Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Nun tun Sie mit Ihrem Antrag gerade so, als hätte es in der Vergangenheit weder eine Debatte noch Entscheidungen zum Personalbedarf im BAMF gegeben und als bedürfe es der AfD Sachsen, das zu regeln. Ich sage Ihnen, das Gegenteil ist der Fall.

Im Zuge des heute schon thematisierten Kompromisses zwischen der Bundesregierung und den Ländern wurde als ein Ziel vereinbart, die Dauer der Asylverfahren zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das BAMF zusätzlich 650 Stellen bekommen. In der Antragsbegründung habe ich 300 Stellen gelesen. Diese 300 Stellen wurden bereits für dieses Jahr, das Jahr 2014, geschaffen und sind auch vollständig untersetzt.

Im Rahmen der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag wurden durch die Regierung weitere 50 Stellen vorgeschlagen, und im parlamentarischen Prozess kamen

weitere 300 Stellen dazu, sodass wir in Kürze diese 650 Stellen haben werden.

Ihr Antrag ist zu diesem Punkt entweder schlecht recherchiert oder Sie versuchen gezielt, mit Fehlinformationen die bisherigen Leistungen zu diskreditieren, um – es wurde bereits gesagt – die Diskussion zu skandalisieren, Ängste zu schüren und sich sozusagen als die Heilsbringer darzustellen.

Um auf den Punkt der abgeordneten Mitarbeiter zu sprechen zu kommen: Bisher wurde das BAMF in Sachsen per Abordnung durch die Mitarbeiter der sächsischen Landesverwaltung unterstützt. Das konnte aber nur eine Übergangslösung sein. Das ist auch völlig richtig so, weil die Zuständigkeit nicht im Land Sachsen liegt. Ich bin froh, dass die große Koalition im Bund handelt und die notwendigen Stellen geschaffen hat. So können diese Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung perspektivisch wieder an ihren Platz zurückkehren; denn sie werden hier dringend gebraucht, um die weiteren Aufgaben in dem Zusammenhang, wenn es um Zuwanderung, um Asyl, um Integration geht, erfüllen zu können.

Ihr Antrag schadet also in diesem Punkt, wenn Sie weitere Abordnungen von Mitarbeitern der Landesverwaltung fordern, Sachsen. Er schadet den Menschen im Freistaat, denen, die hier leben und denen, die hierherkommen.

Aus diesem und aus den vielen weiteren sachlichen und politischen Gründen, die schon zur Sprache kamen, kann man Ihren Antrag nur ablehnen, und wir werden uns entsprechend verhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hierzu noch einmal sprechen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wollen Sie noch eine dritte Runde? – Das kann ich nicht feststellen. Jetzt frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig, Sie hatten vorhin schon angekündigt, dass Sie sprechen werden. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich spreche ich zu diesem Thema, selbst wenn wir den Antrag – um es gleich vorweg zu sagen – nicht gebraucht hätten.

Herr Barth, wenn Sie die Politik, die wir hier im Freistaat Sachsen betreiben, verfolgen würden, dann hätten Sie mitbekommen, dass dieses Thema bei uns oben auf der Agenda steht, dass es durch das Mitwirken in den Koalitionsverhandlungen beim Bund dem Freistaat Sachsen zu verdanken ist, dass es schon im Koalitionsvertrag des Bundes verankert ist und sich der Bund verpflichten wird, die Verfahrensdauer auf drei Monate zu reduzieren. Einige Vorredner haben schon gesagt, dass wir noch nicht an dem Ziel angelangt sind, wo wir hinwollen. Insofern ist es richtig, Herr Pallas, dass die Bundesregierung die

300 Stellen schon drin hat und die 350 im kommenden Jahr besetzt werden. Damit werden zumindest 650 Stellen zusätzlich im BAMF sein, sodass für die Stellenausstattung deutlich sichtbar etwas getan worden ist.

Ich will an dieser Stelle wiederholen, da es Gegenstand des Antrages ist: Thomas de Maizière hat dem BAMF vorgegeben, die Verfahrensweise zu ändern, um die Verfahren zu verkürzen und einerseits diejenigen in den Blick zu nehmen, die aus den Ländern kommen, in denen die Schutzquote gegen 100 % geht. Das haben wir heute Morgen schon diskutiert. Dort ist es sinnvoll, die Verfahren zu verkürzen. Ziel ist es, auf 14 Tage zu reduzieren, weil es im Interesse derjenigen ist, die aus solchen Ländern kommen, schnell Klarheit zu bekommen, weil wir dann sofort anfangen können zu integrieren, die Menschen in Arbeit zu bringen und damit für das zu sorgen, was heute in großen Teilen Gegenstand der Diskussion ist.

