ja –, weil sich folgerichtig die Frage stellt: Warum ist etwas strafbar, für das ich straffrei öffentlich werben darf?
Drittens. Jeder Mensch ab einem gewissen Alter muss in Deutschland vorausschauend handeln und im Zweifel die Konsequenzen seines Handelns tragen. Auch Sex hat Konsequenzen.
§ 219 legt aus diesem Grund eindeutig fest, dass der Frau bewusst sein muss, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat.
Die Bestrebungen zur Legitimierung und Legalisierung von Abtreibung relativieren nicht nur dieses Grundrecht auf Leben aller Menschen,
sondern sind letztlich auch eine Entmündigung unserer jungen Sachsen, potenzieller Mütter und Väter, von der Pflicht, in ihrem Leben verantwortungsbewusst und vorausschauend handeln zu müssen.
Hatte man früher in Deutschland noch eher zurückhaltend mit dem Spruch: „Mein Bauch gehört mir“, geworben, so gehen die Linken in Österreich heute schon viel ehrlicher mit dem Thema um:
(Susanne Schaper, DIE LINKE: Keine Ahnung! Mir ist nicht nach nur viermal im Jahr! – Heiterkeit bei den LINKEN)
Demnach wäre also alles Gerede von der Solidarität mit den Schwächsten im Zweifel geschlagen von dem Wunsch nach ungestörtem Hedonismus.
Das war Frau Kollegin Wilke für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Meier für die Fraktion GRÜNE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was im Redebeitrag von Frau Wilke, glaube ich, wieder sehr deutlich geworden ist, ist, dass es Ihnen hier weder um den Schutz noch um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen geht.
Ihnen geht es ausschließlich um die Wiederherstellung der traditionellen Geschlechterverhältnisse mit repressiven Mitteln, um jeden Preis.
In einer so schwierigen Situation sollte den Frauen der entsprechende uneingeschränkte Zugang zu Informationen möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollten ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen dürfen.
Nein. – Die aktuelle Rechtslage ist durchaus widersprüchlich. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet die Länder, ausreichend Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sowie die entsprechenden Einrichtungen, ambulant und stationär, laut § 13 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Verfügung zu stellen. Aber die Informationen darüber, wo Frauen Ärzte auffinden, ist laut § 219 a unter Strafe gestellt. Hierdurch werden Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert, wenn sie darüber informieren wollen, dass sie diese legalen Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das sogenannte Argument, dass die Streichung des § 219 a, wie es Frau Kuge auch noch einmal dargestellt hat, eine Werbekampagne zur Folge hätte, führt nicht nur in die Irre, nein, es ist eine wahrheitswidrige Propaganda von sogenannten Lebensschützern.
Sie, Frau Kuge, sollten sehr genau überlegen, ob Sie sich hier mit „Lebensschützern“ gemeinmachen oder ob Sie sich als frauenpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion hier hinter die Frauen stellen und für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen kämpfen wollen. Darüber sollten Sie nachdenken.
Natürlich spreche ich mich für das Leben aus. Wollen Sie mir unterstellen, dass ich nicht für die Frauen zuständig wäre?
Wollen Sie mir jetzt unterstellen, dass ich nicht für die Frauen in Sachsen zuständig wäre, weil ich diese Meinung habe?
Das kann ich Ihnen nicht absprechen. Sie sind die frauenpolitische Sprecherin dieser Fraktion. Ich sehe aber nicht, dass Sie dieser Aufgabe gerecht werden.
Wenn ich mir die Berufsordnung der Ärzteschaft anschaue – um zur Aktuellen Debatte zurückzukommen –, dann ist es heute schon verboten, für diese Dienstleistungen Werbung zu machen. Es geht hier ausschließlich um die sachgerechte Information, um nicht mehr und nicht weniger.
Die befürchteten reißerischen Werbekampagnen für eine sogenannte Embryonentötungsmaschinerie werden nicht eintreten. Sie brauchen sich an dieser Stelle nicht zu empören, weil nämlich die Ärztinnen und Ärzte – Frau Buddeberg hat es angeführt – genau mit diesen Vorwürfen konfrontiert werden, aber eben auch die Kliniken, die Frauen in diesen existenziellen Notlagen einfach zur Seite stehen wollen.
Die „Lebensschützer“ sind nicht nur in Deutschland, sondern natürlich auch im Internet unterwegs. Sie grasen das Internet ab, schauen nach Praxen und nach Ärzten, die über diese legale ärztliche Dienstleistung informieren wollen. Diese werden nicht nur mit Strafanzeigen überhäuft, nein, sie sind auch einer Propaganda ausgesetzt.
Noch einmal: Keine Frau entscheidet leichtfertig, solch einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, der
oftmals auch durchaus belastend sein kann. Deswegen brauchen Frauen einen gesicherten Zugang zu Informationen und sie müssen selbstbestimmt entscheiden können.