Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

Es gibt auch in Sachsen Vertiefungsstichproben. Ermittelt wird der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der Agrarlandschaftsfläche Deutschlands in den Jahren 2009 bis 2017. Für Sachsen sind die Ergebnisse ziemlich klar. Landwirtschaftsflächen mit einem hohen Naturwert haben von etwa 12 % der Landwirtschaftsfläche im Jahr 2009 auf knapp 9 % im Jahr 2017 abgenommen.

Ich komme zu den Rote-Listen-Arten. In den Roten Listen werden verschiedene Tier- und Pflanzengruppen erfasst. Man kann mit einem Vergleich der Listen zu verschiedenen Stichtagen eine Tendenz ablesen, wie sich diese Arten entwickeln. Einzelne Artengruppen wurden jedoch nur einmal erfasst. Es sind kaum ökosystemische Rückschlüsse zu ziehen, außer dass die Arten abnehmen.

Ich fasse daher zusammen: Das Monitoring der Normallandschaft und das Systemmonitoring werden mehr oder weniger über das Vogelmonitoring und die Ermittlung der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert gewährleistet. Beim BfN gibt es Anstrengungen zum Aufbau eines geeigneten Bewertungsverfahrens, welches Veränderungen des Zustandes der Ökosysteme frühzeitig anzeigen kann. Zudem werden Strategien zur effizienten Nutzung der Synergieeffekte mit anderen Monitoringprogrammen inklusive gemeinsamer Kausalitätsanalysen erstellt. Hier sollte sich Sachsen beteiligen. Leider finde ich dazu nichts im Maßnahmenplan zum Programm Biologische Vielfalt 2020 vom Oktober 2017.

Gegenwärtig liegt der Fokus im Monitoring noch zu sehr bei den FFH-Gebieten. Das Monitoring wird nur gezwungenermaßen, um nicht zu sagen widerwillig, umgesetzt. Das Grundproblem beim Thema FFH ist nach wie vor, dass innerhalb der Gebiete nur auf die Lebensraumtypen geschaut und das jeweilige Restgebiet vergessen wird.

Die landesweite Brutvogelkartierung mag uns wie ein Orchideenthema vorkommen. Ich halte sie dennoch für wichtig. Deshalb waren meine Ausführungen dazu so ausführlich. Ich gehe davon aus, dass sie durch das vom BfUL geplante Monitoring seltener Brutvögel sinnvoll ergänzt werden kann. Dazu steht aber leider nichts im Antrag. Ich weiß nicht, ob die GRÜNEN oder der Umweltminister hierzu aussagefähig sind.

Für noch wichtiger halte ich den raschen Aufbau eines bundesweiten robusten Monitorings mit verbesserten Synergien zwischen den verschiedenen MonitoringAnstrengungen und Kausalitätsanalysen.

Insofern springt der Antrag etwas zu kurz. Aber wir werden ihm trotzdem zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Für die SPD-Fraktion erhält Frau Kollegin Lang das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt. Wir sind uns darüber einig, dass es lohnenswert ist, den großen Schatz durch die Fortführung der landesweiten Brutvogelkartierung weiter zu vermehren. Fest steht auch, dass wir dadurch keine anderen Programme blockieren dürfen.

Wir lehnen den Antrag als SPD-Fraktion ab.

Ich werde meinen Redebeitrag zu Protokoll geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Für die AfD-Fraktion Herr Urban, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute am späten Abend über den Antrag der GRÜNEFraktion „Landesweite Brutvogelkartierung umgehend durchführen“.

Natürlich ist es wichtig und sinnvoll für die Vogelwelt in Sachsen, die Brutvogelkartierung regelmäßig durchzuführen und sich über die Vogelbestandsentwicklung zu informieren. Es ist aber nur sinnvoll, wenn dann auch die entsprechenden notwendigen Schlüsse aus diesen Erkenntnissen gezogen werden. In der Vergangenheit war das aber oft nicht der Fall.

Viele Ursachen für den Rückgang von Vogelarten, die in Sachsen brüten, sind seit Langem bekannt. Insbesondere das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hätte schon lange wirkungsvoll gegensteuern können.

Erstens. In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft im Jahr 2017 wurde zum Beispiel von Sachverständigen vorgetragen, wie massiv der Staatsbetrieb Sachsenforst die Vogelbrut beeinträchtigt. So wurden bekannte Brutplätze des vom Aussterben bedrohten Schwarzstorchs zerstört; und selbst in den Vogelschutzgebieten nimmt der Sachsenforst wenig Rücksicht auf das Brutgeschehen. In den Jahren 2014 bis 2016 fanden im Sachsenforst über 1 400 Waldbaumaßnahmen in der Brutzeit statt.

Zweitens. Die Durchsetzung der Maßnahmen der Verordnung zur Bekämpfung invasiver Arten müsste wesentlich intensiver vorangetrieben werden. Mink, Marderhund und Waschbär sind eine zusätzliche Gefahr für einheimische Brutvögel, auf die diese von Natur aus nicht vorbereitet sind. Eine erleichterte Bejagung solcher invasiven Arten könnte zum Erhalt und zum Schutz der Vogelbestände beitragen.

(Beifall der Abg. Karin Wilke und Silke Grimm, AfD)

Drittens. Der Lebensraumschutz, insbesondere für Vögel, wird verringert, zum Beispiel durch die Abschaffung verschiedener Förderprogrammpunkte, beispielsweise der

naturschutzgerechten Ackerbewirtschaftung für Vögel und Feldkulturen.

