Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Stange! Es überrascht mich jetzt, dass Sie mit Inbrunst die Enthaltung Ihrer Fraktion bei diesem Gesetzentwurf ankündigen. Ich finde, ich habe keine Kritik vernommen. Wenn Sie mehr regeln wollen, dann müssen Sie einen Vorschlag machen. Verzeihen Sie, wenn ich ein bisschen hemdsärmelig meine Überraschung kundtue. Aber gut, es ist natürlich die legitime Entscheidung Ihrer Fraktion.
Im Gesetzentwurf – das haben wir jetzt schon gehört – geht es um technische Fragen im Rahmen der Sächsischen Bauordnung. Nur kurz zusammengefasst: Es geht um Erleichterungen für die Zulassung von Bauprodukten, die Möglichkeit, technische Dokumentationen bei Bauwerken genauer zu regeln, und eine Zusammenfassung der Anforderungen verschiedener technischer Baubestimmungen. Grundlage – auch das haben wir schon gehört – ist eine Änderung der Musterbauordnung durch die Bauministerkonferenz. Diese wiederum war notwendig geworden durch das bereits zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf die Bauproduktverordnung.
Es wurden Mängel in Deutschland festgestellt, die mit diesem Gesetzentwurf nun auch in Sachsen behoben werden. Wir haben eine sehr effiziente schriftliche Anhörung im Innenausschuss durchgeführt. Alle angeschriebenen Sachverständigen gaben positive Voten zu dem Gesetzentwurf ab. Es gab auch Verbesserungsvorschläge. Mit zweien haben wir uns intensiver befasst.
Der erste ist ein Verbesserungsvorschlag des Sächsischen Landkreistages. Dazu hat Kollege Fritzsche bereits zum Änderungsantrag ausgeführt. Darauf komme ich dann noch einmal zurück.
Der zweite Vorschlag kam von der Ingenieurkammer Sachsen, die vorschlug, eine Liste im Bauwesen tätiger Ingenieurinnen und Ingenieure in Sachsen einzuführen und das an das Berufsausübungsrecht hier im Land zu koppeln. Wir haben uns nicht erst hier, sondern auch bei anderen Gesetzgebungsvorhaben sehr intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt, finden auch grundsätzlich das Anliegen der Kammer nachvollziehbar und in sich schlüssig. Im Ergebnis befinden wir aber den Gesetzentwurf nicht für geeignet, um dieses Anliegen umzusetzen, weil es eben auch Risiken gibt. Es wäre zunächst ein Alleingang Sachsens, der hier umgesetzt würde. Der hätte – ähnlich wie bei der Frage der MINT-Klausel im Ingenieurgesetz – zu Konflikten bei der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Berufsausübungstiteln zwischen den Bundesländern geführt. Das hätte zu Nachteilen für sächsische Ingenieurinnen und Ingenieure führen können. Das wollten wir nicht.
Es wäre notwendig, darüber nachzudenken, wie die Bundesländer zu einer einheitlichen Linie im Umgang mit diesem Vorschlag der Kammer kommen können. Darüber muss in der Bauministerkonferenz gesprochen werden. Ich gehe davon aus, dass Herr Staatsminister Ulbig dazu etwas sagen wird.
Der Änderungsantrag der Koalition, der im Innenausschuss beschlossen wurde, enthält einerseits die Hinweise des Juristischen Dienstes, andererseits den konkreten Vorschlag des Sächsischen Landkreistages, die Zuständigkeit bei dem eher selteneren Thema zu ändern, dass bei der Zulassung bestimmter Bauprodukte im Einzelfall bei der Denkmalsanierung eben nicht mehr die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig sein soll, sondern nur noch die Oberste Bauaufsichtsbehörde, also die Landesstelle für Bautechnik. Der Hintergrund erschließt sich mir vollständig. Ich fand glaubhaft, was mir seitens der Staatsregierung vorgetragen wurde. Dass bei den zugegebenermaßen seltenen Fällen ausnahmslos die untere Bauaufsichtsbehörde mangels Expertise vor Ort die oberste Bauaufsichtsbehörde angerufen und beteiligt hat, ist der Hauptgrund dafür, dass wir generell die Zuständigkeit dahin verlagern. Es hat Praktikabilitätsgründe. Den Bauaufsichten vor Ort fehlen die Fachleute dafür. Wir machen damit eine Verfahrensbeschleunigung für die Genehmigungsverfahren bei Denkmalsanierungen in diesen Fällen.
