Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten in zweiter Lesung den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Es sind bereits einige Fakten zur Sprache gekommen, auch Bewertungen. Es ist so, dass das Glücksspielrecht generell ein schwieriges und auch unübersichtliches Rechtsgebiet ist. Die Bundesländer können den Rechtsrahmen nur gemeinsam auf der Basis eines Staatsvertrages gestalten. Allein bei den Strukturen und der

Finanzierung präventiver Angebote im Sinne des Spielerschutzes und der Suchtprävention, -beratung und -hilfe haben die Länder durchaus einen eigenen Spielraum. Das macht die Auseinandersetzung mit einem solchen Glücksspieländerungsstaatsvertrag in einem Landesparlament so schwierig.

Im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurden seinerzeit erstmals private Anbieter von Sportwetten zugelassen. Bereits seit dem 1. Juli 2012 haben wir diese Experimentierphase, in der Konzessionen an Anbieter vergeben werden sollten. Wir haben das bereits ausgeführt bekommen. Es gab das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, in dem dieses Konzessionsvergabeverfahren gestoppt wurde. Wir haben seitdem eine Rechtslücke. Dieser Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll diese Rechtslücke schließen.

Der Gesetzentwurf enthält dementsprechend verschiedene punktuelle Änderungen. Die wichtigsten hängen mit dem eben genannten Problem zusammen, die Kontingentierung solle vorläufig aufgehoben werden. Die Experimentierphase wird bis 2021 verlängert. Es gibt kein Auswahlverfahren mehr, und im Übergang sollen die 35 Bewerber, die für das laufende Konzessionsverfahren bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen, ab dem 1. Januar 2018 vorläufig Sportwetten anbieten dürfen.

Wir hatten die Anhörung im Innenausschuss, die ich sehr interessant fand. Es wurden viele interessante Aspekte angeführt, die im Ergebnis jedoch keine direkte Berücksichtigung im vorliegenden Gesetzesverfahren finden können; denn es ist nun einmal – so sieht es das Konstrukt vor – ein reines Zustimmungsgesetz zu dem zwischen den Ländern verhandelten Staatsvertrag. Falls in der Endkonsequenz keine Ratifizierung erfolgt, würden die unzweifelhaft notwendigen Änderungen für den Bereich der Sportwettenkonzessionen nicht in Kraft treten können.

Abzulehnen hieße, wir hätten keine Reglementierung zum Schutz von Spielerinnen und Spielern, und zum Thema des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens hat der Kollege der CDU-Fraktion bereits etwas gesagt. Bereits in der Anhörung hatten wir das Thema Schleswig-Holstein. Das wurde eben von Kollegen Stange ausgeführt. Ich finde aber, dass damit nicht das Ende des Prozesses erreicht sein muss. Wenn alle anderen Bundesländer dem Verfahren zustimmen – trotz des Beschlusses in Schleswig-Holstein –, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass auf der Basis des jetzigen Glücksspieländerungsstaatsvertrages nachverhandelt werden kann, um gegebenenfalls die Konditionen für Schleswig-Holstein zu verändern.

Der konstruierte generelle Zusammenhang, dass nur durch Ablehnung eine Neuordnung möglich ist, erschließt sich mir überhaupt nicht; denn das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir alles auf null setzen, besteht die Rechtslücke weiterhin, und wir haben weniger Spielerschutz in diesem Bereich. Das kann nicht sinnvoll sein. Das kann nicht im Interesse des Sächsischen Landtags sein.

Im Ergebnis brauchen wir dreierlei: Wir müssen die bestehenden Rechtslücken für einen besseren Spieler

schutz durch die Ratifizierung dieses Staatsvertrages schließen. Die Ministerpräsidenten oder Fachminister müssen parallel mit den Amtskollegen Verhandlungen führen, um auf der Basis des Glücksspieländerungsstaatsvertrages eine Lösung für Schleswig-Holstein zu finden. Drittens müssen die Bundesländer weiter im Gespräch bleiben, um das Glücksspielrecht insgesamt weiterzuentwickeln und weitere Vorschläge zu erarbeiten.

