Dann haben Sie wieder falsch zugehört, Herr Wurlitzer. Erstens habe ich das Wort „schlecht“ nicht in den Mund genommen – das haben Sie hineingedeutet –; und nur weil diese Koalitionsfraktionen an der einen oder anderen Stelle inhaltlich, politisch, fachlich vielleicht eine andere Meinung haben, als die Verwaltung möglicherweise vorgeschlagen hat, heißt das – –
rungsantrag gestellt hätten, wie Sie uns hier gegrillt hätten. Ich bitte Sie, bleiben Sie doch einmal auf dem Boden der Tatsachen! Wir sind eine parlamentarische Demokratie. Was wir hier machen, ist unsere ureigenste Aufgabe, und dieses Recht nehme ich mir heraus!
Und wenn wir hier 155 Änderungsanträge stellen würden – was wäre daran so schlimm?! Wir müssen es draußen verantworten, und wir werden gemeinsam schauen, ob dieses Gesetz, diese Änderungen im Gesetz gut oder schlecht sind. Warten Sie es doch erst einmal ab, bevor Sie wieder losheulen!
Ich würde gern weitergehen und zu dem kommen, was Frau Falken gesagt hat. Eines ist mir ganz wichtig zum längeren gemeinsamen Lernen – ich finde es auch schwierig; ich habe heute Morgen wieder einen sehr interessanten Artikel eines Sachverständigen gelesen, der in unserer Anhörung zum Thema längeres gemeinsames Lernen war – –
Ich darf das Publikum nicht ansprechen, Frau Zais. Fakt ist eines: Die Frage, ob wir längeres gemeinsames Lernen haben wollen, wie auch immer es sich die Fraktionen vorstellen, ist am 31. August 2014 beantwortet worden – nämlich damit, wie die Wählerinnen und Wähler des Freistaates Sachsen ihre Stimmen bei der letzten Landtagswahl verteilt haben. Wenn diese Frage das Wichtigste in diesem Lande gewesen wäre, dann hätte die CDU nicht 39 % und damit einen größeren Anteil an Bildungspolitik in diesem Land, sondern dann hätte es vielleicht die SPD oder eine andere Partei. Wir haben von vornherein ganz deutlich gesagt, was CDU-Bildungspolitik ist, und dazu stehen wir.
Ich wäre jetzt vorsichtig damit, wer verloren hat. Ich glaube, wir haben weniger verloren als Sie, Frau Zais.
Entscheidend ist für uns nicht – und das ist mein eigentlicher Punkt, Frau Falken –, wann wir die Kinder voneinander trennen, weil es keine einzige wissenschaftliche Studie belegt, ob es nach der 4. oder nach der 6. Klasse sinnvoll ist –; entscheidend ist, dass unser System für jeden Schüler zur richtigen Zeit seiner Schullaufbahn die richtige Schulform und den richtigen Schulweg gewährleistet. Das ist die große Herausforderung, an der wir gemeinsam arbeiten müssen, damit die Durchlässigkeit im System besser wird und damit man sich nicht dafür schämen muss, dass man vom Gymnasium auf die Oberschule wechselt.
Doch, das kann man mit dem Gesetz machen, Frau Falken. Deswegen noch ein Satz zum Thema Oberschule – das geht nämlich damit einher –: Hören wir endlich auf, die Oberschule schlechtzureden! Hören wir endlich auf, so zu tun, als wäre das Abitur das Bestmögliche und Supertollste, was man erreichen kann. Nein, die Oberschule und der Realschulabschluss mit 1,0 oder mit 2,0 und eine anschließende Berufsausbildung; jemand, der arbeiten geht, seinen Meister macht oder sonst irgendetwas, ist teilweise mehr wert als jemand, der das Abitur gemacht und studiert hat und dann zu Hause sitzt.
Fangen wir doch einmal an, den Wert der Oberschule als solchen wieder zu begreifen und nicht permanent schlechtzureden! Das ist das Entscheidende! Es muss in einem Staat nicht nur Häuptlinge geben, es muss auch ab und zu ein paar Indianer geben, sonst funktioniert der Staat nicht.
Das ist ein Fakt, da können Sie darum herumreden, wie Sie wollen. Frau Falken, ich würde Sie bitten, noch einmal den § 40 Abs. 5 zu lesen. Dort steht wortwörtlich „der verbeamteten Lehrer“ drin und nicht der angestellten Lehrer, und Ihre Erklärung, die Sie dazu abgeben, zieht an dieser Stelle nicht.
Ein letzter Satz zu Frau Zais. Frau Zais, wir werden die Schulsozialarbeiter definitiv nicht beim Freistaat Sachsen anstellen – ich sage Ihnen auch, warum: weil sie das gar nicht wollen; weil sie nämlich bei freien Trägern angestellt sein wollen und weil sie insbesondere vor Ort in der Kommune bestimmt haben wollen, an welcher Schule Schulsozialarbeit vonnöten ist. Deswegen sage ich Ihnen deutlich: Das, was wir bei der Schulsozialarbeit erreichen – auch mit diesem Schulgesetz –, ist ein Quantensprung. Ich sage auch selbstkritisch: Wenn Sie mich persönlich vor einem Jahr gefragt hätten, ob es möglich ist, verpflichtende Schulsozialarbeit an einer Oberschule zu machen und zusätzlich ein Landesprogramm mit 15 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit für den Rest der Schulformen, dann hätte ich Sie ausgelacht.
