Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

rechter Gewalt nicht zu eigen machen? Auch in Sachsen sollten die entsprechenden Ermessensspielräume genutzt werden. Den kommunalen Ausländerbehörden soll im Rahmen des Sonderaufsichtsrechtes durch die Staatsregierung dieser Weg gewiesen werden – denken wir –, die Möglichkeiten auszuschöpfen.

Neben Wiedergutmachung, Schutz und Ruhe für die Betroffenen rechter Gewalt, die für uns im Vordergrund stehen, soll der Erlass eine quasi generalpräventive Wirkung entfalten, indem Täter und Täterinnen von rassistischen Handlungen abgehalten werden, weil sie damit genau das Gegenteil dessen erreichen, was sie eigentlich bezwecken. Zugegenebermaßen ist es nur ein kleiner Schritt bei der Bekämpfung des Rassismus. Wir wissen auch, dass da noch mehr zu tun ist.

Zum Ende hin möchte ich noch darauf verweisen, dass meine Fraktion der Meinung ist, dass es eigentlich einer Änderung bundesgesetzlicher Grundlagen bedarf, um dem vorgetragenen Anliegen tatsächlich zweifelsfrei und in Gänze Rechnung zu tragen. In diesem Sinne hat die Linksfraktion im Bundestag bereits im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes in das Verfahren gebracht, mit dem in § 25 ein Abs. 4 c eingefügt werden und damit der Schutz Opfer rechter Gewalt korrespondierend zu den bereits existierenden Möglichkeiten – nämlich für Opfer von Menschenhandel, von Ausbeutung der Arbeitskraft bzw. der Ausnutzung einer Freiheitsberaubung – auch bundesrechtlich bekräftigt werden soll.

Dieser Gesetzentwurf, der von der Großen Koalition selbstverständlich abgelehnt wurde, war und ist auch eine Reaktion auf die Mordtaten des NSU. Dazu gibt es auch ein plastisches Beispiel, und zwar den Fall von Mehmet Turgut, der im Februar 2004 vom NSU in Rostock ermordet wurde. Er war mit der Identität seines Bruders nach Deutschland gekommen, nachdem sein Asylantrag als türkischer Kurde abgelehnt wurde und er abgeschoben worden war. Hätte Mehmet Turgut den rassistischen Mordanschlag überlebt, wäre er vermutlich abgeschoben worden – wie im Übrigen auch sein Bruder Yunus Turgut, der nach der Zeugenvernehmung zum Mordanschlag auf seinen Bruder direkt in die Türkei abgeschoben wurde.

In diesem Sinne: Nehmen Sie sich ein Herz, gehen Sie mit uns den ersten Schritt, den wir als Bundesland gehen können, und der gar keine großen Eingriffe in bestehendes Recht bedeutet. Setzen Sie mit Zustimmung zu unserem Antrag ein deutliches, aber auch praktisches Signal, dass die Politik sich dem Anliegen rechter Täterinnen und Täter entgegenstellt, die Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit durch Gewaltanwendung

einschüchtern und aus dem Land vertreiben wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Es spricht nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Hartmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Nagel, ich schicke voraus: Ich werde Sie und die Fraktion DIE LINKE enttäuschen. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen.

(Och! bei den LINKEN)

Ich sage Ihnen jetzt auch den Grund. Als Erstes sei vorausgeschickt, dass die Frage, Opfer einer rechten Gewalttat geworden zu sein – was schrecklich ist und was auch in einer entsprechenden Ahndung und einer entsprechenden Betreuung von Opfern einhergehen muss –, nichts mit der Perspektive eines Bleiberechts in diesem Land zu tun hat. Insoweit ist das auch voneinander zu trennen. Daher sehe ich genauso wie die Staatsregierung derzeit keinen Bedarf für eine solche gesonderte Regelung – insbesondere daher, weil das Aufenthaltsgesetz jetzt schon den notwendigen Spielraum auch für Opfer rechtsmotivierter Gewalttaten für eine sozial verträgliche Regelung im Aufenthaltsstatus vorsieht.

Ich halte nichts davon, dass wir in einem Erlass extra weitreichende Dinge als Ausnahmeregelung zusammenfassen, um mögliche Eventualitäten zu klären. Ich halte vor allem nichts davon, einen symbolischen Akt an dieser Stelle durchzuführen, der den Eindruck vermittelt, als ob man etwas tun würde, was man letzten Endes nicht tut respektive aus unserer Sicht auch nicht tun will, weil es zwei Paar Schuhe sind.