Ich bin sicher, wir werden in einiger Zeit hier im Haus über den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

sprechen. Bis dahin sollten wir den Zweiten beschließen. Meine Fraktion wird zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

AfD-Fraktion, bitte; Herr Hütter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ihre Zustimmung geben. Lassen Sie mich jedoch zunächst einige allgemeine Worte zu dem Spannungsfeld verlieren, in dem wir uns beim Thema Glücksspiel bewegen.

Nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes hat jeder im Prinzip das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 wiederum haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Arbeitsstätte frei zu wählen. Diese beiden Artikel unserer Verfassung sind die Basis dafür, dass grundsätzlich jeder einer frei gewählten Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Mir geht es darum, aufzuzeigen, dass am Anfang unserer Überlegungen immer auch der Gedanke der Freiheit stehen muss. Es bedarf jedenfalls guter Gründe, wenn seitens des Staates eine bestimmte Art der gewerblichen geschäftlichen Tätigkeit untersagt oder starken Beschränkungen unterworfen wird.

Das bis zum Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages bestehende staatliche Monopol zur Veranstaltung von Sportwetten war unter dem Aspekt der oben genannten grundrechtlich geschützten Freiheiten eher fragwürdig. Auf der anderen Seite steht natürlich die Verantwortung des Staates für den Schutz der Menschen. Dies schließt den öffentlichen Gesundheitsschutz ein. Auch Süchte sind Krankheiten. Dies gilt für Spiel- und Wettsucht ebenso wie für Drogensucht. Dem Staat kommt es also zu, Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen nach Möglichkeit nicht suchtkrank werden. Die Frage ist dann, inwieweit der Staat in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung eingreift, um die Menschen vor Suchtkrankheiten zu schützen.

Im Hinblick auf eine andere mögliche Sucht, nämlich die Wettsucht, haben sich die Bundesländer hingegen erst sehr spät zur Aufgabe des staatlichen Monopols zur Veranstaltung von Sportwetten entschlossen. Dies geschah im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom

15. Dezember 2011. Seit dem 1. Juli 2012 ist nun für die Dauer einer Experimentierphase von sieben Jahren, also bis zum 30. Juni 2019, die Vergabe von maximal 20 Konzessionen für die Veranstaltung von Sportwetten vorgesehen.

Hierfür ist das Land Hessen zuständig. Aufgrund eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist es jedoch bisher zu keiner einzigen Konzessionserteilung gekommen. Ohne erneute Änderung dürfte es dabei bis zum Auslaufen der Experimentierphase bleiben. Mit anderen Worten: Die im Jahr 2011 für eine Experimentierphase von sieben Jahren angestoßene Liberalisierung des Anbietens von Sportwetten würde völlig ins Leere laufen.

Die neue, zweite Änderung des Glückspielstaatsvertrags hebt nun die bisher vorgesehene Kontingentierung auf 20 Konzessionen für eine bis zum 30. Juni 2021 dauernde Experimentierphase auf. Ein Auswahlverfahren ist nicht mehr erforderlich. Eine Übergangsregelung erlaubt zudem allen 35 Bewerbern des vorläufigen Konzessionsverfahrens ab dem 1. Januar 2018 vorläufig die Veranstaltung von Sportwetten. Damit können wir als AfD-Fraktion leben.

Das automatische Auslaufen der vorläufigen Erlaubnis nach bereits einem Jahr sehen wir jedoch eher kritisch, denn es ist fraglich, ob binnen eines Jahres das Konzessionsverfahren wirklich abgeschlossen werden kann. Auch erscheint uns die von den Anbietern für die vorläufige Erlaubnis zu erbringende Sicherheitsleistung in Höhe von 2,5 Millionen Euro äußerst hoch gegriffen. Wir fragen uns, womit das gerechtfertigt sein soll.

Die Alternative zu diesem Vertrag bestünde in der Rückkehr zum staatlichen Sportwettenmonopol ab 1. Juli 2019. Bis dahin wären dann keinerlei Erfahrungen mit der Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter gesammelt worden. Dies erscheint uns nicht sachgerecht. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zustimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Lippmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regulierung des Glücksspiels gehört wohl zu den komplexeren Regelungsgefügen, für die die Länder zuständig sind. Wenn man sich als Staat nämlich nicht entscheiden kann, ob man Menschen vor Glücksspiel bewahren will, weil die Folgen einer Sucht schwerwiegend sind, wenn man auf der anderen Seite aber auf keinen Fall auf Einnahmen aus dem Glücksspiel verzichten will, dann trifft jede rechtliche Regelung immer nur die Mitte, mit anderen Worten: Sie ist in der Regel weder Fisch noch Fleisch.

