Allerdings will ich klarstellen: Eine fehlende rechtliche Verpflichtung ist kein Grund, eine gute Sache nicht zu tun. Denn das, was wir jetzt haben, sind einzelne Beobachtungen in bestimmten Gebieten oder zu ausgewählten Vogelarten. Der enorme Gewinn einer landesweiten
Wir wissen, dass es den Artenrückgang gibt. Jeder, der seine Augen und Ohren aufmacht, kann beobachten, dass er bestimmte Vögel nicht mehr so häufig sieht und hört, wie noch vor 20 Jahren. Ein aktuelles Beispiel ist die Amsel. Knapp hundert Vogelarten sind auf der Roten Liste Sachsen gelistet. Bestimmte Vögel brüten zum Beispiel überhaupt nicht mehr in Sachsen und werden deshalb auf der Roten Liste Sachsens als „ausgestorben“ eingestuft, wie zum Beispiel das Haselhuhn oder der große Brachvogel.
Es ist auch nicht so, dass wir in Sachsen keine Schutzmaßnahmen ergreifen. Über das geplante BirkhuhnProgramm haben wir erst kürzlich im Ausschuss gesprochen. Es gibt überregionale Artenhilfsprogramme und -projekte, etwa für Weißstorch oder Kiebitz. Der Vorteil einer landesweiten Kartierung ist, dass sich Bestandstrend, Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen viel zielgenauer analysieren lassen.
Wir haben in Sachsen mit den landesweiten BrutvogelKartierungen der letzten Jahrzehnte einen enormen wissenschaftlichen Datenschatz. Deshalb wäre es wünschenswert und gut, wenn wir diesen Datenschatz fortführen. Aber – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – eine solche landesweite Kartierung ist ein enormer finanzieller und organisatorischer Aufwand. Sachsen hat eine Fläche von 18,5 Quadratkilometern. Allein bei der Kartierung in den Jahren von 2004 bis 2007 waren circa 500 ehrenamtliche Brutvogel-Kartierer beteiligt. Sie arbeiteten unter staatlicher Anleitung des BfUL und LfULG.
Das Ganze hat mehr als eine Million Euro gekostet. Diese Million enthält nicht die Personalkosten aus dem Ge
schäftsbereich des Umweltministeriums. Rückblickend muss man sagen, dass die 500 Ehrenamtlichen eigentlich zu wenige waren. Es kam auch zu Verzögerungen und mangelnde Punktgenauigkeit bei der Datenbereitstellung. Nur mit großer Mühe konnte eine Mindestabdeckung der Rasterquadrate erreicht werden. Wenn wir dazu mehr ehrenamtliche Mitarbeiter brauchen, darf das nicht dazu führen, dass Ehrenamtliche in anderen Programmen fehlen.
Was ich damit sagen will: Wir halten es grundsätzlich für sehr lohnenswert und wichtig, diesen großen Schatz einer landesweiten Brutvogelkartierung weiter fortzuführen. Ich gehe fest davon aus, dass dies auch auf der Vorhabenliste des Ministeriums steht. Doch wir müssen dafür die nötigen Voraussetzungen schaffen, und wir dürfen andere Programme dadurch keinesfalls blockieren.
Der Antrag suggeriert eine Verpflichtung, die nicht existiert. Es gibt keine Brutvogelkartierung, die „ansteht" und schon gar nicht „umgehend“.
Ohne Frage sind Vögel die wichtigsten Indikatoren im Naturschutz, und die Vogelkundler gehören zur größten Gruppe ehrenamtlicher Naturforscher, für deren Einsatz wir sehr dankbar sind. Ohne ihren Sachverstand war vieles im Naturschutz nicht möglich.
