Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

(André Barth, AfD: Die Frage war, unter welchen Voraussetzungen die Geheimhaltung aufgehoben werden kann!)

Herr Dr. Lippold.

Herr Staatsminister, ich habe in meiner ersten Frage gerade nicht auf die alte Sicherheitsarchitektur abgehoben, die auf der Basis bilanzieller Rückstellungen funktionierte und durch Wirtschaftsprüfer geprüft wird, sondern speziell auf die neue, die in dieser Zulassung entwickelt wurde, die der Freistaat jetzt für notwendig hält und die ganz und gar von Einzahlungen aus dem operativen Cashflow abhängig ist. So steht es in der Genehmigung. Da gibt es keine völlige Unklarheit zur Ertragsprognose im LEAGBraunkohlengeschäft; denn der langjährige Betreiber Vattenfall hatte sicher die validesten Daten und Prognosen verfügbar. Der Vattenfall-CEO hat kundgetan, dass ein Ausstieg aus dem Geschäft trotz Milliardenverlusten immer noch billiger wäre als ein Weiterbetrieb.

Nun kann man in der Politik eine Menge sagen. Aber wenn man harte Verkaufsverhandlungen führt, in denen es um Milliarden geht, die Daten im Datenraum offen liegen und am Schluss herauskommt, dass geschenkt noch zu teuer ist und man noch 1,7 Milliarden Euro für die Sicherheiten obendrauf tun muss, dann wird er irgendwo die Wahrheit gesagt haben.

Deshalb die Frage noch einmal fokussiert: Welche deutlichen Verbesserungen in den prognostizierten geschäftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Braunkohle sind aus Ihrer Sicht seit 2016 eingetreten, sodass das Oberbergamt nun statt von einem schlechten Geschäft von einem hochprofitablen Braunkohlegeschäft ausgeht, das notwendig ist, um diese Einzahlungen sicherzustellen?

Zum einen gibt es durchaus einen Bezug zu meiner ersten Antwort. Die zusätzliche Überprüfung der Wirtschaftsprüfer hatte zur Aufgabe, erst einmal zu klären, ob die angenommene Basis eine wirtschaftlich tragfähige ist. Punkt 1.

Punkt 2: Als der Verkauf von Vattenfall stattgefunden hatte, wurde angenommen, dass man mit der Braunkohle

sparte – das haben wir gehört – im Jahr 2021/2022 wieder Geld verdienen kann. Wenn Sie sich den aktuellen Strommarkt anschauen, sehen Sie, dass die damalige Prognose nicht stimmte. Das nur als Antwort zu dem, dass sich die Situation ganz konkret verändert hat. Die entscheidende Frage ist: Wie stabil sind die Verhältnisse, damit auch weiterhin in eine Energiewirtschaft investiert wird, um die ambitionierten Energieziele der Bundesregierung zu erreichen? Auch im Rahmen der Energieziele der Bundesregierung, die einen Ausbau der erneuerbaren Energien bis zu 65 % vorsehen, ist der Anteil fossiler Träger nach wie vor gesetzt.

Wir sehen dort einen erheblichen Investitionsbedarf. Das konnte man heute früh bei dem Parlamentarischen Frühstück trefflich diskutieren. Es wurden uns noch einmal Zahlen präsentiert, die man immer kritisch diskutieren kann – gar keine Frage. Aber man kann davor auch nicht die Augen verschließen. Das heißt, wir haben als Industrieland weiterhin ein Interesse daran, eine Energiesicherheit und Versorgungssicherheit in der Balance zwischen sozialer, ökologischer und ökonomischer Verantwortung hinzubekommen. Von daher halten wir nach wie vor das Geschäftsmodell von MIBRAG und LEAG für zukunftsfähig.

Die CDU-Fraktion, Herr Hippold.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss doch noch einmal ganz kurz nachfragen, und zwar zum zweiten Teil meiner Frage, die verkehrsregulierenden Maßnahmen für den Lkw-Verkehr, um die Zustände, wie sie in den letzten Tagen waren, vielleicht zu verbessern. Werden regulierende verkehrslenkende Maßnahmen für den Lkw-Verkehr für den Zeitraum der Baustelle vorgenommen bzw. angepasst, sodass gegebenenfalls die Zustände, die vorhanden waren, zurückgehen?

