Für mich gibt es keinen Grund dafür, dass die Menschen hierher kommen. Wir fahren dorthin in den Urlaub. Dafür wird geworben. Wir nehmen das dankend an. Gleichzeitig wollen wir aber sagen: Ihnen geht es so schlecht, sie sind so verfolgt, sie müssen hierher kommen. Das sehe ich nicht.
Dem Kollegen Pallas will ich sagen: Ich freue mich wirklich, dass wir so viel Übereinstimmung haben, was das Thema Einwanderungsgesetz angeht. Ich denke, mit der AfD wird man dann, sicherlich auf Bundesebene, einen guten Gesprächspartner haben. Ich glaube nicht, dass wir Ihnen die Tür vor der Nase zuschlagen werden. Das, was Sie vorgestellt haben, ist nämlich exakt das, was bei uns geschrieben steht, und zwar seit Längerem.
Mit dem zweiten Punkt des Antrags wollen wir auf die wirtschaftlichen Anreize für einen Asylantrag in Deutschland eingehen. Wir wollen, dass diese abgemildert werden.
In dem schriftlichen Antrag wurde bereits ausführlich erläutert, dass Asylbewerber keine Geldleistungen erhalten sollen, bis ihr Antrag positiv beschieden worden ist. Sie können also Geldleistungen erhalten, wenn der Antrag irgendwann einmal positiv beschieden worden ist. Wenn wir uns alle beeilen und das Verfahren sehr schnell durchziehen, weil sich die Zahl der Antragsteller in überschaubaren Grenzen hält, dann schaffen wir das vielleicht sogar in drei Monaten. Dann kommen wir nicht in die Bredouille, dass wir die Menschen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in irgendwelche Turnhallen fahren müssen.
Sie können jetzt natürlich das Thema Wertmarkensystem infrage stellen. Das Taschengeld wollen wir lieber als Wertmarke haben. Warum? – Sie sagen, 27 Euro, das ist ja nicht viel – also 27 Euro Taschengeld pro Person und Woche. Ich sage ganz klar: Das spielt eine Rolle, wenn
Ich wiederhole gern die Rechnung in der schriftlichen Begründung des Antrags. Ein Taschengeld in Höhe von 27 Euro pro Woche entspricht ungefähr dem Lohn von 18 Arbeitstagen im Kosovo.
(Juliane Nagel, DIE LINKE: Aber die leben doch hier! – Enrico Stange, DIE LINKE: Die fahren von hier aber ganz selten zum Einkaufen dahin!)
Lassen Sie mich einmal ausreden! Wir kommen noch auf den Punkt. – Wenn ein Asylbewerber 52 Wochen am Stück diese Leistung in Anspruch nehmen kann, dann bekommt er 1 404 Euro. Das ist für uns erst einmal nicht viel. Die Summe macht den Aufenthalt für die Menschen aber natürlich attraktiv, weil Kost und Logis für die Antragsteller frei sind. Wenn sie bescheiden leben, dann kann man von diesem Steuergeld, das wir ausgeben, den Schleuser bezahlen, und den Rest gibt es obendrauf.
Ich dachte gestern, es kostet noch etwa 900 Euro, um hierher zu kommen. Ich wurde aber eines besseren belehrt, nämlich aus einer Sekundärquelle, von einem Mann, der es von den Kosovaren selber hat. Die haben nämlich 100 Euro bezahlt im Bus bis hierher. Der Rest, das sind fast zwei Jahresverdienste in diesem Land, und das nur, wenn ich mir die 27 Euro spare und ein Jahr lang bescheiden in Deutschland lebe. Das müssen wir einmal sehen!
Dasselbe gilt für die armen Regionen Albaniens und Tunesiens; denn das Durchschnittseinkommen ist sehr ähnlich. Ich könnte Ihnen nachher noch die genauen Zahlen nennen, wenn Sie sie gerne haben möchten.
Für das Jahr 2015 können wir mit deutlich höheren Zahlen an Antragsteller rechnen. Bereits im Januar sind in Deutschland 25 000 Asylanträge gestellt worden. Der große Zustrom an Asylbewerbern, welche auch aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen, sorgt leider dafür, dass die Akzeptanz gegenüber Asylbewerbern in der Bevölkerung immer weiter schwindet. Wenn das noch weiter passiert, weil die Leute das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden, dann passiert genau das, was Sie immer kritisieren: dass sich die Menschen radikalisieren und dass irgendwelche Idioten aufstehen und Molotowcocktails auf irgendwelche Häuser schmeißen. Das wollen wir nicht!
(Zuruf von den LINKEN: Sie halten es für gut! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Dr. Frauke Petry, AfD: Mach weiter, Sebastian!)
