Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Von Bayern lernen heißt siegen lernen“ – diese Devise, die vor 25 Jahren noch etwas anders lautete, muss nicht falsch sein. Schließlich ist der Freistaat Bayern eines der erfolgreichsten Bundesländer in unserer Republik und hat in den letzten 60 Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung nehmen dürfen – auch dank der CSU-Politik.
Aber wie schon damals, in der DDR, ist es mit solchen Parolen stets so eine Sache. Damals machte man sich – insbesondere hier in Sachsen – darüber lustig. Ich glaube, hier keine Unwahrheiten zu verbreiten, wenn ich sage, dass die linke Seite unseres Parlaments nicht unbedingt zu denen gehört, die Bayern als das Vorbild für Sachsen ansehen und sich in den meisten Fällen wohl dagegen aussprechen würden, etwas von Bayern lernen zu wollen.
Aber auch in diesem Fall hat diese Parole so ihre Ecken und Kanten. So ist es auch mit dem nun vorgelegten Antrag der GRÜNEN. Er hat nicht nur Ecken und Kanten, er kommt auch zur Unzeit und hilft uns vor allem im Prinzip nicht weiter. Deshalb lehnt meine Fraktion diesen Antrag ab. Die GRÜNEN vergleichen in ihrem Antrag gewissermaßen Äpfel mit Birnen. Es ist nämlich so, dass der Freistaat Bayern gerade keine Wasserentnahmeabgabe erhebt. Die bayerische Lösung stellt nicht auf die Nutzung des Wassers ab. Es ist vielmehr eine spezielle, eigenständige Nutzungsgebühr für die Wasserkraftnutzung an staatseigenen Gewässern, die auf eine installierte Leistung von mehr als 1 100 Kilowatt wirkt.
Unsere Abgabe unterscheidet sich – wie Sie schon an den eben genannten Zahlen erkennen können – hiervon fundamental. Sollte man auch in Sachsen diesem bayerischen Modell folgen wollen, müsste man zunächst die rechtliche Voraussetzung völlig verändern. Im damaligen Gesetzgebungsprozess – lesen Sie es bitte in den Protokollen und in der Gesetzesbegründung nach – wurde auf solche Überlegungen per se verzichtet. Sachsen hat bekanntermaßen schon damals und seit jeher die Wasserkraft im Rahmen der Wasserentnahmeabgabe erfasst. Nur war sie eben bis zum Jahr 2012 von der Erhebung per Gesetz freigestellt. Dies wird in der ganzen Diskussion – ob nun hier im Hohen Haus oder außerhalb – sehr oft vergessen, oder man will es einfach nicht wahrhaben.
Unabhängig davon hätte die modifizierte Anwendung der bayerischen Lösung – nämlich eine 250-kW-Untergrenze anstatt der 1 100 kW, wie im Antrag der GRÜNEN vermerkt – zur Folge, dass in Sachsen lediglich ein Drittel der Wasserkraftanlagen veranlagt würde. So besitzen wir in Sachsen – in Auswertung des Web Katasters Wasserkraftanlagen vom 10.12.2014 – 242 Wasserkraftanlagen bis 250 kW, 107 Wasserkraftanlagen zwischen 250 und 1 500 kW, nur eine Wasserkraftanlage zwischen 1 500 und 1 900 kW und drei Wasserkraftanlagen über
1 900 kW. Damit wäre das mit der Aufhebung der Befreiung angestrebte Ziel, die Wasserkraftanlagenbetreiber in ihrer Gesamtheit am Aufkommen der Wasserentnahmeabgabe, aus der sie wiederum gefördert werden, zu beteiligen, völlig verfehlt. Von einer verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz könnte dann auch keine Rede mehr sein.