Der Erlass aus Brandenburg, auf den Sie sich beziehen, verweist dem Grunde nach – das haben Sie selbst schon ausgeführt – auf die bestehende Gesetzeslage des Aufenthaltsgesetzes, die damit den Behörden auch im Freistaat Sachsen einen Ermessensspielraum zukommen lässt. Es ist zweifelsohne so, dass wir auch in diesem Hohen Hause und in der Verwaltung über verfahrensbegleitende Maßnahmen reden müssen. Hier lernen wir auch jeden Tag dazu. Viel interessanter ist die Frage, ob Menschen den Bescheid in ihrer jeweiligen Landessprache zugestellt bekommen, damit sie auch verstehen, was ihnen beschieden worden ist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Das hat aber nichts mit dem heute hier vorliegenden Antrag zu tun. Es braucht also nicht eine zusätzliche Erlasslage bei einer Regelung, die diese Instrumentarien zusammenfasst. Vielmehr – an dieser Stelle möchte ich darauf verweisen – bestehen rechtliche Instrumentarien sowie Opferberatungsangebote, wie beispielsweise beim Weißen Ring, zur Verfügung. Diese kann man meiner Ansicht nach auch für ausländische Opfer bis hin zu Opfern rechtsextremistischer Straftaten ausbauen. Auch in diesem Zusammenhang sei gesagt, dass sie, wenn sie als Opfer einer Straftat psychisch instabil geworden sind und sich mit den Folgen auseinandersetzen müssen, auch nicht ausreisepflichtig sind. Auch für Geduldete hält das Aufenthaltsgesetz entsprechende Regelungen bereit – insbesondere im Zeugenstatus und in der Opferrolle, wie Sie selbst ausgeführt haben.

Ebenso gibt es auch Möglichkeiten im Umgang mit Opfern von Gewalt. Hierzu sei auf die Härtefallkommission beim Sächsischen Staatsministerium des Innern verwiesen, die es erlaubt, ausländischen Staatsangehörigen einen Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Dazu könnte auch ein solcher Fall dienen. Im Übrigen besteht zur Wiedergutmachung das Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten – das Opferentschädigungsgesetz.

Es gibt also eine ganze Palette von Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen. Insoweit bedarf es eines solchen Erlasses, der nur Bundesrecht zusammenführt, in der Tat nicht. Es ist nicht mehr als ein politisches Signal – zumindest aus unserer Sicht –, das falsch gesetzt ist.

Da Sie in Ihrem Beitrag den Erlass des Landes Brandenburg explizit erwähnt haben, möchte ich aus diesem Erlass hier zitieren: „Der Beschluss des Landtags zielt darauf ab, Opfern rechter Gewalt unabhängig von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens ein Bleiberecht zu gewähren. Darüber hinaus hat das Land Brandenburg auch ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihren Opfern durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigen.“

Nehmen Sie es mir wirklich nicht übel: Ich halte diese Zielstellung – das sage ich in aller Deutlichkeit – für einen schlechten Witz. Ich halte das fast für zynisch.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?!)

Glaubt man denn wirklich, dass irgendein rechtsradikaler Brandstifter, ein Täter, ein Mitläufer sich dadurch berührt fühlt und deswegen sagt: Jetzt bekommt er keine mehr auf die Schnauze, weil ich Angst habe, dass er deswegen hierbleibt. Das ist wirklich ein Punkt, wo ich sagen muss: Das halte ich für einen schlechten Witz.

(Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg und Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Bei Gewalttaten wird diese Regelung mit Sicherheit keine abschreckende Wirkung erzielen; zumindest ist sie meiner Ansicht nach politisch naiv. Den Antrag werden wir daher ablehnen.

Ich möchte Ihnen am Schluss noch einmal deutlich sagen: Ich bin der Auffassung, dass wir den Menschen mehr helfen würden, wenn wir die Quantität und Qualität der Beratungs- und Integrationsangebote weiter stärken würden.

