Zweitens muss sich der Bund wieder dauerhaft an der Krankenhausfinanzierung beteiligen. Die Digitalisierungsvorhaben und auch das Vorantreiben der sektorenübergreifenden Versorgung sind schließlich Maßnahmen, die auf Bundesebene beschlossen worden sind.
Nur so kann die Gesundheitsversorgung der sächsischen Bevölkerung auch in Zukunft in hoher Qualität und wohnortnah gesichert werden. Mit unserem Antrag wollen wir hierfür die Weichen stellen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Wendt, das ging relativ schnell bei Ihnen. Aber es ist auch relativ schnell abgehandelt, denn Sie wollen mehr Geld für die Krankenhäuser. Wenn man mit dem Grundsatz „je mehr, umso besser“ in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten an die Krankenhauspolitik herangegangen wäre, dann hätten wir jetzt viel mehr Krankenhäuser im Freistaat Sachsen, als das notwendig wäre.
Wenn wir von über 100 Krankenhäusern auf jetzt knapp 80 – Sie haben es gesagt: auf 78 – heruntergegangen sind, dann bedeutet das für uns eine komfortable Situation, weil dadurch wichtige Ressourcen eingespart werden.
Dies hat dazu geführt, dass wir in den Neunzigerjahren besonders günstige Kostenstrukturen erhalten haben, was die Krankenkassenbeiträge für unsere Bürger betrifft. Das macht sich bis heute bemerkbar. Es ist also falsch, wenn man von dem Grundsatz „Je mehr, desto besser“ ausgeht. Das verschwendet Ressourcen und führt vor allem dazu, dass unkontrolliert Geld in das System gepumpt wird. Wir verfolgen den Grundsatz, dass wir Akzente setzen, zielgenau Geld einsetzen und die Intention des Haushaltsgesetzgebers davon geleitet wird, um bei der Haushaltsaufstellung darüber zu diskutieren, was uns wichtig ist.
In den letzten Haushaltsverhandlungen haben wir darüber diskutiert, dass uns die Digitalisierung bzw. die IT-Sicherheit besonders wichtig sind. Das ist eine klare Richtung, und es ist viel besser, als beim Thema Finanzierung pauschal nach dem Gießkannensystem vorzugehen.
Um dies zu unterstreichen – ich greife die Zahl gern auf –: Wir haben 120 Millionen Euro im Doppelhaushalt für das Sozialministerium eingestellt – das ist die Regelfinanzierung –, und allein 20 Millionen Euro sind aus dem Zukunftssicherungsfonds im System. Das begrüßt im Übrigen auch die Krankenhausgesellschaft. Es ist eine besondere Leistung, die wir zusätzlich im System haben und für die wir uns auch für die Zukunft ausgesprochen haben.
Die hier angesprochene Pauschalförderung ist bereits gestärkt. Das ist auch richtig so. Die Zuschüsse vom Bund sind natürlich wichtig, aber ich weise am Schluss auch darauf hin: Wir wollen natürlich gern Geld vom Bund, aber wir wollen auch die Steuerungsfunktion im Land behalten. Das heißt, das Land ist auch hierbei zuerst in der Pflicht, deshalb können wir die Aufgabe nicht direkt an den Bund abgeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD demonstriert anschaulich, was dabei herauskommt, wenn man sich mit einem Thema befasst, das man nicht annähernd durchdrungen hat. Sie wollen laut Ihrem Antragstitel die wohnortnahe stationäre Gesundheitsversorgung sichern, aber Sie bringen keinen echten Vorschlag, wie das funktionieren kann. Das ist so typisch für Ihren rechten Populismus:
Schlagworte nennen, aber letztendlich keine Inhalte liefern. Wer denkt, man könne Krankenhäuser absichern, indem man nur kräftig Geld in Investitionen pumpt, hat offenbar nicht verstanden, dass Krankenhäuser hochkomplexe Einrichtungen sind. Sie funktionieren nur, wenn man alle Bereiche mit genügend Geld ausstattet und es letztendlich auch dort ankommt. Das ist mit Ihrem Antrag nicht annähernd gewährleistet. Das Krankenhaus ist nun einmal mehr als ein Bauwerk. Daher ist es geradezu lächerlich, wenn Sie am 27. Mai 2016 unseren Antrag „Krankenhäuser zukunftsfest machen – Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten spürbar verbessern“ mit den Worten ablehnen – ich zitiere –: „Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil dieser Antrag in Teilen zu kurz greift“, und dann hier einen Antrag präsentieren, der noch nicht einmal greifen kann. Das ist Realsatire. Man könnte darüber lachen, wenn das Thema nicht so ernst wäre.
Kommen wir zu Punkt 1. Darin wollen Sie wissen, wie hoch der Investitionsstau bei den sächsischen Krankenhäusern ist. Zwei Minuten Recherche hätten gereicht, um zu erfahren, dass die Krankenhausgesellschaft im Jahr 2016 zum Beispiel von einem Investitionsstau in Höhe von 350 Millionen Euro ausgeht.
Etwas aktuellere Berichte, die die „LVZ“ im November 2017 veröffentlichte, zeigen, dass allein im Uniklinikum Leipzig ein Investitionsstau in Höhe von circa 145 Millionen Euro besteht. Laut Sächsischer Staatsregierung besteht allerdings fast überhaupt kein Investitionsstau. Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen, wobei ich mich hier selbstverständlich eher auf die Zahlen der Krankenhausgesellschaft verlasse.
bekannt; ich habe sie ja auch gerade in meinem Redebeitrag genannt. Es wäre für mich nur einmal interessant gewesen, wie die Staatsregierung darauf antwortet bzw. wie sie diesen Stau beziffert. Deshalb habe ich diese Frage gestellt.
