Das zweite waren Verträge zwischen Molkereien und Erzeugern mit definierten Lieferzeiten und Preisen.
Das ist eine ganz grundlegende Frage. Da gibt es ein Kartellamtsurteil zum DMK, dem Deutschen Milchkontor, der größten Erzeugergemeinschaft überhaupt.
Ich bin der Meinung, dass das ein ganz wichtiger Schlüssel ist. Das ist ein Punkt, den man im Land regeln kann und keine Einigung in ganz Europa braucht. Das sehe ich so.
Andere Maßnahmen – es wird manchmal über obligatorische Mengenreduzierungen und solche Dinge geredet – muss man europaweit durchsetzen. Das ist extrem kompliziert.
Die Vertragsgestaltung ist ein ganz wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Jetzt ist es so, dass ein Liefervertrag abgeschlossen wird, nach dem man die gesamte Milchmenge an eine Molkerei liefert. Darin steht aber keine Menge und kein Preis. Das muss doch für beide Seiten unbefriedigend sein. Der Landwirt ist außerdem verpflichtet, seine gesamte Milchmenge an eine Molkerei zu liefern. An der Stelle würde ich mir schon etwas mehr Markt wünschen. Ich wünsche mir, dass dort klare Preise in den Verträgen definiert werden und darin Liefermengen stehen, an die man sich halten muss. Dann kann man darüber hinaus regeln, was mit den Übermengen wird. Da gibt es in anderen Bereichen durchaus Modelle, nach denen Übermengen preiswerter verkauft oder im Ernstfall gar nicht abgenommen werden.
Die Vertragsgestaltung ist ein Schlüssel zum Erfolg. Ich bin etwas deprimiert, dass Veränderungen in den Landwirtschaftsbetrieben so langsam vonstatten gehen. In vielen Landwirtschaftsbetrieben ist die Bereitschaft, die Verträge zu ändern oder neu zu gestalten, eher gering. Es gibt welche, die das unterstützen. Aber es gibt auch welche, die sagen, dass sie so weitermachen wollen, weil es doch jetzt wieder einen halbwegs erträglichen Milchpreis gibt. Aber ich glaube, wir müssen jetzt in dieser Phase darüber nachdenken, die nächste Preisschwankung abzumildern. Es darf nicht wieder passieren, dass es über einen so langen Zeitraum einen so niedrigen Milchpreis gibt. Das muss man jetzt entscheiden und nicht erst in der Krise damit beginnen.
Die Diskussion zur ersten und zweiten Säule haben wir jetzt gerade im Bundesrat wieder gehabt. Ich tue mich dabei etwas schwer, wenn man zwischen den Bundesländern einstimmig vereinbart, wie viele Mittel aus der ersten in die zweite Säule umgeschichtet werden.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie frustriert mein Vorgänger Frank Kupfer aus München zurückkehrte. Dort ist das nämlich vereinbart worden. Es war eine heftige Diskussion. Am Ende gab es einen schweren Kompromiss, der hieß 4,5 % Umschichtung. Drei Jahre später will man das nun wieder aufweichen. Das halte ich für ganz schwierig. Wir würden aus der ersten Säule Geld herausnehmen. Betriebe kommen vielleicht nicht in solche schwierigen Situationen, wenn die erste Säule stabil bedient wird. Das ist ganz schwierig. Auch beihilferechtlich müsste geklärt sein, wie solche Mechanismen funktionieren sollen.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Neben den Äußerungen zum Bundeskartellamt, bei denen mich auch interessieren würde, wie Sie das bewerten, wozu sie schon einiges gesagt haben, was Sie gern aber noch vertiefen können, habe ich eine zweite Frage.
Über eine Kleine Anfrage habe ich einmal abgefragt, welche Betriebe die Krise betroffen hat und welche den Betrieb einstellen mussten. Man hat gesehen, dass es natürlich vor allem die Kleinen getroffen hat, die aufgegeben haben.
