Dass Sachsen und Bayern zusammenarbeiten, hat weniger damit zu tun, ob man nachbarschaftlich zusammenarbeitet, sondern schlichtweg damit, dass es zwei Automobilländer sind. Das heißt, es kommt jetzt eher darauf an, in welcher Art und Weise man mit den anderen Bundesländern zusammenarbeitet, was zum Beispiel Teststrecken oder Forschung und Entwicklung betrifft. Dort macht es durchaus Sinn.
Die zweite Ebene ist aber, dass es nicht um die Frage der Kooperation der Länder selbst geht. Wir hatten auf der letzten Wirtschaftsministerkonferenz ein großes Thema für alle Bundesländer auf der Tagesordnung, bei dem klargemacht wurde, dass wir eine Strategie aller 16
Bundesländer mit dem Bund brauchen. Wir müssen jedoch dort die Schwerpunkte berücksichtigen, die die einzelnen Länder haben. Deswegen war auch klar, dass die Schaufenster gerade von Bayern, Sachsen und Niedersachsen gekommen sind, da dort nun einmal vor allem die Automobilindustrie vorhanden ist.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nun die Frage aus der SPD-Fraktion, gestellt von Herrn Abg. Baum.
Herr Staatsminister, Sie sagten gerade, dass das Schaufenster Elektromobilität Mitte 2016 enden soll und eine Fortsetzung durch Ihr Haus nicht vorgesehen ist.
Das Thema wird sich fortsetzen. Wir haben als Schwerpunktthema in den Koalitionsvertrag zum Beispiel den Hinweis hineingeschrieben, dass wir die EMobilität auf der Leipziger Messe, bei der AMI, auch zum Schwerpunkt machen wollen. Wir haben selbst ein Interesse daran, dass sich das Thema fortsetzt. Wir sprechen bei dem Thema Schaufenster schlichtweg erst einmal von einem Instrument, und ob das Instrument des Schaufensters fortgesetzt wird, dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Wir brauchen eine größere Strategie, um das einzubringen.
Klar geworden ist auch bei der letzten Tagung des bayerisch-sächsischen Schaufensters, dass wir aufpassen müssen, dass wir das Thema nicht zu eng auf die Elektromobilität begrenzen, sondern es muss sich in die Gesamtdiskussion einordnen, was Mobilität und Ressourcen betrifft. Dann passt auch die Diskussion.
Ich habe einen Punkt noch nicht beantwortet. Es muss auch breiter aufgestellt werden. Wir haben bei dem Schaufenster zum Beispiel Straßen- und Regionalbahnen nicht dabei, sondern der Schwerpunkt liegt eher beim ÖPNV mit fünf Projekten zum Thema Förderung von Bussen. Aber es hat durchaus Sinn, dass man, unabhängig von dem Schaufenster, genau diese Frage auch weiter bearbeitet.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich frage die AfD-Fraktion: Wird eine Frage gestellt? – Das ist nicht der Fall. Frau Abg. Jähnigen für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte Ihre Frage.
Verehrter Herr Staatsminister! Die Regierung selbst hat seit Sommer dieses Jahres erst 26 Elektroautos angeschafft, die Hälfte davon für die Polizei. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir erfuhren wir, dass die Staatsregierung für ihren Fuhrpark nicht das Ziel einer CO2-Reduktion, nicht die Anschaffung niedrig emittierender Fahrzeuge habe; daher folgende Frage:
Mit welchen konkreten Maßnahmen will Ihre Regierung nun die Einführung der Elektromobilität vorbildlich, auch
Ich gebe Ihnen recht: Wir haben zu wenige. Auch wir als Staatsregierung müssen selbstverständlich mit gutem Beispiel vorangehen. Dieses Ziel haben wir auch, nur ist es nicht so einfach. Es geht auch um die Frage der Praktikabilität. Nicht jedes Fahrzeug ist sofort einsatzfähig für die Bestimmungen, die in einer Verwaltung notwendig sind. Auch das haben wir uns zum Thema bei der Wirtschaftsministerkonferenz gemacht; denn auch dort stellt sich nicht nur die Frage, ob es ein Land tut und ein anderes nicht. So haben wir uns auch einstimmig selbst ins Stammbuch geschrieben, dass die Wirtschaftsministerkonferenz den für das öffentliche Beschaffungswesen zuständigen Behörden und Einrichtungen empfiehlt, einen Teil ihrer Fahrzeugflotte mit elektrifiziertem Antrieb auszustatten.