Darunter leiden vor allen Dingen die Menschen, die ein berechtigtes Interesse auf Schutz in Deutschland haben. Das wollen wir ihnen gern gewähren. Das habe ich vorhin schon einmal gesagt. Offensichtlich können wir es aber als AfD nicht oft genug sagen. Es ist nämlich schwierig, verstanden zu werden.
Aber es schwindet nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern auch die Möglichkeit der Bereitstellung von menschenwürdigen Unterkünften. Dann sind wir bei der Debatte von heute Morgen.
In der Debatte heute Morgen haben wir uns nicht darüber unterhalten, wie die Menschen hierher kommen und aus welchen Gründen und was man aufgrund der Ursachen, auch der mittelbaren Ursachen, für die wir selbst verantwortlich sind, machen kann. Wir haben heute Morgen nur darüber gesprochen, wie wir mit dem Problem als solchem hier in Sachsen zurechtkommen können. Das ist ein völlig anderer Tenor in der Debatte. Ich bin im Übrigen dabei. Wir wollen menschenwürdige Unterkünfte für die Menschen, wenn sie das Recht haben, hierzubleiben, weil sie verfolgt sind.
(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wie gnädig! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das muss aber jemand erst feststellen!)
Wir haben jetzt aber die Problematik, dass die Probleme bei den Kommunen liegen. Ich könnte noch eine Weile darauf eingehen. Das mache ich aber nicht. Sie wissen selbst, wo die Probleme liegen, wenn Sie jeden Tag durch Ihre Wahlkreise laufen.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Herr Hartmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten bei solchen Diskussionen Ursache und Wirkung nicht aus den Augen lassen. Noch einmal ganz klar: Es gibt die entsprechenden Initiativen und Positionierungen der politischen Parteien, auch der Länder und des Bundes, mit der Zielsetzung der Frage sicherer Herkunftsstaat, und insofern sind die Positionen, denke ich, relativ klar formuliert.
Sie können im CDU-Positionspapier der letzten Woche noch einmal nachlesen, dass wir uns klar dafür ausgesprochen haben, die Regelung der sicheren Herkunftsländer auf den Kosovo, Albanien und Tunesien entsprechend auszuweiten. Andere politischen Parteien haben aus unterschiedlichen Argumenten heraus unterschiedliche Positionen. Das liegt in der Natur des politischen Diskurses auch zu Recht begründet. Ganz klar bleibt es dabei, dass die Diskussion über die Frage der Anerkennung sicherer Herkunftsstaaten derzeit auf Bundesebene mit klaren Positionen diskutiert wird. Es bedarf also eines Antrages auf eine Bundesratsinitiative aus unserer Sicht nicht mehr. Das kommt einfach zu spät.
Ich möchte noch einmal das Thema des Sachleistungsprinzips aufgreifen. Ich finde, man muss mit dem Thema sehr vorsichtig umgehen und mit der vielleicht auch nicht so gemeinten These, dass Menschen aus dem Kosovo hierherkommen, damit sie 1 000 Euro bekommen, wovon sie den Schleuser bezahlen oder 100 Euro an die Mitfahrzentrale. Dass dann darüber noch etwas zu finanzieren ist, glaube ich nicht. Die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen im Kosovo sowie in Albanien ist doch so, dass die Menschen hierherkommen, weil sie auf Arbeit hoffen, weil sie vielleicht auch von Versprechungen gehört haben, dass sie hier Land zur Bewirtschaftung oder Häuser bekommen, weshalb sich die Menschen auf den Weg machen.
Wir stehen natürlich im Kosovo und in Albanien vor riesigen Herausforderungen, denn bei den Wanderungsbewegungen, die da einsetzen, ist zu fragen, was das für die Zukunft dieses Landes bedeutet. Insoweit ist es Aufgabe der Europäischen Union, aber auch der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, sich an diesem Prozess zu beteiligen und zu fragen, wie man die Rahmenbedingungen vor Ort stärken und verbessern kann, damit es in Europa, auch im Kosovo und in Albanien Perspektiven im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe gibt. Ungeachtet dessen bleibt aber die Frage, wie wir mit den Menschen umgehen, die hierher unterwegs sind. Das liegt doch – mit Verlaub – nicht nur im Ermessen des Freistaats Sachsen, sondern wird nach bundesrechtlichen Bestimmungen und dem Königsteiner Schlüssel geregelt, wie viele Menschen dem Freistaat Sachsen zugeteilt werden und wo wir in der Verantwortung sind, über Erstaufnahmeeinrichtungen die entsprechende dezentrale Unterbringung zu organisieren.
