Protokoll der Sitzung vom 05.09.2018

Noch eines: Sie stützen Ihren Antragstext mit Aussagen wie „mit der Novellierung des Gesetzes am 16.12.2012, welche fraktionsübergreifend eingebracht und mit einem breiten parlamentarischen Konsens beschlossen wurde“ und erwecken damit einen falschen Eindruck. Richtig ist vielmehr Folgendes: Im Jahr 2012 hatten die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und GRÜNEN das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz novelliert. Sie beendeten damit ein rund zehnjähriges Provisorium, in dem die Gedenkstättenstiftung nur eingeschränkt arbeitsfähig war; denn im Jahr 2004 hatten der Zentralrat der Juden und nach ihm die übrigen NS-Opferverbände der Sinti und

Roma, der Wehrmachtsdeserteure, der Verfolgten des Naziregimes und der jüdischen Gemeinde in Dresden ihre Mitarbeit in der Stiftung eingestellt. Mit diesem spektakulären Schritt hatten diese öffentlichkeitswirksam gegen die einseitige Gedenkpolitik der Stiftung zugunsten der Opfer aus der Zeit nach 1945 protestiert.

Bei der Einbringung des novellierten Gedenkstättenstiftungsgesetzes im Jahr 2012 war durch die Beendigung dieses Provisoriums nun von einem „glücklichen Tag“ die Rede gewesen und von einem „Erfolg für die Demokratie“. „Aus der Mitte des Parlaments und der Gesellschaft heraus“ sei der Gesetzentwurf für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zustande gekommen. Eine Beteiligung der LINKEN war seitens der Regierenden nicht vorgesehen. Sehen Sie, genau diese Ausgrenzungspolitik, welche Sie nun seit 27 Jahren betreiben, Ihr rechtes blindes Auge in dieser Zeit und die falschen Marker in der Gedenk- und Erinnerungspolitik sind für die jetzigen Zustände in diesem Land auch mit verantwortlich.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich sage es noch einmal: Nach einer repräsentativen Umfrage der Körber-Stiftung weiß mehr als die Hälfte der 14- bis 16-jährigen Jugendlichen nicht, was AuschwitzBirkenau war. Nichts erinnert bis zum heutigen Tag an die 103 sogenannten frühen Konzentrationslager in Sachsen, an die 62 Außenlager. Nirgends war die Dichte größer als auf sächsischem Gebiet. 27 Jahre lang haben Sie hier nichts getan.

(Marko Schiemann, CDU: Doch! Bautzen! In Bautzen! Wir haben etwas getan!)

Nun, da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und sich die Umstände zuspitzen, wollen Sie Handlung zeigen. Doch Ihrem Antrag, der durchaus unterstützenswerte Ansätze enthält, –

Herr Sodann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

– Nein, ich komme zum Schluss.

der jedoch keine neue inhaltliche Ausrichtung der Gedenk- und Erinnerungspolitik in diesem Land erwarten lässt, können wir nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Dr. Weigand spricht jetzt für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten ein ähnliches Thema Anfang dieses Jahres. Da habe ich schon einmal an diesem Pult gesagt, dass es wichtig ist, sich mit der eigenen Geschichte zu beschäftigen. Ich denke, wir haben in der heutigen Debatte gemerkt, dass dies ein sehr

aktuelles Thema ist. Wenn Sie aber, Herr Sodann, sagen, das findet in Sachsen nicht statt, dann muss ich sagen: Wir haben in Sachsen fünf Gedenkstätten, von denen sich vier mit der NS-Zeit beschäftigen. Ich denke, das ist der überwiegende Teil an Gedenkstätten.

Dass es wichtig ist, dieses Konzept zu überarbeiten, darin stimmen wir Ihnen zu. Die Frage ist nur, warum bringen Sie jetzt diesen Antrag, dass wir uns damit beschäftigen sollen? Die Geschäftsführung der Stiftung wurde ja beauftragt, ein Entwicklungskonzept vorzulegen, das im Dezember dieses Jahres vorliegen soll. Wollen Sie also die Zeit bis Weihnachten nicht abwarten? Es ist also nicht verständlich, warum Sie jetzt solch einen Antrag vorbringen. Weiterhin soll auch der Abschlussbericht, der eine Bewertung und Prüfung der gesamten Struktur wiedergibt, im Dezember dieses Jahres oder spätestens Anfang nächsten Jahres vorliegen. Auch hier scheinen Sie das nicht abwarten zu können. Die GRÜNEN haben – das kam schon heraus – im letzten Jahr einen ähnlichen Antrag eingebracht, der auch im Ausschuss diskutiert wurde. Die Frage, die sich uns stellt, lautet: Wollen Sie damit bereits jetzt Ihren Koalitionspartner für nächstes Jahr definieren?