Dieses Bekenntnis gibt es jetzt bundesweit von allen Wirtschaftsministern. Es gibt keine Quote, und das ergäbe auch keinen Sinn, da jedes Land andere Voraussetzungen hat. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, indem wir die Möglichkeiten nutzen, die wir durch das Schaufenster haben, für Sachsen eine Infrastruktur aufzubauen und unseren Standort zu stärken. Das betrifft auf der einen Seite uns als Verwaltung. Auf der anderen Seite regen wir an, dass für die Anschaffung durch private Nutzer ebenfalls Anreize geschaffen werden sollen. Das eine ist das, was wir als Verwaltung mit gutem Beispiel tun, das andere ist: Wie ermöglichen wir, dass sich die Anschaffung von Elektrofahrzeugen lohnt? So unterstützen wir die Bundesregierung bei dem Vorhaben, eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für die gewerbliche Nutzung einzuführen und auf der anderen Seite monetäre Fördermöglichkeiten für Privatnutzer zu überprüfen.
Die Instrumente bei dieser Frage – was sind die monetären Anreize? – gehen dabei sehr weit auseinander. Aber zumindest sollte man dort auch sagen: Es ist kein Selbstläufer, sondern auch wir haben eine Verantwortung, Anreize zu schaffen, damit mehr Elektrofahrzeuge sowohl im Verwaltungsbereich, im gewerblichen Bereich als auch im privaten Bereich gekauft werden. Das ist unsere Aufgabe.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir haben noch 4 Minuten. Möchte noch jemand eine Frage stellen? – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Heidan.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben gehört, wie schwierig es ist, Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Sie sagten vorhin, es seien insgesamt 130. Das liegt an den hohen Produktionskosten und den geringen Reichweiten der Akkus.
Inwiefern werden in diesem Bereich Forschung und Entwicklung unterstützt, sodass diese Situation verbessert wird?
Im Rahmen des Schaufensters selbst gibt es für die Frage der Batterietechnik keinen Schwerpunkt. Aber dafür haben wir weitere spezialisierte Förderprogramme des Bundes für diesen Bereich, zum Beispiel das Rahmenprogramm „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“. Das ist zum Beispiel ein Punkt.
Außerhalb des Schaufensters haben wir in Sachsen noch weitere Programme selbst entwickelt, zum Beispiel die Modellregion Elektromobilität Sachsen im Projekt „PRIMO“, das die Nutzung und Eignung kommerzieller prismatischer Lithium-Ionenzellen für die Elektrifizierung des Antriebstanks von Fahrzeugen im Bereich des ÖPNV testet, und im Programm „PRIMO 2“ der Modellregion war das Ziel die Entwicklung eines innovativen Modellkonzeptes für verteilte Energiespeicher und kostenoptimierte Herstellungsverfahren für den Einsatz im Bereich des ÖPNV.
Das heißt, wir haben versucht, im Bereich der anderen Programme die Schwerpunkte zu setzen, die wir durch das Schaufenster nicht abgebildet haben, da – der Hinweis ist berechtigt – die Frage der Batterien bzw. der Speicherung eine zentrale Frage auch bei der Elektromobilität ist.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Eine noch kürzere Frage – und eine kürzere Antwort. Frau Dr. Pinka.
Gut. Vielen Dank. – Herr Staatsminister, ganz kurz: Wir haben mehrere Initiativen der Batteriehersteller in Kamenz, Li-Tec, ACCUmotive usw.
menbringen, damit es auch einmal aus Sachsen ein Elektroauto gibt und hier nicht immer nur Tesla durch die Gegend fährt?
Das ist eine rhetorische Frage; denn natürlich unterstützen wir unsere Automobilindustrie bei der gemeinsamen Lösung. Das heißt, wenn VW der Meinung ist, mit anderen zusammen ein solches Fahrzeug in Sachsen und für Sachsen zu produzieren, dann werden wir das selbstverständlich gern unterstützen. Aber es bleibt nach wie vor eine unternehmerische Entscheidung.
Sie können sich ja mal die unterschiedliche Entwicklung bei den Automobilindustrien anschauen, wer vorne ist und wer hinten liegt. Es gab auch gewisse Zeiten, bei denen man sagen könnte, dass verschiedene Entwicklungen verschlafen wurden, und auf einmal war man verwundert, dass jemand an einem vorbeigezogen ist. Ich habe aber den Eindruck, dass inzwischen alle aufgewacht sind. Gerade wenn man sich die Automobilstandorte in Sachsen anschaut, können wir zu Recht darauf verweisen, dass hier ziemlich nachgezogen wurde. Mit dem i3 und dem i8, aus Leipzig kommend, haben wir dort zumindest auch ein sächsisches Produkt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wollten Sie dazu noch einen Satz sagen? Denn Sie haben nicht einmal mehr eine Minute.