Deshalb wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf in der durch den Innenausschuss geänderten Fassung zustimmen.
Es gibt keinen Redebedarf bei der AfD-Fraktion. Ist das so geblieben? – Dann die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Günther, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Wir haben schon gehört, dass er ein Jahr überfällig ist. Es geht um die Harmonisierung von Bestimmungen. Es geht um die Umsetzung von EU-Recht. Es wird einfacher für die Leute.
Um es noch einmal kurz zu erläutern: Die CE-Kennzeichnung ist kein Zertifikat oder Ähnliches. Es bedeutet nur, dass derjenige, der Produkte in Umlauf bringt, also der Hersteller, sich darum gekümmert hat, dass er sich an alle EU-Richtlinien hält. Das teilt er dem Käufer des Produktes dadurch mit. Bisher war es in Deutschland so, dass man extra die Ü-Angaben aufbringen musste, um zu zeigen, dass es noch deutsche Vorschriften gibt.
Das Einzige, worüber man jetzt nachdenken könnte, wenn man diese Ü-Angaben abschafft, wäre, ob die CE-Kennzeichnung ausreicht oder ob wir jetzt vielleicht unter Standards kommen, die wir in Deutschland haben. Das hat bisher noch keiner behauptet. Es wird gesagt, dass es dadurch einfacher wird. Offenbar werden wir dadurch keine geringeren Verbraucherrechte haben. Das ist also völlig unstrittig und in Ordnung.
Wir mussten das umsetzen. Es war überfällig. Der einzige Punkt, warum wir dem jetzt nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden, sind tatsächlich die Fälle der Baudenkmale. Bei den Baustoffen, die jetzt dort zum Einsatz kommen, entscheidet nicht mehr ganz normal die untere Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren. Das soll jetzt durch das Ministerium erfolgen. Es war uns nicht plausibel erklärbar, warum das so dringend erforderlich ist und ob es wirklich immer zu einem Vorteil führt. Ich kenne andere Fälle aus der Vergangenheit. Da wollte man im Denkmalbereich mit bestimmten Baustoffen arbeiten und manchmal ganz harmlose Sachen machen. Man wollte eine Wand mit Lehm und Schilf dämmen. Da kam jemand und sagte: Wir kennen da kein Zertifikat und wissen nicht, ob man das einsetzen darf. Da konnte man nicht entscheiden.
Es ist eine grüne Grundüberzeugung, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip am besten immer unten und vor Ort entschieden wird, und zwar mit größtem Entscheidungsspielraum, bevor man Dinge nach oben gibt.
Wenn es tatsächlich den Bedarf gibt, landeseinheitlich vorzugehen, hat die Regierung sicher Möglichkeiten, über
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die an dem vorliegenden Entwurf mitgearbeitet haben. Ich denke, das Ergebnis zeigt, dass der Entwurf die Zustimmung verdient hat. Er ist bundesweit abgestimmt. Mit dem, was wir da vorlegen, wird geltendes EU-Recht umgesetzt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden – die Sachverständigen sowohl von SSG und Landkreistag als auch der Vorsitzende der Fachkommission, Herr Krauß aus Bayern, haben es bestätigt –, dass die Anpassungen richtig, zwingend und unausweichlich sind.
Worum es konkret geht, ist im Wesentlichen vorgetragen worden. Erstens ist die CE-Kennzeichnung jetzt einheitlich auch in Sachsen zu führen, das Ü-Kennzeichen fällt weg. Zweitens werden bundeseinheitlich die produktbezogenen Sicherheitsanforderungen durch bauwerksbezogene Anforderungen ersetzt. Drittens werden die in der Diskussion angesprochenen Bauregellisten und die Liste der technischen Baubestimmungen nun zusammengefasst.
Viertens – Herr Günther, das möchte ich aufgrund Ihres Vortrages und Ihrer Bedenken gern im Plenum noch einmal ansprechen – geht es um die Zuständigkeiten für sämtliche bauvorhabenbezogenen Bauartengenehmigungen und -zustimmungen im Einzelfall.