Da ein Entwicklungskonzept bereits in Arbeit ist und nächstes Jahr vorgelegt wird, sehen wir uns nicht gezwungen, diesem Antrag zuzustimmen. Wir wollen dem Entwicklungskonzept nicht vorgreifen und enthalten uns deshalb.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nun ist die

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Frau Dr. Maicher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Erinnern an die Menschheitsverbrechen im Nationalsozialismus und in der DDR ist kein Selbstzweck. Gerade in der heutigen Zeit ist das für alle spürbar. Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit setzt den Angriffen auf Freiheit, Vielfalt und Demokratie, wie sie von der AfD sowie rechten Bewegungen ausgeübt werden, etwas entgegen. Gegen Umdeutung und Vereinnahmen von Geschichte braucht es historisch-politische Bildung. Denken Sie nur an die Bilder von Chemnitz, mit weißen Rosen am Revers von Neonazis und Rassisten! Deshalb ist Erinnerungskultur ein elementarer Bestandteil von demokratischer Zukunft in Sachsen. Genau aus diesem Grund braucht das Erinnern selbst eine Zukunft.

Wir GRÜNE setzen uns seit Jahr und Tag dafür ein, dass sich die Stiftung Sächsische Gedenkstätten als zentraler Akteur für historisch-politische Bildung und Erinnern weiterentwickeln kann. Heute liegt der Antrag der Koalition vor, weil Sie unsere Vorschläge vom letzten Jahr nicht dauerhaft vom Tisch wischen können. Wir hatten dazu auf Antrag der GRÜNEN eine sehr intensive Anhö

rung. Leider konnten sich CDU und SPD im letzten Jahr weder zu einer Zustimmung durchringen noch stellten sie Änderungsanträge zu unserem Antrag.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion wird dem Antrag von CDU und SPD trotzdem zustimmen, weil er wichtig ist. Seit Jahren arbeiten sich viele engagierte Menschen in den Gedenkstätten und Initiativen, in Wissenschaft und Verbänden an der Stiftung ab. Bei unserem Fachgespräch im Landtag im Juni 2017 wurde aus vielen Perspektiven der sächsischen Gedenkstättenlandschaft deutlich: Die Stiftung wird gebraucht. Sie muss sich aber dringend weiterentwickeln. Ich habe bei Gedenkstättenbesuchen in einer Gedenkstätte für Zwangsarbeiter in Leipzig, Sachsenburg oder Bautzen mit Engagierten auch weiter darüber diskutiert. Sie leisten wirklich eine hervorragende Arbeit, aber alle halten eine Entwicklungskonzeption für wichtig, damit die Stiftung wieder Vertrauen und Anerkennung zurückerhält.

Gefordert wird eine Diskussion zur Profilbildung, mehr Transparenz, mehr interner und externer Austausch – vor allem auch, um die Bildungsarbeit modern aufzustellen sowie für mehr wissenschaftliche Anbindung. Die Signale waren da sehr klar, und die Geschäftsführung war bei unserem Fachgespräch anwesend und hat sich der Kritik gestellt. Aber was ist seitdem passiert? Nichts! Die Bearbeitung der Eckpunkte des Geschäftsführers sollte laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Mai 2018 im Stiftungsrat diskutiert werden. Jetzt heißt es in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag, dass dies im Dezember 2018 passieren wird. Schaut der Stiftungsrat mit Ihnen an der Spitze, Frau Dr. Stange, denn allen Ernstes weitere zwölf Monate lang einfach nur zu? Wie lange liegt jetzt das Konzeptionsthema auf dem Tisch – waren es acht Jahre? Und dies ohne inhaltlichen Zugewinn!

