Das muss doch Aufgabe von Politik sein. Das Minderheitenrecht ist keine Frage, aber man muss doch fragen, was ist die Mehrheitsmeinung.
Ansonsten würde man die Demokratie ad absurdum führen. Das hieße ja, man muss genau das machen, was eine Minderheit will und was die Mehrheit ablehnt. Das kann doch nicht sein.
Der Blick muss doch immer darauf gerichtet werden, was die Mehrheit der Bevölkerung in Sachsen denkt. Deshalb war der Satz, den der Ministerpräsident gesagt hat, richtig.
Ich will an ein paar Debatten erinnern, bei denen ich denke, hier gerät etwas aus dem Lot, weil über Themen gesprochen wird, die dieses Land nicht braucht.
Sie haben es in Berlin, in der Bundeshauptstadt, erlebt, dass monatelang über das Thema Unisex-Toiletten gesprochen worden ist, also auch die Frage, darf jemand, der wie ein Mann aussieht, auf eine Frauentoilette gehen oder darf er das nicht?
Muss man die Verwaltungsgebäude umbauen, damit es dann solche Toiletten gibt, dass es auch für Frauen Urinale gibt. Ich finde, solche Debatten interessieren in diesem Land niemanden. Das braucht doch niemand.
Deshalb behalten wir die Mehrheitsmeinung im Blick. Es gab eine interessante Debatte bei der Erarbeitung der Vorschläge, die von den Verbänden kamen, weil der eine oder andere darüber nachgedacht hat, zum Beispiel auch auf Arbeitnehmerseite bei den Gewerkschaften. Denn es gibt viele Frauen, die sich wundern würden, wenn auf einmal Männer mit auf die Toilette kommen und die der Ansicht sind, wie es jetzt ist, ist es ganz gut, dass es eine Unterteilung zwischen Männern und Frauen gibt.
Deswegen fand ich den Diskussionsprozess gut und dass man wirklich einmal gefragt hat, welche Vorschläge
sinnvoll sind und welche nur im Interesse einer Gruppe sinnvoll wären, aber nicht für die Mehrheitsgesellschaft. Insofern fand ich es gut, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, zu dem wir gekommen sind.
Ja, Herr Krauß, ich wünschte mir manchmal, Sie würden mir zuhören und nicht nur einen Satz herausgreifen. Ich habe gesagt, dass es falsch ist, den Blick auf die Mehrheit zu richten, weil die Mehrheit überhaupt kein Problem hat. Die Mehrheit muss sich keine Sorgen machen, in der Schule beschimpft zu werden, sie muss sich keine Sorgen machen, auf der Straße verprügelt zu werden, nur weil sie mit dem Partner oder der Partnerin unterwegs ist, sie muss keine Verhaltenstipps für das Oktoberfest lesen.
Dann muss ich doch sagen: Wenn die Mehrheit überhaupt kein Problem hat, dann ist es doch die Verantwortung einer Regierung, sich um die gesamte Gesellschaft zu kümmern und nicht nur um die Leute, die die lautesten sind. Dann ist es wichtig, Minderheitenpolitik zu machen. Das ist ausdrücklich wichtig.
Herr Krauß, ich muss Ihnen eines sagen: Dem Volk aufs Maul schauen heißt nicht, dem Volk nach dem Mund zu reden, und das ist ein wichtiger Unterschied.
Herr Krauß, möchten Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. Frau Meier, haben Sie auch eine Kurzintervention vor?
Ja – vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte hier noch einmal zum Transsexuellengesetz klarstellen: Offensichtlich haben Sie da noch nie hineingeschaut, denn dann würden Sie wissen, dass in diesem Gesetz festgelegt ist, dass zwei Gutachten vorgelegt werden müssen. Die Praxis im Amtsgericht Leipzig ist aber seit einiger Zeit, dass dort drei Gutachten vorgebracht werden müssen.
Das ist richtig, wenn sich die zwei Gutachten widersprechen. Das ist aber nicht der Fall, sondern dort wurde vom Richter angeordnet, dass von Anfang an drei Gutachten vorgelegt werden müssen, zu einem sehr hohen Preis – wir haben es vorhin gehört. Deswegen sage ich: Wenn Sie keine Ahnung haben, dann schauen Sie ins Gesetz! Ich finde diese Praxis, die in dem Amtsgericht vollzogen wird, wirklich fragwürdig. Ihre Unkenntnis macht mich wirklich fassungslos.
Der eine oder andere hat ja Erfahrung mit Gutachten gemacht. Es kommt immer auf den Gutachter an, was dabei herauskommt. Ich finde es, wenn ein Gericht dann noch einmal nachprüft, ob es ein Gefälligkeitsgutachten war oder nicht, aus meiner Sicht richtig, wenn das so gemacht wird.
Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? Ich sehe Redebedarf bei der SPD. Herr Homann, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kämpfen für gute Arbeitsbedingungen, denn das sind wir den hart arbeitenden Menschen im Land schuldig. Wir überlegen intensiv, wie wir die Situation in Sachsens Schulen verbessern können, denn jede ausfallende Unterrichtsstunde ist eine zu viel. Wir debattieren intensiv darüber, wie wir den ländlichen Raum stärken können; denn wir haben einen Verfassungsauftrag, nämlich den, die Gleichheit der Lebensverhältnisse herzustellen. Wir kämpfen für die Minderheitenrechte der Sorben, denn die Sorben gehören zu Sachsen wie August der Starke. Wir streiten natürlich auch für die Gleichberechtigung von Homo- und Transsexuellen, denn jede Liebe und jeder Lebensentwurf ist gleich viel wert.
Wir reden hier über unsere Brüder und Schwestern, über unsere Kolleginnen und Kollegen, denn auch denen sind wir es schuldig, dass wir uns um ihre Belange kümmern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Für all das streiten wir Sozialdemokraten und nicht nur wir. Wir sind jedoch sehr dagegen, wenn es darum geht, diese unterschiedlichen Interessen gegeneinander auszuspielen. Wir reden nicht über gute Arbeit oder Minderheitenrechte, sondern wir reden über gute Arbeit, bessere Bildung und den Schutz von Minderheitenrechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir wissen: Wir wollen, dass in diesem Land jede Stimme zählt. Diese Stimmen darf man nicht gegeneinander ausspielen. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition und die Regierung gemeinsam diesen Landesaktionsplan vorgelegt haben.
Ja, ich freue mich darüber, dass wir das auf den Weg gebracht haben. Ich warne davor, diese Debatte zu instrumentalisieren und zu suggerieren, dass hier irgendjemand gegen jemand anderes ausgespielt wird.
Wir tun als Freistaat Sachsen viel für die Familie: für Familienbildung, für Familienerholung, die Förderung von Eltern-Kind-Zentren, für Mehrgenerationenhäuser, die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Es gehört zum Selbstverständnis einer sozialen Demokratie, dass man Menschen, die eine besondere Unterstützung brauchen, diese auch gewährt. Alleinerziehende brauchen besondere Unterstützung des Staates; Menschen mit
Behinderung brauchen ebenfalls eine besondere Unterstützung des Staates. Wenn in diesem Land Schwulen, Lesben, Trans- und Intersexuelle diskriminiert werden, dann brauchen auch diese eine besondere Unterstützung des Staates.
Um das einmal in Relation zu setzen: Hier wird ja ein wenig suggeriert, dass einiges aus den Fugen geraten wäre. Allein die Verbesserung des Betreuungsschlüssels kostet uns in dieser Legislaturperiode 576 Millionen Euro.
Beim Landesaktionsplan „Vielfalt“ reden wir über wenige Hunderttausend Euro. Wer glaubt, hier wäre Maß und Mitte verloren, suggeriert der Öffentlichkeit etwas Falsches. Deshalb finde ich, dass wir das richtig machen, wenn wir auch diesen Menschen in der Debatte eine Stimme verleihen. Ich möchte sagen: Wir haben es geschafft, eine LAG „Queeres Sachsen“ zu gründen. Wir haben es geschafft, dass Angebote der Coming-OutBeratung und der Beratung von Transsexuellen nicht nur in den großen Städten stattfindet, sondern auch im ländlichen Raum. Ich finde, das ist das Mindeste, was wir den Menschen in solch einer Situation schulden.
Deshalb bedanke ich mich am Ende nicht nur bei der Staatsministerin, sondern auch explizit bei den drei Vereinen Gerede e. V., different people e. V. und RosaLinde e. V. Mit ihnen gemeinsam haben wir diesen Landesaktionsplan auf die Beine gestellt. Wir haben im Rahmen dieses Prozesses viele andere Vereine und Organisationen begeistern können, hieran mitzuwirken. Insofern ist dieser Landesaktionsplan richtig und wichtig für Sachsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krauß und Frau Buddeberg, ich möchte noch einmal auf den Landesaktionsplan und Pegida zurückkommen, da das von Ihnen gerade thematisiert worden ist. Wir wäre es denn mit einem Landesaktionsplan gegen Linksextremismus?
Hierbei verweise ich nicht nur auf den Eisenstangenangriff, welcher auf einen Pegida-Teilnehmer verübt worden ist, sondern hierbei verweise ich auch auf einen Angriff auf eines unserer AfD-Mitglieder im Rahmen des Bundestagswahlkampfs – einen Rentner, der an einem AfDInfostand auf brutalste Art und Weise zusammengeschlagen worden ist. Denken Sie doch einmal über derartige Landesaktionspläne nach! Ich glaube, wir sind so weit, dass hier auch alle Fraktionen im Plenum aktiv werden sollten.