Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Nicht überall können wir gleich und sofort so viel Geld zur Verfügung stellen, wie es erforderlich wäre. Andererseits können unsere Krankenhäuser immer mehr Geld gebrauchen. Die Menschen werden älter und brauchen die Krankenhäuser als Sicherheit für eine gesicherte und bedarfsgerechte Versorgung. Gemeinsam mit dem großen technischen Fortschritt und den Entwicklungen durch die Digitalisierung ergeben sich natürlich Investitionsbedarfe. Schließlich muss ein Krankenhaus auch in der Lage sein, mit der Entwicklung Schritt zu halten.

Nicht ohne Grund haben wir damals in unserem Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir das Krankenhausgesetz modernisieren wollen. Dafür und auch für die aktuelle Krankenhausplanung wurde vom SMS ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wird ein Baustein sein, um alle gemeinsam ein Stück weiter in die Zukunft schauen zu lassen und um zu sehen, wie wir unsere Krankenhäuser auf das, was auf sie zukommt, vorbereiten können: auf das, was sich ändert, und dort, wo Investitionen notwendig sind.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Nun ist es keineswegs so, dass gar nichts passiert: Wir haben mit Landesgeld die weggefallenen Millionen von der GKV ausgeglichen. Das war ein sehr wichtiger Schritt und mit 44 Millionen Euro ein Kraftakt. Seitdem stocken wir auch weiter auf. So haben wir im letzten Haushaltsplan durch langfristige Geldgarantien den Krankenhäusern die Zukunftsplanung erleichtert.

Im Bereich Telemedizin haben wir jetzt einen Einstieg geschafft. Wir sind gerade im Ausbau. Auch hier gibt es Modellprojekte, zum Beispiel im Vogtland. Auch wenn die idealen Lösungen nicht sofort kommen, besteht unsere Aufgabe im Parlament immer noch darin, in die Zukunft zu blicken und Lösungen zu finden. Wie sollen sich Strukturen in Sachsen entwickeln? Auch hierzu gibt es zumindest in den beiden Modellregionen, in der Lausitz und im Erzgebirge, einen Ansatz.

Mit Sicherheit ist es nicht der leichteste Weg, denn langfristige Pläne versprechen – wie wir alle wissen – kurzfristig keine politischen Erfolge. Aber ich betone nochmals: Hier geht es darum, dass der Leipziger, die Freibergerin, der Dorfhainer, die Oybinerin und alle anderen Menschen in Sachsen so gut wie möglich gesund bleiben, gesund werden und bedarfsgerecht versorgt werden können. Wir stehen in der Verantwortung, dass

diese Menschen nicht einfach nur irgendwie versorgt, sondern immer gut versorgt werden. Qualität ist ein wichtiger Baustein in der präventiven Arbeit. Allein auf das Geld den Fokus zu legen, greift tatsächlich zu kurz. Deshalb gehe ich erst einmal davon aus, dass das SMS im Haushaltsplanentwurf ausreichende Mittel für unsere Krankenhäuser einstellt. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen.

Die Debatte, wie wir unsere Krankenhäuser weiterentwickeln, wie wir allen Menschen in Sachsen die bestmögliche Versorgung garantieren, müssen wir noch weiter führen, damit das hohe Niveau der Versorgung im Krankenhaus auch von unseren Folgegenerationen noch genutzt werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Zschocke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist öffentliche Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen im Ernstfall zügig zu erreichen sein, es muss spezialisierte Einrichtungen geben ebenso wie Allgemeinversorger. Die Ausstattung und die Räumlichkeiten müssen den aktuellen Erfordernissen und Standards entsprechen.

Bei der Finanzierung all dieser Dinge geht es immer um die Grundsatzfrage: Wie viel Geld wird tatsächlich benötigt, und wer trägt die Kosten für dringend notwendige Investitionen?

Der Berichtsteil im Antrag der AfD-Fraktion ist diesbezüglich – muss ich deutlich sagen – völlig überflüssig; denn wir wissen bereits, dass die Höhe der Investitionsbedarfe unterschiedlich bewertet wird. Das wird in jeder Haushaltsverhandlung sichtbar. Die Staatsregierung sieht laut Stellungnahme zum Antrag keinen Investitionsstau, und nur noch wenige Krankenhäuser hätten Nachholbedarf. Diese Einschätzung halte ich aber für übertrieben optimistisch, wenn nicht sogar falsch. Die vorliegenden Berechnungen – Frau Schaper hat es gesagt – der Krankenhausgesellschaft werden damit in den Wind geschlagen.

Ihr Antrag wird uns dazu aber keinerlei neue Erkenntnisse liefern, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion. Die Ausführung zur Krankenhausplanung im Antrag der AfD-Fraktion helfen diesbezüglich auch nicht weiter, denn es gibt keinen aktuellen Plan. Der letzte Krankenhausplan wurde für die Jahre 2014/2015 geschrieben. Er wurde danach lediglich um zwei Jahre verlängert, derzeit wird er fortgeschrieben. Die Investitionen hängen aber nun einmal davon ab, was die Krankenhäuser laut Plan leisten sollen. Hier muss doch erst einmal Klarheit her, meine Damen und Herren.

