Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Landkreis und an das sächsische Landesjugendamt mit der Bitte um Unterstützung.

Am 1. Februar 2018 fand in der Kita eine Beratung mit Vertretern dieser Behörden statt. Dem Träger wurde empfohlen, im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung mit der Kommune darauf hinzuwirken, dass die Mehrkosten für Personal entsprechend erstattet würden.

Das Landesjugendamt teilte in seinen Stellungnahmen mit, dass sich die Situation in der Kita tatsächlich so darstelle, dass die Kita von ungewöhnlich vielen Kindern mit Migrationshintergrund besucht werde und dass ein Mehrbedarf an Personal als begründet angesehen wird.

Im März 2018 wandte sich der Träger mit der Schilderung der weiterhin ungeklärten Problemlage an das Kultusministerium. Das SMK bestätigte die Darstellung der Rechtsauffassung vom 19. Januar 2017 und ergänzte, dass die Abweichung vom Regelpersonalschlüssel bei einem hohen Anteil an Migrationskindern in der Kita als begründet eingeschätzt wird.

Der Landkreis bestätigte ebenfalls die Darstellung des Trägers. Ein Gespräch zwischen dem Jugendamt und der Stadt fand Ende Februar 2018 statt. Das Ergebnis – ich zitiere –: „Die Stadt sehe aufgrund der derzeitigen Haushaltslage keine Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung von zusätzlichen Personalkosten.“

Der Träger hat sich mit seinem berechtigten Anliegen in einer Petition an den Sächsischen Landtag gewandt und bittet um Unterstützung. In der vorbereiteten Antwort steht nun, dass der Kita nicht geholfen werden könne.

Ich sehe das anders und denke, im Interesse der 70 Kinder in dieser Kita muss schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Seit über einem Jahr versucht der Träger das Problem der fehlenden Personalfinanzierung in dieser Willkommens-Kita zu thematisieren, aber ohne Erfolg. Die Kita ist in der genannten Stadt eine Schwerpunkt-Kita für die Unterbringung von Kindern aus Flüchtlingsfami

lien. Das dort angewandte pädagogische Konzept der Willkommens-Kita wird seit fünf Jahren angewandt und wertgeschätzt.

Mit dem „Programm Willkommens-Kita“ werden pädagogische Fachkräfte für ihre Arbeit mit Kindern aus geflüchteten Familien gestärkt. Das Programm umfasst eine Begleitung vor Ort, den praxisnahen Austausch im Netzwerk und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte. Für den erheblichen Mehraufwand – zum Beispiel für die Aufnahme und Elterngespräche mit Sprachmittlern, für Sprachförderung, für interkulturelles Arbeiten mit Kindern, für den Umgang mit Traumata und vieles andere mehr – fehlt jedoch die personelle Ausstattung.

Ich frage Sie deshalb: Wie sollen Kitas mit mehreren Migrationskindern diese zusätzlichen Aufgaben so nebenbei bewältigen? Das „Programm Willkommens-Kita“ soll in Sachsen bis 2020 ausgebaut werden. Das ist gut; jedoch benötigen die Willkommens-Kitas dringend eine verbindliche finanzielle Unterstützung für zusätzliches pädagogisches Personal.

Im Bericht zur vorliegenden Petition wird das Problem wie folgt benannt: „Das SächsKitaG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen enthalten keine Maßgabe, wonach bei der Aufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund verpflichtend zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist, wie etwa bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe.“

Wir als sächsischer Gesetzgeber könnten das Problem also lösen, indem wir für Willkommens-Kitas gesetzlich regeln, dass auch Kinder mit Migrationshintergrund einen Anspruch auf Förderung haben und somit mehr Personal vorzusehen ist.

Die Fraktion DIE LINKE stellt deshalb den Antrag, die Beschlussempfehlung wie folgt zu ändern: Die Petition wird der Staatsregierung zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen überwiesen. Eine Abgeltung des zusätzlichen Aufwands für Kinder mit Migrationshintergrund aufgrund des Mehrbedarfs an Personal ist ab 2019 sicherzustellen.

Wir bitten um Unterstützung und Zustimmung für diesen Antrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Bienst, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gegenstand der Petition hat Frau Junge gerade vorgetragen. Da bittet eine gGmbH um Unterstützung, um zusätzliches Personal finanziert zu bekommen. Logisch ist, dass man dann an den Sachkostenträger herangeht und mit ihm in Verhandlung tritt.

