Protokoll der Sitzung vom 14.12.2018

Herr Günther, bitte.

Eines unserer großen Probleme in der Raumentwicklung ist der Flächenverbrauch. Die Zahlen liegen zwischen 4 und 9 Hektar täglich, was dort verbraucht wird. Sie haben ja selbst schon neue Richtlinien angesprochen, zum Beispiel für Wohneigentum im ländlichen Raum. Es gibt für Sanierung oder für Neubau auch Darlehen. Aber die für Sanierung sind in der Obergrenze nur die Hälfte gegenüber denen, wenn ich etwas neu baue. Bei der Richtlinie „Familienwohnen“ wäre es möglich gewesen, eine Eingrenzung auf innerörtliche Lagen zu machen. Das hat man bei Ober-, Mittel- und Grundzentren genau nicht getan.

Meine Frage lautet: Welche Strategie haben Sie, diesen Flächenverbrauch einzugrenzen? Gibt es darauf Antwort bei diesen Förderinstrumenten? Nehmen Sie sich diesbezüglich etwas vor? Haben wir dabei etwas übersehen? Wie gehen Sie mit diesem Thema um? Wird vielleicht bei diesen Richtlinien noch irgendetwas angepasst?

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Zunächst einmal müssen Sie feststellen, dass die Schaffung von Wohnraum und das gleichzeitige Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauches in einem Spannungsverhältnis stehen, um es vorsichtig auszudrücken.

Hier geht es zunächst um eine soziale Frage erstrangiger Güte, wie wir alle festgestellt haben. Die Schaffung von Wohnraum, gerade für diejenigen, die sich das nicht leisten können, steht im Vordergrund. Aber in der Tat ist es richtig, es in einer solchen Weise zu tun, dass man nicht unbedingt an die Ausweisung neuer Baugebiete denkt.

Deshalb ist die Strategie der Staatsregierung, dass wir gerade im ländlichen Bereich durch die maßvolle Arrondierung im Außenbereich, die wir in den Kommunen ja verbessert haben, die Möglichkeit verschaffen, dass bereits vorhandene Gebäude – beispielsweise nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Scheunen oder zu ehemals landwirtschaftlichen Nutzungszwecken gehörende Gebäude –, für Wohnungszwecke genutzt werden. Die Initiativen der Staatsregierung zielen darauf ab, gemeinsam mit anderen Bundesländern im § 13 Baugesetzbuch dafür Sorge zu tragen, zum Beispiel mit den Nachnutzungsfristen. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir die sieben Jahre aufgehoben oder nutzen die Spielräume, die uns der Bund gibt, um gerade in bestehende Gebäude die Nutzung für Wohnraum hineinzubringen. Das ist sozusagen Bestandteil der Strategie der Staatsregierung.

Ich verweise aber darauf: Der Ansatzpunkt muss bei den Kommunen liegen. Sie weisen ja Bauland aus und müssen eigene Strategien entwickeln, wie sie möglichst platzsparend Wohnraumförderung in ihren Gebieten gewährleisten können. Dazu gehört auch die Nutzung von Nachverdichtungsgebieten in bestehenden Wohngebieten. Das heißt, man muss nicht unbedingt in Außenbereichen neue Baugebiete ausweisen, mit Versieglung und allem, was dazugehört. Das muss auch Bestandteil der Gesamtstrategie sein. Unsere Richtlinien im sozialen Wohnungsbau stellen gerade darauf ab, was den Umbau, die Modernisierung und Sanierung betrifft, und nicht unbedingt nur in allererster Linie auf den Neubau.

In der nächsten Runde kann auch zum Thema „Freistaat Sachsen für eine starke Prävention, damit die Menschen zufrieden und sicher im Freistaat leben können“ gefragt werden. Es beginnt wieder die CDU-Fraktion; Herr Abg. Anton.

Herr Staatsminister! Ich würde gern noch einmal auf die Rahmenbedingungen für die Fördermittelausreichung im Städtebau zu sprechen kommen.

Warum müssen sich die Gemeinden Einnahmemöglichkeiten für die Straßenbaumaßnahmen im Städtebau auch ohne das Vorliegen einer Straßenausbaubeitragssatzung anrechnen lassen, bei der Förderung nach der Richtlinie KStB aber nicht?

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Da die Städtebauförderung infolge der Bund-Länder-Finan

zierung nachrangig ist, müssen sich die Gemeinden alle Einnahmenmöglichkeiten anrechnen lassen, auch wenn sie im Einzelfall darauf verzichten. In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten treten die Ausgleichsbeträge an die Stelle der Straßenausbaubeiträge, sodass auch die Gleichbehandlung der Städte die Anrechnung gebietet. Bei der Landesförderrichtlinie des kommunalen Straßen- und Brückenbaus beispielsweise hat der Freistaat ein nicht durch den Bund begrenztes Förderermessen.