Anders als von der AfD dargestellt, gibt es seit dem Jahr 2016 eine Art Investitionsförderung durch den Bund, den

aus Mitteln der GKV-geförderten Strukturfonds. Dieses Geld ist für Konzentrationen, Schließungen und Umwandlungen in ambulanten Einrichtungen vorgesehen. Dadurch werden die Länder zumindest etwas entlastet. Sachsen hat aus diesem Strukturfonds bisher 23 Millionen Euro bekommen. Wofür diese Gelder jetzt konkret verwendet wurden, haben wir GRÜNEN umfassend abgefragt. Das ist bekannt. Sie von der AfD-Fraktion hingegen machen sich bei vielen Forderungen im Antrag wirklich einen schlanken Fuß. Insbesondere Punkt II ist eine Beleidigung jeglichen Anspruchs an seriöse parlamentarische Arbeit. Ab wann, bitte schön, ist denn eine Finanzierung auskömmlich? Wenn alle Wünsche der Krankenhäuser erfüllt sind, oder wenn die Staatsregierung behauptet, dass eine auskömmliche Mittelausstattung in der Krankenhausfinanzierung sichergestellt ist?

Dann fordern Sie pauschal ein Umsteuern in der Krankenhausfinanzierung, ohne sich auch nur ansatzweise Gedanken über das Wie und die Kosten zu machen.

Ein wirksamer Schlüssel, um Krankenhäuser und Krankenpflege besser zu finanzieren, wäre eine Reform der Investitionsförderung auf Bundesebene. Die Länder können die Kosten allein nicht stemmen. Deswegen haben wir GRÜNEN auf Bundesebene einen sehr konkreten Vorschlag für eine Reform der Förderung vorgelegt. Daran sollen sich auch die Krankenkassen beteiligen und im Gegenzug dafür ein Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung erhalten.

Die völlig beliebigen Formulierungen im AfD-Antrag zeigen hingegen, dass es Ihnen überhaupt nicht um Lösungen geht, sondern möglicherweise nur um ein Sharepic für die sozialen Medien und eine Welle der Empörung. Ich finde, es ist inzwischen so durchschaubar, dass auch der Letzte im Land sieht, wofür Sie das Parlament und die vom Steuerzahler bereitgestellten Ressourcen nutzen. Wir unterstützen das nicht!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE – Zuruf von der AfD: Fantasie haben Sie ja!)

Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann Frau Staatsministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich denke, wir können gemeinsam stolz auf eine moderne, aber auch auf eine wirtschaftliche und zugleich nachhaltige Krankenhauslandschaft blicken, in der unsere Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates Sachsen eine hochwertige, verlässliche stationäre medizinische Versorgung erhalten.

Nicht zuletzt hat die Investitionsfinanzierung in den letzten 26, 28 Jahren zu dieser Krankenhauslandschaft geführt, und dieses Hohe Haus, Sie, meine Damen und

Herren Abgeordneten, haben daran einen erheblichen Anteil. Dafür möchte ich an dieser Stelle Danke sagen.

(Beifall bei der CDU)

Vor allem in den Neunziger- und 2000er Jahren wurden sehr hohe Investitionssummen aufgebracht. Dadurch konnten Neugestaltung, teilweise Neuordnung der sächsischen Krankenhäuser umgesetzt werden. Auch durch die Beteiligung des Bundes von der Mitte der Neunziger- bis zur Mitte 2000er Jahre und durch die Beteiligung der Kassen, die bis Ende 2014 die Mittel aus dem Artikel-14Programm zur Verfügung stellten, wurde unsere gesamte Krankenhauslandschaft unterstützt.

Insgesamt konnten seit 1990 allein aus staatlichen Mitteln über 5 Milliarden Euro für die Krankenhausinvestitionen eingesetzt werden. Bei der Entwicklung der Gesamtsumme für Investitionen mussten wir – auch das hat die Abg. Simone Lang bereits angesprochen: das Auslaufen des Artikel-14-Programms, das Gesundheitsstrukturgesetz – zwischendurch mal einen Rückgang befürchten.

Doch wir haben ab dem Haushaltsjahr 2015 und in den Folgejahren eine Trendwende erreicht. Ich denke, so kann man es ausdrücken. Wir haben diese wegbrechenden Mittel mit Landesmitteln ersetzen können und darüber hinaus sogar noch Gelder im Haushalt bereitgestellt.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wir uns, auch wenn wir unsere Krankenhauslandschaft im Status quo betrachten, im Bundesvergleich wahrlich nicht verstecken müssen. Ganz im Gegenteil: Die gute Ausstattung der Investitionsfinanzierung seit der Wende, seit Anfang der Neunzigerjahre wird uns immer wieder bestätigt, wenn wir im Gespräch mit den anderen Bundesländern sind. Wenn wir uns den bundesweiten Krankenhaus Rating Report 2014 anschauen, dann wird dies auch deutlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Blick auf die uns vorliegenden Anmeldungen im Rahmen der Krankenhausinvestitionen zeigt, dass der heutige Bedarf vorrangig anders gestellt ist. Es geht um Wiederbeschaffung von Medizin- und Informationstechnik. Es geht um Weiterentwicklung und Anpassung von Strukturen, zum Beispiel die Erweiterung von Notfallaufnahmen. Erfreulicherweise haben nun einige Krankenhäuser, die über Flächenstandorte verteilt sind, weniger Nachholbedarf.

