zweitens, dass nur ein Carsharing-Anbieter je Standort ausgewählt werden darf und drittens, dass es eine Betriebspflicht geben muss. Statt zu viele Vorgaben zu machen und bürokratische Hürden aufzubauen, sollten wir unseren Bürgermeistern und Stadträten die Möglichkeit geben, eigene, an die Örtlichkeit angepasste Lösungen zu finden; denn sie wissen am besten, was für ihre Stadt oder ihre Gemeinde wichtig ist. Sie wissen auch, ob es Sinn macht, mehreren Anbietern mit unterschiedlichen Portfolios die Tür zu öffnen, damit sie sehen, was passiert, wenn der ausgewiesene Parkplatz leer bleibt.
Ihr Gesetzentwurf geht nach unserer Überzeugung das wichtige Zukunftsthema Carsharing aus einer falschen Richtung an, indem er unseren Kommunen die Befähigung abspricht, eigenständige Entscheidungen zu treffen und eigene passende Kriterien zu entwickeln. Mit mehr Regularien allein werden weder mehr Stellflächen geschaffen noch werden Carsharing-Anbieter ihre Dienste ausweiten. Statt das Verfahren zu verkomplizieren sollten wir es verbessern und vor allem, wenn möglich, vereinfachen, um unseren Freistaat über die Metropolen hinaus attraktiv für Unternehmen zu machen, die mit neuen Mobilitätskonzepten Geld verdienen.
Wir beabsichtigen deshalb – im Gegensatz zu Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN – über einen eigenen Änderungsantrag die Handhabbarkeit und die Durchführbarkeit des Komplexes Carsharing innerhalb des Sächsischen Straßengesetzes für die Kommunen zu verbessern und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Damit werden auch die Möglichkeiten für neue Mobilitätskonzepte gefördert. Wir sind der Überzeugung, statt zu beschränken, müssen wir ermöglichen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der GRÜNEN zur Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen.
Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber ein Gesetz dazu erlassen, und deshalb besteht die Erwartung an die Länder, dass diesbezüglich gehandelt und das Gesetz in Landesrecht überführt wird. Das versuchen die GRÜNEN mit dem Gesetzentwurf und dem stimmen wir auch zu.
Ich bin verwundert darüber, dass sowohl das Wirtschaftsministerium als auch die Koalitionsfraktionen, die sich zwar positiv in der Anhörung und auch sonst zu dem Thema geäußert haben, letztendlich das Gesetz doch ablehnen. Dazu werden wir die Stellungnahme gleich noch hören.
Alle Sachverständigen haben in der Anhörung gesagt, dass es genau dieses Gesetzes mit den entsprechenden Änderungen, die im Änderungsantrag vorgenommen wurden, bedarf. Auch die Fraktionen haben dem in der Anhörung zugestimmt. Deshalb finde ich es traurig, dass es heute wieder keine Mehrheit findet.
Ich hatte es heute Morgen schon gesagt: Die sächsische Regierung hat in der Energiepolitik leider nicht sehr viel Gutes gemacht bzw. ist gescheitert, was das Thema CO2Einsparung angeht. Das heißt, man muss jetzt in anderen Sektoren anfangen, mehr CO2 einzusparen. Neben der Wohn- und Landwirtschaft ist das nun einmal der Verkehr. Wenn wir bei dem einen Thema zu wenig einsparen, müssen wir halt versuchen, bei dem anderen Thema mehr zu machen. Das ist dann zum Beispiel beim Thema Verkehr der Fall. Dort ist es natürlich viel schwieriger, weil jede Person etwas mit Mobilität am Hut hat, weil wir alle mobil sind, alle laufen, fahren.