Dann vielen herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist abgelaufen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich bedanke mich für Ihre gute Mitarbeit und bei Ihnen, Herr Staatsminister, dass Sie sich den Fragen gestellt haben.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zuerst die CDU, sodann die SPD, DIE LINKE, die AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. von Breitenbuch. Sie haben das Wort.
einen starken ländlichen Raum in Sachsen – Förderrichtlinien im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 zügig und unbürokratisch umsetzen“.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Unterzeichnung des Vertrages von Rom 1957, welcher die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG, begründete, führte zur Entwicklung einer gemeinsamen Agrarpolitik in Europa.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lag die Landwirtschaft in Deutschland und in Europa am Boden. Die Staaten, die später die EWG gründeten, benötigten damals Nahrungsmittelimporte. Der Wunsch, Abhängigkeiten auf dem sensiblen Feld der Lebensmittelversorgung durch höhere Ernteerträge zu verringern, bildete die Motivation für die Einführung der gemeinsamen Agrarpolitik.
Das ist lange her. Seither wurde die gemeinsame Agrarpolitik vielfach reformiert. Gelder werden heute auch in den ländlichen Raum, in Agrarumweltmaßnahmen umgeleitet und bei den Bauern entsprechend gekürzt. Daher werde ich in der historischen Reihenfolge zuerst den Bereich der Landwirtschaft in der neuen Förderperiode ansprechen, bevor ich zum ländlichen Raum komme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die sächsische Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hat die Förderung bis heute eine große Bedeutung. Diese Betriebe, diese Unternehmer sind das wirtschaftliche Rückgrat des ländlichen Raumes unseres Freistaates. Klimawandel, Energiewende, Erhalt der Artenvielfalt, Umwelt- und Ressourcenschutz sind große Herausforderungen, denen sich die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stellen muss und deren Bewältigung erwartet wird. Außerdem verlangen die Wirtschaftspartner und auch die Verbraucher eine immer höhere Qualität, Regionalität und Umweltverträglichkeit der Produkte wie auch der Erzeugung. Die Pflege der Kulturlandschaft, auch in den benachteiligten Gebieten, die Forcierung erneuerbarer Energien, die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer intakten Umwelt sowie die Sicherung aller Waldfunktionen sind weitere Ansprüche unserer Gesellschaft.
All diese Anforderungen müssen in den Förderrichtlinien berücksichtigt und entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt werden. Es geht hier also nicht um eine Subvention der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, sondern um die Honorierung von Leistungen, die diese Unternehmen für Forderungen der Gemeinschaft erbringen. Darüber hinaus werden im Agrarbereich auch investive Maßnahmen, zum Beispiel die Modernisierung und der Neubau von Tierhaltungsanlagen, die Anschaffung innovativer Spezialtechnik, die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien oder auch Vermarktungsmaßnahmen gefördert. Es geht hier also speziell um Wirtschaftsförderung im eigentlichen Sinne, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe gerade in der Tierhaltung zu erhöhen.
Liebe Kollegen! Der ländliche Raum im Freistaat Sachsen ist und bleibt eine Herzensangelegenheit der CDUFraktion. Dazu sagt die Studie des forsa-Instituts „Ländliche Lebensverhältnisse in Sachsen“ – ich zitiere –: „Der ländliche Raum in Sachsen ist von einer hohen Zufriedenheit seiner Bewohner mit ihrem Leben insgesamt, ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde und vor allem ihrem unmittelbaren Wohnumfeld geprägt.“
Der ländliche Raum ist das Fundament unseres Freistaates. In der letzten Legislaturperiode hat das SMUL durch Staatsminister Frank Kupfer Leitlinien mit einer großen Aktivität im ganzen Land erarbeitet. Das Interesse daran
war groß. Dabei abgerufene Ideen und Hinweise wurden in die Programmatik eingearbeitet. Eines muss dabei klar sein: Im Interesse einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung müssen den Menschen in den Regionen berufliche und wirtschaftliche Perspektiven gegeben sein. Sämtliche im ländlichen Raum angesiedelten Unternehmen tragen dazu bei, dass die Menschen an der regionalen Wertschöpfung teilhaben können. Das beste Mittel gegen die Landflucht sind Arbeitsplätze vor Ort.