Erstens. In welcher Weise hat die Landesregierung die Maßnahmen zum Zweck der Suchtvorbeugung in der Jugendhilfe verstärkt und auf eine verstärkte Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der Schule hingewirkt?
Zweitens. In welcher Weise hat die Landesregierung die Bevölkerung durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen dafür sensibilisiert, daß Alkoholmißbrauch bei Kindern und Jugendlichen keinesfalls karnevalistisch ist, sondern gewalttätiges und gesundheitsschädigendes Verhalten fördert? - Danke.
Die Landesregierung hat, um auf Ihre erste Frage zu antworten, den Mittelansatz für die Suchtprävention im Landeshaushalt 2000 erhöht. Der Landtag ist dem Vorschlag der Landesregierung gefolgt. Dafür bin ich dankbar.
Wir haben darüber hinaus eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt und einen Landespräventionsrat gegründet, in deren Arbeit auch die Frage der Drogenprävention eine zentrale Frage und ein wichtiges Thema ist.
Ferner werden - das werden Sie hoffentlich wissen - im Land Sachsen-Anhalt sechs Gesundheitsziele verfolgt, die von allen Akteuren im Land intensiv bearbeitet werden, indem entsprechende Maßnahmen abgestimmt werden, um in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen.
Zu diesen sechs Gesundheitszielen gehört vorrangig das Ziel, die Situation im Land bezüglich des Ver brauchs der legalen Drogen Alkohol und Nikotin zu verbessern, das heißt, diesen Verbrauch einzuschränken.
Im Rahmen der Verfolgung dieses Gesundheitsziels läuft in sehr breiter Front die öffentliche Aufklärung und die Mitarbeit vieler Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen. Im Frühjahr dieses Jahres werden wir noch einmal gezielt mit den Medien unseres Landes eine Öffentlichkeitskampagne zu diesem Thema starten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das neue Psychotherapeutengesetz hat die Verbesserung der Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen zum Ziel. Die Bestimmungen sollen unter anderem die Niederlassung von Therapeuten fördern und enthalten auch entsprechende Regelungsmöglichkeiten. Bei der Umsetzung gibt es jedoch, begründet durch das festgelegte Budget, extreme Probleme bei der Erreichung eines existenzsichernden Honorars für die Psychotherapeuten.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die im Gesetz zugesicherten Auffangregelungen zur Stützung des Punktwertes für psychotherapeutische Leistungen zu befördern?
2. Wie gedenkt die Landesregierung auf Bundesebene aktiv zu werden, um die zur Lösung des Problems notwendigen Gesetzesänderungen zu veranlassen? Danke.
Zu 1: Die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die nach den aufgetretenen Problemen auch von meinem Haus für notwendig erachtete Auffanglösung ist zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalts und den Krankenkassen in unserem Land bisher nicht vereinbart worden. Wir haben intensive Gespräche zu diesem Thema geführt.
Zwischenzeitlich hat die Kassenärztliche Vereinigung das Schiedsamt in Sachsen-Anhalt angerufen, das voraussichtlich im Februar dieses Jahres entscheiden wird. Die Aufsichtsbehörde, also mein Haus, wird dann nach der Vorlage der Entscheidung des Schiedsamts bewerten, ob diese zu beanstanden ist oder nicht.
Zu 2: In einem Schreiben an Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer habe ich erklärt, daß ich im Bereich der psychotherapeutischen Vergütung, insbesondere im Hinblick auf den noch nicht annähernd ausrei
Derzeit wird noch abgeklärt, ob andere Bundesländer bereit sind, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen bzw. ob sie eine solche Bundesratsinitiative für sinnvoll erachten.
Die Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Krause von der PDS-Fraktion zu dem Thema Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes.
Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 spitzte sich die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt wie in den anderen neuen Bundesländern zu. Die Interessenvertretungen dieser Berufsgruppe machten ihre Situation mit einer Demonstration vor dem Landtag öffentlich. Am 16. Dezember 1999 fand ein Gespräch im Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales statt.