Mir scheint es, als wolle man sich hinüberretten, aber wie soll das jetzt noch bis 2021 so weitergehen? Das ist ein inhaltliches Totalversagen; es liegt am fehlenden Willen. Herr Reiprich schob es in der Anhörung auf die Gremien. Der Stiftungsrat wiederum bittet Jahr um Jahr um eine Überarbeitung. Ich finde, das ist wirklich ein Trauerspiel für die Erinnerungskultur in unserem Land. Ich denke auch an die Verantwortung des Stiftungsrats in einer Situation, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Engagierte resignieren. Unser Antrag wurde in der Anhörung von mehreren Sachverständigen treffend als Ausdruck eines Hilferufs ebendieser Menschen bezeichnet.

Es gibt aber weiterhin keinen Fahrplan für die Konzeption und schon gar keine offene Diskussion. Es gibt keine Ideen, wie die Bildungsarbeit künftig aufgestellt werden soll und welche Rolle Kooperationen spielen sollen. In fast fünf Jahren bleibt nur eine einzige Fachtagung der Stiftung. Von überregionalen Diskursen ist die Stiftung abgeschnitten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Zeichen des Landtages für die Stiftung, für die Zukunft einer gestärkten Erinnerungskultur in Sachsen ist dringend notwendig.

Mir ist dabei besonders wichtig, dass eine Betrachtung der verschiedenen Säulen der Stiftung erfolgt, also die eigene, die institutionell geförderten Gedenkstätten sowie die Projektförderungen betrachtet werden, und zwar ohne die eine gegen die andere auszuspielen.

Zu guter Letzt stelle ich leider fest: Wenn wir als Landtag demnächst über die Finanzierung der Stiftung in den Jahren 2019 und 2020 entscheiden, sind wir wieder in der Zwickmühle. Wir wollen die Gedenkstättenarbeit bestärken, aber es gibt noch keine Entwicklungsrichtung. Wir werden an dieser Stelle wieder nur einen Haushalt auf Sicht haben. Diese Verantwortung tragen Sie, Frau Ministerin, und auch die Koalition.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Besteht seitens der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage nun die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? Frau Staatsministerin Dr. Stange, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Friedrich-Ebert-Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr eine Veranstaltung zum Thema Erinnerungskultur unter den Titel „Erinnern für die Zukunft“ gestellt. Ich finde, dass dieses Motto „Erinnern für die Zukunft“ auch hier in Sachsen ganz hervorragend den Umgang mit diesem Thema beschreibt. Eine aktive Erinnerungskultur darf nie ausschließlich rückwärtsgewandt oder statisch in der Vergangenheit verharren. Sie muss im Gegenteil die Lehren aus der Vergangenheit für die Zukunft ziehen.

Wir haben heute Morgen eine sehr ausführliche Diskussion zur aktuellen gesellschaftlichen Situation geführt. Die beteiligten Akteure müssen sich heute ständig selbst reflektieren und sich zu jeder Zeit in ihrem Handeln kritisch hinterfragen. „Wehret den Anfängen“ heißt auch das Erkennen der Ursachen für das Entstehen von rassistischen und antisemitischen Diktaturen, die eine Grundlage sind und waren für eine Zeit des Untergangs, für eine Zeit, an die wir heute erinnern, aber gleichzeitig reflektieren – eben mit dem Motto „Wehret den Anfängen“.

Ich begrüße deshalb den gemeinsamen Antrag der beiden Regierungsfraktionen zur Fortschreibung der Entwicklungskonzeption der Stiftung Sächsische Gedenkstätten sehr. Dieser Antrag kommt auch zu einem Zeitpunkt, in der die Evaluation der Gedenkstättenstiftung in ihre entscheidende Phase eintritt. Der Stiftungsrat hatte im Januar des vergangenen Jahres beschlossen, diese Untersuchung durchzuführen und sich unter anderem mit der Organisation, den Verfahren und den Entscheidungsprozessen der Stiftung zu befassen. Ein wichtiger Aspekt, der untersucht werden soll, sind natürlich die finanziellen und

