Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

(Zurufe von der CDU)

muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist entsetzlich!

(Zurufe von der CDU und der SPD)

Doch, doch, ich habe es schon verstanden. Sie haben es nicht verstanden. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

Vielen Dank.

(Patrick Schreiber, CDU: Wissen und verstehen sind auch Kompetenzen! – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich kann keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 6/9225. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist die Drucksache 6/9225 beschlossen.

Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Entschließungsantrag: Drucksache 6/9226. Darüber soll hier noch einmal gesprochen werden. Frau Abg. Friedel, bitte.

Herr Präsident! In aller Kürze würde ich noch nachholend den Antrag formal einbringen und dann zwei Punkte herausheben, die uns wichtig sind und die etwas damit zu tun haben, was heute vor ein paar Stunden gesagt wurde: Jetzt beginnt der Prozess eigentlich erst.

Erstens. Wir haben in II.2 die Aussage getroffen, dass der novellierte Erziehungs- und Bildungsauftrag das jetzt natürlich nach sich ziehen muss. Wenn Schulen etwas leisten sollen, müssen Lehrkräfte das können. Das heißt, dass wir die Lehramtsausbildung auf der einen und die Lehrpläne auf der anderen Seite in den nächsten Jahren zu

überarbeiten haben, um diesem Auftrag auch gerecht werden zu können.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt herausgreifen, und zwar II.7: Wir haben heute beim Thema Schulsozialarbeit ein wenig darüber gesprochen. Wir reden aber an vielen Stellen darüber, und zwar auch bei Lehr- und Lernmitteln: Sind die derzeitigen Verteilungen der Aufgaben in der Schulträgerschaft, die Trennung in kommunale und Landesangelegenheiten so wirklich zukunftsgemäß? Oder wäre es nicht sinnvoller, sich einmal hinzusetzen und grundsätzlich darüber nachzudenken, ob man an der einen oder anderen Stelle etwas sortieren muss?

Diesen Auftrag nimmt der Entschließungsantrag auf, und ich fände es sehr schön, wenn wir dieses Thema in den nächsten Jahren auch tatsächlich mit Leben füllen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Friedel. Gibt es hierzu weitere Wortmeldungen? – Frau Abg. Falken, bitte.

Herr Präsident! Über einen Großteil dieses Antrages habe ich schon beim Einbringen der Änderungsanträge gesprochen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe den Eindruck, dass es notwendig ist, dass SPD und CDU etwas aufschreiben, worauf sie sich verständigt haben, damit es noch einmal auf dem Papier steht, weil es sein könnte, dass der eine oder andere Partner von Ihnen das, was vereinbart wurde, vielleicht nicht mehr einhält. Deshalb schreiben Sie das auf und lassen es uns hier im Landtag beschließen.

(Zuruf von der CDU: Es gibt doch einen Entschließungsantrag!)

Da man diesem Gesetz sowieso nicht zustimmen kann, muss man ein neues machen. Da hilft kein Entschließungsantrag!

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU: Hören Sie mit Ihrem Gehetze auf!)

Viele Punkte, die hier drinstehen, müssen ins Gesetz. Das mit dem Entschließungsantrag bringt gar nichts. Die Staatsregierung wird ersucht, etwas umzusetzen – aber hallo, wer sind wir denn? Wir sind hier das Parlament und der Gesetzgeber, also lasst es uns doch bitte auch ins Gesetz schreiben!

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Frau Zais für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich wirklich dafür entschuldigen, dass ich mich vorhin geirrt habe.

Das müssen Sie nicht, das hat niemand gemerkt.

Ich tue das trotzdem und bitte um Verständnis. Ich möchte jetzt aber an richtiger Stelle noch etwas zu dem Antrag sagen.

Wir waren auch sehr erstaunt, dass dieser sehr umfangreiche Entschließungsantrag mit einer Reihe von Aufträgen kam. Das ist nichts anderes als ein Ersuchen an die Staatsregierung, an das sie sich halten kann oder auch nicht. Nach geltender Rechtsprechung ist alles, was außerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens durch das Parlament geregelt wird, nicht bindend. Das wäre also sehr niedrigschwellig.

