Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Dulig, inwiefern ist es denn richtig, dass Sie jetzt noch versuchen, die Erweiterung der A 4 für den Bundesverkehrswegeplan nachzumelden? Was glauben Sie denn, was das für einen Realisierungszeitraum haben wird? Inwiefern haben Sie sich auf Bundesebene jetzt schon dafür eingesetzt, dass die Standstreifen zeitweilig aufgemacht werden können? Das ist ja laut einer Verordnung derzeit nur möglich, wenn das im Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde, was bisher nicht der Fall ist.
Ja, wir wollen den Antrag beim Bund stellen, den Ausbau um Dresden herum bei der A 4 zu ermöglichen; sowohl den sechsspurigen Ausbau von Dresden in Richtung Burkau als auch den achtspurigen Ausbau in Richtung Nossen. Bisher sind diese Pläne nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden, weil es die Belegungszahlen nicht hergegeben haben. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass die Zahlen bisher old school waren. Sie waren nicht belastbar.
Wir nutzen jetzt einen Ausnahmeparagrafen, weil wir inzwischen die Belastungszahlen gerade durch die überdurchschnittliche Zunahme des Schwerlasttransportes haben. Die Unterlagen werden gerade vorbereitet. Wir werden noch im Sommer den Antrag beim Bund stellen. Damit schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass ein Standstreifen unter bestimmten Umständen genutzt werden kann.
Jetzt will ich mit der Legende aufräumen, dass das eine kurzfristige Maßnahme ist. Wenn wir über die Standstreifennutzung sprechen, ist das damit verbunden, dass sie die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Standstreifens schaffen – sowohl die technischen mit einem elektrischen Verkehrsleitsystem, sie müssen die entsprechende Breite des Standstreifens nachweisen, und natürlich ist auch die entsprechende Markierung erforderlich. Die besondere Situation dabei ist, dass Sie bei den Auf- und Abfahrten die Einfädelsituation berücksichtigen müssen, und Sie müssen nachweisen, dass alle Sonderbauten – beispielsweise Brücken – die entsprechende Traglast haben, um den Standstreifen nutzen zu können.
Ja, wir wollen den Standstreifen nutzen; auch das ist mit der Anmeldung möglich. Aber ich will der Vorstellung widersprechen, dass das eine kurzfristige Lösung ist; denn das bedeutet, erst die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die formale Voraussetzung ist die Anmeldung beim Bund. Er muss akzeptieren, dass das eine Maßnahme ist, alles andere sind die technischen Voraussetzungen.
Das möchte ich klarstellen; denn manche denken: Macht doch einfach, nutzt den Standstreifen. So ist es nicht. Auch die Nutzung des Standstreifens braucht entsprechende Voraussetzungen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren, in den weiteren Runden können nun die Fragen zu beiden Themenkomplexen gestellt werden. Wir beginnen mit der CDUFraktion. Wer möchte eine Frage stellen? – Herr Abg. Hippold.
Okay, das ist sehr schön. Vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident. Ich habe eine Nachfrage zur A 4 zu der geplanten Baustelle Abfahrt Glösa. Es gab die Information, dass an der Abfahrt Glösa der A 4 noch zusätzlich gebaut werden soll. Derzeit ist Chemnitz bereits sehr hoch belastet, nicht nur durch die Autobahnbaustellen, sondern auch innerstädtisch. Deshalb interessiert mich: Wurde geprüft, diese Maßnahme gegebenenfalls zeitlich zu verschieben, um diese Belastung nicht noch höher werden zu lassen?
Sehen Sie, manchmal kann man ein Problem viel einfacher und geräuschloser lösen. Es ist manchmal gut, wenn es keinen Stau gibt. Ich darf Ihnen verkünden: Diese Baumaßnahme ist abgeschlossen.
Diese Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen, weil wir sie in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai realisiert haben
So einfach ist es manchmal. Herr Staatsminister, ich danke Ihnen. Frau Abg. Meiwald für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich würde gern – auch als Betroffene – zum Abschnitt Wilsdruff der A 4 zurückkommen. Die Frage schließt sich an das an, was Frau Meier gefragt hat.
Ist es möglich, dass der Freistaat in die Vorleistung bei den Planungsleistungen geht, um eventuell die Fristen zu verkürzen, was diese ganzen technischen Details betrifft, die noch zu bewerkstelligen sind, wenn man den Standstreifen benutzt oder für den achtspurigen Ausbau? Wie ist der Zeitraum der möglichen Realisierung? Sie haben davon gesprochen, dass es keine kurzfristige Lösung gibt, das ist logisch.
