Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Es ist natürlich so, dass es auf Basis der jetzigen Regelung nur einen Versuch gab, in der Stadt Görlitz, das zur Anwendung zu bringen. Dies ist aber vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert, weil die Regelung nicht richtig angewendet wurde.

Wir hatten die Aufgabe, einerseits eine praktikable Regelung aufzustellen, die den Kommunen dabei hilft, mit dem Phänomen des massenhaften Alkoholkonsums und den dadurch bedingten Straftaten an manchen Orten in den Städten umzugehen, und andererseits nicht zu sehr in die Freiheitsrechte der Menschen einzugreifen.

Es ist schon so, dass es zur allgemeinen Freiheit gehört, dass ich mein Bier irgendwo trinken kann. Deswegen finde ich es außerordentlich schwierig, dass Sie die Schwelle für die Einrichtung von Alkoholverbotszonen im Umfeld von Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf Annahmen absenken wollen. Ich finde, es müssen Tatsachen dafür sprechen, dass alkoholbedingte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gehäuft auftreten. Ansonsten würde man es im Grunde genommen dauerhaft ermöglichen, dass um diese Einrichtungen herum der Konsum verboten werden kann. Das ist noch viel schwerer umzusetzen. Die Erweiterung auf 150 Meter kann ich nicht nachvollziehen. Wir finden

100 Meter ausreichend und insgesamt die Regelung im Artikel 2 mehr als ausreichend und verhältnismäßig. Deshalb lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Pallas. Herr Stange, bitte sehr.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden die Änderungsanträge grundsätzlich ablehnen. Ich begründe Ihnen das auch. Erstens sind wir der Auffassung, dass dieses Gesetz, wie wir es auch in der Diskussion dargestellt haben, durch diese Änderungsanträge nicht in irgendeiner Art und Weise so verbessert werden kann, dass es unserer grundsätzlichen Einschätzung näher kommt, eigentlich zustimmungsfähig zu werden.

Zweitens. Zu den Änderungsanträgen der AfD: Wir lehnen Taser, wir lehnen Gummischrot etc. ab.

Ganz kurz noch zu den Alkoholverbotszonenregelungen. Kollege Pallas hat gerade auf Görlitz hingewiesen. Ich bin mir nicht sicher, ob das falsche Anwendung war oder ob einfach die Voraussetzung der Abgrenzbarkeit usw. die Schwierigkeit darstellt. Bei diesem Gesetz muss auf jeden Fall eine Kausalität zwischen Alkoholgenuss und Straftaten bzw. Alkoholgenuss und Ordnungswidrigkeiten hergeleitet werden. All das halten wir für unwägbar für die kommunalen Verwaltungen, sodass wir auch dies für untauglich erachten.

(Beifall bei den LINKEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse über die Drucksache 6/17369 abstimmen. Wer zustimmen möchte, zeige das an. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltungen, aber mit Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag dennoch abgelehnt.

Wir kommen zur Drucksache 6/17370, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Herr Wippel, Sie bringen ihn bitte ein.

Vielen Dank Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bei dem Änderungsantrag geht es um eine Verbindung von elektronischer Fußfessel bzw. elektronischer Aufenthaltsüberwachung und der Aufenthaltsvorgabe. So etwas ist aus unserer Sicht zwingend miteinander zu verbinden; denn wenn ich als Behörde, als Staat anordne, dass eine Person eine Fußfessel tragen muss, weil von ihr eine Gefahr ausgeht – und das habe ich schon begründet, sonst hätte ich die Aufenthaltsvorgabe nicht begründen können –, und ich möchte, dass sie sich an einem bestimmten Ort aufhält, ist das Ganze nur dann sinnvoll, wenn ich auch wirklich überwache.

Dafür gibt es genau zwei Möglichkeiten. Entweder ich setze einen Polizisten vor die Haustür, den ich nicht habe,

oder ich nutze die Technik, nämlich die elektronische Aufenthaltsüberwachung. Sie kann in einer größeren Zentrale kontrolliert werden. Diese Dinge müssen zwingend im Regelfall zusammengeführt werden. Gleichwohl haben wir in unserem Änderungsantrag vorgesehen, dass es nur ein Regelfall ist, von dem man auch abweichen kann. Aber dann muss auch begründet werden, warum man in diesem Fall von der Regel abweicht. Das ist zwingend notwendig, eigentlich eine total logische Sache, aber gut. Sie können sich jetzt noch anders entscheiden.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es hierzu Wortmeldungen, meine Damen und Herren? – Das ist nicht der Fall.