Herr Stange, bitte.

Vielen Dank. Ich will noch einmal auf die Richtlinie Wohnraumförderung, mietgebundener Wohnraum – Sie wissen, was ich meine – zu sprechen kommen. Mich würde interessieren, ob wir für die folgenden Programmjahre der Förderung in Zukunft das Verfahren der rollierenden Vier-Jahres-Systematik übernehmen, das heißt, wenn für 2019 die entsprechende Abrechnung 2023 umgesetzt werden kann.

Vielen Dank für die Frage. Bislang waren es in der Tat vier Jahre, wie Sie ausgeführt haben. Für 2019, also für das kommende Haushaltsjahr, haben die Städte für fünf Jahre beantragt und werden entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vonseiten der Staatsregierung

erhalten.

Herr Pallas, bitte.

Ich bleibe auch noch einmal bei der Wohnraumförderung. Sie hatten zu Recht darauf hingewiesen, dass die regionalen Wohnungsmärkte sehr unterschiedlich sind und dass wir Wohnungsmärkte mit einem hohen Leerstand, bedingt durch die Landflucht, haben. Ich möchte gern von Ihnen wissen, wie Sie und Ihr Haus andere Ansätze bewerten, zum Beispiel Unterstützungen für kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen, um Modernisierung –, bei gleichzeitiger Verhinderung eines zu starken Anstieges der Mietkosten – oder Teilabrisse von Gebäuden zu ermöglichen, damit man nicht nur Komplettabriss und Neubau realisieren muss und dies etwas ressourcenschonender erfolgen kann.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. In der Tat besteht zwischen dem Angebot und der Miethöhe ein Zusammenhang, der immer auch von der Nachfrage bestimmt ist. Das ist keine Frage. Das bedeutet, dass hohe Leerstände gerade im ländlichen Raum ein niedriges Mietniveau

bewirken. Gerade im Vogtland haben wir mit einem durchschnittlichen Mietniveau von 4,60 bis 4,70 Euro im Vergleich zur Landeshauptstadt München mit 17,60 bis 17,70 Euro eine der größten Spannweiten zwischen ländlichem Raum und Stadt, aber auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Miethöhen und Leerstände sind natürlich strukturell bedingt. Sie sind demografisch bedingt. Das hat auch damit zu tun, dass der Reduzierung der Wohnungsanzahl respektive durch Gebäudeabriss örtlich entgegengewirkt werden muss und soll. Teilabbrüche sind faktisch die Umgestaltung von Gebäuden. Sowohl der Abriss als auch die Umgestaltung sind in der Städtebauförderung bereits jetzt reguläre Fördertatbestände, wobei immer nur die unrentablen Kosten gefördert werden können.

Es wird die Diskussion mit den Kommunen, den kommunalen Wohnungsgesellschaften im ländlichen Raum geführt: Was tut ihr denn, um den Abriss noch weiter zu fördern? Dazu bitte ich um Verständnis; denn wir haben uns mit dem Bund auf dem Wohnungsgipfel im Kanzleramt im September darauf verständigt, mit 5 Milliarden Euro, die auf dem Tisch liegen, 1,5 Millionen neue Wohnungen zu bauen. Wenn ich natürlich sage – weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben –, wir hätten gern einen Teil des Geldes, um den Abriss zu fördern, dann liegt dies im diametralen Interesse derjenigen, die neuen Wohnraum fördern wollen. Insofern ist es ein Spannungsverhältnis, das nicht einfach aufzulösen ist. Es ist aber eine Debatte wert in diesem Hohen Hause, wie wir diesem Umstand, gebunden an die örtlichen Gegebenheiten, noch zielgenauer und besser Rechnung tragen können.

Herr Hütter, bitte.

Herr Staatsminister! Uns geht es noch einmal um selbstgenutztes Wohneigentum, das leider nicht die Regel ist, und damit einhergehend um Vermögensaufbau, der teilweise nicht möglich ist. Welche Miteigentumsformen hält die Staatsregierung für erstrebenswert, und wie setzt die Staatsregierung das Ziel um, dass in den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz ein größerer Anteil der Menschen in selbst genutzten Eigentumswohnungen statt in Mietwohnungen leben kann?

Um es klipp und klar zu formulieren, Herr Abgeordneter: Die Staatsregierung hält die Bildung von Wohneigentum für sehr wichtig und für sehr erstrebenswert und fördert daher die Eigentumsbildung seit 2007, seitdem die Länder für die Wohnraumförderung zuständig sind. Dies tun wir kontinuierlich. Wir fördern dabei ebenso Einfamilienhäuser wie Eigentumswohnungen.

