lehnen Sie ständig in jeder Legislatur ab. Das ist das Problem. Es gibt einfach keine eigene Initiative, um die Klimaziele zu erreichen.
Diese werden übrigens an den Werten aus dem Jahr 1990 gemessen. Es geht darum, dass wir 2 Grad nicht überschreiten dürfen. Es geht eigentlich um 1,5 Grad. Ab 1,5 Grad treten Rückkopplungseffekte auf der Erde auf.
Diese kann man dann nicht mehr aufhalten. Das ist der sibirische Permafrostboden, der auftaut. Es geht um den Ozean, der wärmer ist und nicht mehr so viel CO2 auf
nehmen kann. Es geht ebenfalls um Wetterextreme wie Waldbrände, bei der CO2-Speicherungen versiegen. Das muss aufgehalten werden. Frau Pinka hat das so dargestellt. Es ist für mich nicht verständlich, warum es hier so viel Unmut gibt.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass dazu alles ausgetauscht ist. Ich schaue zur Staatsregierung, ob das Wort noch einmal gewünscht wird. – Das sieht nicht so aus. Damit haben wir auch die Zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen.
Sie kennen die Regularien. Herr Minister Prof. Dr. Wöller wird in folgendes Thema einführen: Aktuelles aus der Städtebau- und Wohnraumförderung. Dafür stehen 10 Minuten zur Verfügung. Im Anschluss können die Fragen an den Minister gestellt werden. Nach der ersten Fragerunde kommt folgendes Thema noch hinzu: Freistaat Sachsen – für eine starke Prävention, damit die Menschen zufrieden und sicher im Freistaat leben können. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung verfolgt das Ziel, gleichwertige Verhältnisse im Freistaat Sachsen zu schaffen.
Sachsen atmet mit zwei Lungenflügeln: Stadt und ländlicher Raum. Nicht nur gleichwertige, sondern gleichwertig gute und lebenswerte Verhältnisse zu schaffen, ist auch das Ziel unserer Städtebau- und Wohnungsbaupolitik. Städtebauförderung ist das Kerninstrument der Stadtentwicklung. Es wird seit den Siebzigerjahren zunächst im Altbundesgebiet und nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 auch in den neuen Bundesländern erfolgreich eingesetzt. Bis heute haben 215 Städte und Gemeinden, also fast die Hälfte aller sächsischen Kommunen, Finanzhilfen aus diesem Bereich erhalten. Seit dieser Zeit wurden über 5,3 Milliarden Euro Fördermittel an sächsische Gemeinden ausgereicht. Ein Euro Förderung löst zusätzliche Investitionen für weitere 7 Euro aus.
Am 14. August dieses Jahres haben wir mit der neuen Richtlinie zur Städtebauförderung die bisherige aus dem Jahr 2009 abgelöst. Darin haben wir Verfahren vereinfacht und Möglichkeiten geschaffen, zum Beispiel durch Verfügungsfonds, um die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Meine Damen und Herren! Diese neue Richtlinie macht wahr mit der Entbürokrati
Ohne die Mitwirkung der Bürgerschaft ist eine vernünftige Stadtentwicklung nicht möglich. Wir brauchen die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Das stärkt auch deren Identifikation mit ihrer Heimat.
Subsidiarität und Entbürokratisierung sind die beiden Grundsätze, nach denen wir handeln. Sachsen ist mit der von Bund, Ländern und Gemeinden finanzierten Städtebauförderung sehr zufrieden. Seit der Wiedervereinigung haben wir jährlich einen überproportional hohen Anteil der Finanzhilfen des Bundes erhalten. Allein im Jahr 2017 lagen wir an dritter Stelle, nach Nordrhein-Westfalen und Bayern. Im kommenden Jahr werden wir den sächsischen Gemeinden über 170 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Ein wichtiges Thema bei der Stadtentwicklung ist folgendes: die sichere Stadt. Die Sicherheit auf Plätzen, auf denen beispielsweise Weihnachtsmärkte stattfinden, soll künftig stärker berücksichtigt und auch mit den Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Wir möchten keine kurzfristigen Lösungen wie Fahrzeugsperren, sondern dauerhaft verankerte Bauelemente im öffentlichen Raum, die ihn schützen und sich unauffällig in das Stadtbild einordnen. Auf Initiative Sachsens auf der Bauministerkonferenz im Oktober dieses Jahres haben wir bereits Maßnahmen beschlossen, die Terroristen hindern sollen, Passanten mit Lkws zu überfahren.
