Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Als Chef von zehn Leuten! Sein Stellvertreter soll nach einer B3 besoldet werden. Das ist ungefähr das Geld, was ein LKA-Chef bekommt. Das ist völlig aus der Luft gegriffen, total über das Ziel hinausgeschossen. Dem können wir auf keinen Fall zustimmen. Ich würde sogar so weit gehen, dass ich sage: Diese Forderung ist schlicht und ergreifend unseriös. Gleichwohl haben wir dem Antrag der GRÜNEN im Innenausschuss zugestimmt. Wir werden dieses Thema in Zukunft wohlwollend begleiten, Ihren Gesetzentwurf lehnen wir allerdings ab.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort, Herr Lippmann.

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Jahren haben wir in diesem Hohen Hause einen Antrag meiner Fraktion angehört, in dem es um die Einhaltung von Hilfsfristen im Rettungsdienst ging. Am Rande dieser Anhörung sprach mich einer der Sachverständigen, Prof. Dr. Heller vom Uniklinikum Dresden, an und machte mich auf eine Initiative von Kriseninterventionshelfern und Notfallseelsorgern aufmerksam, die sich für eine Landeszentralstelle für psychosoziale Notfallversorgung starkmacht.

Ich stellte eine Kleine Anfrage dazu und kam darüber in Kontakt mit der Initiative für diese Landeszentralstelle. Gesicht und Herz dieser Initiative war und ist Tom Gehre, Krankenpfleger und Notfallseelsorger beim Kriseninterventionsteam Dresden. Unter anderem seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass wir hier und heute überhaupt über die psychosoziale Notfallversorgung und über die vorhandenen Probleme in Sachsen sprechen, aber vor allem über die vorhandenen Lösungen. Herr Gehre ist einer von 500 überwiegend ehrenamtlich tätigen Personen in Sachsen, die die psychosoziale Notfallversorgung gewährleisten, das heißt, die die Betroffenen schwerer Unglücke und die Angehörigen der helfenden Berufe nach schwierigen Einsatzlagen betreuen.

Es geht dabei darum, den Betroffenen solcher Unglücke, Notfälle und Katastrophen schnelle Hilfe durch ausgebildete Fachkräfte zukommen zu lassen, damit sie mit den psychischen Folgen extrem belastender Ereignisse besser zurechtkommen. In Sachsen liegt diese Aufgabe bisher bei den unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden, die die psychosoziale Notfallversorgung über verschiedene Ämter, Vereine und Verbände organisiert haben. Auch die Koordinierung dieser ehrenamtlichen Kriseninterventions- und Notfallseelsorger läuft über die Städte und Landkreise.

Ich bin mir sicher – das hat die Anhörung auch verdeutlicht –, dass diese Struktur im Großteil der Fälle gut funktioniert und den Betroffenen sehr hilft. Es gibt jedoch – und das wurde heute schon mehrfach deutlich – Ereignisse, da geraten auch gut funktionierende örtliche Strukturen an ihre Grenzen. Das sind die Großschadensereignisse, wie etwa der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und Fälle mit überörtlichem Bezug, wie das schwere Busunglück in Bayern, aber auch Naturkatastrophen. In diesen Fällen fehlt es in Sachsen bislang an einer landesweiten Koordinierung der Hilfen durch eine zentrale Ansprechstelle, die die Angebote der psychosozialen Notfallversorgung koordiniert, bündelt und vor allem aufeinander abstimmt. Deshalb besteht bisher die große Gefahr, dass nicht alle Betroffenen die notwendige Hilfe bei Großschadensereignissen bekommen, die ihnen zuteil werden sollte.

Wir GRÜNE haben diese Forderung nach einer Landeszentralstelle – das wurde heute schon mehrfach angesprochen – in einen Antrag aufgenommen und zusammen mit dem Gesetzentwurf der LINKEN angehört. Das Ergebnis der Anhörung war eindeutig und hat am Ende auch die Koalition überzeugt. In Sachsen wird es bald eine Landeszentralstelle für psychosoziale Notfallversorgung geben, so hat es zumindest der Innenausschuss am 14. Juni einstimmig beschlossen.

Worüber sich die Experten in der Anhörung aber auch einig waren, war, dass es durchaus die Erfordernisse einer gesetzlichen Regelung gibt. Hier knüpft nun der Vorschlag der LINKEN an. Mit ihrem Gesetzentwurf soll die Landeszentralstelle, ihre Aufgaben, eine Koordinationsgruppe, ein Zentralstellenrat und ein jährlicher PSNVBericht geregelt werden.

Lassen Sie mich vorweg sagen: Wir finden diese Vorschläge grundsätzlich gut und durchdacht. Allerdings sprechen momentan zwei Punkte gegen einen solchen Gesetzentwurf. Zum einen gab es in der Sachverständigenanhörung ein deutliches Petitum, die entsprechende Regelung lieber im BRKG vorzunehmen, aus Kohärenzgründen und aus Gründen der Übersichtlichkeit eben nicht zu einem eigenen Gesetz zu greifen. Zum anderen regelt der Gesetzentwurf jetzt schon sehr viele Details, deren Erarbeitung wir vorrangig in der Fachzuständigkeit der Landeszentralstelle sehen würden.