Sie haben es ja bei unserer Richtlinie „Familienwohnen“ gesehen. Sie betrifft auch die Großstädte, in denen wir bei der Eigentumsbildung hinterher sind. Dieses Förderprogramm wird sehr gut abgerufen und es läuft gut. Soweit Ihre Frage darauf abzielt, dass bei der Förderung des

selbst genutzten Wohneigentums auch andere gemeinschaftliche Wohneigentumsformen, zum Beispiel Mietsyndikate, Vereine, GbRs, nicht gefördert werden, dann liegt es unseres Erachtens maßgeblich, wenn nicht sogar allein, am Problem der Besicherung des Darlehens, was bei gemeinschaftlichen Wohnformen schwierig bzw. oftmals unmöglich ist. Wir sind dabei zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten bestehen. Ich sage ausdrücklich: Die Diskussion führen wir auch in der Koalition, da für uns wichtig ist, dass auch andere Formen, Mischformen bzw. neue Formen gleichermaßen im Fokus der Wohnungspolitik des Freistaates Sachsen stehen.

(Carsten Hütter, AfD, steht am Mikrofon.)

Herr Hütter, eine Nachfrage geht nicht. Sie können nachher wieder an die Reihe kommen. Jetzt kann Herr Lippmann seine Frage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Staatsminister! Sie haben in der Vergangenheit immer wieder betont, wie wichtig Ihnen Prävention ist, auch im Bereich des Kommunalen. Warum haben Ihr Haus und Sie als Innenminister im ursprünglichen Entwurf des Einzelplans 03 deutlich weniger Geld als in den vergangenen Jahren durch die Koalition im Bereich der kommunalen Prävention vorgesehen?

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Wie Sie wissen, ist Prävention wichtig. Mir persönlich ist es von Anfang an ein großes Anliegen gewesen, die Prävention voranzutreiben. Wir hatten ja den Präventionstag in der Landeshauptstadt Dresden mit 3 000 Teilnehmern. Es war der größte Präventionstag weltweit. Über 20 Staaten waren daran beteiligt. Ich bin einen ganzen Tag unterwegs gewesen, um mich auch zu informieren.

Wir wissen eines: Prävention wirkt. Demzufolge ist der Eindruck, den Sie gerade geschildert haben, eben nicht richtig, dass wir weniger für Prävention tun, sondern wir tun mehr für Prävention. Wir haben relativ schnell die Richtlinie verabschiedet, die auch den Kommunen mit dem nicht unerheblichen Betrag von 2,6 Millionen Euro unter die Arme greifen soll, womit wir Analyse, Lage, Bildung, Gremien, Strukturaufbau, Präventionsprogramme, Projekte und deren Bewertung fördern. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir gerade bei der kommunalen Prävention noch etwas obendrauf gelegt.

Es ist aber in der Tat ein Prozess. Dieser Prozess geht nicht über zwei Jahre, sondern er geht darüber hinaus. Ich hatte angekündigt – das haben wir bereits umgesetzt –, dass wir bei den Maßnahmen offen sind, die Städte und Kommunen weiter zu fördern. Dabei geht es um Videografie im öffentlichen Raum. Die große Stadt Chemnitz hat es ja umgesetzt mit 400 000 Euro. Mit 95 000 Euro haben wir gefördert. Das betrifft die Arbeit im Landespräventionsrat.

Die Förderung mit Finanzen ist das eine, aber ich sage Ihnen auch klar: Präventionsarbeit muss schwerpunktmäßig in der Kommune erfolgen. Mich befriedigt genauso wenig wie Sie die Tatsache, dass wir von 421 Kommunen lediglich zehn haben, die nur einen kriminalen Präventionsrat haben. Das möchte und werde ich ändern. Ich bin bereits im Gespräch mit Städten, die dabei vorangehen wollen. Dort läuft es außerordentlich gut. Anfang des nächsten Jahres – das kann ich bereits jetzt ankündigen – wollen wir im Februar mit allen kommunalen Vertretern, mit dem Sächsische Städte- und Gemeindetag einen Kongress durchführen. Dabei geht es um die Frage: Was können wir tun, um gemeinsam bei der Prävention voranzugehen?

Ich bin offen und dafür dankbar, dass Sie die Diskussion mit befeuern. Genau das brauchen wir: ein Bewusstsein, das nicht allein auf den Schultern der sächsischen Polizei ruht. Sie ist die wichtigste Säule. Sicherheit ist ein Produkt, das im wechselseitigen Zusammenspiel zwischen unterschiedlichen Akteuren – nicht nur den kommunalen, sondern auch mit der aufsuchenden Sozialarbeit in den Kitas, in der Schule und bei der Verkehrsarbeit – erzeugt wird. Dieses Netzwerk müssen wir stärken.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die CDUFraktion, Herr Abg. Pohle, bitte.