personellen Ressourcen der Stiftung sowie die Frage, ob diese auskömmlich gestaltet sind. Schließlich werden auch die Arbeitsergebnisse der einzelnen Arbeitsstellen der Stiftung einer Prüfung im Hinblick auf die Ressourcen und Strukturen der Stiftung unterzogen.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dem Dank anschließen, der hier bereits ausgesprochen wurde, und zwar an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung, aber auch an all die Ehrenamtlichen, die überall in den Gedenkstätten, aber auch in den Vereinen und Opferverbänden dafür Sorge tragen, dass das, was wir mit der Stiftung an Erinnerungskultur im Land vorantragen wollen, auch gelebt werden kann. Dort wird gerade in den Gedenkstätten eine hervorragende Arbeit gemacht, was uns immer wieder Besucherinnen und Besucher bescheinigen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren – dort setzt ja der Antrag ein –, wir haben es nicht mit einer statischen Einrichtung zu tun. Hanka Kliese hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen, dass mindestens drei Punkte dringend Berücksichtigung finden müssen: Das ist das Thema der Zeitzeugen, die uns in den nächsten Jahren immer weniger zur Verfügung stehen, das ist das Thema europäische Erinnerungskultur und die Einbettung der deutschen Erinnerungskultur, aber es ist auch das Thema, welche neuen Möglichkeiten wir heute haben, um auch im Sinne von Erleben Erinnerungskultur über digitale Medien zu gestalten.

Ich will es mit diesen Anregungen bewenden lassen. Für die Evaluation der Gedenkstättenstiftung wird noch in diesem Monat der Abschlussbericht erwartet. Die Beratung im Stiftungsrat soll in der Dezembersitzung, aber spätestens im ersten Halbjahr 2019 erfolgen; denn wir wollen uns auch für die Evaluation im Stiftungsrat ausreichend Zeit lassen. Ich verspreche mir von diesem Bericht unabhängige und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, auf deren Grundlage auch weitere notwendige Entscheidungen zur Entwicklung der Stiftung und ihrer Organe getroffen werden können. In diesem Sinne danke ich auch für die vielfältigen Erkenntnisse und Anregungen aus der Anhörung zur Gedenkstättenarbeit. Eine so umfassende Anhörung zur Gedenkstättenarbeit hatten wir in den vergangenen Jahren noch nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Evaluation der Gedenkstättenstiftung wird eine wesentliche Grundlage für das in dem Antrag angesprochene Entwicklungskonzept der Stiftung sein. Der Geschäftsführer der Stiftung wurde vom Stiftungsrat beauftragt, zur Sitzung des Stiftungsrates am 7. Dezember 2018 die überarbeiteten Eckpunkte für ein Entwicklungskonzept der Stiftung Sächsische Gedenkstätten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats, den wir gebeten haben, diese Entwicklung der Konzeption zu begleiten, zur Beratung vorzulegen. Ein Auftrag des Stiftungsrates war es gleichermaßen, die wissenschaftliche Expertise aus der Stiftung – wir haben überall wissen

schaftliche Leiter –, aber auch der Vereine in die Entwicklungskonzeption einzubeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits darauf verwiesen, dass mit dem parteienübergreifenden Konsens bei der Novellierung des Gedenkstättengesetzes 2012 eine neue Grundlage sowohl im Umfang der Aufgaben als auch in der inhaltlichen Gestaltung der Aufgaben – ich erinnere an das Thema Bildungsarbeit, das mit der damaligen Novellierung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurde – diese Dimension des Gesetzes verändert hat. Darauf aufbauend muss die Entwicklungskonzeption jetzt diese neuen Aufgaben aufgreifen.

Es ist mir ein großes Anliegen, dass künftig der Fokus der Gedenkstättenarbeit noch stärker als bisher auf der Ermöglichung des wissenschaftlichen pädagogischen Austauschs intern und extern sowohl in Sachsen als auch bundesweit liegt. Ich halte es für unerlässlich, dass die Stiftung hier verstärkt fachlich auch über Sachsen hinaus wahrgenommen wird; denn wir haben besondere Gedenkstätten mit doppelter, oft dreifacher Vergangenheit, die sich sowohl in die deutsche Erinnerungskultur als auch in die europäische Erinnerungskultur in besonderer Weise einbringen können und müssen.

Ein genauso großes Anliegen ist es mir aber auch, dass die Gedenkstättenarbeit im Freistaat Sachsen künftig noch stärker als bisher international wahrgenommen wird. Die Erinnerungskultur muss sowohl in unseren Nachbarländern Tschechien und Polen als auch darüber hinaus wirken. Dies sind wir nicht zuletzt dem Andenken an die vielen ausländischen Kriegsgefangenen schuldig, die unter anderem in Zeithain ums Leben gekommen sind. Dies geschieht auch in den beiden Euthanasie-Gedenkstätten in Pirna-Sonnenstein und zukünftig auch in Großschweidnitz.