Meine Frage dazu wäre: Arbeiten Sie an einer Strategie, wie man denen helfen kann, damit wir nicht mit jeder neuen Milchkrise so eine Marktbereinigung bekommen? Wo sehen Sie auf Landesebene ein paar Hebel, mit denen Sie auf die Frage der Molkereien und ihre Verträge mit den Milchbauern Einfluss nehmen können? Was können Sie dort tun?
Herr Günther, bei der ganzen Vertragsgestaltung kann ich eigentlich nur moderieren, auffordern, und damit höre ich auch nicht auf. Manche nervt es bereits. Während der Krise haben wir auch immer miteinander das Gespräch gesucht, uns ausgetauscht, und ich habe immer wieder dazu eingeladen. Egal, ob man es nun Milchgipfel nennen muss, für mich war es einfach nur eine Koordinierung, wie wir als Staat etwas machen können, aber jetzt höre ich damit nicht auf. In dieser Zeit sind die Erzeugergemeinschaften, die Molkereien und der Handel gefordert, nun einmal selbst zu handeln.
Wir fördern zum Beispiel die Erzeugergemeinschaften. Damit sind wir genau beim Punkt kleinere Betriebe. Wir müssen die Marktmacht der Milcherzeuger – egal, ob groß oder klein – steigern. Gerade kleinere Betriebe haben, wenn sie sich in einer möglichst großen Erzeugergemeinschaft zusammenschließen – unser Ziel wäre eine sächsische Erzeugergemeinschaft –, eine ganz andere Stellung. Dann kann auch keiner sagen, weil der Erzeuger zu klein ist, wird seine Milch nicht geholt. Nicht jeder Einzelne, sondern die Erzeugergemeinschaft wird mit der
Molkerei verhandeln. Das wird von uns gefördert. Aber auch dort – ich formuliere es sehr vorsichtig – bin ich nicht ganz zufrieden, wie es zurzeit läuft. Es war wirklich ein Bekenntnis vorhanden, dass sie sich in solchen Erzeugerzusammenschlüssen stärker bündeln, aber derzeit hat das Interesse deutlich nachgelassen. Wir werden das weiter thematisieren. Jetzt sind zunächst der Landwirt, der Milcherzeuger und auch die Molkerei gefragt, aber fördern werden wir solche Dinge.
Es gibt andere Programme, Bürgschaftsprogramme, auch für kleinere Betriebe, die sowieso aufgeben wollen. Mir wird immer unterstellt, ich will eine „Abschlachtungsprämie“, damit die Milchproduktion aus Sachsen verschwindet. Das ist völliger Unsinn. Wir wollen die Kleinbetriebe, die die Entscheidung getroffen haben, unterstützen. Bei den Mitteln, die es gibt, geht es um 500 Euro pro Kuh, das heißt für einen Betrieb mit maximal 60 Kühen sind das 30 000 Euro Maximum. Es geht nicht darum, kleinere Betrieben zu animieren, jetzt aufzuhören, sondern es geht darum, diejenigen zu stützen, die bereits die Entscheidung getroffen haben. Vielleicht wollten sie eine Entscheidung erst in drei, vier Jahren treffen, weil sie dann ihren Betrieb keinem Nachfolger übergeben können, oder sie wollen aus anderen Gründen nicht weiter investieren. Es gibt viele Unternehmerbiografien in der Land
Wir werden moderieren und das fördern, was möglich ist. Wir wollen Instrumente in der Tasche haben. Für uns hat es viel zu lange gedauert, bis wir diese endlich hatten. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Wir müssen etwas selbstkritischer sein. Sollte Derartiges wieder einmal auftreten, dann sind wir schneller, weil wir diesen Instrumentenkasten schneller aktivieren können. Ich denke, das ist der richtige Ansatz. Man kann in einer Krise begleiten, aber als Staat wird man sie nicht allein lösen können.