Der zentrale Gedanke, der hinter dem sächsischen Weg steht, ist also ein völlig anderer. Es geht in Sachsen um die Nutzung der begrenzt vorhandenen Ressource Wasser. Es handelt sich also um eine Ressourcennutzungsgebühr, die verfassungsrechtlich an dem Gedanken der Vorteilsabschöpfung – auch wenn man über diese Bezeichnung sehr trefflich streiten könnte –, das heißt, Abschöpfung des Sondervorteils, der dem Anlagenbetreiber durch die Nutzung der endlichen Ressource Wasser erwächst, darüber hinaus der Ressourcenschonung und der Finanzierungsfunktion, das heißt, Finanzierung der Maßnah
men – Herr Günther hat gerade angesprochen, dass es dringend notwendig ist – zur Verbesserung der Gewässerökologie im Freistaat Sachsen zu messen ist. Zur Anwendung dieser Abgabe ist der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz entscheidend. Das heißt: Jeder Wasserkraftanlagenbetreiber muss gleich belastet oder gleich entlastet werden.
Ein weiterer Grund, weswegen wir diesen Antrag ablehnen, ist der von Ihnen erhobene Vorwurf, die Abgabe sei willkürlich. Wie Ihnen von den GRÜNEN vielleicht bekannt sein dürfte, bedeutet Willkür bezogen auf staatliche Entscheidungen das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien. Angesichts der bereits von mir dargestellten Sachverhalte ist diese Behauptung einfach nur falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewegen wir uns gedanklich jetzt einmal weg von allen theoretischen Überlegungen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wie allgemein bekannt, gilt der Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen. Das scheint auch hier der Fall zu sein. Dessen ganz ungeachtet gingen natürlich auch in den letzten Wochen bei unseren Fraktionsmitgliedern konkrete Beschwerden der Anlagenbetreiber über die Erhebung dieser Abgabe ein. Es werden Befürchtungen geäußert, dass die Abgabe existenzgefährdend sei. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir diese Aussagen sehr ernst nehmen. Allerdings: Um diese Aussagen seriös und vor allem auch nachvollziehbar prüfen zu können, ist es notwendig, dass die Landesdirektion die Bescheide erarbeitet und an die Anlagenbetreiber versendet. Ganz nebenbei: Die Landesdirektion hat auch gar keine andere Wahl. Die Gesetzeslage, die wir hier im Hohen Haus beschlossen haben, gibt nichts anderes her.
Uns darüber hinaus vorzuwerfen, wir hätten die Abgabe damals ohne genaue Kenntnis der Situation beschlossen, aber jetzt zu fordern, den Befreiungstatbestand wieder einzuführen, ohne dass gegenüber 2012 neuere Zahlen vorliegen, ist nicht nachzuvollziehen. Aus den genannten Gründen werden wir uns als Koalition – darüber sind wir uns sehr einig – noch einmal intensiv mit der Gesamtsituation befassen und prüfen, inwieweit die Befürchtungen zutreffend sind, dass tatsächlich existenzgefährdende Bescheide verschickt wurden und die geltende Regelung eventuell einer Überarbeitung bedarf. Dazu müssen uns aber die aktuellen Zahlen vorliegen, und dann müssen wir sehen, ob da eventuell drei oder tatsächlich 300 Anlagen negativ betroffen sind. Dies möchte und kann ich an dieser Stelle allen Betroffenen in diesem Hohen Haus versprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Hippold, auch wenn ich persönlich nicht an der Mitgliederversammlung des Verbandes der Wasserkraftanlagenbetreiber vor fünf Wochen teilnehmen konnte, hatte ich doch nach den Berichten meiner Kollegin Kathrin Kagelmann den Eindruck erlangt, dass Herr von Breitenbuch und Herr Hippold dort die Hoffnung hinterlassen haben, dass die Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft in Höhe von 15 bis 25 % der Einspeiseerlöse noch einmal auf den Prüfstand kommen würde, und zwar in Absprache mit dem neuen Koalitionspartner und dem neuen Minister Herrn Schmidt. Das wäre eine gute Entscheidung gewesen. Ich hoffe, es waren jetzt auch nicht nur so dahingesagte warme Worte von Herrn Hippold.
