viele Jahre hinweg ordentliche Rücklagen gebildet werden konnten, um solche Aufgaben, nämlich die Revitalisierung und die Sanierung von Trinkwasserleitungen, realisieren zu können.
Von seiten des Bundes und der Europäischen Union sind bisher beim Neuanschluß von Aufschlußgebieten großzügige Förderkonditionen gewährt worden, zum Teil Förderquoten von bis zu 75 %. Die Erneuerung von Leitungssystemen ist hingegen - zumindest was die Gemeinschaftsaufgabe angeht - zur Zeit recht problematisch.
Hinsichtlich der EU-Strukturfonds besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn die Erneuerung der Leitungssysteme in die entsprechenden Entwicklungspläne aufgenommen wird. Es muß allerdings berücksichtigt werden, daß es natürlich einen erheblichen Bedarf gibt, unseren Landeshaushalt zu konsolidieren und daß deshalb genau darauf geschaut werden muß, wo und wie effektiv wir das Geld einsetzen,
Ich möchte das, was die Frau Ministerin hier gesagt hat, nicht wiederholen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, daß wir uns im Umweltausschuß einige Themen, die im Rahmen der Großen Anfrage behandelt worden sind, noch einmal vornehmen sollten, insbesondere auch das Thema Midewa, den Talsperrenbetrieb und die 200 Millionen DM.
Ebenso sollten wir im Ausschuß über das Thema der Privatisierung der Trinkwasserversorgung noch einmal diskutieren. In diesem Sinne wünsche ich mir im Ausschuß dann auch eine ordentliche Diskussion darüber. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der sinnvolle Umgang mit der Ressource Wasser und letztendlich auch deren Schutz muß die Aufgabe eines jeden Bürgers des Landes Sachsen-Anhalt und insbesondere der Landesregierung sein. Die Landesregierung muß Rahmenrichtlinien für einen sinnvollen Umgang zum Schutz der Ressource Wasser schaffen.
Die qualitative und quantitative Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser gehört ebenso wie die Entsorgung des Abwassers zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben.
Laut dem Naturschutzbund Deutschland ist ein Drittel des Grundwassers in Deutschland mit Pestiziden belastet. Bei jeder zehnten Trinkwasserprobe wird der Grenzwert für Nitrat überschritten. Die Landwirtschaft gilt neben den geologischen Gegebenheiten als die wesentliche Quelle hierfür.
Nitratbelastete Gebiete können für die Gewinnung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken über Jahre hinaus nicht mehr genutzt werden. Hinzu kommen fehlende Aufbereitungstechniken und veraltete Rohrnetz-systeme, so daß es zu Grenzwertüberschreitungen bei den Parametern Eisen und Mangan kommt. Durch diese Beanstandung wird die Trinkwasserqualität eingeschränkt.
Es bedarf nun geeigneter Sanierungsmaßnahmen, um die Trinkwasserqualität zu verbessern und somit die Qualität für den Endverbraucher gemäß DIN 2000 sicherzustellen und zu realisieren.
Bezüglich der veralteten Rohrnetzsysteme ist es überlegenswert, Analysen des Netzzustands in den Versorgungsgebieten des Landes durchzuführen, um so den technischen Stand des Trinkwassernetzes zu ermitteln.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, meine Damen und Herren, sind sozialverträgliche Wasserpreise für unsere Bürger. Die derzeit in Sachsen-Anhalt geltenden Preise für Trinkwasser liegen im bundesweiten Vergleich im oberen Drittel. Ein Kubikmeter Wasser kostet derzeit 3,63 DM. Somit liegt der Wasserpreis in Sachsen-Anhalt über dem der alten Bundesländer, der sich im Schnitt auf 3,11 DM pro Kubikmeter Wasser beläuft.
In puncto Wasserversorgung und Wasserqualität muß im Land Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren noch einiges getan werden, um für die gesamte sachsenanhaltinische Bevölkerung die besagte DIN 2000 Realität werden zu lassen. Insgesamt hat sich die Trinkwasserqualität, bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt, zwar verbessert, jedoch entsprechen die Parameter vielerorts noch immer nicht den gesetzlichen Anforderungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, ich stelle fest, daß wir nicht einmal unterschiedliche Auffassungen haben, was den zukünftigen landesweiten Investitionsbedarf betrifft. Unsere Auffassungen sind nur unterschiedlich im Hinblick darauf, wie wir als Land Sachsen-Anhalt darauf reagieren müssen.
Sie sind der Meinung, daß sich das Land bei dem jetzigen Zustand bequem in einen Moderatorensessel zurückziehen und abwarten kann, was zukünftig im Land passiert, und dies angesichts der Tatsache, daß das Land Sachsen-Anhalt auch in einigen Trinkwasserversorgungsbereichen Mitgesellschafter ist. Gesellschafter müssen mitgestalten und sich nicht bequem in Moderatorensessel zurückziehen.