(Zuruf der Abg. Janina Pfau, DIE LINKE)

Mir ist auch sehr bewusst, dass es oftmals schwierig ist, ausländische Mitbürger über Rechte zu informieren sowie bürokratische Hemmnisse und Hindernisse zu erkennen. Gleiches gilt für die Kenntnis der Möglichkeiten der Entschädigung. Das sind Angebote, die für uns Deutsche selbstverständlich sind, aber man kann hier in der Aufklärung mehr tun. Daher der Wunsch an unsere eigene

Staatsregierung und an Frau Staatsministerin Köpping, die Unterstützung und die Beratungsangebote weiter zu verbessern und hierfür entsprechende Mittel einzustellen.

Wir lehnen den Antrag ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Das Wort erhält jetzt die SPD-Fraktion. Herr Abg. Pallas, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir erst morgen früh die Aktuelle Debatte zum Thema polizeiliche Kriminalstatistik. Dennoch ist es, denke ich, geboten, dass wir in diesem Tagesordnungspunkt, dem Antrag der LINKEN, diesen Punkt aufnehmen und auf den Bereich der politisch rechts motivierten Gewalttaten eingehen. Ich möchte es aber nicht in der epischen Breite machen, wie es die Kollegin Nagel soeben getan hat. Dennoch müssen wir feststellen, dass wir nach wie vor ein Problem mit fremdenfeindlichen Straftaten haben.

Insbesondere die Zahl der politisch rechts motivierten Gewalttaten steigt weiter an. Gerade mit dem Blick auf den aktuellen Prozess gegen die Mitglieder der „Gruppe Freital“ haben wir bereits rechts motivierte Strukturen in Sachsen. Das wird zu Recht in der Öffentlichkeit und hier im Landtag regelmäßig angesprochen und intensiv diskutiert. Wie wir alle wissen, sind Opfer rechter Gewalttaten nicht nur politisch Andersdenkende, sondern zumeist ausländische Staatsangehörige. Von diesen verfügen längst nicht alle, aber wahrscheinlich die meisten über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Gerade diese Personen werden durch einen rechts motivierten Angriff besonders hart getroffen. Zu den physischen Folgen eines solchen Angriffs kommt regelmäßig auch die psychische Belastung aufgrund des fehlenden Aufenthaltsstatus und der drohenden Abschiebung hinzu. Oftmals treten hierzu auch noch Traumata, die mit der Flucht zusammenhängen und die verarbeitet werden müssen.

Was wollen die Täter, die so etwas machen, möglicherweise erreichen? Auf der Hand liegt, dass eine Fremdenfeindlichkeit vorliegt, die bei einigen so stark ausgeprägt ist, dass sie direkt in Hass- und Gewaltkriminalität gegen fremde Menschen mündet. Grundsätzlich geht es aber den Tätern schon darum, dass sie ein Klima der Angst erzeugen und Menschen damit einschüchtern wollen, um sie letztendlich aus bestimmten Gegenden, aus unserem Land zu vertreiben. Mit Aggression und Gewalt wollen sie den Opfern und auch der Gesellschaft signalisieren: Du hast kein Recht, hier zu sein, du bist weniger wert und gehörst hier nicht her, du kannst dich hier nicht sicher fühlen. Einige Täter verstehen sich dabei sogar als Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens. Dadurch wollen sie einerseits ihre Straftaten legitimieren, andererseits sehen sie sich eigentlich im Recht nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel.

Zur Bekämpfung von rechtsextremistischer Gewalt und rechtsextremistischem Denken gab und gibt es viele konkrete Ideen und Programme. Heute geht es um einen ganz konkreten Ansatz, den man auch in dieser Hinsicht betrachten kann, aus Brandenburg. Demnach sollen Ausländerbehörden ihr Ermessen über die Aussetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zugunsten von Opfern rechter Straftaten nutzen können.

Das Vorgehen Brandenburgs zeigt: Es ist möglich, die nach dem Aufenthaltsgesetz bereits bestehenden rechtlichen Handlungsspielräume zu nutzen und hier ohne landesrechtliche Sonderregelungen – übrigens im Unterschied zu der Debatte über Afghanistan – zu arbeiten. Es ist auch kein Hexenwerk, das zu machen, und zwar indem ein entsprechender ermessenslenkender Erlass den Behörden an die Hand gegeben wird.