Natürlich sind wir sehr schnell einer Meinung, wenn es um die Frage der Beschleunigung der Verfahren geht. Aber Sie haben gerade ein Umkehrproblem in der Argumentation. Sie sagen, wenn wir nicht in der Lage sind, Verfahren schnell genug abzuwickeln, dann werden Menschen in so einem Prozess geclustert. Das halte ich für falsch. Es gibt entweder einen sozialen Sicherungsanspruch für Menschen, oder es gibt ihn nicht. Für diesen Anspruch, den diese Menschen haben, während sie hier sind, haben wir auch die Verantwortung und dafür Sorge zu tragen, ihren Status sehr schnell zu klären. Wenn dieser Status geklärt ist, muss konsequent zurückgeführt werden.
Das ist aber eine Frage der eigenen Organisation unserer Gesellschaft und hat noch nichts damit zu tun, welcher einzelne Betroffene hierherkommt und welche Motivation er dafür gehabt hat. Für mich gibt es damit – das gilt auch für die CDU – eine klare Trennung zwischen der Regel, dem Verfahren und dem Umgang mit den Menschen, die sich hier aufhalten. Da gelten unsere gesellschaftlichen Standards. Das ist auch eine Frage von sozialer Verantwortung, der wir gerecht werden wollen.
Gibt es aus den Reihen der Fraktionen noch Redbedarf in der zweiten Runde? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob noch eine dritte Runde gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig. Ich brauche Sie gar nicht zu fragen, selbstverständlich ergreifen Sie das Wort. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich will ich zu diesem Tagesordnungspunkt aus Sicht der Staatsregierung sprechen. Es fragt sich tatsächlich, warum dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt kommt; denn wenn man sich den Verlauf der Debatte und die Themen anschaut, die derzeit in der Diskussion sind, muss man sagen, dass die Karawane eigentlich schon weitergezogen ist.
Dass das Thema sichere Herkunftsländer ein Instrument ist, welches aus Sicht der Staatsregierung notwendig ist, wurde schon mehrfach diskutiert. Deshalb haben wir uns bei der bisherigen Feststellung der Länder als sichere Herkunftsländer, nämlich Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina, entsprechend positioniert, und wir sehen, dass es derzeit noch weitere Herausforderungen gibt.
Die Bundesratsinitiative aus Bayern ist angesprochen worden. Dort geht es um Kosovo und Albanien, aber auch noch Montenegro. Ich denke, diese Bundesratsinitiative ist gut begründet, und es ist sinnvoll, diese zu unterstützen. Dass wir uns als Freistaat Sachsen mit dem Thema Tunesien befassen, hängt damit zusammen, dass wir bis Ende vergangenen Jahres als einziges Land für Tunesien zuständig waren. Vor diesem Hintergrund lohnt es, sich noch einmal mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Frage zu stellen, ob es nicht richtig ist, Tunesien mit als sicheres Herkunftsland auf die Liste zu setzen.
Natürlich gibt es eine ganze Menge Schwierigkeiten und Herausforderungen in dieser Welt, aber das System, welches in der Bundesrepublik gilt, geht davon aus, dass denjenigen, die aus Kriegsgebieten kommen oder die politisch oder anderweitig verfolgt sind, geholfen werden muss. Deshalb gibt es das Instrument der sicheren Herkunftsländer, um zu gewährleisten, dass man über den Weg des Asyls keinen Zugang findet. Das schließt aber
nicht aus, dass die Menschen auf anderem Wege nach Deutschland kommen können. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, deutlich zu unterscheiden. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland ist eine klare Entscheidung und hat Signalwirkung.
Der zweite Teil des Antrages der AfD-Fraktion befasst sich mit dem Thema Sachleistungen. Die Diskussion ist geführt worden – und es ist einigermaßen müßig, noch sehr viel Zeit darauf zu verwenden. Sachleistungen versus Geldleistungen – seit ewigen Zeiten gibt es diese Diskussion, und selbst in Fachkreisen ist es umstritten, welche Wirkung von Geldleistungen ausgeht bzw. ob Sachleistungen tatsächlich den Anreiz verringern. Deswegen gilt der Grundsatz, dass es in der Erstaufnahmeeinrichtung keine Geldleistungen gibt. Deshalb bleibe ich dabei, dass dieser Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung mit einer Entscheidung nach drei Monaten richtig ist. Wenn die drei Monate eingehalten würden, wäre klar, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht.
Wenn wir uns die Entscheidungen der Bundesregierung im letzten Jahr anschauen, dann haben wir die Sachleistung als Sanktionsmöglichkeit im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass beispielsweise wegen fehlender Mitwirkung oder Ähnlichem jetzt schon diese Möglichkeit gegeben ist. Insofern zielt der Antrag auf Dinge, die durchaus schon möglich sind. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen.