkeit im Haushalt wird dabei eine wesentliche Rolle spielen. Wir gehen davon aus, dass die Zuschüsse nicht zu 100 % ausgereicht werden – hier bedarf es noch weiterer Abstimmung. Wir gehen davon aus, dass der Zuschussbedarf bis zu 70 % beträgt und für überregionale Projekte 90 %, also ein Eigenanteil von 10 bzw. 30 % notwendig sein wird.
Diese Überarbeitung ist zurzeit im Gange, und wir werden zeitnah die Förderrichtlinie neu verabschieden, sodass die Kommunen, die Landkreise und kreisfreien Städte auch hier eine bessere Planungssicherheit bekommen.
Ich würde wieder auf den Wein zurückschwenken. Ich hätte noch Fragen zu Ihrer Qualitätsoffensive. Ich gehe davon aus, dass die Beprobungen kostenfrei stattfinden und dass die Beantragung des Prädikatssiegels kostenfrei ist, und ich wollte Sie fragen, ob Sie auch so eine Art Herkunftsnachweis einführen wollen, um die – wie Sie sagen – Marke „Sächsischer Wein“ zu fördern und zu schützen.
Die Qualitätsprüfung selbst, die auch jetzt schon für einen Qualitäts- oder Prädikatswein vorgenommen werden muss, wird weiterhin zu finanzieren sein. So, wie jetzt die Winzer für diese Qualitätsweinprüfung die Bezahlung übernehmen müssen, wird das auch dann der Fall sein. Das, was wir übernehmen, sprich: der Freistaat Sachsen, was nicht der Winzer zu tragen hat, ist die Prüfung auf weitere unerlaubte Pflanzenschutzmittel. Diese Prüfung wird nicht dem Winzer auferlegt; sie verbleibt beim Freistaat Sachsen. Aber die Qualitätsweinprüfung auf Alkohol, Zucker etc. trägt der Winzer selbst.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ich würde gern wieder zum Thema Drogen und Sucht zurückkommen. Ein großer Themenbereich in dem Themenfeld ist die Prävention. Frau Staatsministerin, Sie haben Anfang des Jahres darüber informiert, dass geplant ist, die drei Fachstellen für Suchtprävention in den Landesdirektionen zu einer landesweiten Fachstelle zusammenzufassen. Mich
würde interessieren: Welche Ziele werden verfolgt, und wie ist der aktuelle Stand bzw. was sind die nächsten Schritte, die geplant sind?
Wir haben gegenwärtig in den drei Direktionsbezirken Dresden, Chemnitz und Leipzig jeweils eine Fachstelle für Suchtprävention. Bei der Überprüfung der Ergebnisse der drei Suchtpräventionsfachstellen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es zielführender und effektiver ist, wenn die Arbeit gebündelt wird und die Aufgaben somit besser koordiniert werden. Deshalb haben wir uns dahin gehend verständigt, dass wir aus den drei Fachstellen für Suchtprävention künftig eine Landesfachstelle machen wollen.
Ziel ist es, bis zum 1. Juli 2017 eine landesweite Fachstelle für Suchtprävention zu haben. Aktuell erarbeiten wir die inhaltlichen und strukturellen Ausrichtungen für diese landesweite Fachstelle. Die Zeitschiene sieht wie folgt aus – die Träger wurden bereits informiert: Ende Mai fand eine Beratung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten statt. Die Rückmeldungen dazu erwarten wir in den nächsten Tagen. Es wird eine Ausschreibung dazu geben. Die Ausschreibung soll voraussichtlich im August/September vorgenommen werden. Wie gesagt, das Ziel lautet: Errichtung einer landesweiten Fachstelle für Suchtprävention zum 1. Juli 2017. Ich gehe davon aus, dass von dieser landesweiten Fachstelle die Arbeit gebündelt und zielgerichtet in alle Landkreise und kreisfreien Städte getragen werden kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich möchte mich auf die Seite 29 Ihres Berichts beziehen. Dort wird festgestellt, dass circa 50 bis 75 % der Suchtkranken keiner geregelten Arbeit nachgehen. Meine Frage dazu lautet wie folgt: Was plant die Staatsregierung derzeit bzw. auch zukünftig, um dafür zu sorgen, dass insbesondere dieser Personenkreis besser in den Arbeitsmarkt integriert werden kann? – Vielen Dank.
Es gibt für diese spezielle Personengruppe keine gezielten Arbeitsprojekte nach SGB II. Wir sind derzeit dabei, über ein ESF-Programm gezielt an diese Personengruppen heranzutreten. Das betrifft aber nicht nur Suchtabhängige. Dieses Programm richtet sich an alle Langzeitarbeitslosen. Wir wissen aber, dass bei den Langzeitarbeitslosen ein Teil dabei ist, der auch unter anderem sucht- oder drogenabhängig ist. Wir richten ein gezieltes Programm für Langzeitarbeitslose ein, um auch an diese Personengruppe heranzukommen.