Sachsen hat vorrangig mit ihrer Hilfe einen BrutvogelAtlas erstellt, um die Kenntnisse über die Vogelwelt zusammenzustellen und das Engagement für deren Schutz zu befördern. Dem Brutvogel-Atlas liegen mehr als 1,5 Millionen Beobachtungen von rund 800 ehrenamtlichen Freizeitornithologen in den vergangenen 30 Jahren zugrunde. Es gibt verschiedene Verfahren, den Zustand der Vogelwelt zu erfassen. Mit der landesweiten Brutvogelkartierung werden die Bestandszahlen auf der in Rasterfelder aufgeteilten Gesamtfläche des Landes ermittelt.
Derzeit verfolgt kein Bundesland diesen Ansatz. Das hat zum einen mit dem enormen technischen und personellen Aufwand zu tun. Zum anderen entspricht das bisherige Vorgehen nicht mehr den heutigen fachrechtlich bedingten Anforderungen an die Datenverfügbarkeit. Nach Abschluss des letzten Durchgangs hat es noch einige Jahre gedauert, bis die Daten für die Arbeit der Naturschutzbehörden vorlagen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Denn für gezielte Hilfsmaßnahmen werden ortskonkrete und hochaktuelle Daten benötigt. Auch Gerichte akzeptieren keine Daten mehr, die älter als fünf Jahre sind.
Sie haben heute Morgen von meiner Zukunftsinitiative simul+ gehört. Die Digitalisierung bietet nicht nur im Landwirtschaftsbereich enorme Vorteile, sondern auch im Naturschutz. Der wichtigste Partner von Bund und Ländern zur systematischen Erfassung der Vogelwelt ist der Dachverband Deutscher Ornithologen, abgekürzt DDA.
In ihm wirken auch die Fachverbände der Länder mit. Der DDA hat bundesweit ein digitales Erfassungssystem für das Monitoring häufiger Brutvogelarten etabliert. Es nennt sich „Ornitho.de“. Auch in Sachsen wird dieses System von zahlreichen ehrenamtlichen Naturschützern genutzt. In diesem Jahr entsteht eine Schnittstelle zu „Multibase“, unserem Programm für die Führung der zentralen Artdatenbank, in die auch die Monitoring- und Einzeldaten für Vögel einfließen. Unser Erfassungssystem ist im Übrigen so gut, dass es mittlerweile auch andere Bundesländer übernehmen.
Bei der Kartierung von Brutvögeln werden neben den zahlreichen ehrenamtlichen Kartierungsergebnissen auch die Ergebnisse der staatlichen Vogelschutzwarte in Neschwitz genutzt. Sie arbeitet eng mit dem Förderverein der Vogelschutzwarte zusammen. So ist diese staatliche Einrichtung unter anderem für das Monitoring der 77 europäischen Vogelschutzgebiete in Sachsen zuständig. Aus den turnusmäßigen Berichten an die EU werden Handlungsschwerpunkte für den Artenschutz abgeleitet. Das sind zum Beispiel Hilfsprogramme, Förderschwerpunkte oder Bildungs- und Informationsangebote.
Seit dem Jahr 2002 organisiert und koordiniert die Vogelschutzwarte Neschwitz auch die internationale Wasservogelzählung in Sachsen. Das Wasservogelmonitoring hat beispielsweise gezeigt, dass insbesondere die Bergbaulandschaften als Rast, Nahrungs- und Brutgewässer von großer Bedeutung sind.
Die beste Kartierung ändert jedoch nichts an der tatsächlichen Lage der Brutvögel. Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen Jahren viel getan, um die Situation der Brutvögel zu verbessern. Der Freistaat ist Brutgebiet von 213 Vogelarten. Wasseramsel und Eisvogel profitieren von den sauberer gewordenen Fließgewässern, zahlreiche Gänse- Enten- und Taucherarten von der Zunahme von Speicherbecken und Bergbaurestseen. Die Zuwächse der Seeadler- und Kranichbestände zeugen vom Erfolg konsequenter Schutzmaßnahmen ihrer Lebensstätten.