Ich hatte heute Morgen schon gesagt, dass die Prognosen des Landesverkehrsplanes kein gutes Zeichen für die Zukunft für Sachsen aufzeigen. Es ist nämlich so, dass der Pkw-Verkehrsanteil bei über 55 % und damit gleich hoch bleiben wird. Noch schlimmer ist, dass es in Zukunft immer mehr Autos geben wird. Von 517 Fahrzeugen pro 1 000 Einwohner werden wir im Jahr 2030 höchstwahrscheinlich 539 Fahrzeuge pro 1 000 Einwohner in Sachsen haben. Das kann uns doch nicht zufriedenstellen! Hier müssen wir dringend gegensteuern. Ein Instrument, um gegenzusteuern, ist, dass sich Menschen Fahrzeuge teilen. Dazu ist Carsharing wiederum eine gute Möglichkeit.
Menschen, die Carsharing nutzen – das ist erwiesen und auch in der Anhörung klar geworden –, fahren weniger mit dem Auto, da sie wissen, dass jede einzelne Autofahrt entsprechend kostet. Das ist bei den Menschen, die ein Auto besitzen, nicht der Fall. Sie haben ja das Auto einmal bezahlt und die Fixkosten sind sowieso da. Dieser Autofahrer sieht die einzelnen Kosten für die Autofahrten nicht mehr, was beim Carsharing schon der Fall ist.
Deshalb fragt man sich schon, ob man diese Fahrt von A nach B wirklich mit dem Auto oder nicht besser mit dem Nahverkehr oder mit dem Fahrrad zurücklegt. Das mache ich auch selbst seit zehn Jahren so. Ich überlege mir dann schon, ob ich jetzt mit einem Auto aus einem CarsharingAngebot in den Wahlkreis fahre oder halt mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV in den Landtag.
Das sind aber nicht nur Abwägungspunkte aus Kostengründen, weil Carsharing natürlich günstiger ist, sondern es hat vor allem den Vorteil, dass man eine viel größere Auswahl an Fahrzeugen hat. Wenn ich also einen Smart brauche, dann nutze ich einen Smart, und wenn ich eine Limousine brauche, dann nutze ich eine Limousine, und wenn ich einen Transporter brauche, dann nehme ich einen Transporter. Die Möglichkeit des Carsharing gibt das ja her. Das macht es extrem attraktiv. Man ist gleichzeitig versichert, man muss nichts für Benzin bezahlen, weil das im Preis enthalten ist, und das Auto ist gepflegt.
Es gibt sehr viel Vorteile des Carsharings, wenn man es denn nutzt. Deswegen ist dieses System so attraktiv. Das Problem, das die Anbieter in Sachsen und auch der größte Anbieter in Mitteldeutschland haben, ist, dass stationsgebundene Fahrzeuge angeboten werden, aber keine freien Flächen, um diese Fahrzeuge abzustellen.
Das heißt, er muss private Flächen von privaten Eigentümern anmieten, damit dort die Autos stehen und die Menschen sie von dort ausleihen können. Es entstehen hohe Gebühren, und ich verstehe nicht, warum der Staat nicht dieses Modell des Autoteilens unterstützt, das CO2 senkt, die Mobilität neu ermöglicht und die Städte von den Blechlawinen befreit. Wenn wir immer mehr Autos in den Städten haben, dann bedeutet das auch: immer mehr Staus, immer weniger Lebensqualität, man braucht mehr Platz. Deshalb muss der Staat doch ein natürliches Interesse haben, dass genau solche Systeme des Autoteilens, des Carsharings, unterstützt werden.
Eine Möglichkeit ist, dass der Staat den Anbietern Flächen zur Verfügung stellt, die ohnehin da sind und die jeder normale Pkw-Nutzer nutzen kann, indem er sein Auto irgendwo abstellt. Dies soll auch bei Carsharing stationsgebunden möglich sein: dass an der Straße X mit zwei Schildern gekennzeichnet wird, dass an dieser Stelle eine stationsbasierte Carsharing-Station steht. Dies soll unter anderem durch das Gesetz der GRÜNEN geschaffen werden, und das unterstützen wir, und wir werden dem zustimmen. Ich frage mich immer noch, warum die Koalition nicht mitgeht. Ich hatte die Hoffnung, dass es entsprechend dem Straßenverkehrsgesetz, das jetzt diskutiert wird, behandelt wird. Aber dazu haben wir gerade gehört, dass dort keine ausreichenden Regelungen getroffen wurden. Deshalb sehen wir keinen Grund, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Im Gegenteil: Wir müssen es sogar tun, damit Carsharing im Freistaat Sachsen endlich bevorteilt wird.