Ich habe im letzten Abschnitt meines Berichts geschrieben – das möchte ich vortragen –: „Die Kindertagesbetreuung ist eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe

im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Einhaltung bundes- und landesgesetzlicher Maßgaben durch die Gemeinde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Landkreises. Teil dieser Verantwortung ist die bedarfsgerechte Gestaltung von Angeboten der Kindertagesbetreuung, die allen Kindern gleichberechtigte Bildungschancen ermöglichen.“ Deshalb kann der Petition nicht abgeholfen werden.

Liebe Kollegin Junge, es ist die Petition eines Sachkostenträgers bei uns eingegangen, der genau diesen Sachverhalt, den Sie hier vorgetragen haben, geschildert hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht verstehen, warum – und darin gebe ich Ihnen ein Stück weit recht – die Kommune kein Verständnis für diesen Träger und seine Belange hat. Das kann ich nicht verstehen.

Es geht um eine Kommune und um einen Träger. Ich habe keine anderen Vorlagen oder Petitionen erhalten, in denen es ähnlich gehandhabt würde. Deshalb denke ich – und das sage ich jetzt auch als Kreisrat –, dass man einmal in diese Kommune gehen und fragen sollte, warum das genau so ist, wie es ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Bienst?

Selbstverständlich.

Bitte.

Vielen Dank. – Herr Bienst, sehen Sie keine strukturellen Probleme hinsichtlich der Willkommens-Kitas? Das ist ja nur ein Beispiel.

War das die Frage? – Ja. Ich sehe da keine Probleme, weil es eben nur ein einzelnes Beispiel in Sachsen ist. Wie viele Willkommens-Kitas haben wir denn hier in Sachsen? Es gibt keine andere Willkommens-Kita, die mit genau dieser Problematik auf uns zugekommen wäre, denn andernorts ist ein besseres Verhältnis der Kommune zum Träger vorhanden. Dort werden Lösungen gefunden, auch im Gemeinderat oder im Stadtrat.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Auch ich habe mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie man dort eine Lösung finden könnte. Ich denke, aus dieser Petition ergeben sich zwei Schlussfolgerungen.

Die eine Schlussfolgerung lautet: Wenn der Träger die Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags nicht mehr absichern kann, muss entweder die Kommune die Aufgabe übernehmen oder es muss ein anderer Träger gefunden werden – über eine Ausschreibung natürlich –, der diese Aufgabe dann bewältigt.

Eine zweite Lösung könnte sein, dass man sich in der Stadt Gröditz einfach einmal Gedanken darüber macht, ob – wie Sie es richtigerweise vorgetragen haben – denn tatsächlich alle, sage ich jetzt einmal, problematischen Kinder – es sind ja nicht nur Flüchtlingskinder, die in diese Kita gehen, sondern auch behinderte Kinder –

konzentriert in diese Kita gebracht werden müssen oder ob man den Aufgabenbereich nicht auf alle fünf Kitas in Gröditz verteilen könnte.

Das ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die die Kommune zu klären hat. Oder es müssen im Stadtrat Beschlüsse gefasst werden, um die Rahmenbedingungen in dieser Stadt zu verändern. Das könnte dazu führen, dass auch die Betriebskostenzuschüsse erhöht werden. Aber das ist einzig und allein – das haben Sie ja auch vorgetragen – städtisches Handeln, kommunales Handeln. Dabei kann ich jetzt nicht an das Land herangehen und sagen: Ihr müsst jetzt etwas tun, um dort die Verhältnisse zu verändern.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir werden einen Teufel tun, das zu machen, weil sonst nämlich sofort auch andere kommen und ähnliche Probleme anmelden. Dann würden wir die kommunale Selbstverwaltung auflösen, und das würde uns, denke ich, nicht zugute kommen.

Letztendlich ist die Kindertagesbetreuung eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Einhaltung der bundesrechtlichen und landesgesetzlichen Maßgaben durch die Gemeinde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Landkreises. Teil dieser Verantwortung ist die bedarfsgerechte Gestaltung von Angeboten der Kindertagesbetreuung, die allen Kindern gleichberechtigte Bildungschancen ermöglichen. Das muss dieser Träger realisieren. Wenn er es nicht kann, dann müssen die Aufgaben anders verteilt werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Eine Kurzintervention.

