Protokoll der Sitzung vom 01.02.2017

(André Schollbach, DIE LINKE: Ja eben, ja eben!)

Dass Sie den Bürgermeister anders sehen und versuchen, ihn anders zu instrumentalisieren, mag sein. Ich wollte es bloß ausgesprochen haben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine zweite Vorbemerkung ist: Herr Wippel, wenn Sie Geschichten erzählen, sollten Sie sie a) kennen und b)

richtig erzählen; denn wer die Weihnachtsgans Auguste kennt,

(Uwe Wurlitzer, AfD: Nicht persönlich!)

weiß, dass sie sich nicht selbst gerupft hat,

(Sebastian Wippel, AfD: Das habe ich auch nicht gesagt!)

sondern dass sie von der Frau Löwenhaupt gerupft worden ist. Insofern hat die dann unter Tränen in der Küche gesessen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich dieses Bild nehme, ist es mir ähnlich ergangen, als Sie dann versucht haben, auf die Vorredner einzugehen und das eine mit dem anderen zu vergleichen. Ich will es jetzt nicht noch einmal interpretieren.

Ein paar Worte zu Ihrem Antrag – erstens: Ohne Not wollen Sie eine funktionierende Rechtslage, die wir im Freistaat Sachsen seit 25 Jahren haben, auf den Kopf stellen.

(Uwe Wurlitzer, AfD: So wie die Bildungsempfehlung. Die haben wir auch seit 25 Jahren!)

Als jemand, der als Oberbürgermeister im Kreistag gesessen hat, kann ich nur sagen: Ich halte die bestehende Rechtslage für sinnvoll. Sie hat sich bewährt, und die Bürgermeister und Oberbürgermeister, die von den Bürgern in den Kreistag gewählt werden, bringen dort ihren Sachverstand ein. Sie sind mit Sicherheit in der Lage, diesen vermeintlichen Interessenkonflikt, den Sie aufgezeigt haben, vernünftig in den Griff zu bekommen.

Ich sehe da überhaupt keine Gefahr; denn natürlich ist der Bürgermeister auf der einen Seite Vertreter der Gemeinde, aber auf der anderen Seite ist er eben auch aus dieser Position heraus in der Lage, zu sehen, welche Vermittlungsfunktion ein Kreis oder eine Kreisverwaltung hat und welche Aufgabe am Ende zum Beispiel auch durch eine Kreisumlage erfüllt werden kann. Vor diesem Hintergrund sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, dass ein solches Gesetzvorhaben auf den Weg gebracht wird.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Herr Wippel, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich finde es gut, dass Sie der Kreisverwaltung – mit den Bürgermeistern – diese vermittelnde Rolle zugestehen, aber diese vermittelnde Rolle sollte doch für alle Bürgermeister eines Landkreises gelten und nicht nur für diejenigen, die zufällig auch noch Kreisräte sind.

(Christian Piwarz, CDU: Eine Frage müssten Sie schon formulieren!)

Können Sie mir darin zustimmen?

Die sind doch nicht zufällig Kreisräte geworden. Das ist Ihre komische Interpretation. Sie sind durch Wahl Mitglieder des Kreistages geworden. Vor dem Hintergrund hat nach der geltenden Rechtslage jeder dieser Bürgermeister die Möglichkeit, sich aufstellen zu lassen. Wenn er von den Bürgern in den Kreistag gewählt wird, hat er genau die gleiche – und aus Ihrer Sicht komfortable – Position und kann seine Meinung im Kreistag einbringen. Insofern ist das für mich eher eine Selbstverständlichkeit, und ich kann mit der Frage wenig anfangen.

(Sebastian Wippel, AfD: Das habe ich gemerkt!)

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Ja, klar.

Vielen Dank. – Ich möchte Ihrer Interpretation kaum widersprechen, aber: Es sind doch alle Bürgermeister – die einen sind gewählt, die anderen sind nicht gewählt. Sie haben vielleicht gar nicht auf einer Liste kandidiert, und trotzdem muss die Kreisverwaltung doch mit den Bürgermeistern aller Gemeinden reden und nicht nur im Kreistag oder in den entsprechenden Ausschüssen.

Und die Frage?

(Ronald Pohle, CDU: Die war nicht zu verstehen!)

Die Frage ist: Haben Sie meine Frage so verstanden, wie ich sie jetzt erklärt habe?

(Unruhe bei der CDU)

Die eine Frage ist doch: Wie komme ich in den Kreistag? – Dazu habe ich jetzt etwas gesagt, nämlich: durch Wahl. Damit ist nach meinem Verständnis der Bürgermeister ein ganz legitimes und wertvolles Mitglied im Kreistag. Wer im Kreistag sitzt, egal ob Bürgermeister oder nicht, hat dann die Aufgabe, zum Beispiel beim Thema Kreisumlage eine Entscheidung zu treffen. Dass dabei natürlich die Positionen des Gesamtlandkreises, der einzelnen Gemeinden und damit jedes einzelnen Bürgermeisters berücksichtigt werden müssen, ist mir doch völlig klar.

Sie suggerieren jetzt aber, dass durch eine andere Regelung eine vermeintlich gerechtere Variante oder ein gerechteres Ergebnis herauskommt. Es ist doch völlig klar, dass es immer Diskussionen darüber geben wird, wie hoch die Kreisumlage sein soll, was angemessen ist und welche Aufgaben der Landkreis dann für die kreisangehörigen Gemeinden erfüllen soll.

Vor diesem Hintergrund aber der langen Rede kurzer Sinn: Ich halte die geltende Regelung für sinnvoll, deswegen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen, und damit schließe ich meinen Redebeitrag.

(Beifall bei der CDU, der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag ist ein Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Sächsischen Landkreisordnung, Drucksache 6/4853,

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion.

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Ich rufe zunächst zur Abstimmung über die Überschrift auf. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen, Stimmen dafür hat die Überschrift nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über § 1, Änderung der Sächsischen Landkreisordnung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Enthaltung, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Nun kommen wir zur Abstimmung über § 2, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmen dafür, keine Enthaltungen, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Da alle Bestandteile des Gesetzentwurfes keine Mehrheit gefunden haben, erübrigt sich im Grunde eine Schlussabstimmung. Es sei denn, die einbringende Fraktion wünscht eine Schlussabstimmung.

(Dr. Frauke Petry, AfD: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz über die Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme im

Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften

Drucksache 6/4865, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/8172, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache. Zunächst spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Klotzbücher, danach folgt die CDU-Fraktion. – Frau Klotzbücher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten ist ein originär landes- und kommunalpolitisches Thema. Den legislativen Rahmen dafür gibt uns das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz. Bis auf kleinere formale Änderungen bei der Kostenerstattung ist daran seit zehn Jahren nichts Fundamentales geändert worden.