nen und Kollegen! Das Thema Mobilitätskonzepte der Zukunft ist immer wieder Thema im Sächsischen Landtag, und das zu Recht; denn auf die Frage „Wie sieht Mobilität in Zukunft aus?“ gibt es eben nicht mehr die einfache Antwort, dass in Zukunft weiterhin jeder mit seinem eigenen Auto, sofern er es sich leisten kann, von A nach B fährt und man eventuell mal einen Bus oder eine Bahn nutzt, sondern es geht darum, integrierte Mobilitätskonzepte zu entwickeln, wie man möglichst schnell, möglichst kostengünstig und möglichst ökologisch verträglich von A nach B kommt.
Das funktioniert nur mit einem Mix, deshalb haben wir heute Morgen noch einmal dargestellt, dass diese Koalition große Anstrengungen unternimmt, um im Bereich ÖPNV und SPNV – also bei Bus und Bahn – weiter voranzukommen und Angebote zu verbessern. Wir unternehmen auch große Anstrengungen, um das Thema Elektromobilität in Sachsen großzumachen – mit den Automobilherstellern durch Forschung und Entwicklung und auch, indem wir dem einen weiteren Baustein hinzufügen: das Thema Carsharing. Ich denke, alle Fraktionen haben hier dargestellt, warum Carsharing eine gute Sache ist.
Jeder hat zur richtigen Zeit das richtige Auto. Wenn man nur mal zum Einkaufen fahren muss, kann man sich ein kleineres Auto nehmen. Für den Familienausflug oder den Umzug kann man sich ein größeres Auto mieten. Wir haben die Möglichkeit, damit auch ökologisch fortschrittlich zu sein, da man die Anzahl der Autos dadurch reduzieren kann, indem man sie miteinander teilt, und unterm Strich ist es auch für Leute besser finanzierbar, sich mal ein Auto an einem Wochenende zu mieten, anstatt sich ein ganzes Auto kaufen zu müssen. Das heißt, es hat auch eine starke soziale Komponente, die das Teilen von Autos in der Gemeinschaft sinnvoll macht.
Nun stellt sich die Frage: Wie kommen wir dahin, dass wir diesen Carsharing-Ansatz in Sachsen nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den Kleinstädten weiter voranbringen und ihn besser ermöglichen? Dabei spielt die Frage von Stellplätzen eine Rolle, also die Frage: Wo können wir Carsharing in den Städten und Gemeinden anbieten, damit wir dort vorankommen? Es gibt dazu auf Bundesebene klare gesetzliche Regelungen, die die Voraussetzungen auf den Bundesstraßen schaffen. Aber das darf uns nicht zufriedenstellen, sondern es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Carsharing inzwischen kein Phänomen von Dresden, Leipzig und Chemnitz mehr ist, sondern dass das Thema auch in den kleinen und mittleren Kommunen ankommt und wir dafür Sorge tragen müssen, dass es sich auch dort entwickeln kann, weil es, wie gesagt, Vorteile für alle Beteiligten hat.
