im März 2019, neue Tarifverhandlungen auf Bundesebene zu TDL. Da beantragen Sie doch bitte jetzt als Freistaat – das können Sie, Sie sitzen mit in den Verhandlungen, Sie sind Tarifpartner, ganz klar, Sie nicht, aber die Staatsregierung – genau die Punkte, die es hindern, dass wir eine Ausgleichszahlung machen können.
also wollen Sie es gar nicht. Insofern halte ich das, was Sie hier benannt haben, für äußerst schwierig.
Herr Schreiber, die Neiddebatte schüren Sie, mit dem, was Sie hier in diesem Projekt machen, und zwar ganz massiv und ganz intensiv.
Ja, wer vergleicht sich denn hier mit wem? Das halte ich für äußerst schwierig, was Sie hier machen.
Ja, ich bin schon im Minus. Herr Staatsminister, ich würde noch einmal auf Sie zukommen und die Fragen noch klären, die ich noch habe.
(Beifall bei den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Beim Sommer- empfang ist bestimmt die Möglichkeit!)
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu gibt es eine Wortmeldung. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass mehrere Fraktionen punktweise Abstimmung begehrt haben. Sie möchten sich jetzt dazu äußern, Frau Buddeberg? – Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte von § 102 Abs. 3 der Geschäftsordnung Gebrauch machen und für meine Fraktion als Einreicherin der getrennten Abstimmung widersprechen. Ich möchte das auch begründen. Wir hätten den GRÜNEN natürlich auch die Möglichkeit gegeben, hier punktweise abzustimmen. An uns soll es nicht liegen. Aber § 105 Abs. 3 Punkt 6 legt fest, dass keine namentliche Abstimmung zu Teilen der Vorlage erfolgen kann. Wegen dieser Kollision – darauf sind wir nicht eben erst gekommen – haben wir den Juristischen Dienst konsultiert, der die Geschäftsordnung so auslegt, wie wir auch, dass es nämlich nach § 102 Abs. 4 zulässig ist, beides miteinander zu vereinbaren, nämlich erst eine punktweise Abstimmung zu machen und anschließend eine namentliche Gesamtabstimmung, auch wenn beide Teile abgelehnt sein sollten.
Nachdem sich die CDU vorhin auf den Juristischen Dienst berufen hat, widerspricht sie ihm jetzt. Sie macht das immer so, wie es passt, um die Opposition zu beschränken. Deshalb müssen wir vorsorglich der getrennten Abstimmung widersprechen, damit Sie nicht an der namentlichen Abstimmung vorbeikommen.
(Beifall bei den LINKEN – Staatsminister Christian Piwarz: Nein! – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der LINKEN)
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Begehrt ist die namentliche Abstimmung. Ich wiederhole jetzt nicht alles, was hier gesagt wurde.
Ich darf noch einmal auf das Prozedere der namentlichen Abstimmung hinweisen. Die Schriftführer rufen den Namen des Abgeordneten auf und fragen ihn nach seinem Abstimmungsverhalten. Der Schriftführer wiederholt die Antwort. Beide Schriftführer schreiben sie nieder. Danach werden wir auszählen. Gibt es dazu noch Fragen? – Das ist nicht der Fall. Die Schriftführer haben sich darauf verständigt, dass Herr Abg. Löffler den Namensaufruf vornimmt. Sie erinnern sich daran, was ich gerade gesagt habe.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ist jemand nicht aufgerufen worden und hat sich nicht an der Abstimmung beteiligen können? – Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich nun die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis zu ermitteln; und Sie, meine Damen und Herren, bitte ich noch um etwas Geduld, bis ich das Ergebnis mitteilen kann.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen nun das Ergebnis und ein Phänomen verkünden, was wir, glaube ich, noch nicht in dieser Runde hatten: Die beiden Schriftführer haben unabhängig voneinander dasselbe Ergebnis herausbekommen.
Meine Damen und Herren! Aufgerufen war die Abstimmung über die Drucksache 6/13145. Mit der namentlichen Abstimmung wurde folgendes Ergebnis erzielt: Mit Ja haben 23 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 73 Abgeordnete, enthalten haben sich 17 Abgeordnete und nicht teilgenommen haben 13 Abgeordnete. Das ergibt die Gesamtzahl der Abgeordneten von 126. Auch diese Prüfung haben wir vorgenommen, meine Damen und Herren. Damit ist als Ergebnis festzustellen, dass die Drucksache nicht beschlossen wurde.
Verehrter Herr Präsident! Ich begehre eine Erklärung nach § 94 Abs. 2 zum Abstimmungsverhalten der Fraktion abzugeben.
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat sich in der namentlichen Abstimmung geschlossen enthalten. Sie hat dies in der Gesamtschau des Antrages getan, obwohl sie sich in einer punktweisen Abstimmung deutlich differenzierter verhalten hätte.
Wir teilen den von den LINKEN begehrten Antragspunkt 1 mit einer deutlichen Wertschätzung gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und ihrer Leistungen im Freistaat und halten es auch für eine Selbstverständlichkeit, dass man das hier und heute hätte beschließen können.
Wir teilen ausdrücklich nicht den im Punkt 2 vorgetragenen Vorschlag der Möglichkeit des Schließens einer Nettolohnlücke, weil uns dies mit den derzeitigen Instrumenten schlicht nicht möglich ist und dahinter auch viele gedankliche Fehlkonstrukte der LINKEN stehen. Dem können wir nicht folgen.
Nun ist es durch eine Bewandtnis der Geschäftsordnung nicht möglich gewesen, dass wir darüber differenziert abstimmen konnten. Deswegen haben wir uns in der Gesamtschau – obwohl wir den Punkt 1 ausdrücklich teilen – enthalten.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Abstimmungsverhalten auch dadurch determiniert ist, dass nach meiner Auffassung hierbei ein erhebliches Problem in der Geschäftsordnung vorliegt. Wir sind in eine Problematik gelaufen, dass faktisch zwei widerstreitende Minderheitenrechte gegeneinanderstehen. Sowohl das Recht auf namentliche Abstimmung ist ein Minderheitenrecht mit 7 Abgeordneten oder einer Fraktion und auch das Minderheitenrecht auf punktweise Abstimmung existiert.
Jetzt hatten wir hierbei noch die Fallkonstellation gehabt, dass der Einreicher, der widersprechen kann, identisch ist mit demjenigen, der die namentliche Abstimmung begehrt. Ich möchte das Plenum nur darauf hinweisen, dass noch ganz andere Konstellationen auftreten können – das hat uns auch dazu geführt, dass wir uns hierzu nur enthalten konnten –, nämlich indem beispielsweise eine Oppositionsfraktion punktweise Abstimmung über einen Antrag der Koalition begehrt und eine andere eine namentliche Abstimmung. Spätestens dann wären wir an dem Punkt, dass Minderheitenrechte in einem Maße miteinander kollidieren.
Ich fordere das Hohe Haus dazu auf, darüber nachzudenken, ob es vor diesem Hintergrund eine klare Auslegung der Geschäftsordnung braucht. Denn diesen Zustand kann es in einem Parlament nicht geben, dass Minderheiten
Abstimmung dem Punkt 1 des Antrags zugestimmt hätte. Ansonsten haben wir uns enthalten. Ich habe es begründet mit der Bruttolohnlücke, die wir ausgerechnet hatten und die wahrscheinlich zu einer sehr viel einfacheren Berechnung führen könnte. – Vielen Dank.
Das ist so festgehalten. Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal wiederholen: Die Drucksache ist nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.