Wir alle in diesem Haus haben unsere Erfahrungen mit Infrastrukturprojekten. Ich werde Ihnen jetzt keine Jahreszahl nennen. Das wäre unseriös. Genau die Planungen – das heißt wirklich die Planungen für diese Maßnahmen – würden, wenn der Bund unseren Antrag annimmt, beginnen, und bei dem Beispiel des achtspurigen Ausbaus Richtung Nossen führt das auch zur Überprüfung der Brückenbauwerke usw. usf.
Es wäre wirklich unseriös, eine Zahl zu nennen. Ich kann nur alle darauf einstellen, dass es keine kurzfristigen Lösungen geben wird. Wir haben aber – Stichwort: Standstreifen – zumindest die formalen Voraussetzungen, auch diese Variante zu realisieren.
Zurzeit sind wir in einer Umstrukturierung bei den Zuständigkeiten für die Bundesautobahnen. Sie wissen, dass wir eine Infrastrukturgesellschaft haben, wo der Bund sich die Zuständigkeiten für Autobahnen „wiedergeholt“ hat, die wir, sozusagen in ihrer Verantwortung, bisher
realisiert haben. Von daher wird es im Rahmen dieser Umstrukturierung genauso eine Querung geben. Was heißt das für die Projekte, die genau in dieser Zeit angemeldet sind? Beim Mitteleinsatz oder den Planungsweisungen muss ich das so offen lassen, weil wir uns gerade genau in dieser Phase der Umstrukturierung befinden.
Ich will aber auch sagen – mir war das bei meinem Eingangsstatement wichtig –: Wenn wir die Verkehrssituation gerade in diesen Ballungsbereichen verbessern wollen, dann geht es nicht nur um eine Maßnahme. Die Erweiterung der Autobahn auf sechs oder acht Spuren ist eine Maßnahme, die Stärkung des Schienenverkehrs ist eine andere Maßnahme. Wir erwarten auch, dass wir zum Beispiel mit der Instandsetzung der Strecke Leipzig – Horka, die Ende des Jahres fertiggestellt sein soll, zu einer stärkeren Entlastung der Autobahn kommen. Den Hinweis mit der Rollenden Landstraße habe ich bereits gegeben. Wir brauchen unterschiedliche Maßnahmen, um dem wachsenden Verkehr und den Bedarfen gerecht zu werden.
Herr Staatsminister, wir hatten im vergangenen Jahr an der A 4 gesehen, dass es meines Erachtens Gewährleistungsprobleme in der Asphaltdecke in Richtung Görlitz von Dresden aus gab. Wie sehen Sie generell die Einhaltung der Qualitätskriterien im sächsischen Straßen- oder Autobahnbau?
Grundsätzlich können wir mit der Qualität der Leistungen sehr zufrieden sein. Wir kontrollieren das auch immer. Ich denke, dass wir mit dem Know-how, das wir sowohl in unserem Landesamt für Straßenbau und Verkehr als auch in der LISt haben, sehr darauf achten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden. Dort, wo das nicht passiert, ist es meistens teurer und für alle Beteiligten nervenaufreibender. Es ist nicht nur so, dass man sagt: Das ist Gewährleistung, beseitigt den Schaden. Der Aufwand ist für alle größer. Das sieht man derzeit an der Saubachtalbrücke.
Dazu möchte ich sagen: Aktuell ist die Saubachtalbrücke die einzige Maßnahme, die in dem Bereich Gewährleistung läuft. Alle anderen Maßnahmen haben eher etwas mit dem Verschleiß nach 25 Jahren zu tun, darauf bin ich eingegangen. Der sogenannte Betonkrebs ist nun einmal eine chemische Reaktion, die auf Autobahnen nicht verhindert werden kann. Man kann nur darauf achten, dass – wenn die Qualität der Autobahn selbst eine gute ist – solche chemischen Prozesse verlangsamt werden können. Aber die Erhaltungsmaßnahmen müssen immer getan werden.
Wie viele dieser Baumaßnahmen an Brücken, Autobahnen und Straßen sind Regressmaßnahmen? In welcher Form und in welcher Höhe machen Sie diese Regressansprüche bei den Bauunternehmen geltend?