Selbstverständlich haben wir alle kontinuierlichen Bedarfe und auch die Nachholbedarfe, die nach unserem Krankenhausgesetz gefördert werden und förderfähig sind, im Blick. Auch bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen ist in meinem Haus das Thema Krankenhausfinanzierung, Investitionen wieder Priorität Nummer 1.

Über die reinen Landesmittel hinaus stehen seit 2017 – auch das wurde bereits angesprochen – zusätzliche Investitionsmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung. Damit die Mittel zielgerichtet und zügig eingesetzt werden konnten, haben wir eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die in mehreren Sitzungen mit den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und den verschiedenen Krankenhausträgern Projekte erarbeitet

hat. Drei Projekte konnten wir gemeinsam auf den Weg bringen.

Auch im Koalitionsvertrag des Bundes ist eine Fortführung des Krankenhausstrukturfonds geplant. Bei der inhaltlichen Einbringung sind wir sehr intensiv im Gespräch. Wir wollen, dass das Thema sektorenübergreifende Versorgung Berücksichtigung findet. Wir wollen, dass die Verbesserung der IT-Sicherheit – das ist in den Gesprächen mit der Krankenhausgesellschaft und den einzelnen Häusern deutlich zu hören – und innovative Versorgungsmodelle der Krankenhäuser im Krankenhausstrukturfonds als Schwerpunkt aufgenommen werden.

Nicht zuletzt erscheint es mir aufgrund der Erfahrungen mit dem aktuellen Strukturfonds außerordentlich wichtig, dass insbesondere die bürokratischen Hemmnisse, die der derzeitige Krankenhausstrukturfonds aufgezeigt hat, bei der Neuauflage abgebaut und reduziert werden.

Finanziert werden soll das Programm aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds mit 1 Milliarde Euro jährlich für weitere vier Jahre. Ich denke, das ist ein sehr deutliches Zeichen. Wie bereits beim aktuellen Programm werden die Finanzmittel hälftig vom Bund und von den Ländern aufzubringen sein. Wenn wir das auf den Freistaat Sachsen herunterrechnen, würde das bei 5 % laut Königsteiner Schlüssel bedeuten, dass zu den jährlichen 50 Millionen Euro des Bundes zusätzlich 50 Millionen Euro des Landes als Kofinanzierungsmittel aufzubringen sind. Jährlich stehen dann 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Doch der Gesetzentwurf muss erst erarbeitet werden. Wie gesagt, dazu bringen wir uns aus Sicht des Freistaates Sachsen ganz aktiv ein. Sobald die Ausgestaltung der Neuauflage festgelegt ist, werden wir auf Landesebene wieder Sondierungsgespräche mit den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und den Krankenhausträgern führen, um dann passgenaue Projekte auszuarbeiten und weiterzuentwickeln.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist die Sicherung der Krankenhausinvestitionsfinanzierung eine ständige Aufgabe, und ich denke, Sie sehen auch, dass wir uns dieser Aufgabe Jahr für Jahr mit allem Nachdruck stellen. Ich habe es bereits eingangs angesprochen: Die Krankenhausfinanzierung hat bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 wieder einen ganz zentralen Raum für uns eingenommen. Ich würde mich freuen, wenn dieses Hohe Haus die Mittelausstattung weiter mit begleitet und in der Haushaltsplanung mitträgt.

Zum Abschluss möchte ich versichern, dass wir alle Maßnahmen und Initiativen unterstützen, die das Ziel haben, eine hochwertige und nachhaltige gesundheitliche Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen in allen Bereichen, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum, zu sichern. Dafür setzen wir uns ein.

Das eine ist die Investitionsförderung, die Finanzierung, und das andere – dafür gebührt ihm ein ganz großer Dank

ist das Personal. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern, die Tag für Tag, 24 Stunden täglich, sieben Tage wöchentlich, für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen und beste medizinische Versorgung erbringen. Dafür ein großes Dankeschön an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Herr Abg. Wendt, Sie haben das Schlusswort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinem Schlusswort möchte ich auf den Redebeitrag von Frau Staatsministerin Klepsch und die Stellungnahme der Staatsregierung eingehen. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich mich kurzfassen.

(Zurufe von den LINKEN)

Wir wollen eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote festlegen, die sich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert. Diese Investitionsbedarfe können zum Beispiel am Erlös oder am Case-Mix der einzelnen Häuser festgemacht werden.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)

Sie argumentieren in Ihrer Stellungnahme, dass es eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote gebe. Das, was wir haben, ist die im Haushaltsgesetz festgelegte Höhe der Pauschalfördermittel. Diese ist willkürlich gesetzt und nicht an Bedarfen ausgerichtet.

Wir brauchen also dringend diese geforderte Mindestinvestitionsquote, Frau Staatsministerin.