Der Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2010 im Fokus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht, ist

dafür das beste Beispiel. Bis 2012 war Glücksspiel in Spielhallen und Spielbanken erlaubt, Sportwetten und Onlinespiele außerhalb staatlicher Anbieter waren indes verboten. Der EuGH hat bereits 2010 klargestellt, dass es einem Staat durchaus gestattet ist, das Glücksspiel zu beschränken. Er muss aufgrund des Kohärenzgebots jedoch vergleichbare Beschränkungen für einzelne Glücksspielbereiche, beispielsweise Lotterien, Spielhallen und Sportwetten, schaffen. Er kann sich also nicht einen Bereich heraussuchen und regeln, einen anderen aber ungeregelt lassen. Er muss dabei auch auf die konkreten Gefahren der Glücksspielsucht in den einzelnen Bereichen achten.

Die Politik hat auf die Rechtsprechung des EuGH reagiert und 2012 einen Kompromiss geschlossen, der die Janusköpfigkeit der gesamten Glücksspielpolitik in Deutschland rechtlich abbildet. Innerhalb einer Experimentierzeit von sieben Jahren dürfen 20 Sportwettenanbieter Konzessionen erwerben und Sportwetten anbieten; danach wollte man weitersehen.

Das Vergabeverfahren lief bekanntermaßen an. Es gab Konkurrenz. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im einstweiligen Rechtsschutz, also nach einer summarischen Prüfung, festgestellt, dass die Konzessionierung, insbesondere die Entscheidungsbefugnis des sogenannten Glücksspielkollegiums, wohl rechtswidrig sei.

Aus der Anhörung ging allerdings hervor, dass beispielsweise Herr Dr. Pagenkopf, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, durchaus seine Zweifel an der Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat; das haben auch andere. Er hat unter anderem die zwingenden Gründe, die der hier vorliegende Gesetzentwurf für eine Änderung des Staatsvertrags anführt, grundsätzlich infrage gestellt. Ob es also tatsächlich einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags bedarf, kann daher auch von unserer Seite nur schwer beurteilt werden.

Klar ist aber, dass die Ratifizierung nun mit hoher Wahrscheinlichkeit am Landtag von Schleswig-Holstein scheitern wird. Damit ist dann wohl auch die Frage, ob das Hohe Haus hier und heute zustimmt, irrelevant. Die Karten dürften neu gemischt werden.

Fest steht nach der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags durch das Land Hessen zudem, dass er Teile seiner Ziele – Spielerschutz, Jugendschutz und Suchtprävention – verfehlt hat. Der unregulierte Markt wächst stetig weiter. Nach dieser Analyse hätte ich mir gewünscht, dass sich die Länder dieses Problems endlich einmal grundsätzlicher annehmen und nicht nur Einzelkosmetik wie eine Deregulierung von Sportwetten vornehmen. Das ist auch der Grund dafür, dass sich meine Fraktion am Ende enthalten wird. Die Gelegenheit scheint auch vor dem Hintergrund der Entscheidung in Schleswig-Holstein eigentlich günstig.

Ich für meine Person bin für das Argument der Regulierung durch Liberalisierung durchaus offen, da wir es momentan mit einer Regelung zu tun haben, die die Grau- und Schwarzmärkte weitgehend so belässt, wie sie sind.

Wichtig ist meiner Fraktion vor allem aber eine rechtssichere Regelung. Auch das sehen wir – da kann ich an Herrn Kollegen Stange anknüpfen – mit dem momentanen Staatsvertrag eben nicht gegeben.