Insofern scheint mir – insofern will ich meiner Kollegin Falken recht geben –, dass vieles, was wir heute beschlossen haben, mit einer Reihe von Änderungsanträgen zu diesem Gesetz wahrscheinlich nicht so ausgegoren ist, wie es hätte sein müssen. Vieles ist noch im Fluss, und bei vielen Dingen ist man sich nicht sicher. Dafür scheint

dieser sehr umfangreiche Entschließungsantrag zu sprechen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Ich lasse daher jetzt über die Drucksache 6/9226 abstimmen. Wer stimmt dieser zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen hat die Drucksache dennoch die erforderliche Mehrheit gefunden, meine Damen und Herren. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Aufnahme der deutschen Sprache

als Kulturgut in die Sächsische Verfassung

Drucksache 6/7209, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Drucksache 6/9186, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; danach folgen die CDU, DIE LINKE, die SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie die Staatsregierung, falls sie das Wort wünscht. Zuerst Frau Abg. Dr. Muster für die AfDFraktion, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion fordert den Schutz der deutschen Sprache als Kulturgut. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Sächsischen Verfassung eingebracht.

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Unsere Sprache ist ein lebendiger Organismus. Sie befindet sich in einem ständigen Prozess der Veränderung. Politiker sollten sich hüten, in diesen Prozess einzugreifen. Wohin das führt, hat man am Fiasko der Rechtschreibreform gesehen. Schützen und fördern bedeutet für uns also keinesfalls, dass wir Eingriffe in das organische Wachstum der Sprache vornehmen wollen. Wir möchten im Gegenteil ideologisch motivierte Eingriffe verhindern. Wir wollen die Sprache nicht reglementieren. Wir wollen keine Verbote einführen, sondern vielmehr das öffentliche Bewusstsein dafür schärfen, was für ein großartiges und hochkomplexes Instrument des Ausdrucks und der Welt

aneignung wir mit der deutschen Sprache besitzen und wie achtlos wir oft mit ihr umgehen.

Was meinen wir damit, wenn wir die deutsche Sprache als ein Kulturgut in der Verfassung verankern wollen? Kulturgüter sind über Jahrhunderte gewachsene und gepflegte Grundbestandteile eines Volkes. Eine Sprache wird zum Kulturgut, wenn hinreichend viele Menschen in ihr Bedeutendes geschrieben haben. Die deutsche Sprache ist ein Kulturgut, weil in Tausenden von Jahren unendlich viel Kultur in ihr geronnen ist – von den Gedichten Walters von der Vogelweide bis zum „Faust“, von den Merseburger Zaubersprüchen bis zum Grundgesetz, von Schuberts Liedern bis zu den Opern Wagners, von Kants Kategorischem Imperativ bis zu jenen 30 Seiten „Zur Elektrodynamik bewegter Körper“, mit denen Albert Einstein die Physik revolutionierte.

Fast alle bedeutenden philosophischen Texte der Neuzeit sind auf Deutsch geschrieben worden. Ein gewichtiger Teil des philosophischen und literarischen Weltkulturerbes liegt uns auf Deutsch vor. Da wir die deutsche Sprache als ein Kulturgut schützen wollen, haben wir uns dafür entschieden, eine entsprechende Regelung in Artikel 5 der Sächsischen Verfassung aufzunehmen. Eine Normierung in Artikel 2, der die Hauptstadt, Landesfarben und Landeswappen bestimmt, halten wir zwar auch für möglich, jedoch nicht für sehr passend.

In unserem Gesetzentwurf geht es nicht darum, Deutsch als Landessprache festzusetzen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Wir legen den Fokus auf das Kulturgut. Die Verbindung von Sprache, Kultur und Volk ist unserer Ansicht nach in Artikel 5 der Sächsischen Verfassung am besten aufgehoben. Wenn an dieser Stelle der Sächsischen Verfassung schon die Sprache der Minderheiten geschützt wird, dann sollte erst recht die Sprache der Mehrheit genannt werden.