Viertens und letztens. Auch der fortgesetzte Aufbau von Windkraftanlagen zerstört nicht nur die Landschaft in Sachsen

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

und beeinträchtigt die Gesundheit der Anwohner – das ist schon schlimm genug –, nein, die vielen Windkraftanlagen töten in jedem Jahr Tausende von Vögeln und vertreiben Zehntausende aus ihren Brutrevieren.

(Beifall bei der AfD)

Mit dem nun beschlossenen Kohleausstieg bis 2038, mit der von der CDU vorangetriebenen Energiewende, die ja auch die grüne Partei der Antragsteller begrüßt, wird die Anzahl der Windkraftanlagen in Sachsen noch um ein Vielfaches anwachsen – mit den entsprechenden Folgen für unsere sächsische Vogelwelt.

Also: Es ist bekannt, dass der Brutvogelbestand in Sachsen rückläufig ist. Auch die wesentlichen Gründe dafür sind bekannt. Diesen wird aber, gerade vonseiten der Staatsregierung, nicht engagiert entgegengewirkt. Es spricht also nichts dagegen, eine Brutvogelkartierung vorzunehmen. Jedoch sollten wir uns bewusst machen, dass diese nichts an den Rückgängen unserer Vogelarten in Sachsen ändert. Vielmehr sollten wir Maßnahmen, die den Vogelschutz fördern, umsetzen, anstatt solche Maßnahmen abzuschaffen oder – schlimmer noch – schädliche Maßnahmen voranzutreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Somit darf ich Herrn Staatsminister Schmidt um die Stellungnahme der Staatsregierung bitten.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Andreas Heinz hat schon ausführlich Stellung genommen. Diese Auffassung teile ich, und da ich mit Blick in die Runde feststelle, dass selbst beim Antragsteller lediglich der Kollege Günther den Ausführungen folgte und sonst niemand,

(Widerspruch bei den LINKEN)

werde ich meine Rede zu Protokoll geben, aber allen, die sie sofort haben möchten, in Kopie zur Verfügung stellen. Sie müssen also nicht auf das Protokoll warten

(Beifall bei der CDU)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Meine Damen und Herren, das Schlusswort hat die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Günther, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich muss das

zurückweisen. Meine Fraktion ist durchaus sehr aufmerksam, auch bei unserem eigenen letzten Antrag.

Herr Kollege Heinz, Sie sagten, wir brauchten diese Erhebung nicht, insbesondere auch nicht in Bezug auf Planungsvorhaben. Nein, es spielt durchaus eine Rolle bei Planungsvorhaben, da es regelmäßig darum geht, den Erhaltungszustand einer lokalen oder regionalen Population einzuschätzen. Außerdem ist es wichtig, welche Lebensraumeignung und welche Arten überhaupt vorhanden sind. Das ist auch schon in der frühen Planungsphase wichtig, wenn man Vorprüfungen durchführt: Was ist überhaupt vorhanden? Was könnte planungsrechtlich relevant sein? Dabei spielen solche Daten eine große Rolle. Ich muss das einfach zurückweisen.

Es geht bei diesen Erhebungen darum, dass man langfristig vergleichbare Daten erstellt. Deshalb genügt es nicht, dass andere Programme stattfinden – die alle ihre Berechtigung haben –, sondern auch die zehnjährige landesweite Brutvogelerhebung mit genau denselben Standards, die schon dreimal stattgefunden hat, hat ihre Berechtigung,

um die Basisdaten zu bekommen. Das Ganze kann man mit all den anderen Erhebungen verknüpfen und ergänzen, aber wir wissen: Wenn man valide Aussagen treffen will, braucht man vergleichbare Daten. Das ist auch keine sächsische Besonderheit, sondern eine Sache, die bundesweit geschieht. Sachsen muss sich dort wieder einfügen, damit wir zu den Daten kommen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nach wie vor um Zustimmung zu unserem Antrag – ich mache es kurz –, und dann können wir nun auch gern zur Abstimmung kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Günther. Ich stelle nun die Drucksache 6/15485 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist diese Drucksache nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN greift eine sehr wichtige, gute, richtige – und wie meine Fraktion findet – notwendige Sache auf. Allerdings gibt es einen kleinen Schönheitsfehler in diesem Antrag: Er suggeriert, dass der Freistaat zu einer landesweiten Brutvogel-Kartierung verpflichtet sei. Sie setzen die landesweite Kartierung in Bezug zum Monitoring und zu Berichtspflichten der EU-Vogelschutz-Richtlinie.

Hinsichtlich des ornithologischen Monitorings wird der Freistaat Sachsen seinen Pflichten gerecht, auch über den gesetzlichen Umfang hinaus. Zu nennen sind: Monitoring häufiger Brutvogelarten, Wasservogelzählungen und

artenspezifische Monitorings, zum Beispiel für Kormoran, Graureiher und Birkhuhn. Zudem ist Sachsen Mitunterzeichner der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Nutzung der Daten aus dem ehrenamtlichen Vogel-Monitoring Deutschlands. Dort beteiligen wir uns auch finanziell.

Darüber hinaus gibt es Zählungen, die ehrenamtlich durch anerkannte Naturschutzvereine durchgeführt werden. Beispielhaft können hier die einjährige Zählung des Rotmilans im Jahr 2011 durch den DDA genannt werden oder die jährlichen Mitmach-Zählungen des Naturschutzbundes. Wie Sie sehen, kommt der Freistaat sehr wohl seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Für eine landesweite Kartierung gibt es keine rechtliche Verpflichtung.

Allerdings will ich klarstellen: Eine fehlende rechtliche Verpflichtung ist kein Grund, eine gute Sache nicht zu tun. Denn das, was wir jetzt haben, sind einzelne Beobachtungen in bestimmten Gebieten oder zu ausgewählten Vogelarten. Der enorme Gewinn einer landesweiten