Liebe Kolleginnen und Kollegen, die datenschutzrechtliche Frage ist ja eigentlich eine Begleiterscheinung dieser Idee Kfz-Maut für Ausländer. Da hat das nicht alles so funktioniert, da muss man sie doch auch für die deutschen Kfz erheben, und dann will man das wieder verrechnen.
Herr Rohwer, Sie haben gesagt, wir könnten nicht rechnen. Jetzt einmal ganz vorsichtig an dieser Stelle! Ich sage Ihnen eines: 500 Millionen Euro sollen hereinkommen. Mit den Kosten, die jährlich an den Betreiber gezahlt werden, sollen 700 Millionen Euro eingenommen werden. Wenn Sie das durch 43,9 Millionen Kfz, die in Deutschland gemeldet sind, teilen, dann kommen Sie auf sage und schreibe 15,95 Euro per anno. Das ist ein EuroÄppelstückchen pro Monat. Damit könnten Sie sich jeden Ärger ersparen und diese dusselige Datenerfassung lassen. Das wäre Wirtschaftlichkeit, aber damit haben Sie nichts am Hut! Das ist nämlich der Punkt, und das muss man ehrlich sagen: Sie wollen Daten erfassen auf Gedeih und Verderb.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus allen Fraktionen der Opposition – erstmals auch aus der AfD-Fraktion ein vernünftiger Beitrag von dem Hinterbänkler Spangenberg zu diesem Plenum,
dankenswerterweise ist das wenigstens etwas Entschädigung für die beiden Tage hier –, Fakt ist eines: Sie dürfen doch, bitte schön, die Kollegen Datenschützer nicht als Weihnachtsmänner durch die Kante laufen lassen. Ich finde es schon ein bisschen frech, was hier läuft, so nach dem Motto: Wir haben alles gelöst.
Die Datenschützer haben genau diesen Punkt aufgegriffen und sagen: „Eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kfz-Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer ist nicht erforderlich, zumal die Abrechnung der Pkw-Maut über die Kfz-Steuer erfolgen soll.“ Was sollen wir also noch mit diesem Unsinn? Ich wiederhole, Sie wollen Daten erfassen auf Gedeih und Verderb – und das im 21. Jahrhundert. Liebe Freunde, 25 Jahre nach der friedlichen Revolution! Nun ist aber auch mal gut damit.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich beginne mit dem Antrag 6/272. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Der zweite Antrag ist für erledigt erklärt worden. Somit erledigt sich die Abstimmung, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kürzung der Gelder für den öffentlichen Personennahverkehr waren seit 2010 ein Dauerthema im 5. Sächsischen Landtag. Die GRÜNE-Fraktion möchte, dass die schlechte Situation im öffentlichen Verkehr kein Dauerthema im 6. Sächsischen Landtag wird und dass wir die Kürzungen beenden. Das ist auch dringend, weil sich die Schere zwischen Finanzbedarf und tatsächlicher Ausstattung im öffentlichen Verkehr deutlich vergrößert.
Einerseits tritt am 1. Januar 2015 eine ÖPNV-Finanzierungsverordnung in Kraft – noch ein Erbe vom früheren Verkehrsminister Morlok und allen aus der CDU, die ihn haben machen lassen –, die die Kürzungen nach 2010 fortschreibt.
Gleichzeitig werden nach wie vor erhebliche Gelder für Ausbildungs- und Schülerverkehre abgezweigt und zusätzlich die Pflicht zur Finanzierung der sächsischen Schmalspurbahnen, auch der touristischen Leistungsanteile, völlig den Verkehrszweckverbänden und damit dem öffentlichen Verkehr aufgelastet. Dadurch werden von den Geldern im bundesweiten Vergleich nur recht geringe Mittel weitergeleitet. Die Finanzierung würde schon an sich nicht reichen, wenn nicht noch zukünftiger Bedarf in diesen Jahren dazugekommen wäre. Was müssen die Zweckverbände nicht alles an Bahnverkehr selbst finanzieren, was früher auf Kosten der Deutschen Bahn auf Fernverkehr gefahren wurde!