Über unser Förderprogramm „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ werden auch von den Landwirten zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Brutvögel durchgeführt. Im Vergleich zur letzten Förderperiode hat sich die Fläche mit naturschutzbezogenen Agrarumweltmaßnahmen mehr als verdoppelt. Viele Landwirte legen Brachen und Blühflächen an oder lassen die Stoppeln über den Winter stehen. Das steigert das Nahrungsangebot auch für Brutvögel. Im Jahr 2018 waren es über 20 000 Hektar. Heute weiß jeder Landwirt, was ein Feldlerchenfenster ist. Wer Fördermittel für Ackermaßnahmen aus unserem Agrarumweltprogramm erhalten möchte, muss solche Feldlerchenfenster von mindestens 5 Hektar anlegen, wenn der Betrieb eine bestimmte Mindestgröße übersteigt. Grünlandvorhaben mit später Schnittnutzung oder zum Belassen ungenutzter Bereiche bieten Brutplätze, Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten. Circa 30 % unseres Grünlands werden umweltgerecht bewirtschaftet.
Jeder zehnte Landwirtschaftsbetrieb in Sachsen wirtschaftet ökologisch und damit auch im Sinne unserer Brutvögel. Ergänzend dazu gibt es zahlreiche investive Maßnahmen, die dem Naturschutz zugutekommen, beispielsweise zur Errichtung von Brutplätzen für Schleiereulen, Nisthilfen für Mehlschwalben oder Maßnahmen zum Schutz von Braunkehlchen.
Über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe wurden bislang circa 2 500 Vorhaben mit einem Volumen von 37 Millionen Euro bewilligt. Ein Beispiel für ein sehr erfolgreiches Miteinander der Landnutzer und Naturschützer ist unser Naturschutzgroßprojekt im Osterzgebirge. Damit wurden langfristig 1 800 Hektar wertvoller Wiesenbiotope gesichert. Das sind fast 2 500 Fußballfelder! Hiervon profitiert zum Beispiel der Wachtelkönig, der in diesem Gebiet einen Schwerpunkt seines Vorkommens in Sachsen hat. Auch der Aufbau unseres überregionalen Kompetenznetzes Wiesenbrütermanagement hilft den Brutvögeln. Wir haben dieses Netzwerk aus Ehrenamtlern, Landnutzern, Vertretern der Landkreise und Behörden des Freistaates vor zwei Jahren mit Landesmitteln etabliert, um vor allem die Populationen von Bekassine, Braunkehlchen und Wachtelkönig zu stabilisieren.
In Vorbereitung ist ein Artenhilfsprogramm für das Birkhuhn, das derzeit unter Einbeziehung der ornithologischen Verbände erarbeitet wird und im Frühjahr in Kraft gesetzt werden soll. Letztendlich wird auch der zunehmende Einsatz digitaler Technologien auf dem Acker helfen, die Lebenssituation der Brutvögel zu verbessern.
Ich weiß, dass wir derzeit trotz eines vielfältigen Engagements noch keinen insgesamt zufriedenstellenden Zustand erreicht haben. Das heißt für uns: nicht nachlassen – bei unseren Schutzmaßnahmen, bei unserer Zusammenarbeit mit allen Landnutzern und auch mit unseren ehrenamtlichen Helfern.
Unser Weg eines kooperativen Miteinanders ist richtig. Dies gilt sowohl für die Weiterentwicklung unserer Erfassungs- und Monitoringprogramme als auch für die Umsetzung praktischer Maßnahmen. Ich freue mich über jeden, der uns dabei begleitet, und empfehle, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags wurden inzwischen schriftlich beantwortet, sodass sich
Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 (BGBl 2018 Teil I, 2635)
Mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 hat der Bundesgesetzgeber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) umgesetzt. Mit dem Gesetz wird an der Pflicht der personenstandsrechtlichen Registrierung des Geschlechts bei der Geburt festgehalten. Dazu wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Beurkundung der Geburt neben den Angaben „weiblich“, „männlich“ oder „ohne Angabe“ auch die Bezeichnung „divers“ zu wählen, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 6/13975, vom 02.08.2018 teilte das Sächsische Staatsministerium des Innern mit, dass für die Antwort die Regelungen des Gesetzgebers abgewartet werden müssten.
1. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Änderungen plant die Staatsregierung nach Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes in welchem Zeitrahmen hinsichtlich der Gestaltung von Vordrucken, Formularen, Ausschreibungen, Statistiken und landesrechtlichen Normen, die einen Personenbezug enthalten? (Bitte einzeln auflisten.)
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Umsetzung und zur Sensibilisierung der öffentlichen Landes- und Kommunalverwaltung (zum Beispiel Merkblätter, Handreichungen, Fortbildungen)? (Bitte einzeln auflisten.)
Zu Frage 1: Eine umfassende Abfrage der Vielzahl der betroffenen Stellen war aufgrund der Kürze der im Rahmen einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. Eine solche Abfrage wäre angesichts des erst vor rund sechs Wochen in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben auch verfrüht.
Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 ist am 22. Dezember 2018 in Kraft getreten. Geschaffen wurde die Möglichkeit, eine einheitliche positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist (divers).
Das Gesetz enthält keine Festlegungen zur inhaltlichen Gestaltung von Vordrucken, Formularen, Ausschreibungen, Statistiken und landesrechtlichen Normen, die einen Personenbezug enthalten.
Die Sächsische Staatsregierung wird weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit und des Verwaltungsvollzugs alle Geschlechter gleich behandeln. Dementsprechend findet die Änderung auch Eingang in die inhaltliche Gestaltung von Vordrucken und Formularen, Ausschreibungen, Statistiken und landesrechtlichen Normen, soweit verbindlich das personenstandsrechtliche Geschlecht abgefragt wird. Da es noch keinen gesellschaftlichen Konsens über eine wertschätzende Anrede jenseits der traditionellen Formen gibt, wird von einer umfassenden Änderung aller Muster im Übrigen derzeit abgesehen.
Für das Stellenportal www.karriere.sachsen.de wurde im Rahmen der Vorgaben für die Gestaltung von Titel und Vorschautext der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen festgelegt, dass die Funktion um den Zusatz „m/w/d“ ergänzt wird.
Zu Frage 2: Im Muster für die Wahlbenachrichtigung und den Wahlschein wurde im Rahmen der letzten Änderung der Landeswahlordnung vom 6. Januar 2019 im Adressfeld die Angabe „Frau/Herr“ gestrichen.
Fehlstunden von Schüler(inne)n sächsischer Schulen, die sich in der Unterrichtszeit an den Demos „Fridays for Future“ beteiligt haben
1. In welchen Fällen werden Fehlstunden von Schüler(inne)n sächsischer Schulen, die sich in der Unterrichtszeit an den Demos unter dem Motto „Fridays for Future“ beteiligt haben, als entschuldigt bzw. unentschuldigt gewertet, entsprechend vermerkt und auf (Halbjah- res-)Zeugnissen ausgewiesen?
2. Welche Konsequenzen haben (unentschuldigte) Fehlstunden aufgrund der Teilnahme an den Demonstrationen?
Die Schulen entscheiden selbst über die Ausweisung von Fehlstunden auf Halbjahresinformationen und Zeugnissen. Das Gleiche gilt für den erzieherischen Umgang mit Fehlzeiten. Die Schulaufsichtsbehörde hat aus Anlass der Demonstrationen „Fridays for future“ keine Vorgaben gemacht und führt auch keine Übersichten.
Allerdings sollten Demonstrationen im Interesse der Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit
stattfinden. Bei einer Nichtteilnahme am Unterricht verpassen sie Unterrichtsstoff, der ihnen für das erfolgreiche Absolvieren der allgemeinen Prüfungen, aber vor allem für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg fehlen kann.