Wir hatten noch kurzen Beratungsbedarf, da ein Teil dieser Beantwortung meine Frage bereits beinhaltete.

Sehr geehrte Herr Staatsminister! Sachsen hat seit Jahren hohe Zahlen bei politisch motivierter Kriminalität und eine hohe Anzahl von Extremisten. Was, schätzen Sie ein, kann man beim Thema Extremismusprävention und Demokratiestärkung in Sachsen des Weiteren tun?

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Bezüglich der Extremismusprävention gibt es verschiedene Bundesprogramme. Seit 2007 werden kommunale Strukturen zum Umgang mit Extremismus und zur Demokratiestärkung gefördert, beispielsweise durch das Programm „Demokratie leben“. In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es nahezu flächendeckend das Programm „Partnerschaft für Demokratie“. Der Freistaat übernimmt in seiner Verantwortung für diesen Prozess die Kofinanzierung, und er wird dies auch weiterhin tun, da es eine wichtige Aufgabe ist.

Der Weg ist genau richtig, Engagement vor Ort mit der Unterstützung des Freistaates zu verbinden. Die Verknüpfung dieser Fachstrukturen mit den relevanten Verwaltungsbereichen und den kommunalpolitischen Verantwortungsträgern sollte intensiviert werden. Das ist richtig, um die demokratische Haltung vor Ort zu zeigen.

Wir haben eine Strategie ASSKOM, die Allianz sicherer sächsischer Kommunen. Sie wird genau dort ansetzen, um diese Strukturen in die kommunalen Präventionsbemü

hungen gut einzubetten. Des Weiteren möchte ich darauf verweisen, dass wir auch ein Aussteigerprogramm in Sachsen haben, als wichtiger Teil dieser Koordinierungs- und Beratungsstelle der Radikalisierungsprävention, kurz KORA. Wir haben eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich SMGI und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Der Freistaat Sachsen fördert im Geschäftsbereich SMGI das Programm „Weltoffenes Sachsen“ mit circa 100 Demokratieprojekten, die auch Präventionswirkung gegen Extremismus entfalten.

Gestern in den Haushaltsberatungen haben wir gesagt, dass wir den größten Sportetat aller Zeiten haben. Darüber freue ich mich besonders. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch der Sport und der Landessportbund ihren Beitrag leisten und wie das Deutsche Rote Kreuz sich ebenso der Landesfeuerwehrverband beteiligt. Es ist ein enges Netzwerk von Extremismusprävention, das in den nächsten Jahren weiterentwickelt wird. Ich danke auch dem Bund für seine Bereitschaft und für die Ankündigung, in diesem Bereich verstärkt kofinanzieren zu wollen.

Herr Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatsminister! Kurze Frage: Wie wurde bisher die Förderrichtlinie „Kommunale Prävention“ durch die Kommunen in Anspruch genommen in Bezug auf Summen und Projekte?

Vielen Dank für die Frage. Das würde ich Ihnen nachliefern. Wir stellen das noch zusammen.

Es gibt Ankündigungen, dies tun zu wollen. Ich bin im Gespräch mit acht Städten. Wenn ich mich richtig erinnere, sind es Plauen, Zwickau, Chemnitz, Wurzen, Görlitz, Freital und andere. Es gibt einige, die nicht nur wollen, sondern die sehr viel wollen. Eine Stadt möchte ich herausgreifen, mit der wir bereits Maßnahmen verabredet haben: die Stadt Wurzen. Sie können sich erinnern, dass Wurzen auch Gegenstand der Diskussion im Innenausschuss war. Es ging um Ausschreitungen, um Extremismus und darum, dass wir etwas tun müssen.

Was haben wir getan? Vonseiten der Staatsregierung haben wir dort die Polizeiposten verstärkt. Wir haben eine personelle Verstärkung im Bereich der Kriminalarbeit vorgenommen. Wir haben mit dem Oberbürgermeister, mit der Stadt und mit dem Landkreis verabredet, dass dort zwei Stellen geschaffen werden: aufsuchende Jugendsozialarbeit, die zu drei Vierteln vom Landkreis und zu einem Viertel von der Stadt finanziert werden. Es ist allerdings schwierig – ich habe mich vom Oberbürgermeister darüber informieren lassen, es sind befristete Stellen –, dafür qualifiziertes Personal zu finden. Ich denke, das ist ein Mosaikstein in einem nicht unwichtigen Prozess, den wir gerade angerissen haben, um gerade im Bereich der Kriminalprävention und bei der Umsetzung der Arbeit vor Ort Akzente zu setzen. – Die anderen Dinge liefern wir nach.

Die SPD, Herr Pallas.