Zum Schluss möchte ich nochmals eine Forderung an den Ministerpräsidenten und an alle Minister richten. Informieren Sie bitte zukünftig den Landtag – es ist Ihnen unbenommen, das zu tun – frühzeitig über Verhandlungen zu Staatsverträgen. Es ist das Mindeste, dass der Landtag von den Themen, die die Staatsregierung verhandelt, Kenntnis hat und damit zumindest versuchen kann, Einfluss zu nehmen. Das zumindest ist auch der Grundgedanke unserer Verfassung.

Gerade bei diesem Staatsvertrag laufen nun schon die Verhandlungen für die nächste Runde und weitere Änderungen. Es ist an der Zeit, dass Sie, Herr Innenminister, das Parlament informieren, was im Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag dann mutmaßlich zu erwarten ist, bevor Sie dies hier vorlegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN – Enrico Stange, DIE LINKE: Wurde der auch nicht ratifiziert?)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzestext haben sich die Bundesländer eigentlich auf einen gemeinsamen Weg verständigt.

(Widerspruch bei den LINKEN)

Man kann sagen, es wurde eine praktikable Lösung gefunden. Es geht eigentlich nur um einige punktuelle Änderungen, die hier schon angesprochen wurden, konkret um zwei Punkte: die Aufhebung der bisher vorgesehenen zahlenmäßigen Begrenzung der Sportwettenkommissionen und darum, in einer Übergangszeit 35 Bewerbern des laufenden Konzessionsverfahrens die Möglichkeit zum Angebot von Sportwetten zu geben.

Meine Damen und Herren! Sie alle wissen, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag seit dem 1. Juli 2012 im Rahmen einer Experimentierphase eigentlich die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vorsieht. Wie hier vorgetragen worden ist, hat die Entscheidung hessischer Gerichte, diese Konzessionen nicht zu erteilen, zu jener Blockade geführt, die die genannten punktuellen Änderungen notwendig macht.

Die Regierungschefs der Länder haben sich in der Folge dieser Blockadesituation schnell geeinigt. Unsere Position war von Anfang an klar: Wir halten am abgestimmten Verfahren fest. Wir unterstützen deutschlandweite Regelungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Jugend. Wir wollen keinen Unterbietungswettbewerb in

Sachen Glücksspielregulierung. Was wir wollen, ist eine Ratifizierung in allen 16 Bundesländern.

Bevor ich dazu komme, noch ein Wort zur Verfassungsmäßigkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis der Verständigung aller Länder im Frühjahr 2017. Mit der heutigen Einbringung in den Landtag machen wir im Freistaat Sachsen unsere Hausaufgaben, und das sehr wohl in verfassungsgemäßer Art und Weise. Denn entgegen den Entscheidungen aus Hessen, die im Eilverfahren ergangen sind, hat unter anderem der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. September 2015 die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielkollegiums bestätigt. Herr Lippmann hat ja schon den Sachverständigen Herrn Dr. Pagenkopf zitiert, der das hier bei der Anhörung im Landtag ebenso vorgetragen hat.

Nun, meine Damen und Herren und lieber Herr Stange, noch ein Wort zur Causa Schleswig-Holstein. Richtig ist, dass im dortigen Koalitionsvertrag steht, dass der Landtag den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht ratifizieren möchte. Richtig ist ebenso das, was Sie vorgetragen haben. Es ging um die aktuelle Entwicklung im Landtag von Schleswig-Holstein. Das geschah, obwohl er noch im April 2017 durch die Kieler Seite unterschrieben wurde. Das war aber bekanntlich vor jenem Regierungswechsel.

Deshalb ist anzumerken – ich hatte im Innenausschuss bereits darauf hingewiesen –, dass die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder am 14. und 15. September 2017 gegenüber Schleswig-Holstein auf eine Fortführung des laufenden Ratifizierungsverfahrens bestanden haben. Jetzt kommt der Punkt. Wir und auch die übrigen Länder werden das Ratifizierungsverfahren weiter fortführen. Deshalb befinden wir uns mit Kolleginnen und Kollegen von Schleswig-Holstein im kontinuierlichen Austausch und Abstimmungsprozess. Fest steht für uns Folgendes: Wir halten an dem Kurs fest. Wir gehen davon aus, dass es hierzu noch zeitnah eine Lösung geben wird. Der Ball liegt aus unserer Sicht nun erst einmal beim Land Schleswig-Holstein.