Wir waren nämlich von Anfang an gegen diese Gesetzgebung – das ist hier nicht die Frage –, und mittlerweile haben sich unserer Meinung auch die IHK, der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft und selbst die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU angeschlossen.
Da sind einfach nur ein paar Angler früher mal sehr nach vorne geprescht, deshalb haben wir eben diese Gesetzeslage. Herr Hippold, wir sind der Gesetzgeber. Wir hätten dieses Gesetz sofort wieder ändern können, wenn wir es gewollt hätten. Das haben wir aber nicht getan.
Jedenfalls sind die Bescheide von 2013 kurz nach dieser Versammlung versandt worden, mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen. Meines Erachtens ist der Gleichheitsgrundsatz nicht gegeben. Mir liegen einige Bescheide von Wasserkraftanlagenbetreibern hervor, aus denen ich jetzt zitieren werde, um die aktuelle Dramatik einmal darzustellen.
Beispiel eins: die Wasserkraftanlage in Wernsdorf, Bescheid vom 21. November 2014. Die Festsetzung der Wasserentnahmeabgabe erfolgt in Höhe von circa 19 300 Euro. Das sind genau diese 15 % der Einspeisevergütung. Im gleichen Bescheid wird dem Veranlagten mitgeteilt, dass bei der entnommenen Wassermenge und dem Abgabesatz nach Sächsischem Wassergesetz alter Fassung eigentlich die Abgabe etwa nur die Hälfte betragen hätte.
Diese Abzocke offenbart sich im Beispiel zwei, der Wasserkraftanlage Georgenthal, noch deutlicher. Gezahlt werden müssen nach Bescheid vom November 2014 etwa 5 600 Euro. Nach Durchflussberechnung wären dies 70 % weniger gewesen. Wo ist denn da noch der Gleichheitsgrundsatz gegeben? Wie sagte meine Kollegin Kathrin Kagelmann auf dieser Veranstaltung der Wasserkraftanlagenbetreiber? „Hier wurde eine experimentelle Gesetzgebung ohne Faktenhintergrund betrieben“, und dies führt 80 % der Wasserkraftanlagenbetreiber mithilfe der CDU
in den Ruin. Dabei hätten einfache Erhebungen und Überschlagsrechnungen vor zwei Jahren zeigen können, wie ruinös diese Gesetzgebung wirken wird.
Nun zu einer anderen grundsätzlichen Frage: Warum und wofür wird die Wasserentnahmeabgabe erhoben? Die GRÜNEN sind in ihrem Antrag nur nebenbei auf die Freistellung der Wasserentnahmeabgabe bei der Wasserhebung für die Braunkohletagebaue eingegangen und haben das Thema Wasserentnahmeabgabe weitgehend auf die Wasserkraft verengt. Hier muss nach meinem Dafürhalten alles zusammen diskutiert werden, wenn wir redlich bleiben wollen.
Ex-Minister Kupfer erläuterte in einem Schreiben auf CDU-Briefpapier vom 18. November dieses Jahres, dass er keine Rechtfertigung für die Fortsetzung der Verschonungssubvention mehr sieht. Für mich ist das mittlerweile reine Willkür, warum hier jemand mehr verschont wird und warum bei der Wasserkraft ein sogenannter Vorteilsausgleich angestrebt, also eine Abgabe erhoben wird, bei der Braunkohle jedoch alles egal zu sein scheint.
Die Braunkohletagebaue sorgen meines Erachtens dafür, dass wir die geforderten guten Zustände einiger Gewässer nicht einmal in hundert Jahren erreichen werden und sich bereits jetzt keine Fische mehr in einigen Gewässern befinden. Ich erinnere da an die Verockerung der Spree. Das wird weder bei der Fraktion der GRÜNEN noch bei der CDU-Fraktion reflektiert.