Ja, vielen Dank. Die Kitabetreuung ist sicherlich kommunale Pflichtaufgabe, nur hat der Freistaat Sachsen auch das Modellprojekt „Willkommens-Kita“ initiiert und auch praktiziert. In all diesen Einrichtungen gibt es personelle Probleme aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, die mit Migrationskindern verbunden sind. Deswegen stimme ich Ihnen nicht zu, Herr Bienst, dass es nur eine kommunale Aufgabe sei, sondern das Projekt „Willkommens-Kita“ hat der Freistaat Sachsen entsprechend mit Sachkosten ausgestattet. Er hat es aber nicht mit Personalkosten ausgestattet, und das ist das eigentliche Problem.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Danke, Frau Präsidentin. Ich sehe das nicht als Problem an. Da gibt es eine fachliche Begleitung, gerade im Projekt „Willkommens-Kita“, und dabei wird auch Geld in die Hand genommen, um diese fachliche Begleitung zu realisieren. Was Sie vergessen haben – ich möchte es aber jetzt nicht als Entschuldigung oder

vielleicht als Lösung für die Kita sehen –, ist, dass der Freistaat über ESF-Mittel gerade in dieser Kita die 0,75 VZÄ mitfinanziert und zur Stärkung der Sprachförderung in der Kita zusätzliches Personal im Umfang von 0,5 VZÄ aus dem Bundesprogramm Sprach-Kitas bewilligt wurden. Das heißt, wir haben 0,75 VZÄ plus 0,5 VZÄ zusätzlich. Ob das dann letztendlich ausreicht, sei dahingestellt, aber wir beteiligen uns ja als Freistaat schon an der Problemlösung in dieser Kita. Ich denke, wir müssen die Problemlösung trotzdem auf der kommunalen Ebene belassen. Die Kommune hat die Verantwortung, dafür eine Lösung vorzuschlagen und umzusetzen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wird von der SPD das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Dann die AfD, Dr. Weigand, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Junge, ich stimme Ihnen darin zu, dass man dort vor Ort das Gespräch mit dem Bürgermeister suchen muss. Wenn er in einer Begründung schreibt, dass sich die Integration der Flüchtlingskinder durch die Interaktion mit anderen Kindern am wertvollsten gestaltet, was lediglich durch das bestehende Personal zu steuern und zu fördern ist, dann ist es für mich ein wenig befremdlich, was er für eine Weltansicht hat. Das würde für mich bedeuten, dass die Kinder in unseren Kindertagesstätten ihre Bildung selbst regeln. Dazu sollte man das Gespräch mit ihm noch einmal suchen.

Ansonsten stehen wir als AfD auch zur kommunalen Selbstverwaltung. Das ist ein hohes Gut. Die Erforderlichkeit einer „Willkommens-Kita“ sehe ich hier auch nicht mehr gegeben mit 37 % Flüchtlingskindern, 37 % Kindern, die Lebens- und Lernschwierigkeiten haben, und dann noch 13 % Kindern mit Behinderungen. Das stellt für mich das Konzept infrage.

Sie rufen jetzt nach mehr Personal und nach mehr finanzieller Unterstützung. Herr Bienst hat aber gerade gesagt, dass es neben der Netzwerkunterstützung die personelle Unterstützung aus dem Förderprogramm „Kinder stärken“ mit einer dreiviertel Stelle und aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kita“ mit einer halben Stelle gibt, die noch extra eingesetzt werden. Der Landkreis erhält zusätzlich – das ergibt eine Anfrage von uns – 700 000 Euro an Fördermitteln für das Jahr 2017 für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen.

Für mich ist die Frage: Was wird eigentlich mit unserem Steuergeld in diesem Land gemacht? Wir pumpen immer mehr hinein. Sie müssen sich doch eingestehen, dass Ihre Politik seit 2015 genau damit gescheitert ist. Sie tragen das jetzt auf dem Rücken der Kinder und Erzieher aus. Das lehnen wir grundsätzlich ab.

Bekämpfen Sie endlich die Ursachen des Problems und nicht immer wieder mit deutschem und sächsischem Steuergeld die Symptome. Bekämpfen Sie die Fluchtursachen. Senken Sie Anreize. Machen Sie Grenzkontrollen. Schieben Sie endlich ab. Hören Sie auf mit solchen Worthülsen. Dann bin ich dabei.

Wir lehnen Ihren Antrag dazu ab.

Vielen Dank.