Was die Etablierung der Gedenkstätten als Lernorte außerschulischer Bildung betrifft, möchte ich, wie bereits in der Stellungnahme der Staatsregierung an dieser Stelle ausgeführt, auf den guten ersten Ansatz hinweisen, nämlich auf die vom Kultusministerium geplante Einrichtung einer Landesservicestelle „Gedenkstättenfahrten“, die ihren Betrieb beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 aufnehmen kann. Diese Stelle hat die Aufgabe, schulische Lerngruppen zu beraten, bei der Beantragung finanzieller Fördermittel zu unterstützen und fachlich zu begleiten. Vielleicht gelingt es uns in Zukunft, wenn sich die Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt wieder etwas entspannt hat, wie in anderen Bundesländern auch Gedenkstättenpädagogen in diesem Spagat zwischen Schule und Gedenkstätten auszubilden; denn sie sind die besten Vermittler unmittelbar in die Schule hinein.
In diesem Sinne unterstütze ich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD nachdrücklich. Ich meine, lieber Kollege Sodann und liebe Kollegin Maicher, es ist auch in Ihrem Interesse – das haben ja Ihre Vorstöße in den vergangenen Jahren gezeigt –, dass diese Entwicklungskonzeption in absehbarer Zeit auf den Tisch gelegt wird und dass sich damit die Stiftung auch in Zukunft im Sinne des Gesetzes von 2012 weiterentwickeln kann.
Meine Damen und Herren! Das Schlusswort haben die Fraktionen CDU und SPD. Für beide Fraktionen hält das Schlusswort Frau Abg. Fiedler, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich auch im Namen meiner Kollegin Frau Kliese für die differenzierte Debatte bedanken. Ich glaube, sie hat noch einmal sehr deutlich gemacht, wem es eher um einen eigenen Auftritt hier vorne und wem es wirklich um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema geht.
Es hat, glaube ich, auch deutlich gemacht, wie unterschiedlich Oppositionsarbeit ist. Das, was vor allem Frau Maicher an Hinweisen gesagt hat, haben wir sehr wohl aufgenommen. Ihr Antrag und die daraus folgende Anhörung spiegeln sich ein Stück weit in unserem Antrag wider. Ich möchte dem Eindruck gern entgegentreten, dass in der letzten Zeit in der Stiftung Gedenkstätten nichts passiert ist. Die Ministerin hat es in ihrem Redebeitrag schon erläutert. Wir werden in Kürze eine Ausstellungseröffnung in Bautzen II haben, bei der es um die Zeit des Nationalsozialismus geht. In Sachsenburg ist in den letzten Monaten viel passiert, Großschweidnitz, Gedenkort Kaßberg, usw.
Ich möchte noch einmal darauf reagieren, weil Sie immer wieder kritisieren, dass Sie in diese Debatte nicht eingebunden sind. Ich denke, das fängt zunächst bei Ihnen selbst an. Wenn man schaut, wie die LINKE mit dem Thema PMO-Mittel umgegangen ist – dass diese Mittel,
die heute zum Beispiel für Sachsenburg mit verwendet werden, eingeklagt werden mussten –, zeigt, dass wir Sie in eine Debatte zum jetzigen Zeitpunkt nicht einbeziehen können.
Ich glaube, diese Debatte hat noch einmal deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert die Arbeit der Gedenkstätten hat. Uns im politischen Raum ist wichtig, dass dieses Entwicklungskonzept auf den Weg gebracht wird, um auf die neuen veränderten Anforderungen entsprechend zu reagieren und um deutlich zu machen, welche Priorität das Thema im perspektivischen Haushalt 2019/2020 genießt.