Zum Thema Zielkonflikt Wasserkraft- und Naturschutz. Die GRÜNEN wollen die Wasserkraftanlagen von der Abgabe befreien, die nach Ansicht der Naturschützer die größten Schäden verursachen, nämlich die kleinen Anlagen. Das erscheint mir aber wenig durchdacht. 27 % der Wasserkraftanlagen in Sachsen verfügen über einen Fischauf- und -abstieg, 67 % der Anlagen verfügen entweder über einen Fischaufstieg oder einen Fischabstieg. Wir sind uns darin einig, dass hier etwas getan werden muss, das geeignete Mittel kann meines Erachtens jedoch in keinem Fall eine Entnahmeabgabe mit erschlagender Wirkung sein. Jetzt zeigt sich offensichtlich, dass bei mehr als zwei Dritteln der Wasserkraftanlagenbetreiber der Wert aus der Berechnung mit den eingangs genannten 15 % der EEG-Vergütung erheblich über der durchflussbezogenen Abgabe liegt.
Jetzt werden leider auch die Warnungen von Frau Markert wahr, der Präsidentin des Verbandes, die mehrfach die Handlungen im Hohen Hause ansprach. Hoffnungslosigkeit und Frustration breiten sich bei den Menschen aus, die mit ihrer Investition gemeint hatten, dem Freistaat Sachsen mit privatem Kapital bei der Neuausrichtung der Energieversorgung – wenn auch mit einem kleinen Beitrag – zu helfen. Nicht berücksichtigt sind bei der Argumentation die weiteren Aufgaben und Lasten, die ein Wasserkraftanlagenbetreiber für die Allgemeinheit oder direkt an den Freistaat leistet: Pachtzahlungen an den
Freistaat, Beräumung nach Hochwasser im Wehrbereich, Unterhaltung von Gewässern, Müllentsorgung auf eigene Kosten, Erhaltung von Kulturgut und vieles mehr.
So weit meine etwas längere Vorrede, damit die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versteht, warum wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen können. Es erinnert mich an das Stockholm-Syndrom. Zunächst versuchen Sie, der Koalition ein wenig entgegenzukommen und bauen ein positives Verhältnis zum Täter auf, indem Sie eine bestehende schlechte Regelung irgendwie nacharbeiten und sie damit nur verschlimmbessern. Völlig unklar ist mir auch, warum die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN keinen eigenen Gesetzentwurf einbringen, sondern die Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs bitten. Wir haben hier offenbar verschiedene Vorstellungen von der Arbeitsweise der gesetzgebenden Gewalt. Eine sinnvolle Forderung wäre gewesen, die Koalition aufzufordern, Musterklagen zuzulassen. Damit wäre nicht zuletzt erheblicher Verwaltungsaufwand in der Landesdirektion erspart geblieben.
Ich halte es nicht für einen Gesichtsverlust, wenn jetzt noch ein Teil der Bescheide nachträglich zeitlich aufgeschoben würde, um auf beiden Seiten den Aufwand zu verringern. Wir haben es hier mit einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Verwaltung und Rechtsanwälte zu tun. Wir reden hier immerhin von mehreren hundert Wasserkraftanlagenbetreibern. Dazu sagt der Antrag leider nichts. Meine Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten. Liebe GRÜNE-Fraktion, wir sind gern bereit, in den Haushaltsverhandlungen über die Änderung des Wassergesetzes zu diskutieren und im Haushaltsbegleitgesetz einen gemeinsamen Antrag zur Wasserentnahmeabgabe einzubringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um den Wasserpfennig – Sie erinnern sich noch – beschäftigt uns seit geraumer Zeit im Landtag. Die Debatte heißt jetzt Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber und – zugegeben – sie beschäftigt uns schon länger, als ich hier Mitglied im Hohen Haus bin.
