Na sicher, für die Steuerschätzung November haben wir Ihnen die Abschläge gegeben. Das ist eins zu eins übertragen. Wir ändern ja diese Zahlen nicht, sondern wir nehmen immer die aktuellen Zahlen, die wir dabei berücksichtigen. Herr Scheel, vielleicht noch so viel dazu: Wir sind auch gut beraten, das zu tun.
Baden-Württemberg nimmt die Rohzahlen und berücksichtigt keine Sondereffekte der einzelnen Bundesländer. Wir haben bereits x-mal miteinander das Prozedere durchdiskutiert. Ich greife jetzt einmal die demografische Entwicklung heraus. Die Zahlen von Baden-Württemberg basieren auf einer Bevölkerungsentwicklung, die dann etwas anders sind als die, die tatsächlich eintreten. Das berücksichtigen wir auch in unseren Abschlägen.
Das Zweite – ich gehe bewusst darauf ein – sind die Konjunkturabschläge. Wenn Sie sich einmal anschauen, wie das BIP-Wachstum ursprünglich geschätzt war und was tatsächlich eintrat, dann war das Jahr 2014 ein sehr gutes Jahr mit einem erheblich höheren BIP-Wachstum, als es prognostiziert war. Wenn Sie sich aber die beiden Jahre davor ansehen, war das Wachstum deutlich niedriger. Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe, hatten wir 0,1 bzw. 0,4 % BIP-Wachstum. Hätten wir – das stimmt – 0,1 % im Jahr 2013 und 0,4 % im Jahr 2012, das heißt, hätten wir so gerechnet, wie der Bund die Rohzahl an Baden-Württemberg gegeben hat, dann wären die Zahlen ganz anders gewesen.
(Sebastian Scheel, DIE LINKE Wenn Sie noch die Frage beantworten würden, ich habe einfach die Frage gestellt!)
In den Jahren 2015/2016, das steht im Haushaltsentwurf, haben wir 171 Millionen Euro – soweit ich weiß – berücksichtigt. Im Jahr 2016 weiß ich nicht genau, wie viel, vielleicht 232 Millionen Euro. Wie gesagt, dazu müsste ich nachschauen. Die Zahlen haben Sie vorliegen. Es sind also rund 400 Millionen Euro für beide Jahre.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Herr Staatsminister, Sie haben das Thema Restverfahren angesprochen. Vielleicht könnten Sie dem Haus auch erst einmal etwas zu der Größenordnung – mir ist ungefähr bekannt, wie sich die Reste entwickeln – sagen. Wie entstehen denn überhaupt solche Haushaltsreste?
Mich interessiert die Größenordnung. Theoretisch müssten zum Ende des Jahres die Einnahmen- und Ausgaben
reste zu null aufgehen. In der Regel passiert das nicht. Wo werden wir schätzungsweise an Mehrausgabenresten, die übertragen werden, herauskommen? Die drei Komplexe: Größenordnung? Wie entstehen sie? Was schätzen Sie, was 2014 an Ausgabenresten herauskommen wird?
Ich möchte es einmal deutlich sagen: Ausgaben- und Einnahmenreste werden nicht vermeidbar sein. Das liegt ganz einfach am täglichen Leben.
Ich greife einmal ein simples Beispiel heraus: Sie haben im vergangenen Jahr beschlossen, eine ganz bestimmte Schule zu bauen. Für dieses Projekt stellen Sie Geld zur Verfügung. Am Ende des Jahres stellen Sie fest, der Bau hat sich verzögert, aus welchen Gründen auch immer. Ich erinnere nur an die Pressemitteilung der Stadt Chemnitz – ich glaube, sie kam diese Woche heraus –, dass die Hälfte aller Schulbaumaßnahmen in Chemnitz nicht fristgerecht fertig geworden sind. Nicht aufregen, das lohnt sich nicht, das ist normales Geschäft. Das heißt, die Schule ist nicht fertig geworden. Sie wird also in diesem Jahr weitergebaut, und sie wird hoffentlich dieses Jahr fertig werden. Das Geld, das im vergangenen Jahr dafür zur Verfügung gestellt worden ist, kann also nicht abfließen, sondern es wird erst in diesem Jahr in Gänze für diesen Schulhausbau abfließen. Das ist also ein ganz normales Geschäft. Es gibt Tausende Objekte, die wir in Sachsen bearbeiten und finanzieren müssen.