1. Mit welchen Ergebnissen wurde das Gespräch zwischen Ministeriumsvertretern und Vertretern der Psychotherapeuten geführt? Welche konkreten Hilfsmöglichkeiten sieht die Landesregierung?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zur Überwindung der die psychotherapeutische Versorgung der Patienten in Sachsen-Anhalt akut gefährdenden Situation zu ergreifen?
Zu 1: Im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am 16. Dezember 1999 auf Fachebene wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Dabei wurde von seiten des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales dargestellt, daß versucht werden muß, die Vergütungsprobleme der in Sachsen-Anhalt psychotherapeutisch Tätigen auf zwei unterschiedlichen Ebenen zu lösen.
Zum einen sind die akuten Auswirkungen der geringeren Honorare für psychotherapeutische Leistungen im dritten und vierten Quartal 1999 zu betrachten. Zum anderen muß eine Lösung gefunden werden, die eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen bei weiterer Anpassung des Versorgungsgrades an den notwendigen Bedarf in Zukunft sicherstellt.
Lösungsansätze zur Beseitigung bzw. Abmilderung der aktuellen Probleme können aus der Sicht des Sozialministeriums in der Anwendung der vom Gesetz vorgesehenen Auffangregelung bzw. in einer von der Kassenärztlichen Vereinigung zu beschließenden Sicherstel
Die Auffangregelung gehört in das Schiedsamtsverfahren, das derzeit anhängig ist. Die Verabschiedung einer Sicherstellungsrichtlinie wurde bereits mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Sachsen-Anhalt erörtert.
Zu 2: Zunächst ist festzustellen, daß die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegt. Deshalb ist an erster Stelle diese Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird im Rahmen des Aufsichtsrechts überwacht.
Daneben habe ich mich, wie ich bereits in der Antwort auf die Frage 4 erwähnt habe, an Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer gewandt mit der Bitte um Prüfung der aktuellen Situation und auch mit der Erklärung, daß ich im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Vergütung auch wegen des bestehenden Versorgungsdefizits in Ostdeutschland gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe.
Falls Ihre Frage, sehr geehrte Frau Abgeordnete, darauf hinzielt, ob das Land mit originären Landesmitteln außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenes Programm auflegt, so verneine ich das hiermit, weil ich denke, die psychotherapeutisch Tätigen bedürfen nicht eines Almosens, auch nicht von seiten des Landes, sondern sie bedürfen einer geregelten, gesicherten Finanzierung über die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist richtig, daß die psychotherapeutisch Tätigen keine Almosen brauchen, aber sie brauchen eine schnelle Lösung des Problems. Sie sagten selbst, daß an verschiedenen Stellen noch Verfahren anhängig sind. Könnte man nicht seitens der Landesregierung Einfluß darauf nehmen, daß diesbezüglich endlich schneller entschieden wird?
Das Schiedsamtsverfahren ist ein von der Landesregierung völlig unabhängig geführtes Verfahren. Dem Schiedsamt gehören Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und drei weitere unabhängige Mitglieder an. Sie entscheiden in eigener Verantwortung und in eigener Kompetenz. Wir haben überhaupt keine Einflußmöglichkeiten und auch kein Zugriffsrecht auf dieses Schiedsamt. Es ist unabhängig, und das finde ich auch gut so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Jährlich sterben in Sachsen-Anhalt mehr als 7 000 Menschen an Krebs. Krebs ist nach den Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems die zweithäufigste Todesursache. Die Senkung der vorzeitigen Sterblichkeit durch Krebs gehört damit zu den vorrangigen Gesundheitszielen des Landes.
Ein wesentlicher Baustein dabei ist die möglichst lükkenlose Erfassung aller Krebsverläufe und Krebsmerkmale. Nur gesichertes und vollständiges Datenmaterial versetzt uns in die Lage, verläßlich regionale Entwicklungen und besonders belastete Bevölkerungsgruppen einschätzen zu können.