Protokoll der Sitzung vom 15.03.2018

Großvieheinheiten pro bewirtschaftetem Hektar nicht überschritten wird. Drittens ist uns das Auswahlverfahren nach dem Punktesystem wichtig. Durch dieses Punktesystem können bestimmte landwirtschaftliche Bereiche, wie die Schaf- und Ziegenhaltung, die Imkerei, der Weinbau und der Ökobetrieb, stärker gewichtet und somit mehr gefördert werden. Damit hat auch das Land noch eine Regulierungsfunktion, also es kann das mehr fördern, was es mehr braucht. Dieses Punktesystem obliegt auch diesem Gutachterausschuss.

Ich denke, unserem Antrag können Sie so auch zustimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Möchte jemand hierzu das Wort ergreifen? – Herr Abg. Heinz, bitte.

Ich hatte das schon in meiner Rede gesagt: Es macht aus rein praktischen Gründen keinen Sinn, jetzt noch einen Antrag zu beschließen, der eine Änderung des EPLR zur Folge hat, die irgendwann in anderthalb Jahren wirksam werden kann, wenn die Förderperiode vorbei ist. Damit können wir uns alles andere sparen, ob das eine berechtigt ist, das andere nicht usw. Der Zug ist mehr oder weniger abgefahren. Man sollte sich, wenn überhaupt, auf Regularien für die neue Förderperiode konzentrieren. Aus diesem Grund lehnen wir das ab.

Das gilt für den Änderungsantrag der LINKEN dann auch. Es mag sicherlich das eine oder andere sinnvoll sein oder man mag sich selbst das auch wünschen, aber aus rein praktischen Gründen ist die Zeitschiene viel zu kurz, als dass es noch praktisch wirksam werden kann. – Danke.

Herr Günther, bitte.

Es hat sich schon angedeutet, dass Änderungsanträge grundsätzlich herzlich willkommen sind. Der von der AfD ist zur Geschlechtergerechtigkeit. Dass Frauen mit genannt werden, daran stoßen Sie sich. Sie werden uns sicher nachsehen, dass wir das so lassen möchten, das heißt, dass wir auch Frauen explizit benennen möchten.

Aber, vor allen Dingen, das hatte ich vorhin – glaube ich – schon deutlich gesagt: Sie behaupten wieder, wir würden nur Biolandwirte fördern wollen. Ich sage Ihnen: ausdrücklich nicht. Das steht weder in unserem Antrag noch in meiner Einbringungsrede. Von daher ist Ihr Antrag einfach Quatsch. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Für DIE LINKE hatte ich bereits angekündigt, dass wir ihn sinnvoll finden. Das werde ich jetzt nicht noch einmal begründen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer der Drucksache 6/12696 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen.

Ich rufe auf zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/12710. Er soll noch eingebracht werden.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Danke, Herr Präsident. Er ist eingebracht.)

Er ist eingebracht. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über die

Drucksache 6/12710. Wer zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit, meine Damen und Herren.

Damit stelle ich nun die Drucksache 6/12638 zur Abstimmung. Wer hier zustimmen möchte, darf das jetzt anzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/12665

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darüber informieren, dass die Fragenstellerin und der Fragesteller die

Fragen schriftlich beantwortet erhalten. Somit brauchen wir diese hier nicht weiter zu besprechen.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Richtlinie Integrative Maßnahmen interjection: (Frage Nr. 1)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen Grünen erhielten Projektträger, die für die laufende Förderperiode Mittel aus der Richtlinie Integrative Maßnahmen beantragt haben, Förderbewilligungen bis zum Jahr 2021?

2. Inwiefern lässt die Richtlinie Integrative Maßnahmen eine Bewilligung von mehr als drei Jahren Dauer zu?

Zu Frage 1.: Aufgrund fehlender Verpflichtungsermächtigungen über das Jahr 2019 hinaus, ist kein Projektantrag nach B. Teil 1 der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“, der für die erste Antragsfrist 2018 bis zum 30. September 2017 bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen ist, über das Jahr 2019 hinaus bewilligt worden.