Meine Damen und Herren! Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist der Wohnungsbau. Der Wohnungsmarkt in Sachsen entwickelt sich unterschiedlich. Junge Menschen gehen in die Metropolen und suchen nach Singlewohnungen oder großen WG-geeigneten Wohnungen, während Ältere im ländlichen Raum bleiben und nach altersgerechten und barrierefreien Wohnungen fragen. Entsprechend ist auch die Wohnungssituation in den Metropolen, die sich verknappt, wohingegen der
Im letzten Zensus 2011 hatten wir mit 9,9 % den höchsten Leerstand aller Bundesländer. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Es gibt sogar Landkreise, in denen jede fünfte Wohnung leer steht. Seit 2017 fördern wir in Dresden und Leipzig den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen für Geringverdiener. Das machen wir mit Augenmaß und in enger Zusammenarbeit mit den beiden betroffenen Städten Dresden und Leipzig.
Aber wir dürfen die soziale Wohnraumförderung nicht auf den Bau von Sozialwohnungen verengen. Das wäre ein grobes Missverständnis. Soziale Wohnungspolitik heißt beileibe nicht nur Sozialwohnungen bauen. Soziale Wohnungspolitik heißt vielmehr, jene Menschen zu unterstützen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nur schwer mit bedarfsgerechtem Wohnraum versorgen können. Neben Geringverdienern können das zum Beispiel auch größere Familien oder ältere oder behinderte Menschen sein.
Soziale Wohnungspolitik heißt aber auch, selbstgenutztes Wohnungseigentum zu fördern. Das Kabinett hat am 4. Dezember 2018 daher die Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. So sollen sowohl junge Menschen unterstützt werden, die im ländlichen Raum Wohneigentum erwerben oder errichten wollen, als auch ältere Menschen, die ihr Wohneigentum im ländlichen Raum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen. Wer sich mit Wohneigentum so einer kleinen Gemeinde bindet, trägt zur Zukunft des ländlichen Raumes bei, zumal Wohneigentum die beste Altersvorsorge ist und auch dazu beiträgt, dass mehrere Generationen unter einem Dach auf einem Grundstück leben können. Das hilft auch jungen Menschen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
40 Millionen Euro bereit: zinsgünstige Darlehen, aktuell mit 0,75 %, also sehr attraktiv, bis zu 80 000 Euro für Bauerwerb oder Errichtung von Eigenwohnraum und bis zu 40 000 Euro für die Sanierung – beides mit 25jähriger Zinsbindung und nachhaltiger Besicherung. Das gibt Sicherheit und erleichtert die Gesamtfinanzierung. Die Förderung tritt am 21. Dezember 2018 in Kraft und kann dann bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
Meine Damen und Herren! Die Neuvertragsmiete in Dresden und Leipzig ist stark angestiegen, aber beide Städte gehören immer noch zu den Top Ten der 77 deutschen Großstädte mit der niedrigsten Mietbelastung. Chemnitz führt sogar die Top Ten an. Außerhalb dieser Hotspots stagnieren die Neuvertragsmieten oder sind rückläufig. Insgesamt liegt die Neuvertragsmiete in Sachsen durchschnittlich bei 5,58 Euro pro Quadratmeter. Das ist weit unter dem Bundesdurchschnitt von 7,20 Euro. Das ist eine gute Nachricht. Das heißt, in Sachsen lässt es sich gut wohnen.