Ihre Frage ist: In welcher Größenordnung wird sich das bewegen? Das ist schwierig abzuschätzen, weil jedes Ressort jetzt erst einmal sammeln muss: Wie sieht es mit den einzelnen Projekten aus? Wie viele Gelder sind dafür noch notwendig? Was muss übertragen werden, damit wir das Ganze vernünftig finanzieren können?
Ich gebe Ihnen einmal ein paar Größenordnungen. Wenn ich mir die Einnahmenreste der vergangenen fünf Jahre anschaue, dann bewegen sich diese auf einem Niveau von knapp 1,2 bis knapp 2,1 Milliarden Euro. So stark schwanken sie allein in den letzten fünf Jahren.
Wenn ich mir die Ausgabenreste einmal anschaue, dann schwanken diese in den vergangenen fünf Jahren zwischen knapp 2,2 Milliarden Euro und etwas mehr als 2,8 Milliarden Euro. Das heißt, wir haben uns diese Zahlen angeschaut. Wir haben uns grob die wichtigsten Projekte angeschaut und sind dann zu der Erkenntnis gekommen: Na ja, es werden sicher 400 Millionen Euro übrig bleiben, die wir dann auch noch sinnvoll investieren können. Es ist also ein Abwägungs- und Abschätzungsprozess. Exakt wissen wir das erst Mitte des Jahres.
Sehr geehrter Herr Minister Unland! Ich habe eine Frage zum Thema Rückzahlung Sachsens im Rahmen des Länderfinanzausgleichs, die uns voraussichtlich im März 2015 ereilen wird.
Können Sie eine Prognose abgeben, in welcher Höhe die Rückzahlung Sachsens im Rahmen des Länderfinanzausgleichs erwartet wird?
Wenn das Jahr 2014 normaler abgelaufen wäre, könnte ich Ihnen jetzt eine bessere Schätzung geben. Aber das Jahr 2014 hatte für uns mehrere positive Überraschungen parat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir kurz vor Jahresabschluss noch einmal über 20 Millionen Euro zusätzliche Steuermehreinnahmen überwiesen bekommen haben.
Damit Sie ein Gefühl dafür entwickeln, was im Länderfinanzausgleich abläuft, gebe ich Ihnen einmal drei, vier Zahlen: Im letzten Jahr mussten wir 114 Millionen Euro zurückzahlen. Für das Jahr 2012 waren es knapp 42 Millionen Euro, die wir zurückzahlen mussten. Für das Jahr 2011 haben wir knapp 33 Millionen Euro bekommen, wir mussten also nichts zurücküberweisen. Für das Jahr 2010 mussten wir 176 Millionen Euro zurückzahlen. Sie sehen, das schwankt ungemein.
Wir hatten allein m Jahr 2014 Abrechnungsbeträge im Länderfinanzausgleich in Höhe von rund 350 Millionen Euro. Jetzt kommen noch die Endabrechnungen. Daran sehen Sie: Das sind größenordnungsmäßig dreistellige Millionenbeträge, die hin- und zurücküberwiesen werden. Wenn zu guter Letzt die Zerlegung der einzelnen Steuerarten klar ist, wenn die Ansprüche der einzelnen Länder klar sind, wenn der Verteilmechanismus klar ist, erst dann wissen wir, wie hoch die Zahlungen sind.
Vielleicht eine Nachfrage vorweg: Bis wann wissen wir das? Erfahrungsgemäß liegen die Zahlen exakt am Ende des I. Quartals vor.