Nun schlagen heute die GRÜNEN vor, mit einem sächsischen Carsharing-Gesetz die Voraussetzungen zu schaffen, und Sie können im Koalitionsvertrag von CDU und
SPD nachlesen, dass wir zum Ersten darin gesagt haben, dass wir hierfür etwas tun wollen, und zum Zweiten einen anderen Weg vorschlagen. Der Weg zum selben Ziel ist, dass wir sagen: Aktuell wird das Straßengesetz in Sachsen novelliert. Der Gesetzentwurf, der dem Landtag vom Kabinett überstellt wurde, erfüllt noch nicht alle Wünsche, die sich beide Koalitionspartner vorstellen. Deshalb gilt das einfache Gesetz eines Parlaments: dass ein Gesetz nicht so herauskommt, wie es hineingeht. Daher wollen wir als Koalition noch einmal nachbessern und den Aspekt des Carsharings in das Sächsische Straßengesetz einbauen, um auch in den kleinen und mittleren Kommunen Voraussetzungen dafür zu schaffen, beim Carsharing einen Schritt nach vorn zu kommen. Das heißt, wir haben gleiche oder ähnliche Ziele. Wir wollen moderne Mobilitätskonzepte. Dazu gehört Carsharing. Wir haben uns für einen anderen Weg entschieden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch das eine Argument hinzufügen: Wenn wir das Thema Carsharing in ein bereits bestehendes Gesetz einfügen können, dann haben wir unterm Strich nicht ein Gesetz mehr. Ich denke, es ist vielleicht auch ganz gut, dass wir nicht auf Krampf versuchen, so viele Gesetze wie möglich zu schreiben – davon haben wir in Sachsen und in Deutschland schon genug –, sondern lassen Sie uns unseren vorgeschlagenen Weg weitergehen. Das heißt, wir verfolgen die Strategie des Straßengesetzes weiter und müssen Ihren Antrag als GRÜNE leider ablehnen.
Die AfD-Fraktion, bitte. – Sie können hierbleiben, wir haben vorher noch eine Kurzintervention. Frau Meier, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe mich jetzt doch noch einmal zu einer Kurzintervention entschieden, lieber Kollege. Ich hoffe, Sie haben zur Kenntnis genommen – aber offensichtlich nicht –, dass das Carsharing-Gesetz in das Straßengesetz einen neuen § 18 a einfügt. Wir machen also hier nicht irgendein wildes Carsharing-Gesetz, sondern wir fügen das ein. Wir tun also de facto nichts anderes als Sie mit Ihrer Novellierung des Straßengesetzes, nur dass Sie eben noch andere Aspekte aufgreifen. Von daher geht dieses Argument ins Leere.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal vorab: Frau Meier, ich bin ein wenig überrascht über die Argumentationslinie Ihres Redebeitrags: Das Auto wird nur soundso viele Stunden benutzt, ab und zu wird ein
Fahrzeug nur einmal die Woche benutzt, mein Fahrrad habe ich das letzte Mal vor drei Monaten gebraucht, meine Skier ebenfalls. – Was kommt als Nächstes? Ich habe unten im Hausflur eine Standuhr, auf die schaue ich nur alle 14 Tage, welche Uhrzeit angezeigt wird. Wo wollen Sie eigentlich hin? Was soll ich denn als Nächstes abschaffen, damit es Ihnen in den Kram passt? Ich weiß überhaupt nicht, was Sie hier erreichen wollen.
Ich habe auch noch ein Moped und zwei Oldtimer, die schaffe ich dann auch ab, denn ich brauche sie ja nur einmal im Jahr. Ich weiß nicht, wo Sie noch überall eingreifen wollen.
aber wir haben halt nur drei große Städte, und wenn Sie mir dann erklären wollen, dass ich in Oberwiesenthal mit einem Mal einen Anbieter habe, der eine Limousine anbietet, einen Kleintransporter, einen Smart oder was Sie noch alles aufgeführt haben, dann müssen Sie mir einmal erklären: Wie viele Anbieter soll es da geben? Wie viele Stationen soll es geben? Wie viele Fahrzeuge auf Vorrat stehen da? Wie viele Fahrzeuge davon werden wie oft in der Woche benutzt? Dann sind Sie nämlich genau wieder bei Ihrem Problem: Das ist Unsinn.
Meine Damen und Herren, wieder zu meinem Redebeitrag. Wir sehen eine große Gefahr, dass hier mit dem verfolgten Konzept regelrechte Kartelle im CarsharingGeschäft in den Kommunen gebildet werden können. Es ist doch mehr als wahrscheinlich, dass sich anfangs zunächst einmal in einer Kommune nur ein Anbieter von Carsharing-Dienstleistungen meldet.