Protokoll der Sitzung vom 20.01.2000

Herr Präsident, wir möchten also für den Fall, daß unser Änderungsantrag abgelehnt werden sollte, im Zusammenhang mit der Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses einen Änderungsantrag stellen, der dem Absatz 2 unseres Änderungsantrages entspricht.

Ich denke, das ist klar und könnte im Abstimmungsverfahren so berücksichtigt werden. Nun weiß jeder im Parlament, worüber er abstimmt. - Vielen Dank.

Danke sehr. - Herr Dr. Fikentscher hat eine Frage an Herrn Abgeordneten Scharf.

Was wäre denn der entscheidende Unterschied zwischen einer Enquete-Kommission und einem zeitweiligen Ausschuß, so wie Sie ihn sich vorstellen, mit Sachverständigen?

Wir haben bereits Erfahrungen mit Enquete-Kommissionen gesammelt. Ich denke, Enquete-Kommissionen sind sehr viel aufwendiger und teurer als ein - ich sage es einmal so - aufgerüsteter Ausschuß.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Und es gibt keine Be- schlüsse!)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht gefaßt. Damit ist über das erste Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte beraten worden. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt und rufe ihn vereinbarungsgemäß nach dem Tagesordnungspunkt 4 wieder auf.

Meine Damen und Herren! Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 2 kommen, begrüßen wir jetzt Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule in Siersleben und der Schule am Gröpertor Halberstadt begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Beratung

Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2562

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2589

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, bei diesem Antrag auf eine Einbringung und auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Frau Dr. Sitte, bitte.

Herr Präsident, ich habe eine Frage zum Verfahren. Wenn der CDU-Antrag abgelehnt werden würde, dann würden seine beiden Bestandteile, also beide Absätze, abgelehnt werden.

Herr Scharf, Sie haben gesagt, daß Sie, gesetzt den Fall, die Einsetzung käme zustande, einen Änderungsantrag stellen, der dem zweiten Absatz Ihres ursprünglichen, dann jedoch abgelehnten Antrages, der sich genau auf die Einsetzung dieses Ausschusses bezieht, entspricht.

(Herr Scharf, CDU: Ja, genau!)

Wie geht das praktisch im Verfahren? Ich weiß, daß wir darüber abstimmen. Normalerweise ist das Anliegen dann schon ausdrücklich abgelehnt worden.

(Frau Budde, SPD: Richtig! Sie können nur in Abschnitten abstimmen lassen!)

Frau Dr. Sitte, wir können das verfahrensmäßig noch weiter verkomplizieren. Aber man könnte sich darauf einigen, daß dieser zweite Teil des ursprünglichen Antrages dann von der CDU-Fraktion mündlich als Änderungsantrag eingebracht wird.

(Frau Budde, SPD: Machen Sie es doch nicht so kompliziert!)

Frau Sitte.

Mein Problem ist, daß wir dann die Abstimmung über diesen Antrag abgeschlossen haben; denn dann wäre der Antrag in der ursprünglichen Fassung angenommen. Deshalb verstehe ich das nicht. Ich bitte, mir das zu erklären.

(Unruhe)

Ich habe mich erkundigt. Wir werden zunächst über den Änderungsantrag in der schriftlichen Fassung, dann über den Teil, den Herr Scharf angesprochen hat, als mündlich vorgetragenen Änderungsantrag und erst zum Schluß über den ursprünglichen Antrag abstimmen.

Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/2589 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zu dem verkürzten Änderungsantrag, wie es von Herrn Scharf vorgeschlagen worden ist, der dem zweiten Absatz des Änderungsantrages in der Drs. 3/2589 entspricht. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei drei Enthaltungen ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zum Ursprungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2562. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:

Erste Beratung

„Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt“ und „Leitbild für die Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt“ der Landesregierung

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2563

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/2587

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2588

Der Ältestenrat schlägt auch zu diesem Antrag vor, auf eine Einbringung und eine Debatte zu verzichten. Wünscht jemand zu sprechen? - Bitte, Frau Dr. Paschke.

Wir haben heute gemerkt, daß es einen großen Diskussionsbedarf gibt. Wir stellen den Antrag, den Ursprungsantrag und die Änderungsanträge in den zeitweiligen Ausschuß zur Beratung zu überweisen.

(Herr Webel, CDU: Das geht doch gar nicht!)

Herr Dr. Bergner.

Frau Kollegin Paschke, der Kollege Becker hat Ihnen vorhin eine Frage gestellt. Ich stelle fest, daß Ihr Vorschlag auf Überweisung im Widerspruch zu der klaren Antwort, die Sie auf die Frage von Herrn Becker gegeben haben, steht. Ich will dies wenigstens feststellen, damit deutlich wird, warum wir gegen eine Überweisung sind.

(Frau Dr. Sitte, PDS: Das stimmt auch nicht!)

Danke sehr. - Frau Budde.

Ich habe in meiner Rede schon darauf hingewiesen, daß auch wir das Anliegen haben, den Ursprungsantrag und beide Änderungsanträge in den zeitweiligen Ausschuß zu überweisen.

Danke sehr. - Ich glaube, damit ist die Lage klar. Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Ursprungsantrags und der Änderungsanträge in den zeitweiligen Ausschuß ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag auf Überweisung angenommen worden. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Wahl der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 3/2513

Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 18. August 1993 wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik mit den Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Die einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Meine Damen und Herren! Der Landtag hat vor fünf Jahren Frau Edda Ahrberg in dieses Amt gewählt. Nunmehr liegt ein Vorschlag der Landesregierung in der Drs. 3/2513 zur Wiederwahl von Frau Ahrberg vor.

Ich bitte zunächst die Landesregierung, den Wahlvorschlag zu begründen. Frau Ministerin Schubert, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. Dezember 1999 beschlossen, die bisherige Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Frau Edda Ahrberg, zur Wiederwahl vorzuschlagen.