Allerdings ist gemäß B. Teil 1 V. 9. eine Beantragung sowie Bewilligung für einen Projektzeitraum mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren möglich. Beginnt ein bis zum 30. September 2017 beantragtes, geplantes Projekt nicht am 1. Januar 2018, sondern im Laufe des Jahres 2018, kann der Projektträger einen Antrag bis zum Ende des Vormonats im Jahr 2021 stellen. Laut Richtlinie kann dieser Zeitraum, vorbehaltlich verfügbarer Verpflichtungsermächtigungen, bewilligt werden.

Zu Frage 2.: Gemäß B Teil 1 V. 9. der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ ist eine Bewilligung für einen Projektzeitraum von mehr als drei Jahren nicht möglich.

Durchgeführte umfassende Sicherheitstests, sogenannte Penetrationstests (Pen- test), der sächsischen Verwaltungsnetze (Frage Nr. 2)

Frage Nr. 1: Inwieweit (wann, in welchem Umfang, unter Zugrundelegung welcher Empfehlungen [etwa des BSI] und durch wen) wurden welche sächsischen Verwaltungsnetze in den vergangenen fünf Jahren sogenannten Pentests unterzogen?

Frage Nr. 2: Inwieweit wurden dabei welche Gefahrenpotenziale festgestellt und wann mit konkreten Maßnahmen behoben?

Zu Frage 1: Sächsische Systeme, sowohl die auf der zentralen E-Governmentplattform als auch die bei internen und externen IT-Dienstleistern, werden Penetrationstests in unterschiedlicher Tiefe unterzogen. Seit mehr als fünf Jahren werden anlassbezogen sehr intensive Penetrationstests der Web-Verfahren durchgeführt. Seit 2014 werden weniger komplexe Tests flächendeckend durchgeführt, aktuell zweimal im Monat. Zusätzlich werden die Verfahren der E-Governmentplattform jährlich getestet. Diese Tests finden ebenfalls seit mehr als fünf Jahren statt. Anlassbezogen finden flächendeckende Prüfungen statt, ob akute Sicherheitslücken, zum Beispiel seinerzeit Heartbleed, in sächsischen Systemen zu finden sind.

Basis der Tests sind die Empfehlungen zur Durchführung von Penetrationstests des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, internationale Standards, zum Beispiel OWASP (Open Web Application Security Pro- jekt) und eigene Erkenntnisse.

Die Tests werden durch die jeweiligen Betreiber der Systeme, den BflS-Land oder das SAX.CERT, beauftragt und sowohl von internen Mitarbeitern als auch externen Dienstleistern durchgeführt.

Zu Frage 2: Die Funde sind breit gefächert. Die Korrekturmaßnahmen reichen von informativen Hinweisen bis zu sofortigen Aktionen noch während des Tests. Beispiele für erkannte Gefahren sind veraltete Softwarestände, ungeeignete Verschlüsselungsverfahren und Programmierfehler.

Die Frist zur Korrektur ist von der Schwere und der Art des Fehlers abhängig. Bei besonders kritischen Fehlern ist der BflS Land berechtigt, das Verfahren vom Netz zu nehmen.

Die Ergebnisse der Tests zeigen sowohl ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit als auch ein stetig wachsendes Sicherheitsniveau der sächsischen Systeme.

Meine Damen und Herren! Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen und

Ihnen mitteilen, dass die Tagesordnung der 69. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags abgearbeitet ist.

Das Präsidium hat den Termin für die 70. Sitzung auf Mittwoch, den 25. April 2018 festgelegt.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich kann das sehr gut verstehen, ich möchte auch nach Hause. Aber lassen Sie mich doch wenigstens noch entsprechend für das Protokoll die Ausführungen ordentlich erledigen. Vielen Dank.

Das Präsidium hat den Termin für die 70. Sitzung auf Mittwoch, den 25. April 2018, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu erhalten Sie noch rechtzeitig.

Ich erkläre die 69. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags für geschlossen.

Jetzt dürfen Sie reden, ganz laut sogar. Kommen Sie gut nach Hause, haben Sie einen schönen Feierabend!

(Beifall)