Die Fraktionen werden dazu Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte um den vorliegenden Antrag der Regierungskoalition könnte nicht aktueller sein. Wir haben heute bereits darüber diskutiert. Eine Initiative des Freistaates Sachsen ist letzte Woche im Bundesrat verabschiedet worden. Der heutige Antrag, ein Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur auf den Weg zu bringen, untersetzt diese Initiative.
Am vergangenen Freitag ist dieser Antrag von Sachsen im Bundesrat verabschiedet worden. Mit Blick auf unsere GRÜNE-Fraktion will ich gleich darauf hinweisen, dass dieser Antrag vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt worden ist. Dies ist deshalb ein Stück weit interessant, weil dort aktuell Schwarz, Rot und Grün regiert. Das heißt, die GRÜNEN haben diesen Antrag unterstützt.
Worum geht es in unserem Antrag? Wir wollen erreichen, dass sich der Bundestag damit beschäftigt, dass die ostdeutschen Länder bei den Entgelten für den Zugang in das Übertragungsnetz nicht mehr benachteiligt werden. Diese Entgelte sollen bundesweit vereinheitlicht werden.
Heruntergebrochen auf den Freistaat Sachsen sieht es momentan wie folgt aus: Wir im Freistaat Sachsen sind im Gebiet des Netzbetreibers 50Hertz, und es mussten 2016 im Rahmen des Engpassmanagements 6,381 Gigawattstunden mittels des sogenannten Redispatch abgeregelt werden. Das entspricht – in Geld ausgedrückt – einer Stumme von etwa 107 Millionen Euro, die über den Übertragungsnetzanteil des Netzentgeltes ausgeglichen werden – sprich: auf den Verbraucher umgelegt werden.
Hierbei kann ich nur wiederholen, was wir bereits diskutiert haben: Mittels der Einführung eines bundeseinheitlichen Netznutzungsentgeltes würden sich diese Kosten im Gebiet von 50Hertz um 30 % verringern. Dies bedeutet immerhin eine Reduzierung um 1,09 Cent pro Kilowattstunde im 50Hertz-Gebiet.
Im Transnet- oder im Amprion-Gebiet würden die Entgelte steigen. Das hätte zur Folge, dass sich endlich auch
jene Regionen Deutschlands adäquat an den Kosten der Energiewende beteiligen würden, die momentan verhältnismäßig wenig erneuerbare Energien produzieren, aber verhältnismäßig viel Strom benötigen.
Dass das 50Hertz-Gebiet benachteiligt ist, zeigt sich auch im Land Brandenburg. Ich zitiere den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im brandenburgischen Landtag, Herrn Axel Vogel, aus einer Pressemitteilung vom 12. März 2014 unter dem Titel „Bündnisgrüne Fraktion fordert gerechte Verteilung der Netznutzungsentgelte – Gutachten zu Strompreisunterschieden vorgestellt“.
Ich zitiere ihn: „Um den strukturellen Nachteil der bevölkerungsarmen Länder und die hinzukommenden Kosten für den weiteren Netzausbau gerecht zu verteilen, brauchen wir ein bundesweit einheitliches Netzentgelt.“ Ich zitiere weiter: „Die unterschiedlichen Netzgebühren sind kein kurzfristiges Phänomen. Wird die derzeitige Berechnungssystematik beibehalten, werden sie sich langfristig sogar noch verstärken.“
Sehr geehrte Kollegen von der GRÜNEN-Fraktion! Heute haben Sie die Gelegenheit, auch hier im Parlament Farbe zu bekennen, indem Sie unserem Antrag zustimmen. Für mich gilt – erstens –: Sie sind nicht daran interessiert, dass wir die Energietransformation erfolgreich meistern. Das haben wir in der vorangegangenen Debatte gemerkt. Sie haben eher Neiddebatten vom Zaun gebrochen oder sogar versucht, zu kriminalisieren, wie es der Wirtschaftsminister ausgedrückt hat. Sie wollen lieber mit der Brechstange vorgehen und energieintensive Unternehmen in den neuen Bundesländern derart stark belasten, dass diese mittelfristig abwandern würden. Wir aber nehmen Regierungsverantwortung wahr und wollen, dass GRÜN eben nicht wirkt, indem die Unternehmen abwandern.