Wir haben bereits bestimmte Anpassungsmaßnahmen vorgenommen, wenn ich an das Überholverbot denke, an die Geschwindigkeitsreduzierung, an den verstärkten Einsatz verkehrsleitender Maßnahmen. Das muss natürlich kontrolliert werden, gar keine Frage. Ich kann gern noch einmal nachfragen, ob es jetzt eine Konkretisierung aufgrund der aktuellen Situation gegeben hat. Das kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht beantworten. Aber ich verweise darauf, dass die Maßnahmen wie Überholverbot, Temporeduzierung und Lichtsignalleitung aufgrund der besonderen Situation im Ballungsraum Dresden erfolgt sind.

DIE LINKE, Frau Dr. Pinka.

Meine Frage: Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung werden unterschiedliche Formen von Sicherheitsleistungen im Rahmen der Hauptbetriebszulassungen abverlangt? So wird bei der MIBRAG zum Beispiel zusätzlich zur

Gründung einer Zweckgesellschaft die Patronatserklärung für Schleenhain abverlangt, bei der LEAG für Nochten noch die Gründung einer Zweckgesellschaft. Bei Reichwalde wird weder eine Vorsorgevereinbarung abverlangt noch die Sicherheitsleistung beauflagt. Warum ist das so?

Beim letzten Fall können Sie sicher sein, dass wir im Gespräch sind.

Der Grund liegt einfach darin, dass die Vereinbarungen mit den jeweiligen Betreibern für den jeweiligen Tagebau geschlossen werden. Es gibt keine allgemeine Vereinbarung, sondern immer konkrete Vereinbarungen für den jeweiligen Betriebsplan und den jeweiligen Tagebau. Weiterhin sind das länderübergreifende Maßnahmen. Die Bundesländer agieren in der Historie und auch in den Rahmenbedingungen zum Teil unterschiedlich. Deshalb gibt es unterschiedliche Anforderungen.

Außerdem haben wir es bei der LEAG mit einem neuen Unternehmen zu tun. Wir haben gerade gehört, unter welchen Rahmenbedingungen der Übergang von Vattenfall auf die LEAG gelaufen ist. Das ist anders zu berücksichtigen als ein Unternehmen, das bereits seit mehreren Jahren hier tätig ist und bei dem wir auf andere Erfahrungswerte setzen können und somit andere Rahmenbedingungen haben.

Es ist sinnvoll, ganz konkret auf den jeweiligen Tagebau und das jeweilige Unternehmen einzugehen. In dem einen Fall stimmen wir uns, weil der Tagebau in der Lausitz liegt, mit Brandenburg ab. In dem anderen Fall geht es um Sachsen-Anhalt und einen kleinen Teil von Thüringen. Da gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Die SPD noch einmal. Herr Vieweg, bitte.

Herr Minister, ich würde auch gern bei der Frage der Sicherheitsleistungen bleiben. Kollege Lippold hat vorhin die Frage zum Sondervermögen gestellt.

Wenn wir jetzt die Nebenbestimmungen in unseren Hauptbetriebsplänen ziehen, dann könnte man natürlich gerade bei Nochten und Schleenhain sagen, dass unsere Braunkohleunternehmen jetzt vor besondere Herausforderungen gestellt werden.

Wenn ich ins Rheinland schaue, dann wird das nach meiner Kenntnis bei RWE anders gehandhabt. Dort wird man also nicht vor diesen Herausforderungen stehen, was das Thema Sondervermögen anbelangt.

Meine Frage: Warum ist es aus Ihrer Sicht notwendig, diesen sächsischen Weg zu gehen, auf Sondervermögen zu setzen? Was hat Sie am Ende zu dieser Entscheidung veranlasst?

Da Sie auf NRW hingewiesen haben, könnte ich nahtlos an das anschließen, was wir gerade mit Frau Dr. Pinka besprochen haben. Sie haben schlichtweg

unterschiedliche Voraussetzungen, nicht nur in den jeweiligen Revieren, sondern auch in den jeweiligen Ländern. Sie müssen schauen: Wie gehen die nordrheinwestfälischen Behörden mit ihrem Entscheidungs- und Ermessensspielraum um? Das liegt durchaus in der Kompetenz und Hoheit der Bundesländer.

In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass RWE einen Gewinnabführungs- und Haftungsvertrag mit ihren Töchtern hat. Die Muttergesellschaft ist in ihrem Geschäftsmodell viel breiter aufgestellt. Wegen des schmaleren Geschäftsmodells Kohle gibt es ein anderes Sicherheitsbedürfnis und eine andere Absicherungslogik, die dahinter liegt. Deshalb hat man sich in Nordrhein-Westfalen aufgrund der besonderen Situation dort und der Konstruktion von RWE für einen anderen Weg entschieden.