Zusammengefasst denke ich, dass der Antrag zum einen den Respekt vor der Arbeit und der Selbstständigkeit der Arbeit der Gremien der Stiftung bewahrt. Auf der anderen Seite fordert er die Staatsregierung, er fordert uns selbst. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur noch einmal um Ihre Zustimmung werben.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Drucksache 6/13735 seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei keinen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Drucksache beschlossen. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Zuvor spricht aber noch Frau Abg. Kersten.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache für die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Lauterbach, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Wir kommen zum sächsischen Familienpass. Finanzielle Mittel stehen im Haushalt über viele Jahre zur Verfügung. Die Auslastung der im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 65 000 Euro könnte besser sein. Genau darum geht es uns.
Schauen wir uns die Voraussetzungen an, um einen Familienpass in Sachsen zu erhalten. Einen Familienpass erhalten Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern oder Eltern mit einem schwerbehinderten Kind. Frau Ministerin, Sie schreiben in Ihrem Flyer, es ist für das gemeinsame Erleben in der Familie. Ich denke, das ist weltfremd.
Wenn Mutti drei von vier Wochenenden samstags im Handel arbeitet und der Vati mit den Kindern alleine ist, was ist dann die ganze Familie? Trifft dann der Familienpass nicht zu? Kann der Vati nicht mit drei Kindern nach Dresden ins Museum fahren? Vielleicht wollen auch Oma und Opa einmal einen Enkeltag mit Bildung im Museum machen. Das geht auch nicht. Gehören für Sie Großeltern nicht zur Familie? Warum machen Sie es sich so schwer?
In Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es den Familienpass für einen Erwachsenen und mindestens eine minderjährige Person – ganz einfach.
Grundsätzlich gilt der Familienpass in Sachsen für ein Jahr. Er muss jedes Jahr neu beantragt werden. Das heißt, Jahr für Jahr Anträge an die Gemeindeverwaltung. Kann der Familienpass nicht über mehrere Jahre bewilligt werden? Warum machen Sie es den Gemeindeverwaltungen so schwer? Ist das notwendig? Der Vertrieb in Brandenburg läuft über Touristikinformationen, Kioske, Buchhandlungen oder zentral über einen Onlineshop. Warum geht das in Sachsen nicht?
Fragen wir bei der Gemeindeverwaltung nach. Ich habe das getan. Zur Antwort erhielt ich: Ähm. Ja. Gute Frage. Ich versuche es einmal bei Frau X. Frau Lauterbach, warten Sie einen Moment. Ich versuche es einmal bei Frau Y. usw.
Kaum einer kennt ihn im ländlichen Raum. Kaum einer nutzt ihn im ländlichen Raum. In Großenhain wurden bereits 15 Anträge bewilligt. Zu Ihrer Information: Der Familienpass gilt seit 20 Jahren. Sachsen hat einen Familienpass. Das ist gut. Sachsen hält sich aus der Arbeit um den Familienpass heraus. Das ist schlecht. SachsenAnhalt hat 14 000 Familienpässe vergeben. Frau Ministerin, wie viele sind es in Sachsen?
Wir kommen zu den Einrichtungen, die Familien besuchen können. Vor allem in Dresden, Leipzig und Chemnitz profitieren Familien davon, circa 30 Einrichtungen besuchen zu können. In Brandenburg sind es circa 650.
Das sind Angebote von öffentlichen und privaten Diensten. Fragen Sie einmal Ihre Bürgermeister und Oberbürgermeister, welche Einrichtungen in ihren Territorien zu besuchen wären. Ich denke an das kleine Bauernmuseum in Zabeltitz mit dem Schloss und dem Park. Das ist nicht weit. Es ist realisierbar. Aber es ist nicht möglich, weil der Familienpass dort nicht gilt. Hier bedarf es großer Anstrengungen, auch kleinere Einrichtungen einzusammeln und sie so zu unterstützen. Attraktiver wäre ein Familienpass, wenn Bildungsangebote mit Sport- und Freizeitangeboten gekoppelt werden könnten.