Die einzurichtende Landeszentralstelle muss sich an den Empfehlungen zu den Qualitätsstandards und Leitlinien der psychosozialen Notfallversorgung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und den Erfahrungen anderer Bundesländer orientieren und in Großschadenslagen die Verletzungs- und Koordinationsfunktion übernehmen. Sämtliche bestehenden sächsischen Strukturen sind in die Errichtung der Landeszentralstelle PSNV einzubinden.

Auf dieser Grundlage soll sie aber erst einmal eingerichtet und gemeinsam mit den Trägern und den Strukturen sollen die Details erarbeitet und diskutiert werden. Eine Überfrachtung, wie es teilweise dieser Gesetzentwurf vornimmt, und vor dem, was unter anderem an einem sehr umfassenden Zentralstellenrat und einer etwas skurrilen Besoldungsstruktur dieser Stellen vorgenommen wird, würden wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt warnen, weshalb wir uns, weil wir das Anliegen teilen, enthalten werden.

Ich bin mir aber sicher, dass der Gesetzentwurf der LINKEN insbesondere bei der gesetzlichen Neuregelung der Zentralstelle im BRKG sicherlich noch eine Rolle spielen kann. Er braucht aber hier und heute nicht verabschiedet zu werden; denn eines ist klar: Wird heute Abend die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen, gibt es ein klares Bekenntnis des Landtags für eine Landeszentrale für psychosoziale Notfallversorgung in Sachsen. Das ist ein guter Tag für Sachsen und ein guter Tag für die Menschen in diesem Land, da es dieses Land ein Stück weit sicherer und besser macht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat verfügt über eine effiziente und bedarfsgerechte Notfallversorgung. Nach einem Unglücksfall stehen für die Versorgung von unmittelbar Betroffenen Kriseninterventionsteams und Notfallseelsorger flächendeckend zur Verfügung. Auch für die Nachsorge der Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen haben sowohl die Polizei als auch die Feuerwehren die erforderlichen Strukturen.

Die Anhörung zu diesem Thema war umfangreich, und die Sachverständigen haben sich für die Schaffung einer Landeszentralstelle ausgesprochen. Sie waren auch dafür, dieses Thema zu vertiefen. Das haben wir bereits veranlasst. Allerdings ist eine umfangreiche rechtliche Ausgestaltung in einem Gesetz nicht notwendig. Wir können die Landeszentralstelle ohne die Verabschiedung eines eigenen Gesetzes einrichten.

Darüber hinaus birgt ein eigenes Gesetz die Gefahr von übermäßiger und starrer Regulierung, erstens, weil gerade bei psychosozialer Notfallversorgung viele Akteure beteiligt sind: Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorger und Psychologen, aber auch Fachverbände usw., und deshalb eine gewisse Elastizität erforderlich ist und zweitens, weil wir dieses Thema vertiefen und weiterentwickeln wollen, weshalb starre gesetzliche Regelungen uns daran hindern könnten. Übrigens: Wir verfolgen das Anliegen dieses Gesetzentwurfes im Antrag in Drucksache 6/10478, der zwar nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, zu dem sich aber die Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag geeinigt haben.

Wir werden prüfen, inwieweit gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um die Grundlagen für die Einrichtung einer Landeszentralstelle zu schaffen. Die Staatsregierung empfiehlt daher, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist „Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung im Freistaat Sachsen“, Drucksache 6/10491, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Abgestimmt wird auf der Grundlage des genannten Gesetzentwurfes. Es gibt dazu einen Änderungsantrag, Drucksache 6/13867. Habe ich es richtig in Erinnerung, Frau Schaper, dass er bereits eingebracht ist?

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Ja!)

Vielen Dank. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer dem genannten Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einer Stimmenthaltung, zahlreichen Stimmen dafür hat die Drucksache dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf. Auch hierzu möchte ich wieder vorschlagen, die einzelnen Bestandteile en bloc aufzurufen und darüber abstimmen zu lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch, Frau Schaper?

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Nein!)

Aus anderen Reihen auch nicht. Dann verfahren wir so. Ich lasse abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1, „Sächsisches PSNV-Gesetz“, Artikel 2, „Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ und Artikel 3, „Inkrafttreten“. Wer den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfs seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat keiner der Bestandteile die erforderliche Mehrheit gefunden. Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE: Wird noch eine Schlussabstimmung gewünscht?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, der genannte Gesetzentwurf ist abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels

in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/10764, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/13758, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Wir kommen zur Aussprache in der Reihenfolge die Fraktion DIE LINKE, danach die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Junge. Frau Junge, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE bringt heute in zweiter Beratung das Gesetz zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen ein. Unser Anliegen ist es, den Betreuungsschlüssel in allen Stufen von Kindertageseinrichtungen, also von der Krippe über den Kindergarten bis zum Hort, zu erhöhen und somit die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung schrittweise deutlich zu verbessern.