Wir haben uns in Sachsen für diese Art von Sicherheitsarchitektur entschieden. Wenn wir jetzt am Anfang die Liquidität entziehen, dann wäre die Gefahr mehr als groß gewesen, dass das Geschäft sofort unwirtschaftlich geworden wäre. Das kann ich politisch nicht verantworten.

Die AfD, Frau Grimm.

Danke. Wenn es die Zeit erlaubt, würde ich noch die Frage stellen, in welcher Höhe und in welcher Form im Freistaat Sachsen in den letzten zehn Jahren Sicherheitsleistungen für Windkraftanlagen oder das sogenannte Repowering gefordert wurden.

Die Frage kann ich Ihnen jetzt konkret nicht beantworten. Das würde ich nacharbeiten. Ich weiß nicht, ob es überhaupt so etwas gegeben hat; ich vermute nein.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Wir haben eine Kleine Anfrage dazu gemacht, da kann ich nachschauen!)

Ich habe es im Moment nicht parat, aber ich denke, es ist kein Problem, die Antwort nachzuliefern.

Die Zeit ist abgelaufen. Jeder war mehrmals an der Reihe. Ich bedanke mich bei Herrn Staatsminister für die Beantwortung der Fragen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Ganztagsangebote (GTA) qualitativ weiterentwickeln

Drucksache 6/12061, Prioritätenantrag der Fraktionen CDU und SPD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnt die CDU-Fraktion mit Frau Abg. Firmenich. Danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE, Frau Kersten und die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Firmenich, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir hier im Plenum im Rahmen einer Aktuellen Debatte über Ganztagsangebote gesprochen. Wir haben uns gefreut, dass GTA an sächsischen Schulen so gut angenommen werden, dass man gut und gern von einem Erfolgsmodell reden kann.

Doch bei aller Freude über das Erreichte haben wir damals festgestellt, dass wir uns auf dem guten Ergebnis nicht ausruhen können. Es gibt an einigen Stellen Anlass zum Nachjustieren und Luft nach oben, wenn es darum geht, das Potenziel dieses Instrumentes optimal auszunutzen. Deshalb wollen wir die Ganztagsangebote an unseren Schulen vor allem im Hinblick auf die Qualität weiterentwickeln.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Staatsministers Christian Piwarz)

Mit dem vorliegenden Antrag werfen wir einerseits noch einmal einen Blick auf die aktuelle Situation und zeigen andererseits ganz gezielt auf, wo wir Handlungsbedarf sehen oder noch unerschlossene Potenziale erkennen.

Das Kultusministerium hat sehr ausführlich und tiefgründig zu unserem Antrag Stellung genommen, wofür ich herzlich danke. Die 19-seitige Stellungnahme zuzüglich der Anlagen liegt Ihnen vor. Sie enthält aussagekräftige Informationen und ausführliche Erläuterungen, die eine valide Basis für zukünftige schulpolitische Weichenstellungen darstellen.

Ich möchte mich jetzt auf ein paar wesentliche Punkte beschränken, die nach unserer Auffassung einer Nachsteuerung bedürfen oder bei denen wir uns Gedanken über Rahmenbedingungen machen müssen. Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf den Berichtsteil werfen.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Schulen, die Ganztagsangebote machen, stetig erhöht. Nahezu alle Oberschulen und Gymnasien beteiligen sich am GTA-Programm, 81 % der Grundschulen und 69 % der Förderschulen auch. Das ist ein ganz hervorragendes Ergebnis. Die geringere Quote bei den Grund- und Förderschulen liegt an der Spezifik dieser Schularten und am

Zusammenspiel mit dem Hort. Ich denke, darauf wird meine Kollegin Friedel dann ganz dezidiert eingehen.

Auch die Zahl der Schulen, an denen es einen Schulklub gibt, ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Hatten wir im Schuljahr 2007/2008 noch 67 Schulen mit Schulklub, so sind es zehn Jahre später immerhin schon 185.

Interessant ist, dass der Anteil der Organisationsformen der GTA über die vergangenen Jahre hinweg nahezu konstant geblieben ist. Etwa zwei Drittel der Schulen haben sich für die offene Form der GTA entschieden. Etwas weniger als ein Drittel organisiert den Ganztag teilweise gebunden und weniger als ein Zehntel in voll gebundener Form. Das spricht dafür, dass die höchste Akzeptanz nicht bei der mit einer Ganztagsschule vergleichbaren voll gebundenen Form liegt, sondern dass frei wählbare zusätzliche Angebote deutlich präferiert werden.