Brennendstes Problem ist die Strecke Dresden – Görlitz – Wroclaw. Mehrfach, Herr Ministerpräsident Tillich, haben sich Herr Landrat Harig und der Geschäftsführer des dortigen Verkehrsverbundes ZVON an Sie gewandt und darauf hingewiesen, dass die Verkehre nach Wrocław, die
eigentlich Fernverkehr sind, nicht auskömmlich finanziert werden und nicht noch aus dem Budget der Zweckverbände finanziert werden können. Wie haben Sie bisher geantwortet? Sie haben auf die geltende Finanzierungsverordnung hingewiesen. Genau die gibt aber den Zweckverbänden nicht genügend Geld. Da die Bahn trotz des immerhin angedeuteten Widerstands der vorigen Regierung Tillich aus dem eigenwirtschaftlichen Verkehr auf der Sachsen-Franken-Magistrale ausgestiegen ist, mussten die Zweckverbände für Millionenbeträge auch hier neuen Bahnverkehr bestellen.
Das erzeugt zusätzliche Kosten und weitere Gründe für den Kostendruck sind bekannt. Dazu kommt aber auch, dass bei Erlass dieser Finanzierungsverordnung für den öffentlichen Verkehr sehr optimistische Erwartungen in der Regierung bestanden, was wir vom Bund an Geldern ab dem 01.01.2015 bekommen würden. Dies scheint nicht einzutreffen. Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro abgelehnt und der GRÜNE-Antrag mit einer Dynamisierung von 2,8 % wurde auch abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht lediglich 1,5 % Dynamisierung vor und wir wissen nicht, was im Vermittlungsausschuss herauskommen wird. Aber es ist extrem wichtig, dass sich die Regierung hinter die Kritiken und die Ziele des Bundesrates stellt und zudem endlich mit anderen Ländern zusammen durchsetzt, dass es ein ordentliches Trassen- und Stationspreissystem gibt, bei dem nicht bestimmte Regionen benachteiligt werden.
Die Folgen dieser Kürzung sehen wir im Alltag als Fahrgäste – soweit Sie den ÖPNV nutzen, was ich hoffe – in Form von ständigen Tariferhöhungen durch Abbestellung, ganz besonders im ländlichen Raum. Die Beispiele Meißen – Nossen oder im Vogtland sind bekannt und wir denken, dass die Regierung diese Situation unverzüglich
angehen muss. Erst einmal erwarten wir natürlich, dass die Regierung Tillich III mehr auf Bundesebene durchsetzt als die schwarz-rote Regierung Tillich I und die schwarz-gelbe Regierung Tillich II. Aus Erfahrung mit Bahnangelegenheiten und dem Erfolg des Drucks sächsischer Regierungen können wir aber auch sagen, dass wir uns nicht auf Hoffen und Beten verlassen können, auch nicht zur Weihnachtszeit, sondern wir müssen jetzt die Finanzierungsgrundlagen im eigenen Haushalt verbessern und den Schüler- und Ausbildungsverkehr aus anderen Landesmitteln finanzieren. Zur Erinnerung, lieber Verkehrsminister Dulig: Ziel der SPD war, 90 % der Mittel weiterzuleiten. Ob das reicht, werden wir sehen, aber das war sozusagen Ihr Mindestziel.