Aber, werte Frau Ministerin, wie kommen die Eltern mit Ihren drei Kindern zu den Museen in der Großstadt? Auch das muss passen und kostet Geld. Und beides passt nicht. Hier muss der ÖPNV dringend mit eingebunden werden. Der Familienpass ist gut gedacht und schlecht gemacht.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie der sächsische Familienpass gut gelingen kann. Nach der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ kommt nun für Sie die Kampagne „Sachsen vergibt den Familienpass“. Dafür können Sie gern noch einmal 20 000 Euro in die Hand nehmen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit vor allem im ländlichen Raum organisieren. Dabei sind folgende Punkte wichtig: Familienpass einmal beantragen bis zur Selbstständigkeit des letzten Kindes, Familienpass auf die Großeltern übertrag
bar und auch flexibel für ein Eltern- oder Großelternteil mit einem Kind nutzbar machen, enger mit den Gemeindeverwaltungen arbeiten und den ÖPNV einbinden.
Vier Punkte, ganz einfach: Holen Sie sich Hilfe in anderen Bundesländern. Tragen Sie es auf die Bundesebene. Schauen Sie sich in anderen Bundesländern und in anderen Ländern um, zum Beispiel in Österreich.
Unsere Familien, vor allem im ländlichen Raum, brauchen dieses Angebot, und Sie, werte Koalition, auch wenn Sie jetzt nicht zugehört haben: Sie brauchen diese Charmeoffensive.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wenn man, liebe Genossen der LINKEN, geschätzte Frau Lauterbach, Ihren Antrag liest, klingt das auf den ersten Blick nicht ganz schlecht. Aber es ergibt sich doch eine Reihe von Problemen, die mit Ihren Forderungen verbunden sind.
Zunächst wollen Sie die Erweiterung der Begünstigten für den Familienpass auf alle Familien. Auch auf die gut verdienenden? Das kann ich nicht verstehen. Der Familienpass in der jetzigen Form ist eben gerade an die gerichtet, die mit größeren finanziellen und persönlichen Herausforderungen konfrontiert sind, und das ist gut so.
Den zweiten Vorschlag kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Sie fordern eine zentrale Antrags- und Ausgabestelle. Für die betroffenen Familien würde das einen deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand bedeuten, und sie müssten im Zweifel einen längeren Fahrtweg für die Beantragung auf sich nehmen. Dies in den Kommunen vor Ort zu belassen ist daher sinnvoll und sollte beibehalten werden. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, Bürokratie abzubauen, anstatt neue zu schaffen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels sollten wir auf eine schlanke Verwaltung und Zukunft setzen.
Die von Ihnen im Antrag angestrebte Öffnung anderer privater Einrichtungen für den Familienpass hätte zur Folge, dass es zu Verwirrungen in Bezug auf Rabattierung und die Wirtschaftlichkeit kommen kann. Wir sollten niemandem etwas aufzwingen, sondern ihnen diese Eigenverantwortung zugestehen.
Länderübergreifende Kooperationen sind wünschenswert, aber nur möglich, wenn die in den jeweiligen Bundesländern ausgegebenen Familienpässe miteinander vergleichbar sind. Das rot regierte Thüringen – hört! hört! – hat bisher keinen Familienpass. Sachsen-Anhalt gewährt Familien bei Besuchen in Museen und anderen kulturellen Einrichtungen Ermäßigungen. In Sachsen ist der Besuch der staatlichen Museen, Burgen und Schlösser dagegen
kostenlos. Solange die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, ergibt an dieser Stelle Kooperation wenig Sinn.
Womit Sie allerdings recht haben, das ist die Tatsache, dass der Familienpass in Sachsen besser beworben werden kann, dass die Familien davon profitieren können. Das unterstützen wir gern. Doch das reicht nicht, dem Antrag zuzustimmen.
Gestatten Sie mir einen persönlichen Hinweis: Viele Dinge, die man mit Kindern machen kann, sind kostenlos,