Was konkret geregelt ist, das haben wir schon von beiden Vorrednern gehört. Deswegen möchte ich das nicht wiederholen, aber auf einen Punkt hinweisen, den ich etwas anders interpretiere als der Kollege Hartmann. Ich empfinde es durchaus als realistisch und auch sehr sinnvoll, in diesem Zusammenhang die Überlegung anzustellen, dass zumindest einem Teil rechtsmotivierter Gewalttäter genau im Gegensatz zur zentralen Zielstellung der Wind aus den Segeln genommen wird. Jetzt haben Sie das als politisch naiv bezeichnet. Mit Blick auf Fraktionen hier im Landtag mag das legitim sein. Immerhin kommt der Erlass aus dem Innenministerium des Landes Brandenburg, das ebenso wie wir in Sachsen zwar politisch geführt wird, aber dort ist auch eine ganze Reihe fleißig arbeitender und kluger Menschen tätig.

(Zurufe von den LINKEN)

Einen zweiten Punkt möchte ich hervorheben, und zwar, dass es ganz klare Ausschlusskriterien in dem Erlass aus Brandenburg gibt, nämlich wann das nicht greifen kann: ganz klar bei Straftätern und bei Menschen, die eine Gefahr für die Sicherheit und die Allgemeinheit darstellen. Auch diese Variante ist dabei schon mitgedacht und sorgt eben nicht für eine naive Handlung, dass jeder, der vermeintlich oder wirklich Opfer einer rechten Gewalttat war, hierbleiben kann.

Es sind weiterhin Personen ausgeschlossen, bei denen sich im Laufe des Strafverfahrens herausstellt, dass sie die Opferrolle selbst gewählt oder auch verursacht haben. Genau deshalb enthält der Erlass aus Brandenburg auch die Pflicht zur Beachtung dieser Möglichkeit, der Möglichkeit, dass ein Missbrauch durch Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens des vermeintlichen Opfers besteht.

Aber was würden wir in Sachsen mit einem solchen Erlass erreichen? Zum einen gäbe es Signale an die Betroffenen, dass der Staat, dass die Gesellschaft solidarisch und fürsorglich mit ihnen als Opfern von Gewaltstraftaten umgeht. Es wäre ein Signal, dass sie weiterhin Schutz erfahren – und nicht nur so lange, wie sie für ein

Strafverfahren als Zeugen benötigt werden. Es wäre auch ein Ansatz, der Versuch einer Wiedergutmachung, aber nur ein Ansatz.

Die Signale an die Täter finde ich ganz zentral. Diese wären, dass die Gesellschaft es eben nicht duldet, dass Menschen aus rechtsmotivierten, aus rassistischen Gründen angegriffen werden, dass die Täter eben nicht nach dem Volkswillen handeln. Es wird das Gegenteil von dem eigentlich Bezweckten erreicht. All das sind starke Signale, die auch aus Sachsen gesendet werden könnten.

Insofern hätte sich die SPD-Fraktion durchaus vorstellen können, diesem Antrag zuzustimmen. Allerdings – und das muss ich akzeptieren – ist der Koalitionspartner anderer Auffassung. Für diese Fälle haben wir in der Koalitionsvereinbarung eine ganz klare Regelung, nämlich, dass dann nicht zugestimmt werden kann. Das ist so, und das kann und muss man dann einfach zur Kenntnis nehmen.

Ich bin mir aber sicher, dass durch die heutige Debatte trotzdem ein guter Nutzen erreicht werden kann; denn die sächsischen Ausländerbehörden haben auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes ihren Ermessensspielraum bei der Entscheidung über das Aussetzen von Abschiebungen. So kann auch ohne einen entsprechenden förmlichen Erlass bei ihren Entscheidungen künftig die besondere Situation von Opfern rechter Gewalt mehr berücksichtigt werden.

Zu guter Letzt kamen wir in den Genuss, vom Kollegen Christian Hartmann zu hören, dass der Freistaat Sachsen mehr für Opferschutz und noch mehr für Integration von Migrantinnen und Migranten tun muss. Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Darauf hätten wir verzichten müssen, wenn es diesen Antrag heute nicht gegeben hätte.

Wir werden nicht zustimmen, und ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, nun die AfD-Fraktion, Herr Abg. Wippel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Eines sei vorangestellt: Selbstverständlich haben wir als AfD-Fraktion überhaupt nichts für Angriffe auf Menschen, egal wen, übrig. Das verurteilen wir zutiefst, das haben wir auch schon häufiger in diesem Hause gemacht.