Ohne diese Finanzierung ist ein auskömmlicher Bahnverkehr im ländlichen Raum nicht zu leisten, geschweige denn eine Verdichtung für einen integralen Taktfahrplan, und dem Investitionsbedarf im öffentlichen Verkehr, besonders der Barrierefreiheit, können Sie so auch nicht gerecht werden. Wir können damit auch nicht auf die Finanzierungskommission für den ÖPNV warten, so richtig und gut es ist, diese einzuberufen, sondern wir müssen zusammen mit dem Haushalt als Parlament eine Strukturentscheidung treffen, wie die Finanzierung des ÖPNV zukünftig aussehen soll. In dieser Situation will ich – da schaue ich besonders zur CDU-Fraktion und zu Herrn Tillich – noch einmal besonders daran erinnern, dass die ländlichen Räume durch die prozentuale Verteilung in der geltenden ÖPNV-Finanzierungsverordnung – ich weiß, das ist ein brennendes Problem, deshalb schauen Sie jetzt auch weg und tun so, als ob Sie nicht zuhören würden, aber hören mir natürlich zu, das weiß ich auch – durch die Verteilerschlüssel jetzt schlechtergestellt sind. Und, Herr Ministerpräsident, Sie müssen überprüfen, ob das funktioniert. Unser Eindruck ist, dass das in den ländlichen Räumen nicht funktioniert.
Herr Verkehrsminister Dulig, am 24. Juni 2014 schrieben Sie in Ihren Blog die schönen Sätze: „Außerdem wollen wir, die SPD, dass Kinder maximal 30 Minuten zur Grundschule und höchstens eine Stunde zur weiterführenden Schule unterwegs sind.“ Richtig! Das gilt auch für alte Leute und für Leute, die nicht Auto fahren wollen. Das geht aber nur, wenn Bahn und Bus ausreichend finanziert sind. Wir sind jetzt gespannt, wie Sie Ihr Wort halten werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Jähnigen, toll! Als ich die Überschrift Ihres Antrags gelesen habe, dachte ich, toll! Dann habe ich den Antrag als Ganzes gelesen und dachte mir, das ist doch alles schon in der Mache. Aber der Reihe nach.
Am 31.12.2014 läuft das Regionalisierungsgesetz aus und der Bundesfinanzminister – das wissen wir ja alle – möchte dann gern die Mittel einfrieren. Aufseiten der Länder gibt es dazu heute Widerstand. Das hat dazu geführt, dass der Bund nächstes Jahr 1,5 % mehr gibt. Die Verkehrsministerkonferenz hat Anfang Oktober beschlossen, dass der SPNV in den Ländern mit mindestens 2 % Aufwuchs gefördert werden muss, wie Sie das hier auch fordern. Der guten Ordnung halber sage ich, dass dieser Beschluss der Verkehrsministerkonferenz einstimmig erfolgt ist, also auch mit der Stimme Sachsens. Und damit nicht genug – die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich diese Position mit 16 : 0 Stimmen zu eigen gemacht. Es versteht sich deshalb ganz von selbst, dass die Sächsische Staatsregierung nicht mehr hinter diesen Beschluss zurücktreten wird, egal was die Bundesregierung jetzt zu diesem Thema vorlegen wird. Ihre Forderung ist also bereits Regierungshandeln. Warum die Staatsregierung aufgefordert werden soll, etwas zu machen, was lange passiert, erschließt sich mir nicht.
Zu Punkt 2 Ihres Antrages. Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte seit Langem verantwortlich. Der Freistaat Sachsen gibt dazu Mittel im Rahmen des FAG. Über die Höhe der eingesetzten Mittel entscheiden die Kommunen selbst. Das gilt nicht nur für Busse und Straßenbahnen, sondern seit 1996 auch für den SPNV. Die Kommunen haben für diese Aufgabe Zweckverbände gegründet und arbeiten gut zusammen, auch mit dem Freistaat. Im Detail sieht das wie folgt aus: Teile der Regionalisierungsmittel werden für den Ausbildungsverkehr, der auch Nahverkehr ist, verwendet. Dann unterstützt der Freistaat die Zweckverbände beim Betrieb der Schmalspurbahnen und etwas mehr als 10 % gehen in das Landesinvestitionsprogramm. Der Rest kommt komplett zur kommunalen Ebene.
Zusammen mit den Mitteln für die Ausbildungsverkehre und die Schmalspurbahnen bekommt die kommunale Ebene schon 90 % der Regionalisierungsmittel.