Sie wollen – zweitens – die privaten Haushalte in unserem Freistaat weiterhin derart und unverhältnismäßig hoch belasten, sodass auf diese Weise eine Ost-WestAngleichung in weite Ferne rücken würde. Sehen Sie bitte endlich ein, dass der Freistaat Sachsen Energieexportland ist und bleiben wird. Dies bedarf einer belastbaren Infrastruktur in Form leistungsfähiger Netze, deren Kosten jene tragen sollten, die vor allem davon profitieren.
Ohne in ideologische Grabenrhetorik verfallen zu wollen: Wenn wir über die Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte sprechen, so sollte es uns in erster Linie um die gerechte Verteilung der Kosten für die Energietransformation gehen. Das heißt, vor allem all diejenigen zu entlasten, die bereits durch den mit der Energietransformation verbundenen Strukturwandel überproportional belastet werden. Hierbei meine ich besonders die sächsischen Braunkohlenreviere, die seit der Wende nicht nur wirtschaftlich, sondern auch demografisch starke Einschnitte zu erleiden hatten, den Freistaat im Allgemeinen sowie die Lausitz und das mitteldeutsche Revier im Besonderen. Mit vergleichsweise hohen Übertragungsnetznutzungsentgelten zu belasten führte diese Entwicklung nur fort, wäre daher verantwortungslos und ungerecht und würde
Drittens wollen wir verhindern, dass weitere Angriffe auf die sächsische Braunkohle gestartet werden. Die Opposition gibt sich an diesem Punkt nicht nur unsolidarisch mit sächsischen Bürgern und Unternehmern, sondern auch mit all jenen deutschen Ländern, welche unsere Energie dringend benötigen. Dort wären – das können Sie nicht bestreiten – die Lichter im Januar 2017 schlichtweg ausgegangen, wenn wir uns allein auf Wind und Sonne verlassen hätten. Es ist eben auch die sächsische Braunkohle, die deutschlandweit eine sichere und grundlastfähige Energieversorgung gewährleistet.
Natürlich werden die Kosten für Redispatch über den Übertragungsnetzanteil des Entgeltes ausgeglichen und selbstverständlich kostet das Geld. Da wir in Sachsen aber gesamtdeutsch für Netzstabilität sorgen, müssen die Kosten dafür eben auch gesamtdeutsch getragen werden. Alles andere wäre irgendwie Nonsens. Wer kann schließlich erklären, dass wir im 50Hertz-Gebiet 3,7 Cent pro Kilowattstunde Netznutzungsentgelt zu zahlen haben und gleichzeitig im Amprion-Gebiet nur 1,6 Cent pro Kilowattstunde erhoben werden?
Das kann so nicht weitergehen. Deshalb ist für uns Fakt: Ein bundeseinheitliches Übertragungsnetzentgelt wird die regionalen Unterschiede zwar nicht vollständig abschaffen, aber es wird sie zumindest merklich reduzieren. Dazu wird beitragen, dass die vermiedenen Netzentgelte für volatil einspeisende Energieproduzenten abgeschafft werden müssen, wie es der vorliegende Antrag verlangt.
Es bleibt mir, die Sächsische Staatsregierung und unseren Staatsminister Dulig weiter zu motivieren, nichts unversucht zu lassen, auf die Bundesregierung und die Regierungskoalition in Berlin entsprechend einzuwirken, dass wir die Hürde der ungleichen Netznutzungsentgelte auf Übertragungsnetzebene nun endlich überwinden. Wir sind guter Dinge, dass noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr ein entsprechender Ministererlass für bundeseinheitliche Netznutzungsentgelte sorgt.