(André Barth, AfD: Sprachlos!)

Wer der Drucksache 6/17370 zustimmen möchte, hebt die Hand! – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ohne Stimmenthaltungen, aber mit Stimmen dafür gibt es dennoch nicht die erforderliche Mehrheit für eine Zustimmung.

Damit kommen wir zum dritten Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/17371. Herr Wippel, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Bei diesem Änderungsantrag geht es um die Einführung des Tasers. Über den Taser haben wir schon oft genug diskutiert. Wir halten es nach wie vor für richtig und auch für machbar. Sachsen begeht hier keinen Sonderweg. Schauen wir uns Berlin an, dort hat es einen großen Feldversuch gegeben. Schauen wir uns Rheinland-Pfalz an, dort hat man es sogar flächendeckend für den Streifendienst eingeführt. Wir gehen heute hier heran und sagen, wir wollen ein ganz modernes zeitgemäßes Polizeigesetz verabschieden, dazu gehört aus unserer Sicht schlicht und ergreifend der Taser.

Er ist nicht tödlich, deshalb kann man ihn auch als Hilfsmittel bei körperlicher Gewalt einsetzen, es sei denn, die Person ist gesundheitlich vorbelastet. Aber dann hätte sie auch mit Pfefferspray Probleme. Wenn der Asthmatiker, von dem ich es nicht weiß, Pfefferspray ins Gesicht bekommt, kann er genauso geschädigt werden; aber im Grunde geht dem Einsatz des Tasers und dem Einsatz des Pfeffersprays immer eine Gewalt- oder Zugriffssituation voraus, die diese Person, gegen die das Gerät eingesetzt wird, selbst verursacht hat. Das müssen wir immer im Hinterkopf haben. Polizisten brauchen ein Distanzmittel, das auch gegen Drogenabhängige wirkt. Pfefferspray wirkt häufig bei Personen, die unter Crystal stehen, nicht. Dann habe ich nur die Schusswaffe, und nachher ist der Mensch tot. Der Taser wirkt auf die Muskulatur, dann kann ich arbeiten und die Person wird diesen Einsatz überleben.

Nun noch zu den Gummigeschossen. Jetzt können Sie sagen, die AfD will das aufbohren. Nein, das ist im Grunde nicht der Fall.

Erstens gibt es auch die jetzige Form schon her; wir möchten das Ganze aber insofern ausweiten, dass die Bereitschaftspolizei Gummigeschosse einsetzen kann, aber wohlgemerkt in Form von Gummischrot. Was wollen wir nicht? – Wir schließen ganz klar schwere Geschosse aus, die Menschen das Genick brechen können. So wird es nämlich in einigen Ländern eingesetzt. Das möchten wir nicht. Das schließen wir mit unserem Änderungsantrag aus.

Zweitens möchten wir den Einsatz von Gummischrotgranaten ausschließen. Diese haben bei den GelbwestenProtesten in Frankreich den Menschen die Hände weggerissen. Solche Bilder dieser Verletzungen wollen wir nicht haben. Aber ich möchte, dass unsere Polizisten, wenn sie in gewalttätige Auseinandersetzungen mit dem schwarzen Block verwickelt werden – – Ich nenne noch einmal G 20 und das Beispiel mit Zwillen, wo unsere Polizisten in vorderer Reihe wie Schießbudenfiguren abgeschossen worden sind und erheblichste Verletzungen davon getragen haben, sich selbst in solchen Menschenmengen mit adäquaten Mitteln wehren zu können, die auf der anderen Seite keine Toten verursachen. Stimmen Sie deshalb bitte unserem Antrag zu.

(Beifall bei der AfD)

Hierzu gibt es Wortmeldungen. Herr Pallas, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wippel, ja, über das Thema Taser haben wir schon mehrfach in diesem Hause diskutiert. Die Sachlage hat sich nicht geändert. Ich wiederhole noch einmal die wichtigsten Gründe, warum wir glauben, dass der Taser nicht flächendeckend verteilt werden sollte. Ich wähne mich da in Einigkeit mit der Polizeiführung und einem gültigen Innenministerkonferenzbeschluss, der allerdings schon ein paar Jahre her ist.

Es gibt zwei Hauptrichtungen. Zum einen ist es nicht per se tödlich, aber es besteht die große Gefahr für das Gegenüber, was vor allem darin liegt, dass Gesundheitsschädigungen vorliegen können, die von außen nicht erkennbar sind. Es gibt Studien aus den Vereinigten Staaten von Amerika, in denen es um Schwangere und Personen mit Herzfehlern geht und wo diese Geräte tödlich sein können. Das muss man in die Diskussion einbeziehen.