Die Forderung 2 b Ihres Antrages, liebe Frau Kollegin Jähnigen, ist auch heute bereits erfüllt. Zu den anderen Forderungen unter Punkt 2 frage ich, ob Sie unseren Koalitionsvertrag gelesen haben. Darin steht, im Bund wird sich der Freistaat Sachsen bei den aktuellen Verhandlungen über die Revision der Regionalisierungsmittel dafür einsetzen, dass die im Ländergutachten festgestellten Bedarfe der Länder und deren Dynamisierung im Regionalisierungsgesetz verankert werden. Die Dynamisierung muss sicherstellen, dass steigende Infrastrukturnutzungsentgelte nicht zulasten des Verkehrsangebotes gehen. Dieser eine Teil des Antrages ist Regierungshandeln, der andere steht bei uns im Koalitionsvertrag.
Es bleibt noch der Beitrag für die Schmalspurbahnen. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind sie Bestandteil der Zweckverbände? Weil sie eben gerade nicht rein touristische Verkehre sind. Die Schmalspurbahnen sind integraler Bestandteil des ÖPNV, wenn auch in besonderer Form, und es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, diese Aufgabe aus dem Topf der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.
Zum Thema Billigkeitskontrolle wurde im Jahr 2012 viel diskutiert. Dann ist das Gesetz letztes Jahr im Vermittlungsausschuss des Bundesrates gescheitert. Aktuell arbeitet das Bundesverkehrsministerium an einer neuen Vorlage. Daran ist der Freistaat Sachsen über den Bundesrat beteiligt. Dort ist der richtige Ort, um die Billigkeitskontrolle zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Koalitionsvertrag ebenfalls eine Strategiekommission vereinbart, die die aktuellen Bedingungen untersuchen wird, unter denen der Nahverkehr in den nächsten Jahren stattfinden kann. Um belastbare Aussagen für den ÖPNV der Zukunft zu treffen, müssen wir uns die demografische Entwicklung ebenso anschauen wie die Entwicklung der Stadt-Umland-Beziehungen und die veränderte finanzielle Ausstattung. Die Kommission gibt nächstes Jahr einen Zwischenbericht ab. Erst dann ist es aus unserer Sicht sinnvoll, die Staatsregierung mit weiteren Schritten zu beauftragen. Es wird Sie daher nicht überraschen, dass meine Fraktion dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst, Frau Jähnigen: Wir haben Ihnen zugehört – im Gegensatz zur Staatsregierung oder Teilen der Staatsregierung –, möchte ich vorab sagen. Herr Nowak, wenn Sie jetzt sagen, dass Sie dem Großteil dieses Antrags von den GRÜNEN grundsätzlich zustimmen würden oder das als Staatsregierung bereits umsetzen oder dass das bereits im Auftrag ist, dann frage ich mich, warum Sie dann am Ende nicht zustimmen.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dann haben Sie jetzt nur einen Punkt genannt, nämlich das Problem mit der Schmalspurbahn, zu dem Sie eine andere Auffassung haben. Wir können – da berate ich mich gleich noch einmal mit meiner Fraktion – ja gern punktweise abstimmen. Dann können Sie bei den anderen Punkten sicherlich zustimmen.
Dem Antrag der GRÜNEN, den öffentlichen Verkehr Sachsens auskömmlich zu finanzieren, die Kürzungen zurückzunehmen und rechtliche Grundlagen für den Eisenbahnverkehr zu stärken, stimmt meine Fraktion
vollkommen zu, und das ganz ausdrücklich. Denn dieser Antrag ist eine Konsequenz aus der letzten Regierung von Schwarz-Gelb, Frau Jähnigen hat das angesprochen. Das müsste auch für die CDU ein Aufwachsignal sein im Hinblick darauf, was sie in den letzten fünf Jahren getan hat, wenn dieser Antrag hier wie selbstverständlich eingebracht wird.