Warum machen wir das? Nicht, weil wir – wie Sie es angesprochen haben – bei Denkmalen an der einen oder anderen Stelle Probleme erzeugen wollen, sondern weil im Rahmen der Anhörung von denen, die die unteren Bauaufsichtsbehörden vertreten, nämlich von den Spitzenverbänden, der Antrag gekommen ist, diese Praxis zu verändern und die oberste Bauaufsichtsbehörde entsprechend zuständig zu machen, weil die Praxis bisher so gewesen ist, wie es Herr Pallas schon angesprochen hat, dass eben die unteren Bauaufsichtsbehörden in aller Regel mangels eigener Kompetenz doch die oberste Bauaufsichtsbehörde gefragt hatten.
Vor dem Hintergrund ist gesagt worden: Dann lasst es doch bei uns im Freistaat Sachsen gleich an einer Stelle regeln und dort entscheiden, wo die Experten sitzen. Deswegen ist dieser Vorschlag aufgegriffen und zum Bestandteil dieses Gesetzentwurfes gemacht worden.
Ein Wort noch zu Herrn Pallas‘ Anmerkung zur Bitte der Ingenieurkammer: Ich habe tatsächlich diesen Gedanken aufgegriffen, anders, als es die Ingenieurkammer wollte. Wir haben es hier nicht eingebracht – das haben Sie vorgetragen –, sondern ich habe die Bauministerkonferenz bzw. meinen Kollegen Webel angeschrieben und ihn gebeten zu überlegen, wie die Prüfingenieure vielleicht besonders betrachtet werden können. Das muss bundeseinheitlich passieren. Vor dem Hintergrund wollen wir uns auf der Bauministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigen. Ich hoffe, dass wir eine entsprechende bundesweite Lösung hinbekommen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir die angesprochene Musterbauordnung eins zu eins in Landesrecht um, und zwar unter Beibehaltung unseres hohen Sicherheitsniveaus, aber gleichsam vor dem Hintergrund der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/10739 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde die drei Punkte – Überschrift, Artikel 1, Artikel 2 – zusammenfassen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit angenommen.
Ich bitte um die Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien liegt Ihnen in der Drucksache 6/10699 vor. Hierzu gibt es eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen LINKE, SPD, AfD, GRÜNE. Ich erteile Frau Abg. Fiedler von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsens Hochschulen sind gut aufgestellt. Die finanzielle Ausstattung wurde auf insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro für 2017 und 2018 deutlich erhöht. Weiterhin ist der geplante Stellenabbau gestoppt, und mit dem Hochschulentwicklungsplan 2025 erhalten die Hochschulen Planungssicherheit, Berechenbarkeit und Gestaltungsspielraum bundesweit einmalig über acht Jahre lang.
Neben den deutlich verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen ist das Hochschulfreiheitsgesetz ein weiterer Eckpfeiler für die gute Entwicklung unserer sächsischen Hochschullandschaft in den letzten Jahren. Das wurde in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesvorschlag nochmals deutlich. Deshalb ist eine Neugestaltung nicht im Interesse unseres Wissenschaftssystems. Aber die Entwicklung ist dynamisch, und im Wettbewerb um die besten Köpfe zwischen den Einrichtungen wird hart gerungen. Damit Sachsen mit dieser Dynamik Schritt halten kann und unsere Hochschulen im weltweiten Wettbewerb bestehen können, hat das Wissenschaftsministerium vorliegenden Gesetzesvorschlag unterbreitet, und er findet so auch unsere Zustimmung.
So wollen wir in Sachsen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme der Hochschulen am vom Bund finanzierten Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – kurz: Tenure-Track – schaffen. TenureTrack ist ein international etabliertes Verfahren und bedeutet die Chance, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Langzeitprofessur zu erhalten. Das BundLänder-Programm Tenure-Track eröffnet jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit der Förderung von bis zu sechs Jahren, wobei im Fall der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen zweimal ein Jahr Verlängerung gegeben werden kann. Bedingung für die Langzeitprofessur sind hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Nach Auslaufen der Förderung durch den Bund 2032 ist es an den Ländern, diese zusätzlich eingerichteten Professuren dauerhaft zu finanzieren.
Insgesamt 1 000 Stellen wird das Bundesprogramm so neu besetzen. Mehr als 50 Stellen davon stehen den sächsischen Hochschulen zur Verfügung. Die ersten 26 Stellen für den Freistaat wurden letzte Woche durch die gemeinsame Wissenschaftskonferenz der Länder genehmigt; 18 für die TU Dresden, acht für die TU Freiberg. Mit dem Gesetzentwurf eröffnen wir die Möglichkeit, die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für diese Plätze zu gewinnen und diese mit einer W2Professur auch entsprechend zu vergüten.