Ich kann es nur wiederholen: Es gibt zurzeit eine Maßnahme, die als Gewährleistung läuft. Dabei geht es nicht um Regress, sondern es geht darum, dass der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt werden muss, das heißt, die komplette Leistung liegt bei dem Unternehmen.
Welche Maßnahmen haben Sie als Verkehrsminister in den letzten vier Jahren unternommen, um mehr Güter auf die Schiene zu bekommen? Sie haben uns vorhin von diesem Arbeitskreis, der gegründet werden soll, berichtet. Gibt es während der letzten vier Jahre weitere Maßnahmen, insbesondere wenn es um die Verlagerung von der A 4 von Kodersdorf in Richtung Nordseehäfen und Rheinland geht? Was tun Sie konkret, die Verlader und die Eisenbahnstrukturunternehmen zusammenzubringen, um zu erreichen, dass die Güter auf der Schiene transportiert werden.
Wir beginnen nicht erst jetzt mit der Diskussion, was man tun kann, um unsere Straßen zu entlasten. Genau aus diesem Grund haben wir bei der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan die Elektrifizierung der Strecken beantragt. Sowohl die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig – was aber stärker damit zu tun hat, Chemnitz endlich an den Fernverkehr anzubinden –, vor allem aber die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz.
Die für mich maßgebliche Initiative ist die Neubaustrecke Dresden – Prag. Ich weiß, dass Sie diese ablehnen. Aber wir kommen bereits jetzt an die Kapazitätsgrenzen des Güterverkehrs im Elbtal. Wir haben nicht nur die Verantwortung, dass das Elbtal vom Güterverkehr entlastet wird, sondern die Strecke Dresden – Prag ist auch Bestandteil der TEN-Strecke, die die Nordseehäfen im Norden Deutschlands mit den Häfen im Süden Europas anbinden soll.
Dazu gibt es unterschiedliche Korridore – nicht nur einen –, aber die Neubaustrecke Dresden – Prag ist Bestandteil dieser TEN-Strecke, die wir immer favorisiert haben, um das Elbtal zu entlasten, weil man an die Kapazitätsgrenzen gekommen ist.
Zum Zweiten: Wir brauchen natürlich auch intelligente Verladesysteme. Das heißt auch, mit den Spediteuren zusammenzuarbeiten. Wir prüfen zurzeit, inwieweit wir durch unsere Investitionsförderung auch solche Systeme fördern können. Wir sind diesbezüglich im Gespräch. Es gab vor Kurzem eine Sendung im MDR, in der wir mit
Wir sind auch im Gespräch mit unseren Nachbarn, sowohl mit unseren tschechischen – Stichwort: Rollende Landstraße – als auch mit unseren polnischen Nachbarn. In Polen ist es etwas schwieriger; denn die Frage, wer zuständig ist – die Woiwodschaft bzw. die Nationalregierung –, bringt in diesem konkreten Fall gewisse Interessenskonflikte zwischen den Regionen mit sich. Wir sind aber im Gespräch. Mehr Güterverkehr zu organisieren bedeutet, dass sie auch die intelligenten Ladesysteme benötigen. Deshalb reden wir ja mit ihnen, da wir in Sachsen mit unseren Güterverkehrszentren gut aufgestellt sind. Natürlich muss es an dieser Stelle in den anderen Ländern auch weitergehen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir haben noch Zeit für eine weitere Fragerunde. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Nowak.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister, meine Frage bezieht sich auf die Richtlinie KStB. Ich möchte gern wissen, wie viele Bescheide aus dem Antragsjahr 2017 und vorherigen Jahren sowie aus dem laufenden Jahr aktuell noch zu bescheiden sind.
Wir haben zum Stand Oktober 2017 für das Jahr 2017 insgesamt 888 Anträge auf Gewährung einer Förderung durch die Bewilligungsbehörden bewilligt. Bewilligt heißt aber noch nicht automatisch umgesetzt oder fertiggestellt, da die Fertigstellung selbstverständlich dem Antragsteller obliegt.
Weitere 120 Anträge lagen für 2017 vor, aber sie konnten aufgrund der ausgeschöpften Mittel nicht mehr bewilligt werden. Für diese Anträge wurden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro beantragt, und – wie Sie ja wissen – wurde nach der Freigabe der Mittel umgehend mit der Bewilligung dieser Anträge begonnen. Alle bewilligungsreifen Anträge wurden mittlerweile überprüft.