Gestatten Sie mir deshalb einen Blick zurück zum Januar 2013. Da ist im Freistaat die Wasserentnahmeabgabe für die Nutzung von Wasserkraft eingeführt worden. Die Betreiber solcher Anlagen müssen seither 25 % ihrer Einspeiseerlöse, also das, was sie an den Turbinen verdienen, an den Freistaat zahlen. Für die betroffenen Unternehmen stellt das aus meiner Sicht einen massiven Eingriff in ihr Geschäftsfeld und – da gebe ich einigen meiner Vorredner recht – existenzbedrohende Belastungen für die Wasserkraftwerksbetreiber dar.
Aus diesen Gründen, auch das ist kein Geheimnis, hat sich meine Fraktion von Anfang an gegen die Einführung eines Wasserpfennigs gewandt. Wir haben uns in der Haushaltsaufstellung 2013/14 mit einem eigenen Änderungsantrag zum Sächsischen Wassergesetz gegen die Beibehaltung des damaligen Status quo eingesetzt und auch bei der Abstimmung über das Wasserentnahmegesetz im Juli 2013 noch einmal unsere Ablehnung klargemacht.
Ich kann Ihnen versichern, auch während der Koalitionsverhandlungen haben wir bis zum Schluss darauf gedrungen, am Wasserpfennig noch etwas zu drehen und ihn in seiner jetzigen Form im Gesetz zu novellieren. Zur Wahrheit gehört, dass wir noch keine befriedigende Lösung erreicht haben. Damit meine ich, dass wir auf der einen Seite die Interessen der Wasserkraftanlagenbetreiber noch nicht ausreichend berücksichtigt haben, und auf der anderen Seite meine ich auch, dass es um die Interessen derjenigen geht, die sich um den ökologischen Zustand unserer sächsischen Fließgewässer sorgen.
Aus meiner Sicht geht es in den nächsten Monaten – das muss aus meiner Sicht sehr schnell gehen – um die Herausforderung, diese beiden scheinbar widerstrebenden Wünsche zueinander zu bringen.
Für uns als SPD ist klar, dass es uns um den Erhalt der sächsischen Wasserkraft geht. Für uns ist die sächsische Wasserkraft eine grundlastfähige Energiegewinnung. Für uns ist die sächsische Wasserkraft eine ganz wichtige Stütze in der Energiewende. Genauso klar ist für uns, dass wir uns als Staat und als Gesetzgeber nicht zu sehr in die unternehmerischen Belange einmischen sollten, zumindest nicht so sehr, dass die Existenz der sächsischen Wasserkraftwerke bedroht ist. Deshalb müssen wir ganz schnell zu einer Lösung kommen. Eine Lösung ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE GRÜNEN, die Übernahme des bayrischen Modells. Das ist ja eigentlich auch das, was Ihr in diesem Antrag wollt.
Der Hauptunterschied zum bayerischen Modell – ich möchte versuchen, dies etwas einfacher zu erklären, als es der Kollege Hippold getan hat – ist die Art und Weise der Berechnungsgrundlagen. Die Bayern machen es sich hier ganz einfach. Sie sagen, es geht um die mittlere Leistung in der Anlage, und es wird an der Turbinenwelle gemessen. Das ist aus meiner Sicht ein ganz einfaches und transparentes System.
Wir in Sachsen machen das etwas kompliziert. Wir messen zuerst die Wassermenge, dann die Jahresleistung, im Nachgang wird die Nutzfallhöhe berücksichtigt, und das Ganze wird dann wieder mit 8,5 multipliziert. Hinzu kommt noch, dass die jetzt berechnete Abgabe mindestens 15 %, aber maximal 25 % der tatsächlich oder – bei Nichteinspeisung ins öffentliche Netz – der fiktiven jährlichen Einspeisevergütung betragen muss. Hallo, hat das jemand verstanden?
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist aus meiner Sicht ein nicht wirklich transparentes System.