Meine Damen und Herren! Mit unserer Städtebau- und Wohnungsbaupolitik wollen wir den ländlichen Raum
attraktiv machen und gleichwertig gute Lebensverhältnisse überall in Sachsen schaffen. Dafür haben wir die richtigen Weichen gestellt und sind auf einem guten Weg.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir beginnen jetzt mit der Fragerunde. Es beginnt die CDU-Fraktion. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie sind auch auf das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse eingegangen. Dennoch gibt es immer Unsicherheiten über die Frage, ob denn Fördermittel aus der Städtebauförderung überhaupt in den ländlichen Raum fließen. Daher wollte ich Sie noch einmal konkret fragen, wie viele Gemeinden im ländlichen Raum Fördermittel aus der Städtebauförderung erhalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Von 132 Gemeinden, die aktuell gefördert werden, liegen 92 im ländlichen Raum. Bezogen auf die letzten fünf Jahre, also ab 2013, wurden über 50 % dieser Finanzierungsmittel – oder 314 Millionen Euro – an diese Gemeinden ausgereicht.
Die Linksfraktion, Herr Abg. Stange, bitte. – Ich bitte heute etwas um Geduld; ich glaube, man ist schon im Adventsmodus.
Es fehlen aber die Kerzen, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, Sie haben anlässlich des 150-jährigen Jubiläums des Dresdner Mietervereins in einem Grußwort unter anderem darauf hingewiesen, dass für die nächsten zwei Jahre jeweils 50 Millionen Euro für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum zur Verfügung stehen. Meine Frage bezieht sich darauf, ob diese Mittel und entsprechend auch die Richtlinie nur noch weiterhin für Dresden und Leipzig bestehen sollen oder ob das auch für andere Kommunen oder diejenigen geöffnet wird, die daran teilhaben wollen.
Vielen Dank, Herr Abg. Stange! Zunächst einmal zu den Mitteln beim sozialgebundenen Wohnraum. Es ist so, dass im Jahr 2019 definitiv 40 Millionen Euro vorgesehen sind. Aber Sie wissen ja, dass wir derzeit noch mit dem Bund verhandeln, wie viele Mittel tatsächlich aus dem Bundeshaushalt fließen werden. Wir haben entsprechend Vorsorge getroffen, aber wie hoch der Mittelabfluss bzw. die veranschlagten Mittel zunächst einmal sein werden, ist von den Gesprächen abhängig, die mit dem Bund noch geführt werden, sowie von der Entscheidung der Bundesregierung bzw. des Haushaltsgesetzgebers auf Bundesebene.
Das Zweite: Ja, diese Richtlinie ist für den sozialgebundenen Wohnungsbau und für alle Gemeinden im Freistaat Sachsen geöffnet. Aber Sie wissen, dem Antrag geben wir nur bei denjenigen statt, bei denen auch tatsächlich eine angespannte Wohnraumsituation besteht, also meistens gemessen an Leerständen von momentan unter 5 %. Es betrifft für den Freistaat Sachsen nur die Städte Dresden und Leipzig. Dem Antrag von Leipzig haben wir im Laufe des Jahres relativ rasch entsprochen, weil dort die Wohnungssituation angespannt ist.
Herr Staatsminister, ich bleibe bei dem Thema gebundener Mietwohnraum. Welche Pläne oder vorsichtigen Ideen hat Ihr Haus angesichts der Tatsache, dass wir wirklich neu gebauten Wohnraum im unteren bzw. mittleren Preissegment – wie erfasst – nur durch diese Zuschussförderung erreichen können, um das Zuschussprogramm über 2020 hinaus weiterzuentwickeln?
Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Sie meinen damit das Zuschussprogramm „Besonderer sozialgebundener Wohnraum“?