Der Freistaat Sachsen hat im Jahr 2006 den „Sächsischen Bildungsplan“ als Arbeitsgrundlage und Leitfaden für die Erzieherinnen und Erzieher eingeführt. Dadurch entstanden höhere pädagogische Anforderungen und ein höherer Aufwand für mittelbare pädagogische Arbeit in den Kitas. Das Versprechen der Staatsregierung, die Rahmenbedingungen für diese ganzheitliche Bildungsarbeit zu verändern, insbesondere die Vor- und Nachbereitungszeit anzuerkennen, fand bis zum heutigen Tag nicht statt.

In den vergangenen vier Jahren gab es nur kleine Änderungen bei den Betreuungsschlüsseln, und zwar im Kindergarten von 1 : 13 auf 1 : 12 und in der Kinderkrippe von 1 : 6 auf 1 : 5. Der Hort wurde glatt vergessen.

Schauen wir uns den Personalschlüssel einmal genau an: In der Krippe liegt er derzeit bei 1 : 5,5. Das bedeutet: In der Praxis betreut eine Fachkraft durchschnittlich acht Kinder. Im Kindergarten mit einem Betreuungsschlüssel von 1 : 12 betreut eine Fachkraft 18 bis 19 Kinder und im Hort fallen bei 0,9 : 20 auf eine pädagogische Fachkraft im Durchschnitt 24 zu betreuende Kinder.

Womit hängt es zusammen, dass diese Schlüsseldefinitionen heutzutage mit der Realität in großem Widerspruch stehen? Ausfallzeiten, wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung sowie die Vor- und Nachbereitungszeit, werden im Personalschlüssel nicht berücksichtigt. Die Erzieherinnen und Erzieher kompensieren diesen Ausfall, das heißt mehr Kinder oder längere Arbeitszeiten, mehr Stress für die Kinder und natürlich auch mehr Stress für die pädagogischen Fachkräfte.

In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich formuliert, dass die Verbesserung des Schlüssels in der jetzigen Legislaturperiode hinter den Erwartungen zurückblieb. Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Herr König-Apel, Sprecher des Stadtelternrates Dresden für Kitas und Horte, sprach als Sachverständiger zu den Kita-Bildungspotenzialen und seinen Anforderungen. Ich zitiere aus dem Anhörungsprotokoll: „In den Kitas steckt ein immenses Bildungspotenzial und Potenzial für eine positive gesellschaftliche Entwicklung. Doch mit der aktuellen Personalsituation werden Kitas dieses Potenzials beraubt und sie verkommen wieder zu reinen Aufbewahrungsanstalten.... Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zum Gesetzentwurf: Das Personal ist Dreh- und Angelpunkt für jegliche Aktivität und Dimension, die man an Kitas anlegt. Doch die Personen sind an der Grenze des Leistbaren angekommen. Die aktuelle Situation an den Schulen kann als Blaupause dessen gelten, was als Nächstes folgen wird. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie das verhindern. Aber das Zeitfenster ist klein.“

Wir brauchen eine langfristige und ganzheitliche Lösung, um die Rahmenbedingungen für die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte in den sächsischen Kitas maßgeblich zu verbessern. Dreh- und Angelpunkt für die Verbesserung der Betreuungssituation und die vollumfängliche Umsetzung des Bildungsplanes ist der Personalschlüssel.

Die AWO in Sachsen fordert eine Verbesserung des Personalschlüssels, die deutlich über dem ab September 2018 erreichten Stand hinausgehen muss. Dazu gehört auch die erstmalige Verbesserung für Horte, die bei den bisherigen Änderungen nicht berücksichtigt wurden.

Sie fordern gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Kita-Initiativen eine Absenkung des Personalschlüssels für Kinderkrippen auf 1 : 4, für Kindergärten auf 1 : 10 und für Horte auf 1 : 16. Die AWO formuliert in ihrem Strategiepapier, dass diese Forderung für sie Vorrang bei allen Überlegungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den sächsischen Kindertageseinrichtungen haben.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diese Forderung. Wir wollen den Personalschlüssel jährlich und schrittweise um 5 % ab 1. September 2019 für alle Kindertageseinrichtungen, also von der Krippe über den Kindergarten bis zum Hort, erhöhen.

(Beifall bei den LINKEN)

Die gegenwärtig von den Wohlfahrtsverbänden und Initiativen in Sachsen unmittelbar eingeforderten Betreuungsschlüssel werden mit dieser Stufenabsenkung, die hier im Gesetz festgeschrieben wird, in den Jahren 2023 für Krippe und Kindergarten und im Jahr 2025 für den Hortbereich erreicht.

Die Gemeinden erhalten zur Förderung der Aufgaben nach diesem Gesetz einen jährlichen Landeszuschuss, der sich jährlich um 10 % erhöht. Somit entstehen den Kommunen keine Mehrkosten. Da die benötigten Fachkräfte kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung stehen, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die von der BertelsmannStiftung empfohlenen Betreuungsschlüssel Kinderkrippe 1 : 3, Kindergarten 1 : 7,5 und Hort 1 : 13, in einem Zeitraum von zwölf Jahren, also bis zum Jahr 2030, zu erreichen. Die notwendigen finanziellen Belastungen für das Land Sachsen sind somit langfristig kalkulierbar und umsetzbar.