In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig – um einen dritten Aspekt zu nennen –, nochmals darauf hinzuweisen, dass die Staatsregierung am 14. August beschlossen hat, für die Gedenkstättenarbeit künftig zusätzliche Gelder auch aus den Mitteln des Parteienvermögens zur Verfügung zu stellen, die Sachsen zugewiesen wurden. Wir werden diese Mittel gezielt einsetzen, um Gedenkstätten weiter als lebendige Orte des Erinnerns zu gestalten. Es werden nach den jetzigen Beratungen folgende sechs Gedenkstätten davon partizipieren und in den nächsten Jahren, glaube ich, einen guten Schub bekommen. Das ist der Ausbau der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg, Frankenberg, die wir hier schon einmal ausführlich diskutiert haben. Das ist aber auch die Gedenkstätte Großschweidnitz, in der in der vergangenen Woche eine bewegende Veranstaltung stattgefunden hat. Das ist die „Runde Ecke“ in Leipzig. Das ist aber auch der Lern- und Gedenkort Kaßberg, Chemnitz, für den sich – dafür bin ich sehr dankbar – ein parteienübergreifender Verein in den letzten Jahren sehr engagiert hat. Das ist die Gedenkstätte Bautzener Straße, Dresden, die dringend eine Weiterentwicklung benötigt. Das ist schließlich auch das umfangreiche Archiv der Bürgerbewegung Leipzig.

Unabhängig davon – ich möchte es nochmals betonten – ist es uns erstmals gelungen, dem Landtag bereits im Regierungsentwurf einen deutlichen Aufwuchs für die Gedenkstättenstiftung und damit eine spürbare Verbesserung der personellen Ausstattung vorzulegen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gedenkstättenarbeit, so viel Technik und so viele Möglichkeiten es heute gibt, lebt vor allen Dingen davon, dass Menschen diese Gedenkstätten lebendig machen und die pädagogische Arbeit leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne den Ergebnissen der Entwicklungskonzeption vorgreifen zu wollen, muss schließlich auch deshalb die pädagogische Vermittlungsarbeit der Stiftung in Zukunft einen noch größeren Stellenwert als bisher einnehmen. Die Erinnerungskultur im Schulunterricht muss ausgebaut werden – darin bin ich mir mit meinen Kollegen einig –, damit die Schülerinnen und Schüler historisches Bewusstsein, vor allen Dingen aber auch Empathie und eine demokratische Grundhaltung entwickeln können. So hat die Kultusministerkonferenz bereits im Jahr 2014 einen entsprechenden Beschluss gefordert, dass Erinnerungskultur in der Schule junge Menschen befähigen soll, historische Entwicklungen zu beschreiben, zu bewerten sowie unsere Welt durch eigenes Tun gestaltbar und veränderbar zu begreifen.

Die Ereignisse der vergangenen Tage zeigen doch ganz deutlich, wie wichtig das ist. Ich werde daher nicht müde, mich als Stiftungsratsvorsitzende und auch ganz persönlich für die politische Bildung unter anderem durch unsere Gedenkstätten starkzumachen. Ich hoffe, dass auch die verstärkte personelle Ausstattung dazu einen Beitrag leistet.

Was die Etablierung der Gedenkstätten als Lernorte außerschulischer Bildung betrifft, möchte ich, wie bereits in der Stellungnahme der Staatsregierung an dieser Stelle ausgeführt, auf den guten ersten Ansatz hinweisen, nämlich auf die vom Kultusministerium geplante Einrichtung einer Landesservicestelle „Gedenkstättenfahrten“, die ihren Betrieb beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 aufnehmen kann. Diese Stelle hat die Aufgabe, schulische Lerngruppen zu beraten, bei der Beantragung finanzieller Fördermittel zu unterstützen und fachlich zu begleiten. Vielleicht gelingt es uns in Zukunft, wenn sich die Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt wieder etwas entspannt hat, wie in anderen Bundesländern auch Gedenkstättenpädagogen in diesem Spagat zwischen Schule und Gedenkstätten auszubilden; denn sie sind die besten Vermittler unmittelbar in die Schule hinein.