Vielen Dank, Kollege Pallas. Sie wissen, der Wohnungsmarkt ist ein Bestandsmarkt. Das heißt, Angebote zu schaffen hat einen gewissen Vorlauf, der nicht unwesentlich dadurch geprägt ist, dass zunächst einmal Bauland erschlossen bzw. zur Verfügung gestellt werden muss. Dort spielen gewisse bürokratische Vorgänge eine Rolle. Dann müssen Sie Investoren haben, die bereit sind zu investieren – es ist ja nicht nur kommunales Geld, das dort hineinfließt –, und bei einer angespannten Bauindustrie natürlich die Kapazitäten haben, die das auch vollziehen. Was wir nicht nur in Sachsen in den Ballungszentren, sondern auch in Deutschland beobachten, ist, dass es sehr lange dauert, das entsprechende Angebot an die Nachfrage anzupassen, sodass wir einen Nachlauf bei der Schaffung von Wohnraum haben. Das betrifft sowohl Leipzig als auch Dresden. Erfreulicherweise sind der Zuzug und das Wachstum der Bevölkerung schneller, als der Wohnraum entsprechend nachzieht, sodass man davon ausgehen kann, dass diese Aufgabe nicht innerhalb einer Laufzeit eines Doppelhaushalts beendet wird.
Das Parlament beschließt die Mittel sowohl der Landes- als auch der Bundesgesetzgeber. Wir gehen davon aus, dass das weit über das Jahr 2020 hinausreicht. Das heißt, die Politik der Staatsregierung ist darauf ausgerichtet, dieses Programm der sozialen Wohnraumförderung für Sachsen auf hohem Niveau zu verstetigen. Wie es dann genutzt wird, hängt sicherlich von den antragsberechtigten Städten und Kommunen ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, es geht uns auch um die Knappheit bezahlbaren Wohnraums. Was unternimmt die Staatsregierung, damit die drei großen Städte ihr jeweiliges Umland als gemeinsamen Wohnungsmarkt begreifen und die wachsenden Schwierigkeiten im Grunde gemeinsam angehen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. Sie wissen ja – wir hatten es gerade ausgeführt –: Stadt und Land sind die beiden Säulen, die beiden Lungenflügel, auf die sich das Land stützt. Insofern muss man es gemeinsam denken.
Gerade im Umlandbereich ist noch Potenzial vorhanden, in der interkommunalen Zusammenarbeit, die wir auch im Haushalt mit dem Programm der interkommunalen Zusammenarbeit fördern. Was die Wohnungsbaupolitik anbelangt, verweise ich Sie gern auf unsere Förderrichtlinie „Ländlicher Raum“. Wir wollen damit die Eigentumsbildung im ländlichen Raum fördern und haben bewusst eine Gebietskulisse aufgesetzt, die den Freistaat Sachsen – ohne die drei großen Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden – betrifft. Der Umlandbereich ist bewusst mit dabei.
Wir erhoffen uns dadurch eine Entlastungsfunktion. Wer Eigentum im Umlandbereich bildet, wer ausbaut, saniert und zusätzlichen Wohnraum schafft, der entlastet in dem Maße auch den Ballungsraum. Wir haben es gehört und mein Kollege Verkehrsminister, stellvertretender Ministerpräsident, hatte Akzente gesetzt, was die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs betrifft. Wir subventionieren nicht unerheblich mit den Regionalisierungsmitteln auch den Stadt-Umland-Verkehr im Nahverkehrsbereich.
Nehmen wir als Beispiel die Landeshauptstadt Dresden: Man ist jetzt von Freital, meiner Heimatstadt, innerhalb von ungefähr 10 Minuten am Dresdner Hauptbahnhof, auf dem Wiener Platz und auf der Prager Straße. Das Gleiche gilt im Elbtal. Von Meißen und von Heidenau besteht eine enge Verzahnung. Wir setzten auch darauf, dass Entlastungsfunktionen durch die anderen Programme der Staatsregierung erfolgen.