Außerdem denke ich, daß das Land Sachsen-Anhalt auch eine Pflicht zur Vorsorge hat. Wenn wir sagen, die Betriebswirtschaftlichkeit der einzelnen Verbände sei nicht Landesaufgabe, dann ist das vom Grundsatz her richtig, aber der Verantwortung für die Vorsorge, die das Land zu treffen hat, werden Sie damit nicht gerecht. Wir alle haben eindeutige Erfahrungen damit, wie das
im Abwasserbereich ausgegangen ist. Wenn wir nicht Vorsorge im Trinkwasserbereich treffen, dann werden wir die gleiche Situation wie im Abwasserbereich erhalten, weil die Investitionen dem nicht wesentlich nachstehen werden.
Ich denke, es muß unser Ziel sein, daß die Trinkwasserpreise landesweit nicht mit den Abwasserpreisen gleichziehen. Das sollte unsere Aufgabe sein. Deshalb, denke ich, kann das Land nur verantwortlich handeln, wenn es mitgestaltet und den Verbänden hilft, die große Aufgabe zukünftig zu erfüllen.
Sie haben weiterhin gesagt, im Jahre 1999 habe das Land Sachsen-Anhalt die Reko-Maßnahmen mit Mitteln in Höhe von ca. 1 Million DM unterstützt und das liege lediglich daran, daß die Verbände nicht mehr Anträge gestellt hätten. Die Verbände werden sicherlich mit Freude hören, daß sie zukünftig nur Anträge stellen müssen, dann bekommen sie Mittel für die Rekonstruktion.
Ich denke, die Freude im Land ist groß. Ich nehme das auch erfreut zur Kenntnis, wenn wir es dann so gestalten können. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet. Der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen. Ich entlasse Sie jetzt in die Mittagspause. Seien Sie bitte pünktlich um 14 Uhr wieder hier.
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen Ihnen in dieser Drucksache acht kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Wir kommen zur Frage 1. Sie betrifft den Anschluß von Schulen ans Netz und wird von der Abgeordneten Frau Schnirch gestellt. Bitte schön, Frau Schnirch.
1. Bis wann können die Schulträger damit rechnen, daß das bisherige Verfahren zur Gewährung von Landeszuschüssen für den Anschluß von Schulen ans Netz aufgrund der von verschiedenen Seiten angekündigten kostenlosen Anschlüsse aufgehoben bzw. vereinfacht werden kann?
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich versichere, daß die Landesregierung intensiv und mit großem Interesse die jüngsten Entwicklungen auf dem Telekommunikationsmarkt verfolgt. Der am 11. Februar 2000 von der Deutschen Telekom AG angekündigte kostenlose Internetzugang für die Schulen wurde von der Landesregierung und auch vom Kultusministerium ausdrücklich begrüßt. Durch den Einsatz der eingesparten Mittel kann die weitere Ausstattung der Schulen mit moderner Hardware noch schneller als bisher erfolgen.
Inzwischen hat auch AOL einen kostenlosen Internetzugang für die Schulen angekündigt, und die Mobilcom AG bietet Schulen, die das Angebot der Telekom annehmen, kostenlos einen Internet-PC und ein Schulintranet an.
Dem Kultusministerium liegen allerdings bis heute noch keine Informationen darüber vor, ab welchem Zeitpunkt und nach welchem Verfahren die angekündigten kostenlosen Internetzugänge für die Schulen umgesetzt werden sollen. Erst wenn diese Fragen im Interesse der Schulen restlos geklärt sind, wird das Kultusministerium die von Ihnen angesprochene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger allgemeinbildender und berufsbildender Schulen zur Nutzung der Telekommunikation im Unterricht vom 7. April 1998 auf-heben und die dann nicht mehr gerechtfertigte Förderung einstellen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Im Haushaltsplan 2000 sind im Einzelplan 07 für Multimediaanwendungen und den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur 3 174 000 DM veranschlagt. Darüber hinaus hat die Landesregierung für die Jahre von 2000 bis 2006 Mittel aus dem EU-Strukturfonds in Höhe von insgesamt 18,3212 Millionen DM zur Förderung der informationsund kommunikationstechnischen Strukturen, also Multimediaausstattungen, an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Die nationale Kofinanzierung wird zu 25 % durch das Land und zu 25 % durch die Schulträger erfolgen. Eine entsprechende Förderrichtlinie wird zur Zeit im Kultusministerium erarbeitet.
Die Frage 2 betrifft barrierefreies Bauen und wird vom Abgeordneten Herrn Hoffmann von der PDS-Fraktion gestellt. Bitte schön, Herr Hoffmann.
Auf Anregung der Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe fand am 11. Februar 2000 im Dessauer Stadtschloß eine Zusammenkunft zwischen Mitgliedern des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen Sachsen-Anhalt, der Arbeitsgruppe „Wohnen, Wohnumfeld und Infrastruktur“ und Vertretern der Geschäftsführung der Expo 2000 Sachsen-Anhalt GmbH statt.