Darauf antworte ich, dass Sie sich auch diese Frage hätten beantworten können. Ich setze einfach mal ein Fragezeichen; denn wir haben bereits in der Debatte zu unserem Antrag mitbekommen, Herr Wendt, dass die Staatsregierung im Moment noch recht wenig Einsicht dafür hat. Aber ich hoffe mit Blick auf den Haushalt, dass sich das ändern wird. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt.
Aber zurück zum Antrag. Zu 2.1 hat Ihnen die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme genug gesagt, und Sie haben mit Ihrer Formulierung wiederholt bewiesen, dass Sie nicht wissen, wovon Sie sprechen. Das stellen Sie unter 3. nochmals unter Beweis. Dort wollen Sie wissen, wie viele Patienten aus anderen Bundesländern in sächsischen Krankenhäusern und wie viele sächsische Patienten aus anderen Bundesländern in fremden bzw. sächsischen Krankenhäusern behandelt werden.
Daraus wollen Sie dann was genau ableiten? Wo ist hier die Relevanz zum Thema Investitionen? Denn bezahlt wird – das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein – nach Diagnosen und nicht nach Wohnort. Ich weiß nicht, ob Ihnen wirklich bekannt ist, dass sich Patienten das Krankenhaus für eine Behandlung aussuchen dürfen, und zwar deutschlandweit, und dass es zwischen den Bundesländern keine Mauern, keine Zäune und keine Grenzen gibt. Aber Ihre Liebe für solche Anlagen dominiert Ihr Denken offenbar auch hier.
In Ihrem Antrag fordern Sie unter II eine auskömmliche Investitionsfinanzierung. Allein für die laufenden Investitionen wären 200 Millionen Euro notwendig. Wenn dann noch ein Investitionsstau von mindestens 350 Millionen Euro abgearbeitet werden soll, sind wir schon bei deutlich mehr. Hier bleiben Sie aber unkonkret und haben keinen Vorschlag zur Höhe und zur Finanzierbarkeit.
Unter Punkt III begehen Sie dann nochmals den gleichen Fehler wie die von Ihnen so oft kritisierten Regierungsparteien: Sie halten an der Pauschalförderung unter weiterer Anwendung des DRG-Systems fest. Dieses System übt jedoch nur unnötig ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser aus, ohne wirklich die medizinische Versorgung zu verbessern. Qualität kann man eben nicht verbessern, indem man schlechte Qualität einfach noch schlechter bezahlt. Ansonsten führt ein solches Vorgehen nur zu weiteren Krankenhausschließungen.
Will man Qualität wirklich verbessern, dann muss man schlicht und ergreifend Geld drauflegen. An diesem Punkt zeigt sich, dass die AfD eben keine Alternative ist. Sie
irren nämlich denselben Fehlurteilen hinterher wie manch andere Partei, die Sie stets und ständig so wortreich kritisieren.
Investitionen allein bringen noch keine gute Versorgung. Keine Frage: Es ist dringend notwendig, Krankenhäuser besser zu finanzieren; denn die KHG-Förderungen für sächsische Krankenhäuser sind im Vergleich von 2015 zu 1991 um 72 % gesunken, während das BIP bundesweit um 92 % gestiegen ist. Die inflationsbereinigten Kosten der Krankenhäuser erhöhten sich um das 2,25-Fache; das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Auch deshalb ist es dringend geboten, hier nachzusteuern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wann immer das Leben die Krankenhäuser braucht, sind sie bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für uns Menschen da. Ich selbst durfte mich erst vor fünf Wochen wieder einmal davon überzeugen und danke allen Krankenhäusern und deren Mitarbeitern, vor allem meinem Krankenhaus in Erlabrunn, dass sie genau das für uns tun.
Die Menschen vertrauen ihren Kliniken. In Sachsen haben wir eine besondere Vielfalt: vom ländlichen Raum bis zur Spitzenmedizin, bis zur Forschung und Lehre. Oft verbinden Menschen mit einem Krankenhaus einschneidende Erlebnisse – positive wie negative. Das medizinische Personal steht ihnen immer zur Seite: Tag und Nacht mit Engagement für die anvertrauten Patientinnen und Patienten. Die Beschäftigten im Krankenhaus sind immer da: ob eine Geburt, ein Notfall oder eine geplante Operation anstehen, auf Palliativstationen oder in der Geriatrie.
Schnell geht es in diesem Zusammenhang ums Geld – verständlich. Schließlich sind es ordentliche Millionenbeträge, die auch wir als Land bereitstellen. Mir kommt aber eines in den politischen Diskussionen über Krankenhäuser immer zu kurz: In allererster Linie geht es um Menschen, um ihre bedarfsgerechte Versorgung mit dem Ziel, dass sie gesund bleiben oder wieder gesund werden können. Es geht darum, dass ein kleiner Junge aus Löbau genauso wie eine 80-jährige Frau aus Eibenstock so behandelt werden, wie sie es benötigen.
Geld ist dabei nicht alles. Zusätzlich haben wir auch noch die Strukturfragen, um die wir uns kümmern müssen und es geht auch darum, dass die nötige Qualität immer
gewährleistet ist und gewährleistet werden kann. Jeder Mensch in Sachsen hat es verdient, dass wir uns im Sächsischen Landtag dafür einsetzen, dass genau dies gewährleistet wird.
Es ist allerdings unumstritten und vollkommen richtig: Wir haben in Sachsen eine sehr gute Krankenhausstruktur. Trotzdem ist nicht alles perfekt. Wenn man vor Ort zuhört und sich mit Ärztinnen und Pflegern oder mit Mitgliedern der Krankenhausgesellschaft unterhält, merkt man