Abschließend noch ein Wort zu Ihrem Antrag, Frau Falken, was den Landeselternrat angeht. Wenn wir schon aus der Anhörung zitieren, dann sollten wir fair bleiben. Herrn Becker vom Landeselternrat wurde nicht die Frage gestellt, ob er einen kompletten Vorschlag unterbreiten könne. Herr Bienst fragte ihn vielmehr, in welcher Form der Institution er sich den Landeselternbeirat wünsche, wenn er sich denn so geknechtet fühle.
Sie dagegen beantragen Folgendes – ich erwähne es, damit es allseits bekannt ist –: Der Landeselternrat soll 2 Euro pro Schüler und Schuljahr plus Personalstellen bekommen. Haben Sie einmal ausgerechnet, was das bedeuten würde? Der Landeselternrat bekäme knapp eine
Million Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Da ist mir irgendwann nicht mehr ganz so.
Ich bitte Sie, unserem Schulgesetz zuzustimmen. Besser machen kann man etwas immer. Aber – positiv gedacht – wir haben wirklich ein gutes Gesetz erarbeitet. Es wird auch für die Zukunft wirken.
Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich Folgendes feststellen – und Herrn Schreiber insoweit energisch widersprechen –: Schule und Bildung sind nicht dafür da, Häuptlinge und Arbeitsindianer auszubilden. Schule und Bildung sind nicht dafür da, eine Vorauswahl vorzunehmen und sozusagen festzulegen, welche Schule für welche Fähigkeiten besser geeignet sei.
Wir betonen immer – das macht auch die CDU –, dass wir ein durchlässiges Schulsystem haben. Ich fände es sehr, sehr rückschrittlich, wenn jetzt argumentiert würde, die Oberschule solle ausschließlich für den Bedarf der Wirtschaft ausbilden. Das ist fahrlässig und hat mit einem Schulgesetz, das eine gute, ausgewogene Bildung und gleiche Zukunftschancen für alle Kinder anstrebt, herzlich wenig zu tun.
Zu einem zweiten Punkt möchte ich noch etwas sagen; es geht um die Schulsozialarbeit. Ja, lieber Patrick Schreiber, die Schulsozialarbeiter wollen nicht dem Schulleiter unterstellt sein. Das kann ich nachvollziehen. Das ist auch ganz klar; denn sie sind bei einem freien Träger angestellt. Aber dass wir wirklich die gesetzlichen Grundlagen für einen Anspruch auf Schulsozialarbeit schaffen, das wäre das Mindeste.
Wenn Sie in einem Jahr gelernt haben – vorher hatten Sie es anscheinend nicht für möglich gehalten –, dass wir Schulsozialarbeit in diesem Umfang an Sachsens Schulen auf der Grundlage eines Förderprogramms einführen müssen, dann werden Sie vielleicht in einem Jahr begriffen haben, dass es dafür gesetzliche Grundlagen braucht. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, Kollege Schreiber.
Ich werde nur auf den ersten Punkt eingehen. – Ich will es sehr deutlich sagen: Ich bin es leid, dass man für das, was man sagt, immer gleich in irgendeine Ecke gedrängt wird.
Nein, nein, nein. Ich habe definitiv nicht gesagt, die Oberschule sei minderwertig oder führe zu einem nicht
gleichwertigen Abschluss. Wir müssen endlich aufhören, so zu tun, als ob das Abitur oder sogar das Studium das Allheilmittel für gute Zukunftschancen und einen erfolgreichen Lebensweg eines jungen Menschen in unserem Land sei.
Das ist einfach Blödsinn. Ein junger Mensch, der einen Realschulabschluss erwirbt, eine Ausbildung anschließt und den Meister oder etwas Ähnliches macht, kann genauso Häuptling sein. Das ist gar keine Frage.
Nein, natürlich entscheiden wir das nicht. In der gesellschaftlichen Diskussion wird aber oft so getan, als ob an der Oberschule nur noch die Looser ausgebildet würden. Das ist der Fehler, den Sie machen.
Mir liegt kein Redebedarf mehr vor. Ich schaue noch einmal in die Fraktionen. – Frau Kliese, ich hatte Sie vorhin aufgerufen. Wollen Sie nun doch noch reden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte ursprünglich im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag darauf eingehen; aber aufgrund der Kritikpunkte, was das Thema Inklusion angeht, möchte ich die Zeit, die mir in der Debatte zur Verfügung steht, gern nutzen, um einige Worte dazu zu sagen.
Die AfD geriert sich als letzte Bastion, die ganz tapfer der Verblödung der Menschheit durch Inklusion entgegensteht. Dabei legen Sie sehr deutlich Zeugnis von Ihrem Menschenbild ab.