Meine Damen und Herren! Wir gehen in die zweite Runde; jetzt können auch die Fragen der Linksfraktion einbezogen werden. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Finanzminister Unland! Zunächst vielen Dank für Ihre vertiefenden Antworten zu den Abschlüssen. Sie sind in den Ausführungen speziell auf den Sollabschluss eingegangen. Sie haben für Kollegen Pecher das Haushaltsresteverfahren dargestellt. Vielleicht können Sie für die hier Anwesenden noch etwas klarer vertiefen, was insbesondere die Vorteile des Sollabschlusses bei uns im Freistaat sind.
Ja. Die Haushaltsordnungen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Es gibt eine ganze Reihe Bundesländer, die im Grunde genommen beim kassenmäßigen Abschluss stehen bleiben; wir sprechen dann vom sogenannten Istabschluss. Das ist die große Mehrheit aller Bundesländer und das ist auch der Bund. Ganz wenige Bundesländer – um exakt zu sein, sind es vier Bundeslän
Warum ist das klug und warum hilft er uns? Ich möchte das deutlich machen: Wenn Sie einen Istabschluss machen, dann fällt finanztechnisch am Ende des Jahres die Schranke herunter. Wenn Sie ein Projekt haben, welches sich in das nächste Jahr zieht – das Beispiel einer Schule habe ich Ihnen vorhin genannt –, dann müssen Sie im neuen Haushalt sicherstellen, dass die Abfinanzierung dieses Schulprojektes auch im neuen Haushalt stattfindet. Das hängt davon ab – wir sind wieder bei den Abschlägen und den Steuereinnahmen –, ob Sie dann tatsächlich auch diese Steuereinnahmen haben. Das heißt, Sie wissen nicht hundertprozentig, ob ein begonnenes und nicht abfinanziertes Projekt tatsächlich ausfinanziert werden kann.
Der große Vorteil des Verfahrens, welches wir hier in Sachsen haben, ist, dass alle Projekte, die wir begonnen haben, auch abfinanziert werden und somit im Sollabschluss schon berücksichtigt sind. Das heißt, das Geld, das im Jahr 2014 kalkuliert worden und nicht abgeflossen ist, für dieses Projekt aber zugewiesen worden ist, kann auch im Folgejahr durch den Sollabschluss zur Abfinanzierung genutzt werden. Das Projekt ist finanztechnisch gesehen abgesichert.
Ich habe eine Frage zu dem Thema Porzellanmanufaktur. Sehr geehrter Herr Minister Prof. Unland! Sie stellen in Ihren Pressemitteilungen immer wieder die Wahrung, Pflege und Förderung des bedeutsamen Kulturgutes der Staatlichen PorzellanManufaktur Meißen und deren Identität über die Region hinaus – hört man Meißen, denkt man an Meißner Porzellan – in den Vordergrund. Wie können Sie es vor diesem Hintergrund verantworten, dass aus einem derart wichtigen Kulturgut ein Intershop für Nippes für neureiche Kleinbürger gemacht wird?
Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich auf diese Frage nicht eingehe. Das ist eine boshafte Unterstellung.
Ich frage die SPDFraktion: Möchten Sie eine Frage stellen? – Das ist nicht der Fall. Die AfD? – Sie möchten auch nicht. Die Fraktion GRÜNE ? – Frau Schubert, bitte.
Das Ergebnis des Rechnungsabschlusses als Ausgaberest? – Nein. Ich will es anders erläutern: Das Ziel des Rechnungsabschlusses muss sein, dass zu guter Letzt eine Null
dasteht; das heißt, dass der Haushalt rechnungstechnisch ausgeglichen ist. Das würde dann schwierig werden, wenn das Land kein Geld mehr hätte, beispielsweise in der Haushaltsausgleichsrücklage. Wir hätten in der Tat ein Defizit. Das ist Gott sei Dank in Sachsen noch nicht passiert, sodass wir den Abschluss zu guter Letzt immer mit einer Null hinbekommen haben.
Die Frage ist damit beantwortet. Dann beginnt wieder die CDUFraktion. Wird noch eine Frage gewünscht? – Ich frage die Fraktionen, ob noch jemand eine Frage wünscht. – Herr Scheel, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich würde auch gern zur Porzellan-Manufaktur eine Frage stellen.