(Sebastian Wippel, AfD: Wenn ich ihn erschieße, ist er auch tot!)

Zum anderen erfordert es von den Polizisten ein hohes Maß an Training, mit diesem Gerät gut umgehen zu können. Deshalb gibt es den Beschluss der Innenministerkonferenz, dass Taser durch Spezialeinheiten angewendet werden dürfen, die dieses hohe Trainingslevel haben und eine sichere Anwendung gewährleisten können, im Gegensatz zum normalen Polizisten, der auch trainiert, aber nicht so intensiv wie die Spezialeinheiten. Deshalb kann man das nur ablehnen.

Ein weiterer Grund ist mir auch noch wichtig. Jedes weitere Einsatzmittel, welches der Polizist im Einsatz mit sich herumträgt, kann ihn im Zweifel wichtige Sekunden kosten, in denen er sich entscheiden muss, was er am besten anwendet. Zwei Sekunden können darüber entscheiden, ob ich Opfer eines Angriffs werde oder nicht.

(Sebastian Wippel, AfD: Man ist zu zweit unterwegs!)

Deshalb wäre es eine zusätzliche Gefährdung für die Kolleginnen und Kollegen.

Wir haben uns sehr intensiv mit der Bewaffnung und Ausrüstung der Polizei auseinandergesetzt. Es war von der vermeintlichen Militarisierung die Rede. Das hat sich an den besonderen Waffen, die für Spezialeinheiten eingeführt werden sollen, entzündet. Das ist das Spezialeinsatzkommando, und das sind mobile Einsatzkommandos. Es geht nicht um den normalen Polizisten im Revier, sondern tatsächlich um Spezialkräfte.

Natürlich müssen sie, weil sie in gefährlichen Situationen einsatzfähig sein müssen, handeln können. Deshalb brauchen sie in besonders gefahrenträchtigen Lagen besondere Waffen.

(Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Das wollte ich hier zur Diskussion beitragen, weil es dazugehört. Wir lehnen jedenfalls den AfD-Antrag ab.

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Lippmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen eine noch weiter über die schon geplante Ausweitung der Bewaffnung hinausgehende Bewaffnung der Polizei ab. Wir lehnen die Maschinengewehre ab, genauso wie die faktische Existenz eines Schützenpanzers, wenn man das Maschinengewehr auf den Survivor R packt. Wir lehnen auch das, was die AfD jetzt noch zusätzlich verlangt, entschieden ab.

Zum Taser hat Kollege Pallas schon viel gesagt. Sie wissen als Polizist selbst, dass in der VwV zu Taser und deren Einsatz eine Vielzahl von Dingen steht, die Voraussetzung für den Einsatz sind, worauf es genau ankommt, dass man im Einsatz gut ausgebildet ist, dass man jederzeit eine Situation abschätzen kann und wie sie sich entwickelt. Ich habe Zweifel, ob das für den Streifendienst funktioniert und geeignet ist. Zudem wissen Sie selbst aus den vorliegenden Zahlen, dass der Einsatz des Tasers die Hemmschwelle deutlich reduziert, ihn einzusetzen, also vor der Stufe, wo man früher die Schusswaffe eingesetzt hätte. Damit geht natürlich eine Ausweitung der Befugnisse und des Waffeneinsatzes der Polizei einher. Deshalb lehnen wir das ab.

Ihre Debatte zum Gummischrot halte ich für eine Scheindebatte. Ich glaube, dieses polizeiliche Einsatzmittel ist weder nötig noch geboten. Auch wie Sie es dargestellt haben, ist nicht richtig. Das kann ebenfalls erhebliche

Verletzungen verursachen. Treffer mit diesem Gummischrot ins Gesicht beispielsweise können erheblichste Verletzungen bis zum Verlust des Augenlichtes herbeiführen. Von daher sollte man vorsichtig sein, diese vermeintlich nicht letalen Waffen wie Taser und Gummischrot als solche zu deklarieren, sondern Vorsicht walten lassen und über das bestehende Einsatzinstrumentarium, das im momentanen Polizeigesetz steht, nicht hinausgehen, weshalb wir die Militarisierung ablehnen.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 6/17371. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür gibt es dennoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Es gibt einen weiteren Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 6/17373. Herr Wippel, Sie haben das Wort für die Einbringung.

17372.

Oder gern auch beide zusammen.

(Christian Hartmann, CDU: Nein!)