Die zweite große Gruppe, die auch bevorzugt bearbeitet werden soll, sind diejenigen, die aus sicheren Herkunftsländern kommen – also von dort, wo mit Sicherheit kein Asylanspruch gegeben ist. Vor diesem Hintergrund wird es auch zu Verfahrensverkürzungen kommen. Ich halte daran fest, dass es sinnvoll ist, das Ziel drei Monate nicht aus dem Auge zu verlieren. Einerseits ist es wirklich im Sinne derjenigen, die den Antrag stellen, schnell Klarheit zu bekommen. Natürlich darf das Verfahren nicht darunter leiden; aber das hatte ja auch niemand im Blick. Es geht darum, denjenigen, die hierherkommen und einen Antrag stellen, zu sagen, ob sie einen Anspruch haben oder nicht – mit den jeweiligen Konsequenzen.

Zu dem dritten Punkt haben die rechtspolitischen Sprecher schon Stellung genommen; ich will aber noch einmal aus der Perspektive der Staatsregierung darauf eingehen. Natürlich ist es richtig, dass die ansteigende Zahl der Asylverfahren eine Herausforderung für die sächsischen Verwaltungsgerichte darstellt, aber ich bin mir sicher, dass sie diese entsprechend bewältigen werden.

Aus diesem Grund wird deutlich, dass ein Antrag so, wie er gestellt worden ist, eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, er aber getrost abgelehnt werden kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort hat die Fraktion AfD; Herr Abg. Barth, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende der Debatte möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl im Koalitionsvertrag im Bund als auch in Sachsen zwischen der CDU und der SPD vereinbart wurde, das Asylverfahren auf drei Monate zu verkürzen. Das ist gerade durch den Minister noch einmal ausführlich erörtert worden.

An Herrn Pallas gerichtet möchte ich weiter ausführen: Es ist mir auch bekannt, dass die Koalition hierzu 300 neue Stellen beim Bundesamt geschaffen hat.

(Albrecht Pallas, SPD: In diesem Jahr!)

In diesem Jahr. 200 sind es bereits, und nächstes Jahr weitere.

Jetzt kommen wir aber einmal zur Außenstelle Chemnitz – vielleicht kennen Sie diese Zahlen –: In der Außenstelle Chemnitz sind fünf neue Stellen für Entscheider geschaffen worden, sodass derzeit 17 Planstellen vorhanden sind. Ein Entscheider bescheidet pro Jahr circa 300 Verfahren. Die Außenstelle Chemnitz beendet damit dieses Jahr in etwa 5 200 Verfahren. Bei einem zu erwartenden Verfahrenseingang von etwa 11 000 Anträgen wird ersichtlich, dass die Maßnahmen der Großen Koalition nicht ausreichend sind.

Sie, liebe Abgeordnete, werden gebeten, dem Antrag zuzustimmen. Sehr geehrte CDU-Abgeordnete, blicken Sie bei Ihrer Abwägung bitte nicht nach Berlin, sondern berücksichtigen Sie hierbei ausschließlich die sächsischen Interessen.

Ich danke Ihnen recht herzlich.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/454 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Sächsische Wasserkraftwerke retten und

ökologische Durchgängigkeit fördern

Drucksache 6/442, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, danach CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Die Aussprache beginnt für die Frakti

on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Günther. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag „Sächsische Wasserkraftwerke retten und ökologische Durchgängigkeit fördern“ hat zwei Ziele: zum einen die sächsischen Wasserkraftwerke zu retten und zum anderen das Ganze aber mit einer ökologischen Steuerung im Hinblick auf die ökologischen Funktionen, die die Gewässer haben, zu verbinden.

Uns allen ist die Unausweichlichkeit der Energiewende bewusst und wir wissen, dass wir auf regenerative Energiequellen umsteuern müssen. In diesem Zusammenhang kann auch Wasserkraft einen Beitrag leisten. Wasserkraft hat den Vorteil, dass sie – anders als andere regenerative Energiequellen – grundlastfähig ist, weil sie unabhängig vom Wetter funktioniert. Das ist ein großer Vorteil.

Wir GRÜNEN sind grundsätzlich dafür, dass alle, die Wasser nutzen, grundsätzlich eine Wasserentnahmeabgabe zahlen müssen. Seit letztem Jahr müssen auch Wasserkraftwerke dies tun, aber die Braunkohle in Sachsen ist nach wie vor im Wesentlichen davon verschont. Die Braunkohle ist ein wesentlich größerer Wasserverbraucher, nämlich durch Landschaftszerstörung und Gewässer, die sie zerstört, und durch das, was abgepumpt wird.

Wir sehen also in dieser Lenkung, dass man für die Braunkohle keine Wasserentnahmeabgabe zahlen muss, aber für die kleinen Wasserkraftwerke schon – also eine wesentliche Fehlsteuerung, genau nicht hin zu einem Beitrag zur Energiewende, die dringend nötig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gerade kleine Anlagenbetreiber sind durch diese Abgabe in ihrer Existenz bedroht; denn die Zahlen sagen, dass sie ungefähr 25 % der Erlöse, die sie erwirtschaften, abgeben. Jeder, der einmal erwerbswirtschaftlich tätig war, weiß: Wenn ein Viertel abgeht, rechnen sich solche Anlagen nicht mehr. Deswegen sagten die Wasserkraftbetreiber, sie sind in Größenordnungen existenzbedroht.

Gleichzeitig wissen wir aber auch, gerade als GRÜNE, dass die Wasserkraft oft auch in einem Zielkonflikt zum Naturschutz steht; denn Wasserkraftwerke greifen erheblich in Gewässer, gerade in Fließgewässer, ein. Das hat sowohl etwas mit der Durchgängigkeit für Arten zu tun – sowohl stromaufwärts als auch stromabwärts – als auch mit der Mindestwassermenge, die in den Gewässern verbleibt.

Jetzt besteht das Problem, dass die Wasserkraftwerke zwar die Abgabe zahlen müssen, es aber überhaupt keine Lenkung gibt, um hier zu Verbesserungen zu kommen – und genau dazu dient unser Antrag: dort eine Verknüpfung herzustellen. Wir wollen, dass an der Verbauung der Flüsse etwas geändert wird und die ökologischen Funktionen verbessert werden. Das Ganze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass es die Wasserrahmenrichtlinie gibt, die den guten ökologischen Zustand der Gewässer verlangt, und es sehr danach aussieht, dass wir in Sachsen das nicht fristgemäß umgesetzt bekommen. Das heißt, da muss dringend etwas passieren.

Nach Schätzungen und Umfragen, die mir vorliegen – ich habe keine amtlichen Zahlen –, verfügt überhaupt nur ein knappes Drittel der bestehenden Wasserkraftanlagen über Fischauf- und Fischabstiegsanlagen sowie Mindestwasserabgaben – und zwei Drittel nur über eines von beiden. Dort besteht also ein riesiger Nachholbedarf.

Wenn wir jetzt den Wasserkraftanlagenbetreibern über diese Abgabe alle finanziellen Ressourcen entziehen – für viele ist das schon mehr, als sie leisten können –, dann fehlen natürlich auch sämtliche Mittel, um zu investieren – auch, wenn Sie etwas mit Fördermitteln machen wollen –, um ihren Eigenanteil aufzubringen. Das heißt, wir schaffen dort nichts in Richtung ökologische Anforderungen.

Deswegen plädieren wir dafür, dass man nach Leistungsfähigkeit abstuft, auch bei den Kleineren weniger zugreift als bei den Großen, und wir wollen – weil die Wasserrahmenrichtlinie drängt – möglichst schnell zu Lösungen kommen. Deswegen schlagen wir vor, diese Befreiung von der Abgabe zu befristen, damit für die Wasserkraftanlagenbetreiber ein Anreiz besteht, ganz schnell in Richtung Ökologie Maßnahmen zu ergreifen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Also: Wir brauchen die Energiewende. Wir brauchen regenerative Energiezweige, und die Wasserkraft gehört dazu. Die wird gerade hier in Sachsen erdrosselt, aber wir brauchen diese ökologische Lenkung. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen.